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Der Clubfonds-Ticker
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Einführung der Abgeltungssteuer

Einführung der Abgeltungssteuer

Schützen Sie Ihr Vermögen jetzt! Was mit der Einführung der Abgeltungssteuer zu beachten ist!

Sehr geehrte Gesellschafter, verehrte Anleger und Anlegerinnen, die Uhr tickt: Im vergangenen Jahr hat der Deutsche Bundestag die Einführung der Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer ab 01.01.2009 beschlossen. Sie haben also nur noch bis zum Jahresende 2008 Zeit, Ihre Vermögensanlagen steuerlich zu optimieren. Eine rechtzeitige Wahl hilft Steuern sparen.Damit Sie den Überblick behalten, was sich bei der Besteuerung der wichtigsten Anlageformen ändert, haben wir die Eckpunkte der Abgeltungssteuer zusammengefasst und die wichtigsten Veränderungen aufgelistet.

Was ist neu bei der Abgeltungssteuer?

Mit Einführung der Abgeltungssteuer zum Jahreswechsel beginnt eine neue Ära der Geldanlage in Deutschland. Die im Rahmen der Unternehmenssteuerreform eingeführte Abgeltungssteuer stellt einen völligen Systemwechsel im Vergleich zum bisher gültigen Steuerrecht dar. Wer es gewohnt war, Kursgewinne nach dem Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei vereinnahmen zu können, wird umdenken müssen. Auf alle Kapitalerträge, wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne wird ein einheitlicher Steuersatz in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer erhoben, die direkt von der Bank einbehalten und an den Fiskus abgeführt wird (Quellensteuer).

Einen Tag zu spät investieren kann teuer werden!

Kein Anleger in Deutschland kann zukünftig dem Zugriff des Finanzamtes entgehen – sofern er nicht rechtzeitig die richtigen Weichen stellt. Ausnahme: liegt der persönliche Steuersatz unter
25 %, kann man über die Einkommensteuererklärung die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer erstattet bekommen. Wer noch in diesem Jahr einen Teil seines Geldes in Investmentfonds investiert,
spart also in Zukunft!

Ab 2009 sind Kapitalerträge, zu denen auch Veräußerungsgewinne gehören werden, von Privatanlegern mit der Abgeltungssteuer zu versteuern.

Kursgewinne bleiben auf Dauer steuerfrei, wenn der Kauf vor dem 01. Januar 2009 erfolgt und die einjährige Spekulationsfrist abgelaufen ist. Investmentfonds haben weiterhin den Vorteil, dass innerhalb des Fonds eine Umschichtung erfolgen kann, ohne dass Abgeltungssteuer anfällt. Sparen Sie durch rechtzeitige Umschichtung in Investmentfonds (z.B. NDACinvest-Aktienfonds)
bares Geld!

„Insbesondere Fondsdepots sollten sie jetzt noch aufräumen. Für Fonds, die sie jetzt kaufen, können Anleger sich auf Jahrzehnte hinaus steuerfreie Kursgewinne sichern.“
Finanztest (03/2008)

Ziele der Abgeltungssteuer

• Entlastung der Unternehmen
• Vereinfachung des deutschen Steuerrechts und damit Entbürokratisierung
• Vereinheitlichung aller privaten Kapitalerträge
• Verringern des Steuersatzes

    angelegt bis zum 31.12.2008Jan. angelegt ab 01.01.2009  
  Anlagebetrag 50.000 € 50.000 €  
  Wertentwicklung nach 20 Jahren(bei angenommenen 8% Rendite) 233.048 € 233.048 €  
  Abgeltungssteuer inkl. Kirchensteuer

 

und Solidaritätszuschlag

0 € 52.398 €  
  Verbleibendes Vermögen 233.048 € 180.650 €  

Wichtige Stichtage der Abgeltungssteuer:

15.03.2007: Zertifikate, die vor diesem Datum angeschafft wurden, können nach Ablauf der Spekulationsfrist (1 Jahr) lebenslang steuerfrei veräußert / eingelöst werden.

01.01.2009: Geltungsbeginn der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge – alle bis zu diesem Tag erworbenen Einzelaktien und Fonds bleiben lebenslang steuerfrei*.

30.06.2009: Stichtag, bis zu dem Zertifikate, die zwischen dem 14.03.2007 und dem 01.01.2009 erworben wurden, steuerfrei* veräußert werden können.

(*Achtung: Spekulationsfrist einhalten)
Übergangsfrist bis 31.12.2013 Verluste, die aus Spekulationsgeschäften vor dem 01.01.2009 entstanden und im Steuerbescheid festgestellt worden sind, können bis 2013 mit neuen Veräußerungsgewinnen aus sämtlichen Kapitalanlagen verrechnet werden, jedoch nicht mit laufenden Erträgen wie Zinsen und Dividenden.

Einzelaktien auf Investmentfonds umzustellen, ist unter dem Gesichtspunkt der kommenden Abgeltungssteuer eine Entscheidung von langfristiger Tragweite!

Noch mal in Kürze die wichtigsten Veränderungen:

  • – Einführungstermin: 01.01.2009
  • – Einheitliche Besteuerung von Kapitalerträgen
    – Abgeltungssteuersatz 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag 5,5% und ggf. Kirchensteuer)
    – Einbehalt durch alle inländischen Banken
  • Betroffen sind:

    • Einkünfte aus Kapitalvermögen, insbesondere Zinserträge und Spekulationsgewinne, Betrifft Aktionäre
    • Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften Achtung: veränderte Verlustverrechnung
    • Wegfall der sogenannten „Spekulationsfrist“ für Wertpapierverkäufe: Besteuerung unabhängig von der Haltedauer
    • Altbestandsregelung für Anlagen, die vor dem 31.12.2008 erworben wurden
    • Ausnahme: Zertifikate: Stichtag 15.03.07 bzw. Übergangsfrist bis zum 30.06.2009
    • Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens – Dividenden werden zukünftig nicht mehr nur zu 50% besteuert sondern unterliegen zu 100% der Abgeltungssteuer
    • Sparerfreibetrag wird zum Sparerpauschbetrag: 801 € bzw. 1602 € für Ehepaare
    • Werbungskosten sind mit Abgeltungssteuer pauschal abgegolten
    zusätzlicher Werbungskostenabzug ist nicht möglich

    Das sollten Sie in Bezug auf die Abgeltungssteuer wissen:

    Ihre Chance: Nutzen Sie die Altfallregelung!
    Fonds und Aktien, die noch vor dem 31.12.2008 erworben werden, gelten steuerlich als „Altfälle“, deren Veräußerungsgewinne auch dann noch steuerfrei sein werden, wenn der Verkauf in vielen Jahren stattfindet. Werden die Investitionen z. B. in den NDACinvest – Aktienfonds noch vor dem Stichtag getätigt, bleiben die Vorteile der Altfall-Regelungen auch dann erhalten, wenn Umschichtungen innerhalb des Fonds nach dem 31.12.2008 stattfinden.

  • Gehen Sie über zur „Ein-Depot-Strategie“. Mehrere Depots bedeuten mehrfache Depotführungsgebühren und höheren Verwaltungsaufwand. In Zukunft wird sich auch die Verrechnung der Verluste mit Gewinnen aus Kapitalerträgen über verschiedene Kreditinstitute hinweg nach dem „Verlusttopfprinzip“ äußerst umständlich darstellen. Führen Sie deshalb Ihre Depots zusammen und entgehen somit dieser komplizierten Verlustverrechnung. Innerhalb eines Depots werden Gewinne und Verluste aus Kapitalanlagegeschäften automatisch vom Kreditinstitut verrechnet.
  • Treffen Sie Ihre Entscheidung für die Zukunft schon heute: Investieren Sie langfristig in den NDACinvest-Aktienfonds. Mit unserem in gewohnter Weise professionell verwalteten Fonds aus vorwiegend substanzstarken und werthaltigen Unternehmen werden dauerhaft steuerfrei Kursgewinne erzielt.
  • 1. Depotumstellung: NDACinvest-Aktienfonds anstatt Einzelaktien2. „Ein-Depot-Strategie“: für eine effiziente Verlustverrechnung
  • 3. Investitionen in 2008 vorziehen
  • 4. Langfristtauglich investieren

Bedenken Sie: Eine Umschichtung Ihres Depots ab 2009 führt zu enormen steuerlichen Nachteilen und in die „Abgeltungssteuer-Falle“. Vermeiden Sie daher Mode-Fonds oder bestimmte Branchen und Regionen. Trennen Sie sich jetzt von solchen Anlagen und investieren Sie mit uns langfristig.

„Wer jetzt nicht handelt, ist selbst schuld!“ Focus Money (01/2008)

Sie wünschen eine persönliche Beratung? Gern beantworten wir Ihre Fragen persönlich oder telefonisch. NDAC-Info-Telefon 05 81 / 97 36 96 00

Besuchen Sie uns in der Gudesstraße 3 – 5 in 29525 Uelzen.

Fit für die Zukunft … das sollten Sie JETZT tun.

Gewinner und Verlierer der Abgeltungsteuer

Klare Verlierer – Aktionäre. Anleger, die ihr Depot aktiv verwalten und kontinuierlich umschichten, müssen berücksichtigen, dass vom erzielten Veräußerungsgewinn nach neuem Recht 25% Abgeltungssteuer sowie Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer einbehalten werden und dem Fiskus zufließen.

Die Gewinner – Investmentfonds. Gewinne, die innerhalb eines Investmentfonds aus dem Verkauf von Wertpapieren erzielt werden, bleiben auch über 2008 hinaus steuerfrei. Gewinnbringende Depotumschichtungen sind somit jederzeit möglich!

Was sonst noch bei der Abgeltungssteuer beachtet werden sollte.

was bei der Abgeltungssteuer beachten

Wissenswertes zur Abgeltungssteuer

Eine Abgeltungsteuer ist im weiteren Sinne eine Quellensteuer. Der Steuerabzug wird von der auszahlenden Stelle vorgenommen. Eine gesonderte Veranlagung des Steuerpflichtigen ist dadurch nicht mehr notwendig. Bekannt ist die Steuer den meisten in Form der Kapitalertragsteuer, die für jeden Ertrag aus Kapitalanlagen anfällt. Was Sie sonst noch bei der Abgeltungssteuer. beachten sollten

Auf welche Kapitalerträge fällt die Steuer an?

  • Zinsen (Sparbuch, Festgeld, Tagesgeld, verzinstes Girokonto, Bausparkonto, Zinsen aus Rentenpapieren, Genussscheine etc.)
  • Dividenden (Aktien, Genossenschaftsanteilen oder GmbH-Anteilen etc.)
  • Erträge aus Zertifikaten deren Basis Rohstoffe, Währungen oder Fonds etc. sind
  • Ausschüttende und thesaurierende Investmentfonds (Aktienfonds, Rentenfonds, Geldmarktfonds etc.)
  • Wertzuwächse beim Verkauf von Aktien oder Investmentanteilen (Gewinnspanne, die aus dem niedrigen Ankaufspreis und höheren Verkaufspreis resultiert)

Achtung:

Es betrifft nicht immer nur den einzelnen Steuerpflichtigen sondern auch Zinsen und Ausschüttungen aus Anlagen einer Gemeinschaft (Zinsen aus einer Anlage der Instandhaltungsrücklage einer Eigentümergemeinschaft, Dividenden und Ausschüttungen eines Börsenclubs etc.) werden der Abgeltungssteuer unterworfen.

Sind damit alle Kapitalerträge erfasst?

Nein, es gibt noch mehr Kapitalerträge, auf die die Steuer fällig wird und die der Steuerzahler besser in seiner jährlichen Steuerklärung angibt, um Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Kapitalerträge von Auslandskonten und Auslandsdepots
  • Erträge aus den Verkauf einer Lebensversicherung, egal ob es sich um eine klassische kapitalbildende Police oder um eine auf Fonds beruhende Police handelt (der Ertragsanteil der Police steuerpflichtig)
  • Zinsen, die vom Finanzamt dem Steuerpflichtigen gezahlt werden
  • Zinsen aus einem Darlehen an Privatpersonen (Verwandtendarlehen etc.)

Von den meisten Kapitalerträgen erhält das Finanzamt durch Kontrollmitteilungen, auch durch ausländische Behörden, Kenntnis.

Die Höhe der Abgeltungssteuer beachten

Die Höhe der Abgeltungssteuer beträgt aktuell 25% der Höhe der Kapitalerträge.

Dazu kommen der Solidaritätszuschlag mit 5,5% und gegebenenfalls die Kirchensteuer, die je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen kann. Seit 2015 erhalten die Banken die Kirchenzugehörigkeit Ihrer konfessionell gebundenen Kunden über das Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Das Geldinstitut zieht die Kirchensteuer automatisch von den Kapitalerträgen ab und leitet sie an das zuständige Finanzamt weiter.

Der Soli und ggf. die Kirchensteuer wird nicht von dem steuerpflichtigen Gesamtkapitalbetrag erhoben, sondern wird vom Betrag der Abgeltungssteuer berechnet.

Freibeträge bei der Abgeltungssteuer beachten

Die Steuerfreibeträge werden in Höhe von 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für verheiratete Steuerpflichtige gewährt. Sie müssen mit Hilfe eines Freistellungsauftrags bei dem jeweiligen Kreditinstitut beantragt werden.

Wer sein Kapital auf mehrere Institute verteilt hat, sollte seinen Freibetrag splitten und einen Antrag bei jedem Institut stellen. Es ist aber unbedingt darauf zu achten, dass die Höhe des Freibetrags (801 Euro bzw. 1602 Euro) nicht überschritten wird.

Auch wenn ein Sparer oder Anleger seinen Freistellungsauftrag vergessen und dadurch die Höhe des Freibetrages nicht ausgeschöpft hat, kann er über die Steuerklärung den Lapsus korrigieren und über die Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung, die zu viel abgeführte Steuer reklamieren.

Die Steuererklärung und die Abgeltungssteuer

Über eine Steuerklärung können bestimmte Sparer und Anleger die Abgeltungssteuer senken. Falls ein Steuerpflichtiger ein Jahreseinkommen hat, das er mit weniger als 25 % versteuern muss, wird im Rahmen einer sogenannten Günstigerprüfung die gesamte Steuersituation, also auch die Abgeltungssteuer, neu bewertet und die zu viel gezahlte Steuer zurückerstattet.

Für Rentner heißt ein weiteres Zauberwort Altersentlastungsbetrag, der auch auf Nebeneinkünfte wie Zinsen, Dividenden, Kursgewinne etc. anzuwenden ist. Er beträgt je nach Alter bis zu 1.900 Euro jährlich.

Wer einerseits das Pech hatte, ein dickes Minus mit seinem Wertpapierdepot bei einer Bank einzufahren und andererseits mit einem Depot bei einer anderen Bank Gewinne erzielte, hat über die Steuererklärung die Möglichkeit, Gewinn und Verluste zu verrechnen und auf diese Art wenigstens einen Teil der Verluste zurück erstattet zu erhalten.

Auch die schon oben erwähnten Kapitaleinkünfte für Gemeinschaften werden für den einzelnen Steuerzahler über die KAP unter Umständen vielleicht zu einer teilweisen Rückerstattung zu viel gezahlter Abgeltungssteuern führen.

Viele müssen die Anlage KAP nicht verpflichtend ausfüllen, aber sehr oft lohnt sich ein freiwilliges Ausfüllen doch.Ein Tipp noch für noch für Sparer und Anleger (in der Regel Studenten, Schüler, Rentner etc.) deren Einkommen unter dem Grundfreibetrag (2017: 8.820 Euro ledig oder 17.640 Euro verheiratet) liegt. Sie sollten bei der Abgeltungssteuer beachten, dass Sie mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung durch das Finanzamt, welche sie bei ihrem Geldinstitut vorlegen, auch von der Abgeltungssteuer befreit werden.

Auch sollten Anleger und Sparer die laufenden und zukünftigen Prozesse, die beim höchsten deutschen Finanzgericht, dem Bundesfinanzhof, verfolgen, die im Zusammenhang mit Steuern für Kapitalanleger geführt werden. Hier profitieren nämlich alle Steuerzahler von einem günstigen Urteil, auch wenn sie nicht geklagt haben.