MiFIR zur Umsetzung der MiFID II-Beschlüsse
Im Gegensatz zu MiFID II ist MiFIR (Markets in Financial Instruments Regulation) eine europäische Verordnung. Das bedeutet, dass sie nicht in das nationale Rechtssystem der Mitgliedsstaaten überführt werden muss, sondern nach dem Beschluss direkt gilt. MiFIR regelt die Umsetzung der MiFID II–Beschlüsse. Die wichtigsten Bestandteile sind:
außerbörslich
- Bestimmte Finanzprodukte, die bisher außerbörslich gehandelt wurden, müssen nun über die Börse laufen. Betroffen sind hiervon alle OTC-Geschäfte aller Anlageklassen von der Aktie bis zum Zertifikat.
Transparenz
- Mehr Transparenz vor und nach dem Wertpapierhandel, vor allem in Bezug auf die entstehenden Kosten.
Meldepflichten
- Meldepflichten von Geschäften
Produktinterventionen
- Produktinterventionen: Die europäische Finanzmarktaufsicht ESMA und die nationalen Aufsichtsbehörden können den Handel bestimmter Papiere einschränken oder verbieten.
Die Bestimmungen von MiFIR sind aktuell noch etwas schwammig. Das liegt daran, dass es sich um eine Level 1 -Verordnung handelt. Eine Konkretisierung in der zweiten Stufe ist schon geplant.
MiFID II und MiFIR sind juristische Geschwister. MiFID setzt den rechtlichen Rahmen und drückt die Absicht der Gesetzgeber aus. MiFIR macht die Umsetzung konkret. Aus diesem Grund werden beide oft in einem Atemzug genannt. Tatsächlich sind die Überschneidungen sehr groß. Mit beiden Normen möchten die europäischen Gesetzgebers Finanzmärkte transparenter machen. Finanzinstitute sollen aus eigenem Antrieb anlegerfreundlicher werden. Falls es an der inneren Motivation mangelt, können Sie nun selbst prüfen, ob das Produkt Ihren Wünschen entspricht.