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Gewinnwarnung

Gewinnwarnung

Vor Gewinnen zu warnen – das erscheint vor allem für den Laien kaum zu verstehen, wenn er sich nur selten mit Aktien und ihren Kursen, aber auch mit dem Geschehen an den Börsen beschäftigt. Allerdings verbirgt sich hinter einer „Gewinnwarnung“ nicht die Warnung vor steigenden Gewinnen. Vielmehr ist eine Aktiengesellschaft dazu verpflichtet, eine Warnung zu veröffentlichen, wenn ein vorab erwarteter Gewinn voraussichtlich nicht erreicht wird. Die Gründe für eine Gewinnwarnung sind vielfältiger Natur, und auch die Folgen lassen sich nur schwer prognostizieren. Was also hat es mit dieser Ad-hoc-Meldung auf sich?

Unternehmen werden nach Zielen gesteuert

Wohl jede Firma, die nicht gemeinnützig agiert, möchte Gewinne erwirtschaften. Dazu will sie die Umsätze steigern und die Kosten senken. Damit das gelingt, legt die Geschäftsleitung zum Jahresbeginn Ziele für das kommende Jahr fest. Die Umsatz- und Gewinnziele werden in der Regel im Lauf des Jahres angepasst und abhängig von der Geschäftsentwicklung angehoben oder verringert. Im Prinzip ist eine Firma nicht juristisch verpflichtet, ihre Ziele offenzulegen. Ausnahmen gibt es allerdings bei der Aktiengesellschaft (AG).

Aktiengesellschaften müssen Zahlen veröffentlichen

Firmen, die in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft geführt werden, unterliegen bestimmen Informationspflichten. Im Paragraphen 15 des Wertpapierhandelsgesetzes ist zum Beispiel festgehalten, dass eine AG eine Ad-hoc-Meldung herausgeben muss, wenn sich ihre Umsätze und Gewinne zum Ende des Quartals voraussichtlich ändern. Damit kommt sie ihren Informationspflichten ihren Aktionären gegenüber nach, aber auch ihren Pflichten gegenüber dem Markt. Vor allem werden potenzielle Käufer von Aktien über die aktuelle Entwicklung von Umsätzen und Gewinnen informiert. Sie sollen dadurch in ihrer Entscheidung unterstützt werden, die Aktie zu kaufen oder zu verkaufen.

Vielfältige Gründe für eine Gewinnwarnung

Die Ursachen einer Gewinnwarnung sind unterschiedlicher Art. In der Regel wird aber ein Rückgang der Umsätze und der Gewinne vorausgehen. Worin dieser Rückgang begründet ist, muss im Einzelfall analysiert werden. Es ist davon auszugehen, dass die Geschäftsleitung alles unternimmt, um die Ursachen für diese Entwicklung herauszufinden und um den negativen Trend zu stoppen. Der Umsatz eines Unternehmens errechnet sich aus der Multiplikation der abgesetzten Menge mit dem Verkaufspreis. Folglich kann ein Rückgang der verkauften Menge oder ein Verfall des Verkaufspreises der Grund für sinkende Umsätze sein. Bleibt der Umsatz hingegen bei sinkenden Gewinnen konstant, könnte ein Anstieg der Kosten eine valide Ursache sein. Worin auch immer die Ursachen für fallende Umsätze oder Gewinne begründet sind – die Geschäftsleitung wird alles tun, damit die Gewinne wieder steigen.

Folgen einer Gewinnwarnung

Die Konsequenzen einer Gewinnwarnung sind schwer abzuschätzen. Häufig fällt der Aktienkurs, weil die Nachfrage nach dem Wertpapier sinkt. Der Wert der Aktie hängt sehr davon ab, wie attraktiv das Wertpapier für potenzielle Käufer ist. Je größer die Nachfrage, desto höher ist tendenziell der Kurs. Zeichnet sich allerdings ab, dass das Unternehmen aufgrund fallender Gewinne in Schwierigkeiten gerät, kann die Nachfrage fallen. Mit ihr sinkt auch der Wert der Aktie. Wer bereits Aktien hält, wird diese vorerst vielleicht nicht verkaufen, weil man davon ausgeht, dass der Aktienkurs in absehbarer Zeit wieder steigt. Es kann aber auch sein, dass ein Aktionär seine Aktien panikartig verkauft, weil man befürchtet, durch weiter fallende Kurse noch mehr Geld zu verlieren. Die Reaktionen der Aktionäre und auch der potenziellen zukünftigen Käufer sind also sehr unterschiedlich. Sie hängen einerseits von der Risikobereitschaft des Aktionärs ab, aber auch von dem allgemeinen Marktumfeld und von der Einschätzung der weiteren Entwicklung durch den Aktionär. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass kein Unternehmen ohne fundierte Zahlen eine Gewinnwarnung ausspricht. Sie bringt immer Unruhe in den Markt und soll deshalb von der Geschäftsleitung vermieden werden.

Signal der Gewinnwarnung an Mitarbeiter

Selbst für die Mitarbeiter einer Aktiengesellschaft kann eine Gewinnwarnung übrigens Folgen haben. Wer Mitarbeiteraktien hält, befürchtet in dieser Phase vermutlich fallende Aktienkurse und damit einen Verlust. Und selbst wer keine Aktien seiner Firma erworben hat, fürchtet vielleicht um seinen Arbeitsplatz und macht sich Sorgen, ob es in Kürze zu Kündigungen oder Kurzarbeit kommen kann. Deshalb werden auch die Mitarbeiter einer Aktiengesellschaft darauf achten, wenn eine Gewinnwarnung herausgegeben wird. Letztlich ist diese Ad-hoc-Message also nicht im Interesse der Geschäftsführung, aber auch nicht im Interesse der Aktionäre oder der Mitarbeiter. Dennoch ist es im täglichen Marktgeschehen selbst für erfolgreiche und beständige Aktiengesellschaften unter Umständen sehr schwer, eine Gewinnwarnung zu vermeiden oder so frühzeitig gegenzusteuern, dass die Gewinne in schwierigen Zeiten weiter stabil bleiben.

Inverse Zinsstruktur – Vorbote einer Rezession?

Inverse Zinsstruktur – Vorbote einer Rezession?

In den letzten Wochen des vergangenen Jahres wurde in den Medien öfters der Begriff inverse Zinsstrukturkurve als Vorbote einer möglichen Rezession gebraucht. Auch wir haben die inverse Zinsstruktur als einen Grund für den Abverkauf der letzten Wochen angeführt. Darum wollen wir jetzt etwas näher auf den Begriff eingehen.

Was ist eine inverse Zinsstruktur?

Das Wort invers kommt aus dem Lateinischen und bedeutet laut Duden so viel wie umgekehrt oder als Substantiv fachsprachlich verwendet auch Umkehrung oder Umstellung.

Im Zusammenhang mit der Zinsstruktur bezeichnen Finanzexperten den Fall als invers, wenn die Renditen für kürzer laufende Anleihen höher liegen als für länger laufende festverzinsliche Wertpapiere. Oder aber analog dazu bedeutet eine inverse Zinsstruktur auch, wenn es beispielsweise für Tagesgeld höhere Zinsen gibt als für einjähriges Festgeld.

Wir wissen, dass es am Kapitalmarkt in der Regel umgekehrt zugeht: Je länger die Laufzeit, desto höher die Rendite (Anleihen) beziehungsweise der Zins (Festgeld).

Warum ist die Inversion einer Zinskurve gefährlich?

Steigen die Leitzinsen wie jetzt in den USA, wirkt sich das auf kurzfristige Staatsanleihen aus. Denn bei höheren Zinsen werden Anleger dem Staat natürlich nur noch dann Geld leihen und damit Staatsanleihen erwerben, wenn sie dafür kurzfristig auch eine entsprechende Rendite bekommen. Weil aber unsicher ist, wie sich die Zinsen auf längere Sicht entwickeln werden, nähern sich die Renditen kurz- und langfristiger Papiere an. Es droht die genannte inverse Zinskurve.

Alan Greenspan, der legendäre, langjährige Chef der US-Notenbank (Fed), ignorierte diese Entwicklung trotz der eindringlichen Warnungen von Ökonomen im Jahr 2005, als die Inversion der Kurve sich abzeichnete. Die schrecklichen Folgen sind bekannt. Die Wirtschaft in den USA schlitterte in eine Rezession, was den Ausbruch der weltweiten Finanzkrise 2008 nach sich zog, deren Folgen bis heute noch nicht überwunden sind.

Die Lehren aus der Geschichte werden ignoriert

Genau wie damals bewegt sich die Zinskurve auch aktuell wieder in Richtung Inversion. Mehrere führende Ökonomen und Regionalpräsidenten der US-Notenbank sind vom Kurs der FED nicht begeistert und schlagen deshalb Alarm. Sie halten die Zinskurve für einen verlässlichen Indikator und befürchten eine Rezession. Die Schuld dafür suchen sie bei Fed-Chef Jerome Powell, der sich um eine Normalisierung der Geldpolitik bemüht und die Zinsen in den USA anhebt. Manche Spezialisten wie James Bullard von der St. Louis Fed und andere meinen hierzu, dass er es damit angesichts der niedrigen Inflationsrate übertreibt und dass er so die inverse Zinskurve und die damit aufziehende Rezession geradezu provoziert.

Genau wie damals Alan Greenspan vermittelt der aktuelle Fed-Chef den Eindruck, dass keine Gefahr drohe. Die Wirtschaft sei robust genug und die Steigerung der Inflation zufriedenstellend, sodass die Notenbank weiterhin die Leitzinsen erhöhen könne, meinte er noch in einer Kongressanhörung im Sommer 2018.

Um seinen Job ist Powell wirklich nicht zu beneiden. Einerseits will er die Leitzinsen erhöhen, um den Krisenmodus in der Geldpolitik endlich nach über zehn Jahren hinter sich zu lassen. Das Problem ist andererseits aber: Steigen die Leitzinsen, wirkt sich das, wie bereits erläutert, eben auch auf die Staatsanleihen mit kürzeren Laufzeiten aus.

Wie verlässlich ist der Zusammenhang von Inversion und Rezession?

„Der Zusammenhang zwischen inverser Zinsstrukturkurve und steigender Rezessionswahrscheinlichkeit ist relativ gut gesichert“, sagt Tobias Schuler, Ökonom am renommierten Ifo-Institut in München. In der gegenwärtigen Situation sei der Indikator aber möglicherweise weniger verlässlich als in der Vergangenheit. „In der aktuellen Phase befindet sich die Geldpolitik in den USA auf Normalisierungskurs, das heißt, die Fed hebt die kurzfristigen Zinsen an. Die Fed hält weiterhin große Bestände an langfristigen Anleihen, was dazu führt, dass die langfristigen Zinsen niedriger sind, als sie es ohne Eingreifen der Zentralbank wären. Das erklärt teilweise, warum die Zinskurve aktuell flacher wird“, erklärt Schuler.

Fazit

Wir wissen nicht, ob Jerome Powell die Einschätzung aus München teilt, aber er scheint seinen geradezu autistischen Kurs von Zinserhöhungsschritten im geplanten Vierteljahrestakt jetzt aufzugeben. Zumindest lässt er verlauten, es soll nur noch zwei Zinsschritte 2019 geben. Und ganz wichtig dabei ist, die volkswirtschaftliche Situation soll mit berücksichtigt werden. Offensichtlich will er später einmal nicht als der Fed-Chef in die Geschichtsbücher eingehen, der die Weltwirtschaft trotz aller Warnungen durch unbedachtes Handeln in eine neue internationale Finanzkrise gestürzt hat.

Für die EZB wird es allerdings Zeit, die Zinsdifferenz zur US-Notenbank zu verringern, denn in einer Rezession hat sie bereits schon heute keine Mittel im Zinsbereich mehr zur Hand. Das Kapital geht eben dorthin, wo es die höchste Rendite bei größtmöglicher Sicherheit erwirtschaften kann – Zinsstruktur hin oder her.

Was ist ein Aktionär

Was ist ein Aktionär

Ein Aktionär ist ein Besitzer einer Aktie. Das heißt, er hat ein Wertpapier gekauft, das ihm das Recht auf einen Anteil einer Aktiengesellschaft einräumt. Für den Kauf der Aktie zahlt der Aktionär Geld, dieses Geld steht der Aktiengesellschaft als Kapital zur Verfügung, wenn diese Aktie als Erst- oder Neuemission herausgegeben wird.. Zu unterscheiden sind Haupt- und Großaktionär und Kleinaktionäre. Sie unterscheiden sich vor allem durch die Menge der Aktien, die sie an einer Aktiengesellschaft halten. Als Anteilseigner hat ein Aktionär Rechte, aber auch Pflichten.

Wie unterscheiden sich Haupt-, Groß- und Kleinaktionäre?

Der Hauptaktionär

Unter dem Hauptaktionär versteht man den Aktionär, der die Mehrheit der Aktien an einer Gesellschaft hält. In der Regel hat der Hauptaktionär enormen Einfluss auf die Geschehnisse in der Firma, weil er die größte Summe Geld investiert. Sofern der Hauptaktionär mehr als die Hälfte der Stammaktien hält, hat er sogar das Recht, das Unternehmen zu kontrollieren.

Der Großaktionär

Der Großaktionär hat ebenfalls einen hohen Aktienanteil und nimmt dadurch auf der Hauptversammlung großen Einfluss auf das Geschäftsgebaren der Aktiengesellschaft. Der Großaktionär wird einen etwas geringeren Anteil an Aktien halten als der Hauptaktionär, trotzdem macht sein Anteil am Stammkapital eine nennenswerte Größenordnung aus.

Der Kleinaktionär

Der Kleinaktionär hingegen hat nur einen geringen Anteil der Aktien der Gesellschaft gekauft, deshalb kann er auch nur wenig Einfluss auf die Abläufe im Unternehmen nehmen. Das ist allerdings auch gar nicht nötig, denn ein Aktionär kauft meist keine Aktien, weil er damit die Geschäftsführung beeinflussen will. Er erwirbt die Wertpapiere, weil er durch diese Geldanlage Gewinne erzielen will. Viele private Anleger halten einzelne Aktien von verschiedensten Unternehmen in ihrem Portfolio und sind dadurch Kleinaktionäre bei unterschiedlichen Unternehmen. Die meisten privaten Anleger sind somit Kleinaktionäre, die lediglich einen Teil ihres privaten Vermögens in Aktien investieren, um damit Vermögen aufzubauen.

Welche Rechte haben Aktionäre?

Wie jeder Gesellschafter haben auch Aktionäre Rechte und Pflichten. Sie sind im Aktiengesetz festgeschrieben und außerdem Teil der Satzung einer Aktiengesellschaft. Die Rechte sind zu trennen in Vermögensrechte und Verwaltungsrechte. Zu den Vermögensrechten gehören das Recht auf Zahlung einer Dividende, das Bezugsrecht und das Recht auf einen Teil des Liquidationserlöses, wenn die Gesellschaft verkauft wird.

Vermögensrechte des Aktionärs

Das vermutlich wichtigste Recht unter den Vermögensrechten ist das Recht auf die Zahlung der Dividende. Der Aktionär erwirbt Aktien in der Regel, um damit Vermögen aufzubauen. Verkauft der die Aktie zu einem späteren Zeitpunkt zu einem höheren Kurs als er sie gekauft hat, entsteht ihm ein Gewinn. Liegt der Verkaufspreis unter dem Einkaufspreis, macht er einen Verlust. Allerdings ist der Gewinn durch einen ansteigenden Aktienkurs nicht die einzige Chance, die der Kauf einer Aktie birgt. Mindestens ebenso interessant ist die Zahlung der Dividende als die Gewinnbeteiligung pro Wertpapiere. Je höher die Dividende pro Aktie von der Aktiengesellschaft ausgeschüttet wird, Bezug auf den Wert der Aktie, desto attraktiver ist auch der Kauf der Aktie. Siehe hier auch Dividendenrendite

Das Recht auf einen anteiligen Erlös im Fall einer Liquidation greift, wenn die Gesellschaft aufgelöst wird. In diesem Fall verbrieft die Aktie das Recht, dass der Aktionär an den Erlösen beteiligt wird, die beim Verkauf der Firma entstehen. Das Verhältnis der Beteiligung entspricht dem Verhältnis seiner Aktien am Gesamtkapital.

Verwaltungsrecht des Aktionärs

Auch die Verwaltungsrechte sind für den Aktionär wichtig. Sie setzen sich zusammen aus dem Recht auf eine Teilnahme an der Hauptversammlung sowie aus einem Stimmrecht und einem Auskunftsrecht. Diese Rechte übt der Aktionär bei der jährlichen Hauptversammlung aus. Er hat hier das Recht, vom Vorstand Informationen aus erster Hand zu den Geschäftsabläufen des letzten Jahres zu erhalten.

Welche Pflichten müssen Aktionäre kennen?

Die wichtigste Pflicht des Aktionärs ist die Zahlung seiner Einlage. Dazu zeichnet er die Aktie zum aktuellen Kaufpreis. Die Einlage beschränkt sich auf den Aktienkurs, denn es gibt keine Nachschusspflicht, wenn sich der Aktienkurs zu einem späteren Zeitpunkt verändert. Es kann allerdings sein, dass ein Aktionär heute zu einem anderen Kurs kauft als in einer Woche, wenn es in der Zwischenzeit zu Kursänderungen kam. Wichtig zu wissen ist für den Aktionär auch, dass ihn keine Nachschusspflicht trifft, wenn das Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Im schlimmsten Fall ist dann zwar sein investiertes Kapital verloren, doch es besteht keine Verpflichtung, darüber hinaus weiteres Kapital zu investieren.

Aktionäre haben somit eine überschaubare Anzahl an Rechten und Pflichten. Vor diesem Hintergrund sind Aktien eine bequeme Investition, die dem Aktionär kaum Arbeit machen, wenn sie einmal ausgewählt sind.

Was ist die Börse

Was ist die Börse – Den Begriff leicht erklärt

Vereinfacht gesagt ist eine Börse eine Einrichtung, an der sich Käufer und Verkäufer treffen, um miteinander zu handeln. Eine Börse ist also nichts anderes als ein Marktplatz, an dem sich die Marktteilnehmer zusammenfinden, um Waren zu kaufen und zu verkaufen. Im modernen Sprachgebrauch meint man mit dem Begriff „Börse“ einen Handelsplatz für Aktien, Wertpapiere und Rohstoffe. Hier können sowohl private Kleinanleger als auch institutionelle Investoren wie Banken oder Großunternehmen aktiv werden. Das Geschehen an der Börse übt selbst auf Menschen, die sich nicht für Aktien und andere Wertpapiere interessieren, einen enormen Reiz aus. Was also sollten Sie rund um die Börse und den Handel dort wissen?

Ein Marktplatz für den Handel mit Produkten

Früher wurden Waren aller Art auf dem Markt angeboten und verkauft. War die Nachfrage groß, konnte der Verkäufer den Preis in die Höhe treiben. Bestand wenig Bedarf an dem gehandelten Gut, musste er den Preis senken. Käufer und Verkäufer haben auf dem Markt gehandelt und konnten sich im direkten Austausch über den Preis einigen. Erst danach wechselte die Ware den Besitzer. Sehr ähnlich funktioniert auch die Börse. Der Preis für eine Aktie oder für ein anderes Wertpapier richtet sich nach Angebot und Nachfrage und unterliegt damit den Gesetzen des Marktes. Neben den Wertpapierbörsen gibt es weitere Börsen, wie zum Beispiel Warenbörsen. Gelegentlich nutzt man den Begriff „Börse“ auch als Synonym für das Gebäude, in dem sich die Börse befindet.

Eine Börse für jede große Stadt

Deutschlands größte Wertpapierbörse hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Damit unterstreicht die Main-Metropole ihren führenden Anspruch als Finanz- und Bankenstadt. Allerdings gibt es in Deutschland noch weitere Börsenstandorte, wie zum Beispiel Berlin, Hamburg, Hannover, Düsseldorf Stuttgart und München. Vor einigen Jahren wurde die Börse in Bremen aufgelöst, und es ist zu erwarten, dass es auch in Zukunft noch zu weiteren Konsolidierungen kommt. Außerhalb Deutschlands sind zum Beispiel die Börsenplätze New York, London oder Tokio weltbekannt. Wohl jeder hat schon einmal von der berühmten Wall Street gehört, hier befindet sich die New Yorker Börse.

Onlinehandel löst den Parketthandel ab

Der Handel mit Wertpapieren, Aktien und Co. läuft heute überwiegend auf elektronischem Weg. In Deutschland sind überwiegend die elektronischen Börsen Xetra und Tradegate Exchange im Einsatz, über sie wird der Börsenhandel abgewickelt. Damit hat der elektronische Handel den klassischen Parketthandel abgelöst. Heute sieht man die physische Übergabe von Wertpapieren meistens nur noch im Film in einer typischen Szene, in der sich aufgeregte Börsianer die letzten Kurse zurufen, um sich binnen von Sekunden für den Kauf oder den Verkauf zu entscheiden. Die beiden elektronischen Handelssysteme Xetra und Tradegate Exchange gehören der Deutschen Börse AG, sie ist der Betreiber beider Systeme. Die Deutsche Börse steht als börsennotiertes Unternehmen hinter der Frankfurter Wertpapierbörse.

Keine Börse ohne Aufsicht

Der Handel an der Börse kann riskant sein, wenn man sich nicht mit den Gesetzmäßigkeiten des Marktes auskennt. Gerade unerfahrene Anleger investieren schnell zu einem hohen Kurs in eine Aktie, die innerhalb kurzer Zeit an Wert verliert. Ein erheblicher Verlust oder sogar ein Totalverlust des angelegten Geldes kann die Folge sein. Deshalb unterliegt der Handel an der Börse einer gewissen Regulierung. In Deutschland sind die juristischen Vorgaben im Börsengesetz festgeschrieben. Die Börsenaufsicht wird durch die einzelnen Bundesländer ausgeübt. Für jede Börse gibt es einen Börsenrat und eine Börsengeschäftsführung, sie haben zum Schutz der Anleger bestimmte Rechte und Pflichten. Auch die Handelsüberwachungsstelle ist ein wichtiges Organ der Börse.

Anleger handeln über Depots

In der Regel handelt ein Käufer seine Aktien oder andere Wertpapiere über ein Depot. Dieses Depot wird meist online bei einer Bank geführt. Wenn Sie also Wertpapiere kaufen oder verkaufen wollen, eröffnen Sie zuerst ein Depot und beginnen danach mit dem Kauf. Ihre Bank fungiert also in gewisser Hinsicht als Mittler, sie stellt Ihnen eine Plattform zur Verfügung, über die Sie den Handel durchführen. Alternativ dazu bieten Online-Broker die Möglichkeit an, Aktien zu kaufen und zu verkaufen. Sofern Sie sich für einen Broker entscheiden, sollten Sie genau auf die Konditionen achten. Unter anderem spielen die Kosten für den Kauf und den Verkauf von Aktien eine Rolle, aber auch die Regulierung durch die Finanzaufsicht des Heimatlandes Ihres Brokers. Ein Broker kann seinen Sitz in Deutschland haben, kann aber auch im Ausland gemeldet sein.

Dividenden

Was sind Dividenden – Dividenden verständlich erläutert

Was ist eine Dividende?

Vorab ganz vereinfacht: Dividenden sind eine Auszahlung an alle Miteigentümer einer Firma / Unternehmen aus dem Gewinn des letzten Jahres.

Hat ein Unternehmen z.b. 10 Mio Euro Gewinn erwirtschaftet und es wird beschlossen, einen Teil davon, eventuell 10 %,   als Dividenden auszuschütten, bzw zu zahlen, werden 1 Mio als Gewinnbeteiligung oder eben auch als Dividende ausgezahlt. Nehmen wir weiter an, dass es insgesamt 10 Personen gibt, welche zu gleichen Anteilen Eigentümer des Unternehmens sind, bekommt jeder 100.000,00 Euro.

Wie nun kann ich Unternehmensbeteiligungen bekommen? Die geläufigste Art ist der Erwerb von Aktien des Unternehmens. Um bei dem Beispiel zu bleiben: 1 Mio soll ausgeschüttet werden. Insgesamt hat das Unternehmen 1 Mio Aktien im Umlauf. Dann wird pro Aktie ein Gewinn bzw. Dividende von 1 Euro ausbezahlt. haben Sie nun 10 Aktien, dann bekommen Sie 10 Euro.

Um also in den Genuss der Dividendenzahlung zu kommen, müssen Sie Aktien, welche Ihnen den Besitz von Anteilen der Firma beurkunden, besitzen.

So. Nun noch mal etwas komplizierter, aber eben auch genauer:

Dividenden aus dem Bilanzgewinn

Die Dividende ist der Teil des Bilanzgewinns einer Aktiengesellschaft, der an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Die Dividendenhöhe wird sich immer nach der Ertragskraft, Konjunkturlage und Dividendenpolitik des Unternehmens richten.

Aber nicht alle Unternehmen zahlen Dividenden aus. Sie nutzen den gesamten wirtschaftlichen Gewinn für Neuinvestitionen, Schuldentilgung, Übernahmen etc. Vor allem im Technologiesektor finden wir diese Aktien. Aber auch die Aktionäre von Warren Buffetts Berkshire Hathaway gehen schon seit Jahrzehnten ohne Dividende nach Hause. Hier wird der Gewinn in neue Zukäufe und damit in eine andere Art des Wachstums gesteckt.

Wichtig ist, dass die Dividenden auch wirklich aus dem Gewinn der Firmen stammen und nicht aus dem Stammkapital oder gar auf Kredit gezahlt werden. Das geht vielleicht ein oder zwei Jahre gut, dann bekommt die Gesellschaft aber in der Regel Schwierigkeiten, die letztlich den Kurs stark negativ beeinflussen und, wenn die Probleme nicht gelöst werden, schließlich zur Insolvenz führen können.

Im günstigsten Fall aber bietet eine Dividende eine zuverlässige jährliche Einnahmequelle. Wir sprechen hier von der Dividendenstrategie. In Deutschland ist dies wegen der noch immer fehlenden Aktienkultur nicht so ausgeprägt wie zum Beispiel in den USA. Dort bilden die regelmäßig und jährlich steigenden Ausschüttungen von Konzernen wie Johnson & Johnson, Exxon, Procter & Gamble etc. eine gute Basis für ein Zweiteinkommen. In Deutschland zum Beispiel gehören die Versicherungskonzerne Allianz und Münchner Rück aus der ersten Reihe ebenso in diese Kategorie wie in der zweiten Reihe die Optikerkette Fielmann.

Dividenden – die Antreiber in der Dax-Familie

Die Bedeutung der Ausschüttungen wird von den meisten gar nicht so hoch eingeschätzt. Aber bei Dividendenrenditen von in der Regel 2 bis 4 Prozent sind die Auszahlungen an die Anteilsinhaber eine wesentliche Quelle für die Kurssteigerungen in den letzten Jahrzehnten. Im Gegensatz zu ausländischen Indizes werden die Dividenden beim DAX mit eingerechnet. Ohne die Dividendenanrechnungen würde der Dax gerade einmal aktuell um die 6000 Punkte schwanken. Das sieht dann nicht mehr ganz so toll aus, da hätte das Marketing für den DAX sehr viel mehr zu tun …

Auch Fonds profitieren von Dividenden

Anleger müssen nicht Anteilseigner von DAX-Konzernen wie Telekom, BASF, Allianz etc. werden, um von den Dividenden zu profitieren. Der Kauf eines Fonds ist auch ein Investment, das zu Ausschüttungen führt. Denn auch Fonds erhalten Dividenden auf ihre gezeichneten Aktien und schütten diese gemäß den Regeln des Fonds an ihre Anteilsinhaber aus. So könnten Kleinanleger, die sich nicht so sehr um ihre Anlage kümmern und trotzdem eine jährliche Zahlung erhalten wollen, einen ETF auf den Dax zeichnen. Noch besser ist es, auf spezielle Dividendenfonds zu setzen. Egal, ob gemanagte oder Indexfonds, bei beiden Fondskategorien können Kleinanleger eine deutlich bessere Performance erzielen als bei einer Anlage in Tages- oder Festgeld. Dividendenfonds haben zudem meist geringere Schwankungen als der breit gestreute Aktienmarkt oder spezielle Sektorenfonds. In Krisenzeiten oder bei Abstürzen am Aktienmarkt wirken die Dividendenfonds mit ihren Ausschüttungen als Fels in der Brandung.

Aber natürlich muss auch gesagt werden, vor einem Marktcrash sind auch die Dividendenfonds nicht gefeit. Anleger können hier jedoch mit erträglicheren Verlusten und einer schnelleren Erholung rechnen. Die letzte Finanzkrise und andere Turbulenzen an den Märkten haben das eindeutig bewiesen.

Andererseits muss aber auch gesagt werden, dass in einer Boomphase, in welcher Technologieaktien geradezu explodieren, die Dividendenaktien und damit auch die entsprechenden Fonds ihre Stärke nicht ausspielen können und demzufolge in der Performance zurückbleiben. Doch jeder Boom geht bekanntlich einmal vorbei. Und damit ist es den Anlegern langfristig egal, ob sie am Boom teilhaben oder nicht. Sie setzen mit ihren Fonds vielmehr auf eine langfristige Strategie, die über unterschiedliche Marktphasen verlässliche Renditen erwirtschaftet. Ein Beispiel für einen Aktienfonds mit überwiegend Aktien von Unternehmen mit Dividendenausschüttungen ist der NDACinvest des Niedersächsischen Aktienclubs.

Der Unterschied zur Dividendenrendite

Gern werden die Begriffe von Dividende und Dividendenrendite in einen Topf geworfen. Anbei eine kurze Unterscheidung:

Dividende

Ziel unternehmerischer Tätigkeit ist es, Gewinn zu erzielen. Die Dividende entspricht dem Teil des Bilanzgewinns, der an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Der andere Teil verbleibt in der Regel im Unternehmen für Neuinvestitionen. Beschlossen wird die Dividende von den Aktionären auf der Hauptversammlung. Ein Recht auf Dividende besteht allerdings nicht. So kann auch trotz eines Gewinns eine Dividendenausschüttung ausbleiben, wenn dies aus unternehmerischen Gründen notwendig ist.

Und da in einem Aktienfonds Wertpapiere liegen, fallen auch hier Dividenden und Zinsen (zum Beispiel auf nicht investiertes Kapital, das aktuell in Zinspapieren angelegt ist) an. Einmal im Jahr werden die Erträge eines Fonds ausgewiesen und anschließend an die Eigner der Fondsanteile ausgeschüttet.

Ähnlich wie bei direkten Unternehmensbeteiligungen kann ein Fonds in seinen Regularien festlegen, den Fondsinhabern die Ausschüttung auf das Konto zu überweisen. Andere Fonds hingegen behalten die Ausschüttung ein und legen diese wieder in den Kauf neuer Aktien an. Dann sprechen wir von thesaurierenden Fonds. Und eine Zwitterstellung nehmen die Fonds ein, die ihre Erträge zum Teil ausschütten und einen Teil der Summe einbehalten und in neue Wertpapiere investieren.

Dividendenrendite

Die Dividendenrendite stellt das Verhältnis von Dividendenbetrag zum Aktienkurs dar und ist ein Ausdruck dafür, wie sich das in die Aktie investierte Kapital auf dem aktuellen Kursniveau durch die Ausschüttung der Dividende verzinsen würde. Dabei zu beachten ist, dass Aktien Kursschwankungen unterliegen, die einen erheblichen Einfluss auf die Gesamtrentabilität des Investments haben.

Ebenso können Fonds die Rendite eines Investments darstellen, indem sie die Erträge je Anteil zum Wert eines Fondsanteils ins Verhältnis setzen. Aber auch hier gibt es Schwankungen zu berücksichtigen.

Fazit

Wer ein gutes und zuverlässiges Zusatzeinkommen erwirtschaften will, setzt auf dividendenstarke Aktien und Fonds. Übrigens, hier lohnt sich der Blick über die nationalen Grenzen, denn solide erwirtschaftete Dividenden bilden in jedem Land für viele die Basis für ein auskömmliches Zweiteinkommen.

Was ist Rendite

Was ist die Rendite – Renditeberechung und -erwartungen

Die Rendite ist der Gewinn aus einer Anlage. Sie wird fast durchweg jährlich ausgewiesen. Renditeobjekte können Kapital- und Sachanlagen sein, zu Letzteren lassen sich auch die Immobilien zählen.

Wozu dient die Betrachtung der Rendite?

Der Begriff der Rendite, der sich vom italienischen rendita = einbringen ableitet, macht Investitionen hinsichtlich ihres Aufwandes und Ertrages miteinander vergleichbar. Allerdings klammert er das immanente Risiko aus, das sich bei einzelnen Anlagen stark voneinander unterscheidet. Wer die sehr kleine Rendite von festverzinslichen Sparanlagen mit der oft hohen Rendite von börslichen Anlagen miteinander vergleicht, kann allein aus diesem Vergleich nicht den Schluss ziehen, dass Menschen grundsätzlich auf eine börsliche Geldanlage setzen sollten. Deren Risiko ist ungleich höher. Dennoch übt die Rendite eine wichtige Signalfunktion bezüglich lohnender Anlagen aus, sie lenkt daher Kapitalströme. Anleger müssen nur stets zusätzlich zur Rendite das Risiko betrachten.

Berechnung der Rendite

Wenn die Rendite als Prozentsatz ausgewiesen wird, was meistens der Fall ist, errechnet sie sich wie folgt:

  • Gewinn: eingesetztes Kapital x 100 = Rendite in Prozent

Wenn bei einem Kapital von 50 Euro der Gewinn 20 Euro beträgt, der Anleger also nach einem Jahr über 70 Euro verfügt, lautet die Rechnung:

  • 20 : 50 x 100 = 40 %

Arten der Rendite

Es gibt eine Bruttorendite und nach Abzug der Verwaltungskosten (zum Beispiel Bank- oder Ordergebühren) eine Nettorendite. Bei Anlagen in Immobilien entstehen Kosten unter anderem durch Notar- und Grundbuchgebühren sowie die Grunderwerbssteuer. Die Nettorendite ist deutlich aussagekräftiger. Des Weiteren lassen sich die Renditen nach Art der Anlageform unterscheiden. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sich einzelne Anlageformen bezüglich des Risikos unterscheiden.

  • Geldanlage mit Festzins: Hierbei handelt es sich um eine (fast) risikolose Rendite. Das einzige Risiko ist die Insolvenz des Emittenten (ausgebende Bank). Wegen des sehr geringen Risikos ist diese Rendite sehr klein – am kleinsten, wenn der Emittent bei den Anlegern ein sehr hohes Vertrauen genießt. Das wäre etwa bei den Sparkassen der Fall.
  • Kursgewinn von Wertpapieren: Es entsteht eine Rendite, wenn fungible (gut handelbare) Wertpapiere im Kurs steigen und der Anleger sie mit Gewinn verkaufen kann. Von der Bruttorendite sind in diesem Fall Order- und gegebenenfalls Depotgebühren sowie die Kapitalertragssteuer abzuziehen, um die Nettorendite zu ermitteln. Diese Rendite kann sehr hoch sein (mehrere Hundert Prozent pro Jahr), gleichzeitig zählt diese Anlageform zu den riskantesten Varianten.
  • Dividendenrendite: Unternehmen zahlen auf ihre emittierten Aktien mehr oder weniger hohe Dividenden. Deren Höhe ist nicht garantiert, die Auszahlung kann auch ausfallen. Es besteht also ein Risiko hinsichtlich der Höhe der Rendite zusätzlich zum Insolvenzrisiko des Unternehmens. Der Kurs der Aktie hingegen beeinflusst deren Rendite nur sehr mittelbar. Weil es ein gewisses Risiko gibt, sind solche Renditen durchaus erfreulich, sie können hohe einstellige Prozentsätze erreichen.
  • Immobilien: Hier entsteht bei Vermietung eine Mietrendite, auch die Wertsteigerung der Immobilie zählt zu deren Rendite – aber nur im Falle des Verkaufs.
  • Anleihen: Anleihen rentieren unterschiedlich stark je nach Emittenten. Staatsanleihen von Staaten mit sehr hoher Bonität rentieren sehr niedrig (unter Festzinsniveau), teilweise werden sogar Negativzinsen verlangt. Die Anleihen von höher verschuldeten Staaten rentieren besser, doch hier ist auch das Ausfallrisiko größer. Allerdings ist die Staatspleite von Italien – hier rentieren Anleihen im Jahr 2019 teilweise bei 4,25 % – auch nicht unbedingt zu erwarten. Noch mehr Rendite bringen indische, russische, pakistanische, südafrikanische und brasilianische Staatsanleihen (teilweise 6 – 7 % je nach Jahr und Laufzeit). Auch Unternehmensanleihen rentieren teilweise sehr hoch, hier besteht aber immer ein Insolvenzrisiko.

Rendite in Relation zur Zeit und zum Kapital

Die meisten Renditebetrachtungen belaufen sich auf einen Jahreszeitraum und stellen damit eine zeitgewichtete bzw. geometrische Durchschnittsrendite dar. Hierfür gilt die Voraussetzung, dass es weder eine Neueinzahlung noch eine Entnahme während des Betrachtungshorizonts – in diesem Fall ein Jahr – gibt. Es sind aber auch andere Betrachtungen möglich. Die Berücksichtigung einer Neueinzahlung käme bei den Sparplänen hinzu, des Weiteren ist es bei längerfristiger Betrachtung über mehrere Jahre möglich, das Kapital zu kumulieren. Das passiert beispielsweise bei Sparbüchern und Festgeldanlagen. Die Gewinne fließen (mindestens) im Jahrestakt in die Anlage, es entsteht der sogenannte Zinseszinseffekt. Um die Rendite nun genau ermitteln zu können, empfiehlt sich die Betrachtung einer kapitalgewichteten Rendite, die den internen Zinssatz oder die IRR (Internal Rate of Return) berücksichtigt. Die IRR ist gleichzeitig imstande, fortlaufende Einzahlungen und auch Entnahmen zu berücksichtigen. In der Praxis können sich die beiden Betrachtungen in Relation zur Zeit und zum Kapital mischen. Es entsteht eine annualisierte Durchschnittsrendite.

Renditeversprechen und -erwartungen

Emittenten versprechen eine Rendite, die sie im Voraus nach bestimmten Konventionen berechnen (ex-ante). In der Praxis entsteht eine tatsächliche Rendite, die nur ex-post feststellbar ist.

Achtung: Nur bei festverzinslichen Sparanlagen stimmen die erwartete und tatsächlich erzielte Rendite überein.

Wenn Anbieter eines Fonds mit 7 % Rendite werben, handelt es sich praktisch immer um eine ex-ante prognostizierte Rendite, also um ein Renditeversprechen. Die Anbieter sind gesetzlich verpflichtet, dies angemessen zu kommunizieren, es findet sich allerdings meistens nur im Kleingedruckten.

Fachleute unterscheiden noch genauer zwischen einem Renditeplan und einer Renditeerwartung. Der Plan geht von gewissen Idealbedingungen aus, die Erwartung kalkuliert Störungen mit ein. Dazu gehört unter anderem das Insolvenzrisiko des Emittenten. Die Berechnung der realistischen Renditeerwartung erfordert eine genaue Analyse der Renditechancen und -risiken. Auch die Erwartung muss sich nicht erfüllen. Es bleibt dabei: Eine exakte Rendite lässt sich im Vorfeld nur für festverzinsliche Sparanlagen von Emittenten versprechen, deren Insolvenzrisiko quasi gegen null geht. Das wären beispielsweise die Sparkassen.

Bullenmarkt und Bärenmarkt

Wenn man vom Bullen und Bären Markt spricht

Der Bullen und der Bärenmarkt

An der Börse gibt es immer zwei entgegengesetzte Marktrichtungen. Die Notierungen der Aktien an den Börsen können dabei steigen oder fallen.

Eigentlich sollten Kursbewegungen an den Märkten aufgrund fundamentaler Unternehmensdaten erfolgen, deren Auswirkungen zu steigenden oder fallenden Kursen führen. Hat das Unternehmen gute Zahlen vorgelegt oder sind die Aussichten positiv, ist das der Ansatz für steigende Kurse. Bei auftretenden Verlusten aus dem Geschäft oder negativen Unternehmensnachrichten sind das eine Basis für fallende Börsennotierungen.

Wenn das gesamtwirtschaftliche Umfeld gut ist, ist es wahrscheinlich, dass sehr viele Unternehmen gute Geschäftszahlen vorlegen. Dies führt in der Theorie zu insgesamt steigenden Aktiennotierungen über einen längeren Zeitraum; die Rede ist dann von einem Bullenmarkt.

In Zeiten einer Rezession, wenn die Gesamtwirtschaft schrumpft, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es auch eher schlechte Nachrichten bei den einzelnen Unternehmen gibt. Rückläufige Gewinne vieler Unternehmen an einer Börse führen so auf Dauer zu fallenden Kursen und somit zu einem Bärenmarkt.

Regionaler Bullen und Bärenmarkt

Für beide Bezeichnungen gilt gleichermaßen, dass es sich um einen längeren Zeitraum von steigenden oder fallenden Kursen handelt. Neben der bereits erwähnten Marktbewegungen in Folge des gesamtwirtschaftlichen Aufschwungs oder Abschwungs können Bullen- und Bärenmarkt sich auch auf einzelne Branchen oder einzelne Märkte einer bestimmten Region beziehen, wenn es beispielsweise in einem Land zu grundlegenden politischen Veränderungen kommt, die zu mehr Freiheit und Marktwirtschaft führen, kann ein Bullenmarkt sich auch nur auf eine bestimmte Region auswirken, im umgekehrten Fall gilt das auch für den Bärenmarkt in einer Region.

Warum gerade der Bär und der Bulle

Die beiden Begriffe sind aus dem Tierreich abgeleitet worden und entsprechen den Verhaltensweisen der beiden großen Tiere.

Der Bär ist eher defensiv ausgerichtet und sucht in Gefahr zunächst den Fluchtweg, bevor er angreift. Außerdem schlägt er seine Beute oft mit dem Hieb seiner Tatze. Dabei geht der Tatzenhieb von oben nach unten, was übertragen die Richtung der Kurse an der Börse anzeigen soll. Der Bär gilt als pessimistisch und setzt bei seinen Aktionen an der Börse auf fallende Kurse.

Ganz im Gegensatz dazu ist die Aktion des Bullen. Er setzt auf Angriff, wenn er gereizt wird. Dabei senkt er den Kopf und stößt mit seinen Hörnern von oben nach unten zu. Auch dies ist ein Zeichen im übertragenen Sinne für die Kursentwicklung im Bullenmarkt. Der Bulle ist der Optimist an der Börse. Er kauft Aktien und setzt dabei auf den Aufschwung der Notierungen.

Woher kommen die Begrife für den Aktienmarkt

Eine gesicherte Quelle für die beiden Börsenbegriffe gibt es wohl nicht. Fest steht nur, dass es die Bezeichnungen Bulle und Bär für die jeweilige Marktbewegung schon lange gibt.

Eine Geschichte sagt, dass im 17. Jahrhundert während der Tulpenzwiebelhausse an der Börse in Amsterdam ein spanischer Schriftsteller, der Beobachter der Börse war, den Begriff erfunden hat.

Das Treiben an der holländischen Börse erinnerte ihn an Tierkämpfe in seiner Heimat Spanien. Dort traten Stiere und Bären im direkten Kampf gegeneinander an.

Eine andere Legende ebenfalls aus dem 17. Jahrhundert erzählt von Kämpfen zwischen Bullen und Bären in der Nähe der Londoner Börse.

Sicher ist nur, dass sich diese beiden Symbole bis in die aktuelle Zeit erhalten haben.

Der Bulle und der Bär vor der Frankfurter Börse

Sowohl vor den Börsen in New York, London als auch Frankfurt steht sich das ungleiche Paar aus der Tierwelt in Form einer Plastik kämpferisch gegenüber.

Die Frankfurter Plastik wurde im Jahr 1985 vom Vorstand der Deutschen Börse in Auftrag gegeben. Der Bildhauer Rainer Dachlauer, der in Frankfurt geboren wurde, schuf innerhalb von drei Jahren das Kunstwerk von Bulle und Bär.

Im Jahre 1988 wurden dann die Bronze Skulpturen anlässlich des 400-jährigen Bestehens der Börse feierlich eingeweiht. Seit dieser Zeit bewachen Bulle und Bär den Eingang zum Handelsparkett auf der Ostseite der Frankfurter Börse.

Welche Chancen hat der jeweilige Markt für den Anleger

Die von steigenden Börsennotierungen befeuerten Aktien locken immer mehr neue Investoren an den Markt. In den Medien wird über die Kurssteigerungen berichtet, was wiederum neue Anleger an die Börse lockt. In der Hausse des Marktes steigen die Kurse immer weiter und bereiten den Anlegern ausgezeichnete Gewinne.

Der Bärenmarkt entwickelt sich oft aus einer Zeit geringer Kursbewegungen auf hohem Niveau. Wenn die Kurse dann einmal zu bröckeln beginnen, entsteht der Bärenmarkt, da keiner der Anleger auf seinen Verlusten sitzen bleiben möchte.

Was ist eine Bärenmarktrally

Die Bärenmarktrally entwickelt sich dynamisch aus einem anfänglichen Bärenmarkt mit leicht fallenden Kursen. Fällt der Markt um mehr als zehn bis zwanzig Prozent, setzt das Phänomen der Bärenmarktrally ein. Dabei werden panikartig Aktien abgestoßen, was am Markt automatisch zu weiteren Kursverlusten führt. Die Baisse nährt so schließlich die Baisse umso stärker.

Einführung der Abgeltungssteuer

Einführung der Abgeltungssteuer

Schützen Sie Ihr Vermögen jetzt! Was mit der Einführung der Abgeltungssteuer zu beachten ist!

Sehr geehrte Gesellschafter, verehrte Anleger und Anlegerinnen, die Uhr tickt: Im vergangenen Jahr hat der Deutsche Bundestag die Einführung der Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer ab 01.01.2009 beschlossen. Sie haben also nur noch bis zum Jahresende 2008 Zeit, Ihre Vermögensanlagen steuerlich zu optimieren. Eine rechtzeitige Wahl hilft Steuern sparen.Damit Sie den Überblick behalten, was sich bei der Besteuerung der wichtigsten Anlageformen ändert, haben wir die Eckpunkte der Abgeltungssteuer zusammengefasst und die wichtigsten Veränderungen aufgelistet.

Was ist neu bei der Abgeltungssteuer?

Mit Einführung der Abgeltungssteuer zum Jahreswechsel beginnt eine neue Ära der Geldanlage in Deutschland. Die im Rahmen der Unternehmenssteuerreform eingeführte Abgeltungssteuer stellt einen völligen Systemwechsel im Vergleich zum bisher gültigen Steuerrecht dar. Wer es gewohnt war, Kursgewinne nach dem Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei vereinnahmen zu können, wird umdenken müssen. Auf alle Kapitalerträge, wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne wird ein einheitlicher Steuersatz in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer erhoben, die direkt von der Bank einbehalten und an den Fiskus abgeführt wird (Quellensteuer).

Einen Tag zu spät investieren kann teuer werden!

Kein Anleger in Deutschland kann zukünftig dem Zugriff des Finanzamtes entgehen – sofern er nicht rechtzeitig die richtigen Weichen stellt. Ausnahme: liegt der persönliche Steuersatz unter
25 %, kann man über die Einkommensteuererklärung die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer erstattet bekommen. Wer noch in diesem Jahr einen Teil seines Geldes in Investmentfonds investiert,
spart also in Zukunft!

Ab 2009 sind Kapitalerträge, zu denen auch Veräußerungsgewinne gehören werden, von Privatanlegern mit der Abgeltungssteuer zu versteuern.

Kursgewinne bleiben auf Dauer steuerfrei, wenn der Kauf vor dem 01. Januar 2009 erfolgt und die einjährige Spekulationsfrist abgelaufen ist. Investmentfonds haben weiterhin den Vorteil, dass innerhalb des Fonds eine Umschichtung erfolgen kann, ohne dass Abgeltungssteuer anfällt. Sparen Sie durch rechtzeitige Umschichtung in Investmentfonds (z.B. NDACinvest-Aktienfonds)
bares Geld!

„Insbesondere Fondsdepots sollten sie jetzt noch aufräumen. Für Fonds, die sie jetzt kaufen, können Anleger sich auf Jahrzehnte hinaus steuerfreie Kursgewinne sichern.“
Finanztest (03/2008)

Ziele der Abgeltungssteuer

• Entlastung der Unternehmen
• Vereinfachung des deutschen Steuerrechts und damit Entbürokratisierung
• Vereinheitlichung aller privaten Kapitalerträge
• Verringern des Steuersatzes

    angelegt bis zum 31.12.2008Jan. angelegt ab 01.01.2009  
  Anlagebetrag 50.000 € 50.000 €  
  Wertentwicklung nach 20 Jahren(bei angenommenen 8% Rendite) 233.048 € 233.048 €  
  Abgeltungssteuer inkl. Kirchensteuer

 

und Solidaritätszuschlag

0 € 52.398 €  
  Verbleibendes Vermögen 233.048 € 180.650 €  

Wichtige Stichtage der Abgeltungssteuer:

15.03.2007: Zertifikate, die vor diesem Datum angeschafft wurden, können nach Ablauf der Spekulationsfrist (1 Jahr) lebenslang steuerfrei veräußert / eingelöst werden.

01.01.2009: Geltungsbeginn der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge – alle bis zu diesem Tag erworbenen Einzelaktien und Fonds bleiben lebenslang steuerfrei*.

30.06.2009: Stichtag, bis zu dem Zertifikate, die zwischen dem 14.03.2007 und dem 01.01.2009 erworben wurden, steuerfrei* veräußert werden können.

(*Achtung: Spekulationsfrist einhalten)
Übergangsfrist bis 31.12.2013 Verluste, die aus Spekulationsgeschäften vor dem 01.01.2009 entstanden und im Steuerbescheid festgestellt worden sind, können bis 2013 mit neuen Veräußerungsgewinnen aus sämtlichen Kapitalanlagen verrechnet werden, jedoch nicht mit laufenden Erträgen wie Zinsen und Dividenden.

Einzelaktien auf Investmentfonds umzustellen, ist unter dem Gesichtspunkt der kommenden Abgeltungssteuer eine Entscheidung von langfristiger Tragweite!

Noch mal in Kürze die wichtigsten Veränderungen:

  • – Einführungstermin: 01.01.2009
  • – Einheitliche Besteuerung von Kapitalerträgen
    – Abgeltungssteuersatz 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag 5,5% und ggf. Kirchensteuer)
    – Einbehalt durch alle inländischen Banken
  • Betroffen sind:

    • Einkünfte aus Kapitalvermögen, insbesondere Zinserträge und Spekulationsgewinne, Betrifft Aktionäre
    • Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften Achtung: veränderte Verlustverrechnung
    • Wegfall der sogenannten „Spekulationsfrist“ für Wertpapierverkäufe: Besteuerung unabhängig von der Haltedauer
    • Altbestandsregelung für Anlagen, die vor dem 31.12.2008 erworben wurden
    • Ausnahme: Zertifikate: Stichtag 15.03.07 bzw. Übergangsfrist bis zum 30.06.2009
    • Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens – Dividenden werden zukünftig nicht mehr nur zu 50% besteuert sondern unterliegen zu 100% der Abgeltungssteuer
    • Sparerfreibetrag wird zum Sparerpauschbetrag: 801 € bzw. 1602 € für Ehepaare
    • Werbungskosten sind mit Abgeltungssteuer pauschal abgegolten
    zusätzlicher Werbungskostenabzug ist nicht möglich

    Das sollten Sie in Bezug auf die Abgeltungssteuer wissen:

    Ihre Chance: Nutzen Sie die Altfallregelung!
    Fonds und Aktien, die noch vor dem 31.12.2008 erworben werden, gelten steuerlich als „Altfälle“, deren Veräußerungsgewinne auch dann noch steuerfrei sein werden, wenn der Verkauf in vielen Jahren stattfindet. Werden die Investitionen z. B. in den NDACinvest – Aktienfonds noch vor dem Stichtag getätigt, bleiben die Vorteile der Altfall-Regelungen auch dann erhalten, wenn Umschichtungen innerhalb des Fonds nach dem 31.12.2008 stattfinden.

  • Gehen Sie über zur „Ein-Depot-Strategie“. Mehrere Depots bedeuten mehrfache Depotführungsgebühren und höheren Verwaltungsaufwand. In Zukunft wird sich auch die Verrechnung der Verluste mit Gewinnen aus Kapitalerträgen über verschiedene Kreditinstitute hinweg nach dem „Verlusttopfprinzip“ äußerst umständlich darstellen. Führen Sie deshalb Ihre Depots zusammen und entgehen somit dieser komplizierten Verlustverrechnung. Innerhalb eines Depots werden Gewinne und Verluste aus Kapitalanlagegeschäften automatisch vom Kreditinstitut verrechnet.
  • Treffen Sie Ihre Entscheidung für die Zukunft schon heute: Investieren Sie langfristig in den NDACinvest-Aktienfonds. Mit unserem in gewohnter Weise professionell verwalteten Fonds aus vorwiegend substanzstarken und werthaltigen Unternehmen werden dauerhaft steuerfrei Kursgewinne erzielt.
  • 1. Depotumstellung: NDACinvest-Aktienfonds anstatt Einzelaktien2. „Ein-Depot-Strategie“: für eine effiziente Verlustverrechnung
  • 3. Investitionen in 2008 vorziehen
  • 4. Langfristtauglich investieren

Bedenken Sie: Eine Umschichtung Ihres Depots ab 2009 führt zu enormen steuerlichen Nachteilen und in die „Abgeltungssteuer-Falle“. Vermeiden Sie daher Mode-Fonds oder bestimmte Branchen und Regionen. Trennen Sie sich jetzt von solchen Anlagen und investieren Sie mit uns langfristig.

„Wer jetzt nicht handelt, ist selbst schuld!“ Focus Money (01/2008)

Sie wünschen eine persönliche Beratung? Gern beantworten wir Ihre Fragen persönlich oder telefonisch. NDAC-Info-Telefon 05 81 / 97 36 96 00

Besuchen Sie uns in der Gudesstraße 3 – 5 in 29525 Uelzen.

Fit für die Zukunft … das sollten Sie JETZT tun.

Gewinner und Verlierer der Abgeltungsteuer

Klare Verlierer – Aktionäre. Anleger, die ihr Depot aktiv verwalten und kontinuierlich umschichten, müssen berücksichtigen, dass vom erzielten Veräußerungsgewinn nach neuem Recht 25% Abgeltungssteuer sowie Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer einbehalten werden und dem Fiskus zufließen.

Die Gewinner – Investmentfonds. Gewinne, die innerhalb eines Investmentfonds aus dem Verkauf von Wertpapieren erzielt werden, bleiben auch über 2008 hinaus steuerfrei. Gewinnbringende Depotumschichtungen sind somit jederzeit möglich!

Was sonst noch bei der Abgeltungssteuer beachtet werden sollte.

Investmentsteuer Reformgesetz

Investmentsteuerreformgesetz – Was ändert sich

Seit dem 1.1.2018 ist es in Kraft, das neue Gesetz zur Fondsbesteuerung, genauer gesagt das Investmentsteuerreformgesetz. Wir hatten bereits darüber berichtet (Die Fonds und die neuen Steuerregeln) . Okay, werden sich jetzt die meisten Inhaber eines oder mehrerer Fonds sagen, dann leben wir ja schon ein Jahr damit und haben nicht viel gemerkt davon. Wird wohl nicht so wichtig sein.Doch leider müssen wir unsere Anleger enttäuschen. Denn dieses neue Gesetz, auch InvStRefG; in der Tat klingt es wirklich wie ein automatisch generiertes Passwort;, greift erst voll zum 1.1.2019. Es stammt noch aus der letzten Legislaturperiode.
Fondssparer werden sich also vermutlich über geheimnisvolle Abbuchungen zu Beginn des kommenden Jahres wundern und denken, dass es sich nur um eine Fehlbuchung handeln kann. Bevor Sie nun aber zu Ihrer Depotbank gehen oder dort lange Zeit in der telefonischen Warteschleife hängen, möchten wir Ihnen das Gesetz und die Änderungen für die Anleger einmal genauer erklären.

Folgendes werden wir in unserer kleinen Reihe erläutern:

Was sind das für Abbuchungen, die durch die Banken oder Fondsgesellschaften als Vorabpauschale vom Depotkonto abgebucht werden?
Um was muss ich mich als Fondsbesitzer im Zusammenhang mit der Pauschale kümmern?
Wie werden die Pauschalen bei wiederanlegenden und ausschüttenden Fonds ermittelt?
Und für unsere Steuersparer gibt es auch eine Antwort auf die Frage, ob sich dieser Abzug vermeiden lässt.
Zum Thema Verkauf von Fondsanteilen und Vorabpauschale werden wir Tipps geben.
Ebenso stellt sich die Frage, was bei einem Fonds mit negativer Entwicklung passieren wird.
Und muss man eventuell zwei Mal Steuern zahlen, wenn man einen ausländischen Fonds im Depot hat?
Diesen Fragen werden wir uns Schritt für Schritt in loser Folge widmen.
Auch wenn es jetzt noch etwas kompliziert klingt, es wird Vieles einfacher. Waren es früher 33 Regeln, die Fondsinhaber ggf. bei der Steuer beachten mussten, so sind es jetzt nur noch die Vorschriften des neuen Investmentsteuerreformgesetzes.

Was ist die Vorabpauschale bei Fonds?

Wie wir schon ausgeführt haben, trifft die Vorabpauschale die Anleger von Investmentfonds zum ersten Mal Anfang 2019.

Aber nicht bei jedem Fondsinhaber wird eine Vorabpauschale erhoben. Betroffen sind nur alle thesaurierenden (also auf gut Deutsch nicht ausschüttenden) und kleine Beträge ausschüttenden Fonds.

Diese Pauschale ist wirtschaftlich betrachtet schlicht und einfach eine vorweggenommene Besteuerung zukünftiger Wertsteigerungen. Daher wird sie beim Verkauf der Fondsanteile auch vom tatsächlichen Veräußerungsgewinn wieder abgezogen.

Diese etwas seltsam anmutende Pauschale wird vom Giro- oder Depotkonto eingezogen und an das Finanzamt überwiesen. Das bedeutet, wir haben es trotz des etwas irreführenden Namens mit einer Steuer zu tun, genauer gesagt mit einer Vorabbesteuerung von Fonds.

Aus der Definition geht aber auch hervor, dass es sich nur um eine Fondssteuer handelt. Sie betrifft weder einzelne Aktien, noch Renten oder andere Zinspapiere. Auch Immobilienbesitzer oder Mieter brauchen sich keine Sorgen zu machen, dass eine weitere Steuer auf sie zukommt bzw. in der Nebenkostenabrechnung auf sie umgelegt wird. Auch Sparanlagen sind bei dieser Steuer außen vor.

Ebenso sind ausschüttende Fonds von der Pauschale nicht betroffen, da hier der Ertrag zum Ausschüttungstermin vorliegt und entsprechend der Höhe des Ertrages mit der Abgeltungssteuer unter Berücksichtigung der jährlichen Freibeträge (für Ledige 801 Euro und für Verheiratete 1602 Euro) belegt wird.

Ziel ist es, eine Gleichbehandlung von Fondsarten sowie eine Vereinfachung für den Steuerzahler im Bereich der Investmentfonds zu erreichen.

Welche Fonds sind betroffen?

Egal, ob sie einen voll- oder teilweise wiederanlegenden Aktien-, Renten-, Geldmarkt- oder Immobilienfonds besitzen, die Vorabpauschale wird von den Fonds eingezogen, die Anleger in ihrem Depot halten.

Wer ermittelt die Vorabpauschale?

Sie wird von den depotführenden Stellen errechnet, das heißt von der Bank, bei der ein Kunde das Depot führt. Wenn der Kunde ein direktes Depot bei einer Investmentgesellschaft besitzt, dann ist die Investmentgesellschaft verpflichtet, die Pauschale zu ermitteln.

Wie wird die Vorabpauschale ermittelt? (Theorie laut Gesetz)

Um die Berechnungen nachvollziehen zu können, benötigen wir zwei Formeln.

Laut Gesetz ist die Vorabpauschale die Differenz zwischen dem sogenannten Basisertrag des Fonds und der Ausschüttung. In einem ersten Schritt wird zu Beginn eines Kalenderjahres (zum Beispiel am 1.1.2019 erstmalig) für das vorangegangene Kalenderjahr (zum Beispiel seit dem 1.1.2018) zunächst der Basisertrag nach folgender Formel ermittelt:

70 Prozent des jährlichen Basiszinses × Rücknahmepreis der Fondsanteile zum Jahresbeginn des vorangegangenen Kalenderjahres = Basisertrag

Die 70 Prozent stellen den gesetzlichen Deckel dar.

Im zweiten Schritt wird dann die Vorabpauschale errechnet:

Basisertrag – Ausschüttung des vorangegangenen Kalenderjahres = Vorabpauschale

Und jetzt werden interessierte Anleger sich die Augen reiben und fragen: Wieso denn eine Ausschüttung bei thesaurierenden Fonds, die schütten doch gar nichts aus? – Richtig, in diesem Fall ist die Berechnung der Vorabpauschale mit der Ermittlung des Basisertrages abgeschlossen. Denn hier gilt, der ermittelte Basisertrag ist gleich die Vorabpauschale.

Aber es gibt ja auch Fondskonstruktionen, bei denen nur ein Teil der Erträge automatisch wieder angelegt und der andere Teil nach vorher festgelegter Quote an die Anleger ausgeschüttet wird. In diesen Fällen muss die depotführende Stelle dann auch den zweiten Schritt gehen und die Differenz zwischen dem Basisertrag und der letztjährigen Ausschüttung ermitteln.

Auch beim Zeitpunkt des Zuflusses der Vorabpauschale machen die Finanzämter Unterschiede. So gilt bei komplett wiederanlegenden Fonds die Vorabpauschale am ersten Werktag des Folgejahres als steuerlich zugeflossen. Bei teilweiser Ausschüttung ist dagegen Folgendes zu beachten:

Ist die Teilausschüttung geringer als der ermittelte Basisertrag, muss der Anleger den ausgeschütteten Anteil und die Vorabpauschale zu unterschiedlichen Zeitpunkten versteuern:

Die Teilausschüttung fließt dem Anleger aus steuerlicher Sicht zu, sobald er darüber auf seinem Konto verfügen kann. Die Vorabpauschale gilt dagegen erst am ersten Werktag des Folgejahres wie bei voll thesaurierenden Fonds als zugeflossen.

Wie wird die Vorabpauschale in der Praxis ermittelt?

Folgende Formel dafür kennen wir bereits:

Vorabpauschale = Basisertrag – Ausschüttung des letzten Kalenderjahres.

Basisertrag = 70 Prozent des jährlichen Basiszinses × Rücknahmepreis der Fondsanteile zum Jahresbeginn des vorangegangenen Kalenderjahres (z. B. 1.1.2018).

Vorab festzustellen ist, dass hier keine konkrete, sondern nur, wie vom Gesetzgeber gewollt, eine pauschale Ermittlung der Pauschale durch die Depotbanken darstellt.

Beispielrechnung Vorabpauschale:

Für Fonds, die keine oder nur geringe Erträge ausschütten, wird ab 2019 ein fiktiver Betrag versteuert, die sogenannte Vorabpauschale. Die Höhe der Vorabpauschale ergibt sich aus dem Wert des Fondsanteils zum Jahresbeginn 2018, multipliziert mit 70 Prozent des Basiszinses. Für 2018 beträgt er 0,87 Prozent.

Wert des Aktienfondsanteils am 1.1.2018 =   20 000 Euro

Wert des Aktienfondsanteils am 31.12.2018 = 20 500 Euro

Wertsteigerung = 500 Euro

Die Berechnung der Vorabpauschale ergibt sich nun wie folgt:

Vorabpauschale (20 000 Euro × 0,0087 × 0,7) =  121,80 Euro

Zu versteuernder Betrag nach 30 Prozent Teilfreistellung:

(121,80 Euro × (100–30 Prozent Teilfreistellung) = 85,26 Euro

Die zu zahlende Abgeltungsteuer plus Soli (26,375 Prozent) beträgt im Beispiel 22,49 Euro. Gegebenenfalls ist auch noch Kirchensteuer in Abzug zu bringen.

Die Vorabpauschale wird jedoch nur angesetzt, wenn sie geringer als die Wertsteigerung ist, die der Fonds innerhalb des Jahres erzielt. Der Vorteil: Hat der Fonds keinen Wertzuwachs, entstehen für das Jahr also weder Vorabpauschale noch Steuern. Wird die entsprechende Teilfreistellung berücksichtigt, fallen auf den Endbetrag Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag an. Zahlt ein Fonds Erträge teilweise an Anleger aus und spart nur den Rest im Vermögen an, mindern Teilausschüttungen die Vorabpauschale maximal bis auf 0 Euro, so wie wir es bei unseren NDAC-Fonds durch die Umwandlung veranlasst haben.

Wer zieht die Steuer wovon ab?

Verantwortlich für den Steuerabzug und die Überweisung an das Finanzamt sind die Depotbanken und ggf. die Fondsgesellschaften bei Direktanlagen.

Allerdings gibt es ein Problem dabei zu beachten: Bei der Berechnung der Fondserträge fließen keine Gelderträge, da sie ja fiktive Erträge darstellen. Banken und Fondsgesellschaften müssen sich die Mittel für den Steuerabzug daher erst beschaffen, denn Vater Staat will natürlich sein Geld haben.

Bei Fonds mit Teilausschüttungen (NDAC) ist dies kein Problem; die können und werden die voraussichtlichen Beträge an die Anleger ausschütten.

Bei vollständig thesaurierenden Fonds ziehen die Banken das Geld vom Verrechnungskonto des Depots ein. Aber gegen die Verwendung des Dispositionskredits können Anleger vorab auch widersprechen.

Und wenn kein Geld auf dem Konto ist?

Es kann aber durchaus auch passieren, dass sich kein Geld auf dem Verrechnungskonto befindet und auch der Wertpapierkreditrahmen keine Abbuchung für die Steuer mehr zulässt. In diesem Fall wird die Bank mit einem netten Brief reagieren und die Anleger bitten, für ausreichende Deckung zu sorgen. Sollte dem nicht nachgekommen werden, sind die Banken verpflichtet, das zuständige Finanzamt zu informieren.

Einige Fondsgesellschaften haben auch angekündigt, entsprechende Fondsanteile im Falle eines Falls zu veräußern, um die Zahlungen an das Finanzamt leisten zu können. Das ist besonders dann ärgerlich, wenn Anleger die Papiere erst mit hohen Aufschlägen erworben haben.

Darum sorgen Anleger mit thesaurierenden Fonds am besten vor, indem sie liquide Mittel auf dem Verrechnungskonto vorhalten.

Freistellungsaufträge noch nicht ausgeschöpft?

Es gibt aber auch eine Möglichkeit, zu verhindern, dass für den Steuerabzug unter Umständen Fondsanteile verkauft werden. Das Zauberwort heißt hier Freistellungsauftrag.

Sparer sollten ihrer depotführenden Stelle folglich einen Freistellungsauftrag erteilen. Nur dann zieht sie keine Steuern von Dividenden oder Gewinnen ab, solange der Sparerpauschbetrag von 801 Euro/1602 Euro für Ehepaare nicht ausgeschöpft ist.

Für die Freistellung der erstmals am 2.1.2019 anfallenden Steuer auf die Vorabpauschale benötigen Anleger einen Freistellungsauftrag für das Veranlagungsjahr 2019.

Aber auch wenn die Steuer abgezogen werden sollte, weil der Freistellungsauftrag vergessen wurde, kann die zu viel gezahlte Steuer über die jährliche Steuererklärung zurückgeholt werden.

Sind auch ausländische Fonds betroffen?

Ja, denn mit der Vorabpauschale möchte der Staat sicherstellen, dass er seine Steuern auch bei ausländischen thesaurierenden Fonds zeitnah bekommt. Zuvor hatte der deutsche Fiskus keinen Zugriff und musste bis zum Verkauf der Anteile warten; erst dann führte die Bank automatisch Abgeltungsteuer ab. Allerdings waren Anleger verpflichtet, diese Erträge in der Steuererklärung anzu­geben. Für Kleinanleger konnte es sehr nachteilig sein, ihre Erträge nicht jährlich dem Finanzamt zu melden. Denn kleine Beträge ließen sich aufgrund des Sparerpauschbetrags steuerfrei verbuchen, würden aber später nur zu einer größeren Summe auflaufen und damit eine hohe Steuerlast auslösen.

Der Durchschnittskosten Effekt oder auch Cost-Average Effekt

Der Durchschnittskosten Effekt oder auch Cost-Average Effekt

Viele der regelmäßigen Aktien- und Fondskäufer schlagen sich mit dem ewigen Problem herum, wann ist der geeignete Zeitpunkt für einen Einstieg in die Anlage. Die avisierten Wertpapiere sollten günstig zu erwerben sein, das ist das große Ziel der Anleger. Wer allerdings auf den Durchschnittskosteneffekt setzt wird meistens immer den richtigen Zeitpunkt erwischen.

Definition des Durchschnittskosteneffektes

Der Durchschnittskosteneffekt ist ein Effekt, der bei der regelmäßigen Anlage gleich bleibender Beträge in Wertpapiere entsteht. Dieser Effekt kommt bei Sparplänen zur vollen Wirkung. Die Sparpläne beziehen sich z. B. auf  Aktien- und Rentenfonds, aber die Finanzinstitute bieten auch Sparpläne auf Aktien, Zertifikate etc. an.

Wer bisher noch nichts von Durchschnittskosteneffekt von seinem Banker gehört hat, dem ist vielleicht der englische Ausdruck cost average effect oder dollar cost averaging schon untergekommen.

Durchschnittskosteneffekt am Beispiel des NDAC – Fonds

Voraussetzung ist, Anleger schließen einen Sparplan z.B. auf einen Aktienfonds des NDAC ab. Dieser Fonds ist auf Grund der enthaltenen Wertpapiere den Schwankungen der Märkte unterworfen.

Der Anleger erhält  im Idealfall den Durchschnitt seiner Anteile bei gleich bleibenden Raten günstiger, als wenn er regelmäßig zu unterschiedlich hohen Preisen eine gleich bleibende Menge von Anteilen erwirbt. Er investiert 150 Euro jeden Monat. Bei hohen Anteilspreisen des NDAC-Fonds  werden dann eben automatisch weniger Anteile gekauft (z.B. 2 Anteile zu 75 Euro) und bei niedrigen Anteilspreisen (z.B. 3 Anteile zu 50 Euro) entsprechend mehr. Es wird also je Anteil das harmonische Mittel (Durchschnitt) der Kurse des NDAC-Fonds  für den Anleger berechnet und in sein Depot eingebucht. In unserem Beispiel entsteht ein Depotwert 300 Euro mit 5 Anteilen über zwei Monate. Allerdings liegt der Durchschnittswert je Anteil jetzt bei 60 Euro.

Mit dem Durchschnittskosteneffekt durch Sparpläne wird das Problem des richtigen Timings verringert, ganz ausschalten lässt es auch hier nicht.

Ein weiterer wesentlicher Pluspunkt für einen Sparplan ist die Erziehung des Kunden zum regelmäßigen Sparen, wenngleich die  Kunden den Sparplan jederzeit aussetzen und kündigen können. Dazu aber müssen Kunden  wieder eine psychologische Hemmschwelle überwinden. Bei steigenden Kursen ist das in der Regel schwieriger als  bei fallenden Kursen. (Siehe auch Stichpunkt Börsenpsychologie)

Weitere Vorteile des Durchschnittskosteneffektes

Verluste sehen am Anfang nicht so schlimm aus. Beim ersten ernsthaften Rücksetzer an der Börse, egal ob Korrektur oder ein richtiger Crash, bleiben Sparplanbesitzer meist cool, da der Einstiegskurs mit dem Markt steigt oder fällt. Kursgewinne und -verluste unterliegen einer stetigen Verwässerung.

Kritische Anmerkungen zum Durchschnittskosteneffekt

Im Verlaufe des  Sparplanes werden Anleger feststellen, dass der Durchschnittskosteneffekt immer weiter abnimmt. Die eingezahlten Raten bringen beim Kauf der Anteile immer weniger und später dann keine  Effekte. Logischerweise ist das  bereits vorhandene Wertpapierkapital dann zu hoch, um irgendeinen Effekt durch den cost average effect auszuweisen. Das im Sparplan angesammelte Kapital hat in diesem Fall die Wirkung einer Einmalanlag erreicht. In diesem Fall spricht man auch vom negativen Durchschnittskosteneffekt.

Ein gutes Verkaufsargument ist ein Sparplan in jedem Fall, denn viele Aktionäre oder Fondsanleger schrecken vor einer einmaligen Vollinvestition zurück, speziell  nach einem starken Rücksetzer oder Crash  Dass mit einem Sparplan meist größere Beträge investiert werden, als bei einer Einmalinvestition, kann man positiv oder negativ sehen.

Auszahlpläne funktionieren nach dem umgekehrten Prinzip

Wer die Früchte seiner Arbeit mit den Wertpapieren (z.B. mit Rentenbeginn) genießen will, wird zu einem Auszahlplan greifen. Hier erleben wir den negativen Durchschnittskosteneffekt (engl. negative cost average effect)

Damit  ist gemeint, dass sich bei einem Entnahmeplan aus einem Depot mit konstanten Auszahlungsbeträgen methodische Nachteile gegenüber dem Verkauf von einer konstanten Anzahl von Anteilen ergeben. Das bedeutet der Anleger entnimmt pro Monat, Quartal etc. einem bestimmten Betrag oder aber er verkauft eine bestimmte Anzahl von Aktien oder Fondanteilen. Bei beiden Wegen muss der Anleger eine Rechnung mit vielen Unsicherheitsfaktoren in die Zukunft anstellen, denn er muss sich fragen, wie lange reicht das erwirtschaftete Kapital bzw. wie lange soll es reichen.

Wer genügend Kapital angespart hat, dem reichen womöglich die Erträge (Dividenden, Ausschüttungen, Zinsen etc.) aus den Anlagen oder er nimmt den jährlichen Wertzuwachs aus dem Grundkapital für seine  weitere Lebensplanung. Das hat zusätzlich den Vorteil, dass es egal ist, wieviel Jahre er davon  leben möchte.

Schwierig sind diese Prognosen auf jeden Fall. Keiner weiß, wie sich die Wertpapiere, Dividenden, Zinsen etc. in den nächsten Jahren und Jahrzehnten entwickeln werden, d.h. ob sie den erwarteten Ertrag erwirtschaften können.

Fazit:

Der Durchschnittskosteneffekt ist ein gutes psychologisches Verkaufsargument am Anfang eines Sparplans. Im umgekehrten Fall (negativer Durchschnittskosteneffekt) ist eine genaue Planung und Prognose für die Zukunft notwendig, um auf Grund der begrenzten Zeitdauer keine bösen Überraschungen zu erleben.