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Der Clubfonds-Ticker

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MiFIR und MIFID II

MiFIR zur Umsetzung der MiFID II-Beschlüsse

Im Gegensatz zu MiFID II ist MiFIR (Markets in Financial Instruments Regulation) eine europäische Verordnung. Das bedeutet, dass sie nicht in das nationale Rechtssystem der Mitgliedsstaaten überführt werden muss, sondern nach dem Beschluss direkt gilt. MiFIR regelt die Umsetzung der MiFID IIBeschlüsse. Die wichtigsten Bestandteile sind:
außerbörslich

  • Bestimmte Finanzprodukte, die bisher außerbörslich gehandelt wurden, müssen nun über die Börse laufen. Betroffen sind hiervon alle OTC-Geschäfte aller Anlageklassen von der Aktie bis zum Zertifikat.

Transparenz

  • Mehr Transparenz vor und nach dem Wertpapierhandel, vor allem in Bezug auf die entstehenden Kosten.

Meldepflichten

  • Meldepflichten von Geschäften

Produktinterventionen

  • Produktinterventionen: Die europäische Finanzmarktaufsicht ESMA und die nationalen Aufsichtsbehörden können den Handel bestimmter Papiere einschränken oder verbieten.

Die Bestimmungen von MiFIR sind aktuell noch etwas schwammig. Das liegt daran, dass es sich um eine Level 1 -Verordnung handelt. Eine Konkretisierung in der zweiten Stufe ist schon geplant.
MiFID II und MiFIR sind juristische Geschwister. MiFID setzt den rechtlichen Rahmen und drückt die Absicht der Gesetzgeber aus. MiFIR macht die Umsetzung konkret. Aus diesem Grund werden beide oft in einem Atemzug genannt. Tatsächlich sind die Überschneidungen sehr groß. Mit beiden Normen möchten die europäischen Gesetzgebers Finanzmärkte transparenter machen. Finanzinstitute sollen aus eigenem Antrieb anlegerfreundlicher werden. Falls es an der inneren Motivation mangelt, können Sie nun selbst prüfen, ob das Produkt Ihren Wünschen entspricht.

MiFID II und MaRisk

Die Mindesanforderung an das Risikomanagement und MiFID II

Im Herbst 2017 veröffentliche die Bundesanstalt für Finanzmarktaufsicht BaFin die vorerst letzte Version ihrer Mindestanforderungen an das Risikomanagement MaRisk. Deutsche Banken haben bis Ende Oktober 2018 Zeit, die Neuerungen umzusetzen. Die wichtigsten sind: umfangreichere Risikoberichterstattung

  • Eine umfangreichere Risikoberichterstattung

Risikokultur

  • Die Etablierung einer Risikokultur. Alle Mitarbeiter sollen sich bewusst sein, dass ihre Arbeit einen wichtigen Beitrag zur Risikosenkung für das gesamte Haus leisten kann.

Auslagerung

  • Beschränkungen für die Auslagerung wichtiger Abteilungen. Dabei gilt: Je wichtiger die Einheit, desto unzulässiger ist die Auslagerung.

Die MaRisk zielen in erster Linie auf das Kreditgeschäft und die interne Risikosteuerung einer Bank ab. Sie soll selbst ein geeignetes System finden, das Risiken erkennt, verkleinert und im besten Fall verhindert.

Besonders wichtig sind die internen Kontrollmechanismen: Compliance wird gestärkt. Die Rechtsabteilung soll verhindern, dass Geschäfte durch Fehlanreize zustande kommen. Zu solchen zählen nicht nur Schmiergeldaffären – auch persönliche Verflechtungen gehören dazu. MiFID II erschwert Absprachen zwischen Fondsmanagern, Analysten und Brokern im Anlagegeschäft. Dubiose Provisionsmodelle werden für alle sichtbar. Das kann wiederum ein Angriffspunkt für die Mitarbeiter in der Revision oder der Compliance sein.

Für Sie als Fondsanleger schaffen die MaRisk eine Vertrauensbasis in Finanzinstitute. Sie können sicher sein, dass Banken alles tun (müssen) um eine Insolvenz zu verhindern. Das ist essenziell wichtig, wenn Ihr Fonds in Derivate oder Bankanleihen investiert. Hinsichtlich der umfangreichen Berichtspflichten gleichen die MaRisk MiFID II auf einer kleineren, nationalen Ebene.

Basel III und MiFID II

Die Beachtung von Basel III in Bezug auf MiFID II

Die Baseler Verordnungen gelten für Banken in der ganzen EU. Sie zielen darauf ab, das Ausfallrisiko von Banken zu reduzieren. In der Finanzkrise 2008/2009 machten fast alle Mitgliedsstaaten der EU die Erfahrung, dass sich ihre Geldhäuser gerne an hochspekulativen Geschäften beteiligten. Als die damit verbundenen Risiken eintrafen, war nicht genug Geld da, um die Verluste zu tragen. Also riefen sie nach staatlicher Hilfe. Experten und Regierungsoberhäupter fürchteten einen wirtschaftlichen Zusammenbruch, wenn große Institute in die Insolvenz gehen sollten. Banken, die als systemrelevant galten, kamen sie in den Genuss milliardenschwerer Finanzhilfen.Die Regierungen mussten sich den Vorwurf gefallen lassen, dass Banken ihre Gewinne privatisieren und Verluste verstaatlichen. Ihre Anteilseigner profitierten vom Gelingen hoch riskanter Geschäfte. Verluste mussten sie nicht fürchten, weil die Allgemeinheit dafür aufkommen würde. Um das in Zukunft zu vermeiden, traten im Jahr 2011 folgende Regeln in Kraft:

Eigenkapitalbasis

  • Stärkung der Eigenkapitalbasis: Banken müssen mindestens 8 Prozent des verliehenen Geldes an Eigenkapital vorhalten.

Zykluspuffern

  • Bildung von Zykluspuffern: In guten Zeiten sollen Banken weitere 2,5 Prozent Eigenkapital für konjunkturell schwächere Perioden zurücklegen.

verbesserte interne Aufsicht

  • Eine verbesserte interne Aufsicht der Bank in Form von Compliance und Revision.

Informationspflichten Verschuldungsgrad / Net Stable Funding Ratio (NSFR)

  • Umfangreiche Informationspflichten, um Schieflagen schnell erkennen zu können. Banken müssen nun auch ihren Verschuldungsgrad und die Net Stable Funding Ratio (NSFR) angeben. Die Kennzahlen erleichtern die schnelle Risikoeinschätzung.

Wie hängen Basel III und MiFID II zusammen?

Auf den ersten Blick scheinen die beiden nur einen gemeinsamen Nenner zu haben: strengere Regeln für Banken nach der Finanzkrise. Basel III scheint sich nur auf das Kreditgeschäft von Banken auszuwirken.

Aus Anlegersicht ist Basel III trotzdem wichtig. Wenn Sie Fondsanteile halten, schockt eine Insolvenz der Fondsgesellschaft Sie nicht, da es sich um Sondervermögen der Bank handelt. Im Falle von Anleihen und Zertifikaten sind die Aussichten jedoch nicht so rosig: Geht der Emittent pleite, haben Sie sehr schlechte Karten auch nur einen kleinen Teil Ihre Investments zurückzuerhalten.

MiFID und andere Finanzmarktrichtlinien

MIFID II im Spannungsfeld vieler anderer Regeln

Die Neuauflage von MiFID schlug bereits vor ihrem Inkrafttreten große Wellen in der Finanzwelt. Auf Laien mag es so wirken, als müssten sich Banken und andere Institute nur an diese eine Richtlinie halten. Dem ist mitnichten so.Finanzinstitute bewegen sich in einem Spannungsfeld aus vielen Gesetzen, Vorschriften und Leitlinien. In Deutschland werden Banken von der Bundesanstalt für Finanzen BaFin und der Deutschen Bundesbank beaufsichtigt. Jedes Rundschreiben, das die beiden verfassen, ist für Finanzdienstleister verbindlich. Sie sind verpflichtet, die Regeln und Vorschläge aufzunehmen und in ihrem Tagesgeschäft umzusetzen.
Gesetze bilden die Basis für die Geschäftstätigkeit einer Bank. Für sie hat der Gesetzgeber ganze Bücher geschaffen. Die Wichtigsten sind:

Die wichtigsten Grundlagen

  • Das Kreditwesengesetz KWG
  • Die Solvabilitätsverordnung SolvV
  • Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement MaRisk
  • Die Groß- und Millionenkreditverordnung GroMiV
  • Das Depotgesetz DepV
  • Das Wertpapierhandelsgesetz WpHG

Beachten Sie, dass es sich hier nur um eine kleine Auswahl an aktuell gültigen Rechtsnormen handelt. Gekrönt werden sie von der europäischen Rechtsprechung, die immer mehr Einfluss gewinnt. Das beste Beispiel dafür ist MiFID II. Ohne fähige Rechtsabteilungen wären Banken angesichts der Fülle von Gesetzen und Regeln wahrscheinlich nicht mehr handlungsfähig. Vor Fehlern sind sie dennoch nicht gefeit. Immer wieder geraten einzelne Häuser mit Anklagen und Strafen in Millionenhöhe in die Schlagzeilen.

Im Folgenden erhalten Sie eine kurze Einführung zu den drei wichtigsten Verordnungen und Bankengesetze für Fondsanleger. Sie erfahren, welchen Zweck die jeweilige Norm verfolgt und wie groß die Überschneidung mit MiFID II ist. Besonders im Fokus stehen Richtlinien, die ebenso wie MiFID vor kurzem eine Novellierung durchlaufen haben.

MIFID II im Praxistest

MIFID II im Praxistest – funktioniert alles wie geplant?

Bereits im Jahr 2014 einigte sich das Europäische Parlament darauf, MiFID zu MiFID II zu novellieren. Die Banken, Broker, Fondsgesellschaften, Börsen und Analysten hatten somit etwa vier Jahre Zeit, die neue Richtlinie vorzubereiten.Im Großen und Ganzen ist diese Frage mit einem klaren Ja zu beantworten. Obwohl manche Branchenkenner vor großen Problemen im Wertpapierhandel warnten, verlief der Start mit MiFID II am 3. Januar 2018 überraschend ruhig. Die Börsen öffneten pünktlich und die Papiere wechselten ihre Besitzer. Alle Papiere? Leider nicht.

Auffälligkeiten traten vorrangig im Zusammenhang mit der Geeignetheitsprüfung auf. Sie ist die wichtigste Voraussetzung für eine rechtssichere Anlageberatung des Kunden. Die Basis der Eignungsermittlung sind die Kosten- und Zielmarktdefinition des Produkts: Wie viel kostet die Anlage im Zeitverlauf und an welche Kundengruppe richtet es sich? Genau hier lag allerdings der Hase im Pfeffer.

Die Comdirect, die Consorsbank, die ING-DiBa und weitere nahmen Produkte aus dem Handel, weil deren Kosten- oder Zielmarktdefinitionen im Verkaufsprospekt fehlten. Bei der DiBa waren sogar mehr als 80.000 Wertpapiere betroffen. Kunden, die sie im Dezember 2017 noch gekauft haben, konnten ihren Bestand im Januar 2018 nicht mehr aufstocken.

Die Finanzinstitute arbeiteten mit Hochdruck an dem Problem. Bereits wenige Wochen nach dem Inkrafttreten von MiFID II war ein Großteil der geschlossenen Papiere wieder handelbar. Die beschworene Katastrophe blieb somit aus – zumal private Anleger in Deutschland aus insgesamt mehr als 1,5 Millionen verschiedenen Wertpapieren wählen können. Dagegen fällt der Handelsstopp von 80.000 Papieren kaum ins Gewicht.

Die Finanzberatung im Wandel

Das Beratungsprotokoll geht, die Geeignetheitsprüfung kommt.

Bisher musste Ihr Finanzberater Ihnen ein individuelles Beratungsprotokoll ausstellen. Dieses umfasste Ihre Anlageziele, Risikoneigung und Risikotragfähigkeit. Darüber hinaus hielt er alle Produkte fest, die er Ihnen als Vorschlag unterbreitete und wieso sie zu Ihnen passten. Ihre Entscheidung rundete das Beratungsprotokoll ab.MIFID II ändert in der Finanzberatung einiges. Neben den erwähnten Telefonaufzeichnungen sind das die folgenden Punkte:

Mit der Geeignetheitsprüfung entfallen die letzten beiden Punkte. Die Anlageentscheidung, die Sie schlussendlich treffen, wird geprüft. Wichtigster Fokus dabei: die Passgenauigkeit. Die sonstigen Vorschläge und der gesamte Beratungsprozess werden nicht mehr niedergeschrieben. Das ermöglicht eine automatische Dokumenterstellung und spart sowohl Ihnen als auch Ihrem Berater viel Zeit.

Die Honorar- und die Provisionsberatung werden klar voneinander getrennt

Zu Beginn des Gesprächs weist Ihr Berater Sie nun darauf hin, ob Sie Ihn direkt für seine Leistung bezahlen, oder ob das über Provisionen geschieht. Die Provisionen, die an Ihren Vermittler fließen, werden Ihnen jährlich mitgeteilt. Das ist besonders interessant, wenn Bestandsprovisionen fließen.

Mitarbeiter im Finanzvertrieb müssen zukünftig ihre Qualifikation und Zuverlässigkeit beweisen.

Für herkömmliche Banken ist das keine große Herausforderung. Vielmehr richtet sich diese Regelung gegen freie Finanzvertriebler, die bisher keinerlei spezifische Ausbildung vorweisen mussten. Durch ihre Fehlberatungen entstanden vielen Privatanlegern hohe Schäden.

Der Gesetzgeber möchte mit diesen Neuerungen den Anlegerschutz stärken. Private Anleger sollen kompetent beraten werden und genau erfahren, wie viel ihre Anlage über die Jahre kostet. Die Honorarberatung wird gefördert, da sie besonders kundenorientierte Empfehlungen aussprechen kann. Ähnlich wie bei der Steuerberatung wird hierbei ein Beratungshonorar fällig. Provisionen dürfen nicht fließen.

Neuerungen für die Börsen

Die Börsen stellen sich auf Neuerungen ein

Für Börsenbetreiber wie die Deutsche Börse mit ihren regionalen Standorten bringt MIFID zwei wichtige Neuerungen:

1. Der außerbörsliche Handel für Aktien wird stark begrenzt.

2. Der Hochfrequenzhandel wird reglementiert.

  • Doch was bedeutet das in der Praxis? Einerseits werden die Dark Pools für Aktien nach und nach geschlossen. Bisher konnten große Anleger, wie Versicherungen, ihre Aktienpakete direkt verkaufen. Den Umweg über die Börsen sparten sie sich. Das hatte mehrere Vorteile: Sie mussten den Handel nicht anmelden und konnten direkt mit ihrem Handelspartner einen Preis vereinbaren. Das Geschäft war für sie somit eine sichere Sache. Das Nachsehen hatten kleinere Anleger, die gegen Preisnachteile nichts tun konnten. Mit MIFID werden Unternehmensanteile in Zukunft nur noch auf der Börse gehandelt. Große Bewegungen werden angekündigt und gemeldet. So haben alle Anteilseigner und Interessenten die Chance, sich günstig zu positionieren.

Institutionelle Anleger fürchteten jedoch den Hochfrequenzhandel. Bei diesem handeln nicht Menschen mit Aktien, sondern Computerprogramme. Sie erkennen kleinste Kursschwankungen und reagieren sofort. Angekündigte große Handelsbewegungen sind für sie ein gefundenes Fressen: Indem Sie gegen das Geschäft wetten, machen sie Gewinn und vermiesen dem Verkäufer den Verkaufskurs. Um dem vorzubeugen sieht MIFID II strenge Beschränkungen für den Hochfrequenzhandel vor. Computerbasierte Orders müssen in Zukunft gekennzeichnet werden. Das soll verhindern, dass algorithmisch ausgelöste Kursverluste Panikreaktionen der Anleger nach sich ziehen. Darüber hinaus unterliegen Hochfrequenzhändler in Zukunft einer Erlaubnispflicht. Die BaFin hat damit in der Hand, wie viele und welche Händler sie an den deutschen Börsen zulässt.

Änderungen in der Anlagepraxis

MIFID II in der Anlagepraxis

Möglicherweise haben Sie seit der Einführung von MIFID II im Januar 2018 bereits einmal mit Ihrem Anlageberater telefoniert. Dieser wird sie zu Beginn des Gesprächs darauf hingewiesen haben, dass das Gespräch aufgezeichnet wird. Das Band landet im Anschluss für fünf Jahre im Archiv – egal, ob Sie eine Order aufgegeben oder sich nur allgemein informiert haben. Bankangestellte müssen Sie über alle Kosten informieren, die bei Ihrer Anlage anfallen und welche Provision die vermittelnde Bank für das Geschäft bekommt. Bisher galt diese Regelung vorrangig im Bauspar- und Versicherungsgeschäft.Hat Ihr Broker eine telefonische Handelsfunktion, listet Ihnen die nette Dame vom Band alle relevanten Informationen auf. Das mag lästig und zeitraubend sein, ist jedoch eine direkte Folge von MIFID II. Dasselbe gilt für das Onlinebanking. Ihr Broker muss Ihnen alle Kosteninformationen zur Verfügung stellen. Die meisten Anbieter lösen diese Aufgabe, indem Sie Ihnen die Kostenübersicht für Ihre Anlage in Ihr elektronisches Postfach einstellen. Sie haben die Wahl, ob Sie die Unterlagen, ebenso wie etwa das Produktinformationsblatt, lesen oder nur ablegen. Ausgedruckt umfassen die Unterlagen zu einem Fonds oftmals mehrere hundert Blatt Papier.

Ebendiese Unterlagen waren auch der Grund dafür, wieso bestimmte Wertpapiere kurz nach dem Inkrafttreten von MIFID II nicht mehr gekauft werden konnten. Weil die Informationsblätter nicht vollständig waren, wurden die Papiere aus dem Handel genommen. Sowohl private als auch institutionelle Anleger reagierten verärgert – besonders, wenn ihre Anlageentscheidung von den Kosteninformationen unabhängig war. Mehrere tausend Anlageprodukte waren betroffen. Auch wenn die Investmentbanken dieses Problem größtenteils bereits gelöst haben, bleibt ein Kritikpunkt: Der Kostenausweis gilt immer nur für ein konkretes Produkt. Der Vergleich mit einem ähnlichen Angebot eines anderen Anbieters ist aufwändig und zeitraubend. Darüber hinaus könnten die höheren Research-Kosten von Finanzinstituten auf die Anleger umgelegt werden.

Änderungen für Großanleger

Kostentransparenz für Provisionen und Co.

MIFID II zielt an erster Stelle auf die Provisionen in der Finanzbranche ab. Genauer: Auf die versteckten Kosten für Researchleistungen, die bei Fonds anfallen. Ihre Verwalter fragen bei Analysten nach, welche Erwartungen sie an den Markt haben und treffen auf dieser Basis ihre Entscheidungen. Bisher waren die Anlagetipps meistens kostenlos. Vielmehr fluteten morgens zahlreiche Mails von Analysten die E-Mail-Postfächer der Fondsmanager. Dem Europäischen Parlament war das ein Dorn im Auge. Denn wie sollte der Privatanleger, der am Ende ebenjene Fondsanteile kaufte, erkennen, ob der Fondsmanager gut arbeitet? Wie könnte ausgeschlossen werden, dass sie hohe Provisionen von Analysten und Brokern bekommen und deshalb besonders häufig Umschichtungen im Portfolio vornehmen?Nach MIFID II werden die Kosten im gesamten Investmentprozess inklusive aller Provisionen offengelegt. Kostenlose Analystenempfehlungen werden nun kostenpflichtig. Das trennt den Kauf von der Analystenempfehlung und soll dem Kunden ein transparenteres und besseres Produkt liefern.

Ob das auch so eintrifft, wollte das CFA Institut genauer wissen und befragte mehr als 700 Fondsgesellschaften. Das Ergebnis: Die großen Vermögensverwalter planen, die neuen Researchkosten selbst zu tragen. Die kleinen, mit einem verwalteten Vermögen von weniger als einer Milliarde US-Dollar, werden die Kosten voraussichtlich auf ihre Kunden abwälzen. Dabei ist das letzte Wort allerdings noch nicht gesprochen. Viele Institute konnten sich bis kurz vor dem Start von MIFID II noch nicht darauf festlegen, wie sie die Kosten verteilen werden. Für Sie als Anleger könnte das bedeuten, dass Sie zwar bei großen Fonds von höheren Kosten verschont bleiben. Wenn Sie jedoch auch die Vorzüge spezialisierter, exklusiverer Gesellschaften nutzen möchten, werden Sie zukünftig wahrscheinlich noch mehr Geld für deren Service in die Hand nehmen müssen.

Veränderung für den außerbörslichen Handel

MIFID II regelt nicht nur die Provisionsströme zwischen Analysten und Fondsmanagern. Der zweite große Schritt in Richtung mehr Transparenz zielt auf den grauen Kapitalmarkt ab. Der außerbörsliche Handel ist für sehr große Handelsmengen wichtig um heftige Schwankungen an den Börsen zu vermeiden. Hier finden Käufer und Verkäufer ohne eine Börse zusammen und können einen Preis vereinbaren, der sich am Börsenpreis orientiert. Mit MIFID II werden diese Möglichkeiten stark beschränkt. Die Nutzer des außerbörslichen Handels haben zwar noch eine Schonfrist, doch wenn diese um ist, wird es spannend: Danach müssen Händler von großen Volumen ihr Geschäft ankündigen, wie an der Börse üblich. Das gibt Spekulanten und vollautomatischen Systemen genug Zeit, gegen diesen Deal zu wetten. Der Kurs rauscht in den Keller und der ursprünglich angepeilte Preis ist dann nicht mehr zu erzielen. Wie die Beteiligten damit umgehen werden und ob die Regeln hier nochmals angepasst werden, zeigen die nächsten Monate.

Für ein Mehr an Transparenz müssen auch die Personen sorgen, die hinter dem Finanzmarkt stehen. In Zukunft müssen sich alle, die geschäftlich mit Wertpapieren handeln, bei jeder einzelnen Transaktion legitimieren. Jede einzelne Order kann dann über den Broker, den Händler, den Fondsverwalter und den Anlageberater zurückverfolgt werden.

MIFID II verpflichtet alle Broker außerdem dazu, jede einzelne eingehende Order mit einem Zeitstempel zu markieren. Es soll jederzeit nachvollziehbar sein, wann der Kauf oder Verkauf beauftragt wurde, von wem und zu welchem Kurs.

Die Geschichte von MIFID

Die Geschichte von MIFID

Der Finanzmarkt ist der Dreh- und Angelpunkt der Wirtschaft. Aus diesem Grund haben Staaten ein sehr großes Interesse daran, ihn zu regulieren. Sie möchten verhindern, dass die Geldversorgung für die Realwirtschaft ins Stocken gerät. Die Preise sollen weitestgehend stabil bleiben und die Sparer nicht um ihre Einlagen fürchten.

Warum werden Kapitalmärkte reguliert?

In Deutschland übernehmen zwei Institutionen die Aufsicht und Kontrolle über Banken, den Wertpapierhandel und Versicherungen. Diese sind die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzmarktaufsicht BaFin. Die europäischen Staaten streben nach einer Angleichung ihrer aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Das Ziel ist ein einheitlicher, staatsübergreifender Kapitalmarkt. Zu diesem Zweck wurden weitere Institutionen ins Leben gerufen. Die bekanntesten sind:

  • Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA: Aufsicht über Ratingagenturen
  • Die Europäische Zentralbank EZB: Hüterin der gemeinsamen Währung Euro

Neben der institutionellen Aufsicht existieren Richtlinien, Instrumente und Gesetze, die den Finanzmarkt stabilisieren sollen. So war der Europäische Stabilitätsmechanismus ESM nach der Finanzkrise in den Jahren 2008 / 2009 besonders in den Medien vertreten. Er verhinderte die Insolvenz finanziell angeschlagener Mitgliedsstaaten und sicherte auf diese Weise die Europäische Union. In Zusammenarbeit mit der EZB gelang es, die Zahlungsunfähigkeit von Staaten wie Griechenland, Spanien und Italien abzuwenden.
Neue Gesetze und Richtlinien beschließen das Europaparlament und der Europäische Rat. Sie arbeiten eng mit den finanzspezifischen Institutionen zusammen. Zu diesen gehören unter anderen:

  • Die Europäische Kommission
  • Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss EWSA
  • Die Europäische Investitionsbank

Die Abgeordneten und Ratsmitglieder diskutieren Verbesserungsvorschläge, entwerfen Gesetzestexte oder bessern bereits bestehende nach. So geschehen auch bei MIFID, der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie. Sie trat im Jahr 2018 in novellierter Form als MIFID II in Kraft.

Vor- und Nachteile der Finanzmarktregulation

Finanzmarktregulationen dienen der Stabilisierung des Kapitalmarkts. Die Vorteile sind:

  • Eindämmung von hochspekulativen Geschäften
  • Sicherung von privaten und institutionellen Anlegern
  • Abmildern von Verwerfungen auf Kapitalmärkten
  • Verhindern von Blasenbildungen auf Finanzmärkten
  • Unterstützung der Realwirtschaft
  • Förderung der Konjunktur und Wirtschaftswachstum
  • Vermeidung von Steuerhinterziehung
  • Bekämpfung von Geldwäsche
  • Stabilisierung des Euros als Leitwährung und wichtige Devise
  • Den Zusammenhalt der Mitgliedsstaaten stärken
  • Austritte und Insolvenzen einzelner Mitgliedsstaaten vermeiden

Die Nachteile von Finanzmarktvorschriften tragen in erster Linie die Banken. Sie müssen geeignete Stellen schaffen, die die Einhaltung der Standards vorbereiten, durchführen und überwachen. Im Investment- und Kreditgeschäft verhindern Gesetze das Ausschöpfen aller kreativen Möglichkeiten. In Phasen von niedrigen Marktzinsen leiden besonders Versicherungsgesellschaften unter den strengen Anlagerichtlinien. Sie haben ihren Kunden vertraglich Garantiezinsen zugesichert, die sie mit risikoarmen Investments nicht erreichen können. Eine höhere Beimischung riskanter Produkte ist ihnen jedoch verwehrt. Am Beispiel der Sub-Prime-Krise 2007 in den Vereinigten Staaten zeigt sich jedoch, dass diese Praxis zum Vorteil der Versicherungsnehmer ist. In der Finanzkrise verloren viele Privatanleger ihre Altersvorsorge. Der Versicherungskonzern AIG wurde verstaatlich, um die Abwicklung zu verhindern.

Mitwirkungspflichten von Bankkunden

Bankkunden haben im Gegenzug umfangreiche Mitwirkungspflichten zu erfüllen, um bestimmte Geschäfte eingehen zu können. So müssen bei der Anlageberatung detaillierte Angaben zu den Anlagezielen gemacht, die Risikoneigung ermittelt und die finanziellen Potenziale festgestellt werden. Vor der Entscheidung für eine Strategie oder ein Produkt stehen zahlreiche Unterlagen, die über Chancen und Risiken aufklären. Das Beratungsprotokoll dient dem Nachweis einer guten Beratungsleistung und der Bestätigung des Anlageziels. Im Streitfall ist es vor Gericht ein wichtiges Dokument.

Als Privatanleger betreffen Sie Finanzmarktvorschriften direkt, wenn Sie in bestimmte Produkte nicht investieren können. Hierzu zählen stark gehebelte Produkte, bestimmte geschlossene Fonds, komplizierte Derivate oder Produkte mit einer Nachschusspflicht. In diesen Fällen kommt der Staat seiner Fürsorgepflicht nach. EU-Bürger sollen die Chance haben Vermögen aufzubauen, ohne unkalkulierbare Risiken einzugehen.