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Der Clubfonds-Ticker
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Die Finanzberatung im Wandel

Das Beratungsprotokoll geht, die Geeignetheitsprüfung kommt.

Bisher musste Ihr Finanzberater Ihnen ein individuelles Beratungsprotokoll ausstellen. Dieses umfasste Ihre Anlageziele, Risikoneigung und Risikotragfähigkeit. Darüber hinaus hielt er alle Produkte fest, die er Ihnen als Vorschlag unterbreitete und wieso sie zu Ihnen passten. Ihre Entscheidung rundete das Beratungsprotokoll ab.MIFID II ändert in der Finanzberatung einiges. Neben den erwähnten Telefonaufzeichnungen sind das die folgenden Punkte:

Mit der Geeignetheitsprüfung entfallen die letzten beiden Punkte. Die Anlageentscheidung, die Sie schlussendlich treffen, wird geprüft. Wichtigster Fokus dabei: die Passgenauigkeit. Die sonstigen Vorschläge und der gesamte Beratungsprozess werden nicht mehr niedergeschrieben. Das ermöglicht eine automatische Dokumenterstellung und spart sowohl Ihnen als auch Ihrem Berater viel Zeit.

Die Honorar- und die Provisionsberatung werden klar voneinander getrennt

Zu Beginn des Gesprächs weist Ihr Berater Sie nun darauf hin, ob Sie Ihn direkt für seine Leistung bezahlen, oder ob das über Provisionen geschieht. Die Provisionen, die an Ihren Vermittler fließen, werden Ihnen jährlich mitgeteilt. Das ist besonders interessant, wenn Bestandsprovisionen fließen.

Mitarbeiter im Finanzvertrieb müssen zukünftig ihre Qualifikation und Zuverlässigkeit beweisen.

Für herkömmliche Banken ist das keine große Herausforderung. Vielmehr richtet sich diese Regelung gegen freie Finanzvertriebler, die bisher keinerlei spezifische Ausbildung vorweisen mussten. Durch ihre Fehlberatungen entstanden vielen Privatanlegern hohe Schäden.

Der Gesetzgeber möchte mit diesen Neuerungen den Anlegerschutz stärken. Private Anleger sollen kompetent beraten werden und genau erfahren, wie viel ihre Anlage über die Jahre kostet. Die Honorarberatung wird gefördert, da sie besonders kundenorientierte Empfehlungen aussprechen kann. Ähnlich wie bei der Steuerberatung wird hierbei ein Beratungshonorar fällig. Provisionen dürfen nicht fließen.

Neuerungen für die Börsen

Die Börsen stellen sich auf Neuerungen ein

Für Börsenbetreiber wie die Deutsche Börse mit ihren regionalen Standorten bringt MIFID zwei wichtige Neuerungen:

1. Der außerbörsliche Handel für Aktien wird stark begrenzt.

2. Der Hochfrequenzhandel wird reglementiert.

  • Doch was bedeutet das in der Praxis? Einerseits werden die Dark Pools für Aktien nach und nach geschlossen. Bisher konnten große Anleger, wie Versicherungen, ihre Aktienpakete direkt verkaufen. Den Umweg über die Börsen sparten sie sich. Das hatte mehrere Vorteile: Sie mussten den Handel nicht anmelden und konnten direkt mit ihrem Handelspartner einen Preis vereinbaren. Das Geschäft war für sie somit eine sichere Sache. Das Nachsehen hatten kleinere Anleger, die gegen Preisnachteile nichts tun konnten. Mit MIFID werden Unternehmensanteile in Zukunft nur noch auf der Börse gehandelt. Große Bewegungen werden angekündigt und gemeldet. So haben alle Anteilseigner und Interessenten die Chance, sich günstig zu positionieren.

Institutionelle Anleger fürchteten jedoch den Hochfrequenzhandel. Bei diesem handeln nicht Menschen mit Aktien, sondern Computerprogramme. Sie erkennen kleinste Kursschwankungen und reagieren sofort. Angekündigte große Handelsbewegungen sind für sie ein gefundenes Fressen: Indem Sie gegen das Geschäft wetten, machen sie Gewinn und vermiesen dem Verkäufer den Verkaufskurs. Um dem vorzubeugen sieht MIFID II strenge Beschränkungen für den Hochfrequenzhandel vor. Computerbasierte Orders müssen in Zukunft gekennzeichnet werden. Das soll verhindern, dass algorithmisch ausgelöste Kursverluste Panikreaktionen der Anleger nach sich ziehen. Darüber hinaus unterliegen Hochfrequenzhändler in Zukunft einer Erlaubnispflicht. Die BaFin hat damit in der Hand, wie viele und welche Händler sie an den deutschen Börsen zulässt.

Änderungen in der Anlagepraxis

MIFID II in der Anlagepraxis

Möglicherweise haben Sie seit der Einführung von MIFID II im Januar 2018 bereits einmal mit Ihrem Anlageberater telefoniert. Dieser wird sie zu Beginn des Gesprächs darauf hingewiesen haben, dass das Gespräch aufgezeichnet wird. Das Band landet im Anschluss für fünf Jahre im Archiv – egal, ob Sie eine Order aufgegeben oder sich nur allgemein informiert haben. Bankangestellte müssen Sie über alle Kosten informieren, die bei Ihrer Anlage anfallen und welche Provision die vermittelnde Bank für das Geschäft bekommt. Bisher galt diese Regelung vorrangig im Bauspar- und Versicherungsgeschäft.Hat Ihr Broker eine telefonische Handelsfunktion, listet Ihnen die nette Dame vom Band alle relevanten Informationen auf. Das mag lästig und zeitraubend sein, ist jedoch eine direkte Folge von MIFID II. Dasselbe gilt für das Onlinebanking. Ihr Broker muss Ihnen alle Kosteninformationen zur Verfügung stellen. Die meisten Anbieter lösen diese Aufgabe, indem Sie Ihnen die Kostenübersicht für Ihre Anlage in Ihr elektronisches Postfach einstellen. Sie haben die Wahl, ob Sie die Unterlagen, ebenso wie etwa das Produktinformationsblatt, lesen oder nur ablegen. Ausgedruckt umfassen die Unterlagen zu einem Fonds oftmals mehrere hundert Blatt Papier.

Ebendiese Unterlagen waren auch der Grund dafür, wieso bestimmte Wertpapiere kurz nach dem Inkrafttreten von MIFID II nicht mehr gekauft werden konnten. Weil die Informationsblätter nicht vollständig waren, wurden die Papiere aus dem Handel genommen. Sowohl private als auch institutionelle Anleger reagierten verärgert – besonders, wenn ihre Anlageentscheidung von den Kosteninformationen unabhängig war. Mehrere tausend Anlageprodukte waren betroffen. Auch wenn die Investmentbanken dieses Problem größtenteils bereits gelöst haben, bleibt ein Kritikpunkt: Der Kostenausweis gilt immer nur für ein konkretes Produkt. Der Vergleich mit einem ähnlichen Angebot eines anderen Anbieters ist aufwändig und zeitraubend. Darüber hinaus könnten die höheren Research-Kosten von Finanzinstituten auf die Anleger umgelegt werden.

Änderungen für Großanleger

Kostentransparenz für Provisionen und Co.

MIFID II zielt an erster Stelle auf die Provisionen in der Finanzbranche ab. Genauer: Auf die versteckten Kosten für Researchleistungen, die bei Fonds anfallen. Ihre Verwalter fragen bei Analysten nach, welche Erwartungen sie an den Markt haben und treffen auf dieser Basis ihre Entscheidungen. Bisher waren die Anlagetipps meistens kostenlos. Vielmehr fluteten morgens zahlreiche Mails von Analysten die E-Mail-Postfächer der Fondsmanager. Dem Europäischen Parlament war das ein Dorn im Auge. Denn wie sollte der Privatanleger, der am Ende ebenjene Fondsanteile kaufte, erkennen, ob der Fondsmanager gut arbeitet? Wie könnte ausgeschlossen werden, dass sie hohe Provisionen von Analysten und Brokern bekommen und deshalb besonders häufig Umschichtungen im Portfolio vornehmen?Nach MIFID II werden die Kosten im gesamten Investmentprozess inklusive aller Provisionen offengelegt. Kostenlose Analystenempfehlungen werden nun kostenpflichtig. Das trennt den Kauf von der Analystenempfehlung und soll dem Kunden ein transparenteres und besseres Produkt liefern.

Ob das auch so eintrifft, wollte das CFA Institut genauer wissen und befragte mehr als 700 Fondsgesellschaften. Das Ergebnis: Die großen Vermögensverwalter planen, die neuen Researchkosten selbst zu tragen. Die kleinen, mit einem verwalteten Vermögen von weniger als einer Milliarde US-Dollar, werden die Kosten voraussichtlich auf ihre Kunden abwälzen. Dabei ist das letzte Wort allerdings noch nicht gesprochen. Viele Institute konnten sich bis kurz vor dem Start von MIFID II noch nicht darauf festlegen, wie sie die Kosten verteilen werden. Für Sie als Anleger könnte das bedeuten, dass Sie zwar bei großen Fonds von höheren Kosten verschont bleiben. Wenn Sie jedoch auch die Vorzüge spezialisierter, exklusiverer Gesellschaften nutzen möchten, werden Sie zukünftig wahrscheinlich noch mehr Geld für deren Service in die Hand nehmen müssen.

Veränderung für den außerbörslichen Handel

MIFID II regelt nicht nur die Provisionsströme zwischen Analysten und Fondsmanagern. Der zweite große Schritt in Richtung mehr Transparenz zielt auf den grauen Kapitalmarkt ab. Der außerbörsliche Handel ist für sehr große Handelsmengen wichtig um heftige Schwankungen an den Börsen zu vermeiden. Hier finden Käufer und Verkäufer ohne eine Börse zusammen und können einen Preis vereinbaren, der sich am Börsenpreis orientiert. Mit MIFID II werden diese Möglichkeiten stark beschränkt. Die Nutzer des außerbörslichen Handels haben zwar noch eine Schonfrist, doch wenn diese um ist, wird es spannend: Danach müssen Händler von großen Volumen ihr Geschäft ankündigen, wie an der Börse üblich. Das gibt Spekulanten und vollautomatischen Systemen genug Zeit, gegen diesen Deal zu wetten. Der Kurs rauscht in den Keller und der ursprünglich angepeilte Preis ist dann nicht mehr zu erzielen. Wie die Beteiligten damit umgehen werden und ob die Regeln hier nochmals angepasst werden, zeigen die nächsten Monate.

Für ein Mehr an Transparenz müssen auch die Personen sorgen, die hinter dem Finanzmarkt stehen. In Zukunft müssen sich alle, die geschäftlich mit Wertpapieren handeln, bei jeder einzelnen Transaktion legitimieren. Jede einzelne Order kann dann über den Broker, den Händler, den Fondsverwalter und den Anlageberater zurückverfolgt werden.

MIFID II verpflichtet alle Broker außerdem dazu, jede einzelne eingehende Order mit einem Zeitstempel zu markieren. Es soll jederzeit nachvollziehbar sein, wann der Kauf oder Verkauf beauftragt wurde, von wem und zu welchem Kurs.