Das Beratungsprotokoll geht, die Geeignetheitsprüfung kommt.
Bisher musste Ihr Finanzberater Ihnen ein individuelles Beratungsprotokoll ausstellen. Dieses umfasste Ihre Anlageziele, Risikoneigung und Risikotragfähigkeit. Darüber hinaus hielt er alle Produkte fest, die er Ihnen als Vorschlag unterbreitete und wieso sie zu Ihnen passten. Ihre Entscheidung rundete das Beratungsprotokoll ab.MIFID II ändert in der Finanzberatung einiges. Neben den erwähnten Telefonaufzeichnungen sind das die folgenden Punkte:
Mit der Geeignetheitsprüfung entfallen die letzten beiden Punkte. Die Anlageentscheidung, die Sie schlussendlich treffen, wird geprüft. Wichtigster Fokus dabei: die Passgenauigkeit. Die sonstigen Vorschläge und der gesamte Beratungsprozess werden nicht mehr niedergeschrieben. Das ermöglicht eine automatische Dokumenterstellung und spart sowohl Ihnen als auch Ihrem Berater viel Zeit.
Die Honorar- und die Provisionsberatung werden klar voneinander getrennt
Zu Beginn des Gesprächs weist Ihr Berater Sie nun darauf hin, ob Sie Ihn direkt für seine Leistung bezahlen, oder ob das über Provisionen geschieht. Die Provisionen, die an Ihren Vermittler fließen, werden Ihnen jährlich mitgeteilt. Das ist besonders interessant, wenn Bestandsprovisionen fließen.
Mitarbeiter im Finanzvertrieb müssen zukünftig ihre Qualifikation und Zuverlässigkeit beweisen.
Für herkömmliche Banken ist das keine große Herausforderung. Vielmehr richtet sich diese Regelung gegen freie Finanzvertriebler, die bisher keinerlei spezifische Ausbildung vorweisen mussten. Durch ihre Fehlberatungen entstanden vielen Privatanlegern hohe Schäden.
Der Gesetzgeber möchte mit diesen Neuerungen den Anlegerschutz stärken. Private Anleger sollen kompetent beraten werden und genau erfahren, wie viel ihre Anlage über die Jahre kostet. Die Honorarberatung wird gefördert, da sie besonders kundenorientierte Empfehlungen aussprechen kann. Ähnlich wie bei der Steuerberatung wird hierbei ein Beratungshonorar fällig. Provisionen dürfen nicht fließen.