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Börsenwissen: Aktienrückkäufe Teil 1

Ein Kommentar von Carsten Witt, stellv. Geschäftsführer des Niedersächsischen Anlegerclubs (NDAC)

Aktienrückkäufe sind hierzulande inzwischen weit verbreitet, wie wir aus den Publikationen, Rechenschaftsberichten, Prognosen etc. der Unternehmen entnehmen können. Dennoch spielen Dividenden in Deutschland für Anleger nach wie vor eine größere Rolle. In den USA, überhaupt im anglo-amerikanischen Raum ist das auf Grund einer anderen Aktienkultur anders. Dort sind Aktienrückkäufe mit Blick auf die gesamten Ausschüttungen genauso relevant wie Dividenden. US-Konzerne sind führend bei den Aktienrückkäufen.

Ein Unternehmen entscheidet sich zum ersten Mal Aktien auszugeben und an die Börse zu gehen. Warum tut es das? Das Unternehmen gibt Aktien aus, um Geld von Investoren einzusammeln und beteiligt diese im Gegenzug dafür am Unternehmen und dessen Gewinn. Das dadurch eingesammelte Geld wird auch als Eigenkapital bezeichnet.

Beim Aktienrückkauf (englisch: buyback) wiederum passiert dann das genaue Gegenteil. Unternehmen können sich auch dazu entscheiden, Aktien vom Markt wieder zurückzukaufen und somit die Anzahl der handelbaren Anteile zu reduzieren. Dadurch wird das Eigenkapital verringert. Das Unternehmen muss schließlich Kapital dafür aufwenden, um die Aktien von seinen Investoren zu kaufen.

Der Vorstand eines Unternehmens oder der Aufsichtsrat kann einen Aktienrückkauf nicht einfach eigenmächtig initiieren. Dieser muss durch die Hauptversammlung, also den Aktionären, genehmigt werden. Nur wenn die Hauptversammlung den Aktienrückkauf beschlossen hat, darf das Unternehmen Aktien zurückkaufen. Dabei kann die Gesellschaft ein Rückkaufprogramm beschließen, in dem Aktien im Volumen von maximal zehn Prozent des Grundkapitals über maximal 5 Jahre zurückgekauft werden können. Um nicht jedes Mal eine kostenintensive Hauptversammlung einzuberufen, lassen sich viele Unternehmen von der Hauptversammlung Aktienrückkäufe in einem sogenannten Vorratsbeschluss genehmigen. Das bedeutet, die Firma bekommt einen Rahmen genehmigt, innerhalb dessen sie Aktien zurückkaufen darf. Ob der Rückkauf dann überhaupt stattfindet und wann er geschieht, entscheidet wiederum der Vorstand. Denn manchmal haben die Unternehmen andere strategische Optionen und die Option des Aktienrückkaufs ist hinfällig oder wird nicht in voller Höhe durchgezogen.

Für die Unternehmen gibt es nun zwei Möglichkeiten seine Aktien zurückzukaufen. Über die Börse kauft eine Gesellschaft über einen gewissen Zeitraum Stück für Stück Aktien ein. Werden diese hingegen direkt von den Aktionären zurückgekauft, unterbreitet das Unternehmen den Aktionären ein öffentliches Kaufangebot. Die Aktionäre erhalten dann eine Mitteilung über ihren Broker (mit Fristbindung) und können dann entscheiden, ob sie auf das Angebot eingehen oder nicht. Die Aktien sind im Depot des jeweiligen Anteilseigners und damit im Eigentum des Aktionärs und damit entscheidet der Aktionär trotz des Beschlusses der Hauptversammlung selbst, ob er das Angebot annimmt oder nicht.

Das Unternehmen kann die zurückgekauften Aktien entweder “einziehen”, also vernichten. Oder diese werden verwahrt, um beispielsweise zu einem späteren Zeitpunkt wieder verkauft oder als Finanzierungsmittel für einen Übernahmepoker ins Spiel gebracht zu werden. Letzteres ist bei Übernahmen gar nicht so selten.

Nur warum werden Aktienrückkäufe überhaupt getätigt? Das Unternehmen entscheidet sich in der Regel dann für Aktienrückkäufe, wenn es einige Jahre hoher Gewinne und die Gesellschaft dadurch eine stabile “finanzielle Gesundheit” hat. Denn Fakt ist, für die Programme werden hohe Cash-Mittel verbraucht. Über den Zeitpunkt, wann sich Unternehmen zu Aktienrückkäufen entscheiden, lässt sich nur schwer eine Prognose treffen. In der Regel glaubt das Unternehmen, dass die eigene Aktie unterbewertet ist und erwartet einen Gewinn in der Zukunft, wenn es sich zu Aktienrückkäufen entschließt. Schauen wir uns im Folgenden die Gründe genauer an:

Wenn Fremdkapital günstiger ist als Eigenkapital, kann durch Aktienrückkäufe Eigenkapital in Fremdkapital umgewandelt werden. Als Fremdkapital bezeichnet man in der Regel Schulden. Für diese müssen Unternehmen Zinsen bezahlen und diese machen die Fremdkapitalkosten aus.

Sammelt ein Unternehmen von Investoren Eigenkapital ein und gibt dafür Firmenanteile aus, erwarten die Aktionäre, dass diese mit ihrer Investition ein Risiko eingehen und dafür eine entsprechende Rendite erhalten. Zum einen erwarten diese also Dividende – je mehr Anteile ein Unternehmen herausgibt, desto mehr Dividende muss dieses also ausschütten. Und zum anderen wird natürlich auch ein Kursgewinn erwartet, sodass die Aktien unter Umständen leicht günstiger als der eigentliche Unternehmenswert gekauft werden und damit höhere Kursgewinne erzielt werden können, wenn das Unternehmen die Märkte überzeugt.

Ein Unternehmen kann sich nun also entscheiden freie Mittel für Aktienrückkäufe zu verwenden. Ein Problem könnte dabei bestehen: Dieses Geld fehlt dann möglicherweise an einer anderen Stelle für eine Investition. Sind die Zinsen entsprechend niedrig, wie sich in der Vergangenheit entwickelten, ist es aber aus Sicht des Vorstandes wirtschaftlicher, sich diese fehlende Liquidität zu leihen, also das Fremdkapital zu erhöhen. So würde Eigenkapital durch Fremdkapital ersetzt werden.

Neues vom Clubfonds: UnitedHealth

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Immer wieder kommt es vor, dass Riesenunternehmen Angriffe von Cyber-Kriminellen werden. Dabei ist es auch egal, wie hoch das Sicherheitslevel der Firewalls in den vernetzten Computersystemen ist. Keiner ist davor sicher und leider reißen die Schäden so manche Lücke in die Firmenkasse der Unternehmen.

Auch unser Depotwert UnitdedHealth (UH) wurde am 21. Februar 2024 Ziel eines folgenschweren Hackerangriffs. 

Der Hackerangriff auf die Konzernsparte UnitedHealthcare hatte im Februar wichtige Zahlungs- und Datennetze lahmgelegt, die im gesamten US-Gesundheitssystem genutzt werden. Die Aufräumarbeiten sind noch im Gange. Nach eigenen Angaben hat UH sechs Milliarden Dollar in Form von Vorauszahlungen und Darlehen an die betroffenen Anbieter überwiesen. 

Gegenwärtig ist nicht klar, wie groß der finanzielle Schaden insgesamt sein wird.

UnitedHealth beziffert vorerst die negativen finanziellen Auswirkungen des Cyberrangriffs im ersten Quartal auf 0,74 Dollar je Aktie und für das gesamte Geschäftsjahr auf 1,15 – 1,35 Dollar.

Zu diesem doch recht folgenreichen Angriff kam auch der Verkauf des Brasiliengeschäftes an einen Privatinvestor, der die Zahlen etwas trübte. Die Veräußerung hat massive Folgen für das Nettoergebnis des Unternehmens. Das Geschäft werde das Nettoergebnis mit rund sieben Milliarden Dollar belasten, teilte das Unternehmen in einer Eingabe an die US-Börsenaufsicht SEC mit. Den Abschluss der milliardenschweren Transaktion erwartet UnitedHealth indes im ersten Halbjahr 2024. In Berichten brasilianischer Medien aus der vergangenen Woche hieß es bereits, die Konzernführung habe dem Verkauf an den brasilianischen Unternehmer Jose Seripieri Filho zugestimmt. Neben diesem soll laut einem Bloomberg-Bericht ein weiterer privater Geschäftsmann aus Brasilien sowie die Beteiligungsgesellschaft Bain Capital dem Versicherer ein Angebot unterbreitet haben.

Darüber hinaus hat das US-Justizministerium eine kartellrechtliche Prüfung gegen UnitedHealth eingeleitet. Das Ministerium will gegen die steigenden Gesundheitskosten vorgehen und kritisiert die Geschäftspraktiken des Unternehmens. Das Ergebnis der laufenden kartellrechtlichen Prüfung kann man unmöglich vorhersagen. In vielen Fällen verlaufen solche Prüfungen im Sand oder die realwirtschaftlichen Auswirkungen sind gering. Man kann UnitedHealth auch nicht vorwerfen, man würde sich auf Kosten der Versicherten unnötig bereichern, denn die operative Marge ist mit 8-9 Prozent für US-Unternehmen unterdurchschnittlich.

Trotz der Turbulenzen steigerte unser Depotwert seinen Umsatz im ersten Quartal stärker als von Analysten erwartet. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum wuchs er um knapp neun Prozent auf 99,8 Milliarden Dollar. Damit konnten die von Analysten geschätzten Erwartungen von 99,4 Milliarden Dollar übertroffen werden.

Auch der bereinigte Gewinn je Aktie übertraf mit 6,91 Dollar die Erwartungen von Branchenexperten. Im Gesamtjahr soll er weiterhin 27,50 bis 28 Dollar erreichen.

Bei dieser Kennzahl klammert UnitedHealth jedoch den Großteil der Belastungen durch die Hackerattacke und den Verkauf des Brasilien-Geschäfts aus. Die Trennung von diesem Geschäftsbereich kostete den Konzern im ersten Quartal sieben Milliarden Dollar. Der Konzern hatte diese Belastung bereits angekündigt. Die UnitedHealth Group geht davon aus, dass sie in diesem Jahr einen Verlust von 1,15 bis 1,35 Dollar pro Aktie hinnehmen muss. Einschließlich der Sonderposten dürfte der Gewinn je Anteilsschein in diesem Jahr nur 17,60 bis 18,20 Euro erreichen, erklärte das Unternehmen nun. 

Die unterschiedlichen Zahlen sind wahrscheinlich auf die langen Fristen bei der Schadensregulierung zurückzuführen. Ihr Autor geht davon aus, dass der größte Gesundheitskonzern der USA doch eine Cyberversicherung abgeschlossen hat, aber die Untersuchung und die Regulierung wie immer noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Und die Abwicklung des Brasiliengeschäftes wird ebenfalls längere Zeit in Anspruch nehmen. Je schneller der Abschluss der Regulierung und des Geschäftes mit den Brasilianern erledigt ist, umso schneller wird UnitedHealth in die Erfolgsspur zurückfinden.

Stark steigende Patientenkosten und die Aussicht auf geringere Erhöhungen der Zuzahlungen für sogenannte Medicare-Advantage-Patienten haben die Aktien von US-Krankenversicherern in den vergangenen Wochen stark in Bedrängnis gebracht.

Ganz entspannt sehen die Anleger die Lage bei unseren Depotwert. Im Vorfeld der Veröffentlichung der Zahlen stieg der Wert des Papiers umgerechnet auf 450 Euro. Das entspricht einer Steigerung von 30 Euro oder rund sieben Prozent. 

Die Gewinnstabilität von UnitedHealth Group liegt bei 0,94 von max. 1,0, was auf ein Unternehmen mit einer äußerst zuverlässigen Gewinnentwicklung schließen lässt. Die Berechnung der Gewinnstabilität für UnitedHealth Group basiert auf dem bereinigten Gewinn. Dieser bildet den tatsächlichen Geschäftsverlauf besser ab als der bilanzierte Gewinn, weil er bekanntlich um außergewöhnliche Geschäftsvorfälle wie Rückstellungen für Strafzahlungen oder außergewöhnliche Abschreibungen bereinigt ist. Die Stabilität des bilanzierten Gewinns von UnitedHealth Group liegt bei 0,93.

Ob die UnitedHealth Group Aktie ein gutes Investment ist, hängt neben der Gewinnstabilität auch vom Gewinnwachstum ab. Denn bei höherem Gewinnwachstum können die Anleger mit höheren Kursgewinnen rechnen. Auf 10-Jahres-Sicht liegt das durchschnittliche Gewinnwachstum von UnitedHealth Group bei 17,38 Prozent pro Jahr, was einem dynamischen Wachstum entspricht. Für das aktuelle Geschäftsjahr erwarten Analysten einen Zuwachs des Gewinns um 9,5 Prozent.

Laut aktuellem Stand von April 2024 zahlte UnitedHealth innerhalb der letzten 12 Monate Dividenden in Höhe von insgesamt 7,06 Euro. Beim aktuellen Kurs von 450 Euro entspricht dieser Betrag einer ziemlich mageren Dividendenrendite von 1,58 Prozent. Wenn die Probleme bereinigt sind, dann wäre es an der Zeit, die Aktionäre etwas besser am Erfolg des Unternehmens teilhaben zu lassen. Aber auch Kursgewinne spiegeln durchaus eine gute Entwicklung unseres Depotwertes wider.

Geldpolitisches Fantasialand – Gastkommentar Stefan Riße, Finanzanalyst und Börsenkorrespondent für “N-TV”

 

Gastkommentar von Stefan Riße, Finanzanalyst und Börsenkorrespondent für “N-TV”

Sechs Zinssenkungen in den USA von jeweils 0,25 Prozentpunkte wurden noch am Jahresanfang am Markt eingepreist. Der Chef der amerikanischen Notenbank Federal Reserve (Fed), Jerome Powell, hatte auf der letzten Sitzung im Jahr 2023 Andeutungen gemacht, die die Fantasie der Börsianer entsprechend anregte. Ich konnte diese Zinssenkungsfantasie nie nachvollziehen. Warum sollte eine Notenbank die Zinsen massiv senken, wenn die Inflation noch bei vier Prozent liegt und Vollbeschäftigung herrscht.

Notenbanken sind noch immer in der Komfortzone
Eines muss man sagen, die Notenbanken sind seit Jahrzehnten in einer sehr komfortablen Situation. Jahrelang gab es aufgrund der Globalisierung und des dadurch bedingten Trends zu fallenden Preisen bei Massenprodukten keinerlei Inflation. So konnten sie bei jeder nur aufkommenden Wirtschaftsschwäche die Zinsen senken.

Das war die Zeit, in der der Begriff „Greenspan-Put“ kreiert wurde, weil der langjährige Chef der Fed, Alan Greenspan, bei jeder Krise mit Lockerung der Geldpolitik zur Hilfe eilte und so wie eine Absicherung gegen fallende Aktienkurse wirkte.

Mit der Corona-Krise und dem anschließenden Aufschwung gab es aber nun wieder Inflation und zumindest in Europa auch gepaart mit einer Wirtschaftsschwäche. Aufgrund des demographischen Faktors hat diese bisher aber nicht zu großer Arbeitslosigkeit geführt. Wir haben in Deutschland zwar ein paar 100.000 Arbeitslose mehr als zum Tiefpunkt der Arbeitslosenquote und es gibt auch Pläne für einen größeren Personalabbau, insgesamt herrscht aber nach wie vor eher Personalmangel als -überschuss.

Mit dem Blick auf die gesamte Eurozone, der für die Europäische Zentralbank (EZB) entscheidend ist, lässt sich festhalten, dass die Arbeitslosenquote auf einem Rekordtief liegt. In den USA läuft die Wirtschaft entgegen allen früheren Erwartungen und Indikationen aufgrund der staatlichen Fördermaßnahmen wie dem Inflation Reduction Act (IRA) ohnehin ziemlich gut, so dass eine Schwäche am Arbeitsmarkt kein Thema ist.

In der Inflation der Siebziger- bis Anfang der Achtzigerjahre war dies anders. Da paarte sich die Rezession mit entsprechender Arbeitslosigkeit und Inflation, so dass die Notenbanken abwägen mussten, wogegen sie mehr kämpfen sollten. Aktuell aber können sie sich entspannt um die steigenden Preise kümmern. Den Leuten drückt der Schuh bei den steigenden Preisen und nicht beim potenziellen Verlust des Arbeitsplatzes. So ist es kein Wunder, dass die Märkte gerade noch gut eine Zinssenkung einpreisen.

Die bereits gestiegenen Zinsen werden den Markt noch beschäftigen
So oder so dürfte es an den Märkten und in der Realwirtschaft noch ein – sagen wir mal – schwieriges Erwachen für die Börsianer geben. Denn allgemein scheint vergessen worden zu sein, dass sich Zinserhöhungen erst mit Zeitverzögerung auf die Wirtschaft und die Märkte auswirken.

Diese üblicherweise zwölf bis 18 Monate könnten diesmal sogar noch länger dauern, da in der Tiefzinsphase viele Schuldner deutlich längere Laufzeiten für ihre Kredite beziehungsweise Anleihen vereinbart haben. Die Auswirkungen dürften auch dann noch spürbar werden, wenn wir womöglich schon die erste Zinssenkung hinter uns haben.

So war es in den großen Krisen der Vergangenheit auch. Nach dem Platzen der Dot.com-Blase und nach der Finanzkrise lagen die Tiefpunkte der Aktienkurse zeitlich nach der letzten Zinssenkung und nicht nach der ersten.

Entscheidend für den weiteren Verlauf wird sein, ob sich eine Rezession in den USA vermeiden lässt. Historisch betrachtet wäre dann trotz gestiegener Zinsen am Aktienmarkt kein großer Sturm mehr zu erwarten. Viele Indikatoren, die bisher zu 100 Prozent treffsicher Rezessionen vorausgesagt haben, wie beispielsweise die inverse Zinsstrukturkurve, zeigen zwar immer noch eine Rezession an. Die massive fiskalische Ankurbelung könnte aber womöglich die erste Ausnahme von der Regel produzieren. Ich bleibe allerdings skeptisch und denke, die Rezession ist nicht aufgehoben, sondern nur aufgeschoben.

Börsenwissen: Dividenden Teil 4

Ein Kommentar von Carsten Witt, stellv. Geschäftsführer des Niedersächsischen Anlegerclubs (NDAC)

Es gibt natürlich auch Anleger, die aus Kosten- und sonstigen Gründen mehrere Depots führen. Falls Anleger mehrere Depots haben, brauchen sie auch mehrere Freistellungsaufträge. Dazu müssen die Inhaber mehrerer Depots ihren Sparerpauschbetrag aufteilen, und zwar entsprechend den Einnahmen, die sie in jedem Depot erwarten. Das Ziel besteht darin, möglichst den ganzen Sparerpauschbetrag schon auszuschöpfen, sodass nirgends ein Teil davon ungenutzt bleibt. Das erspart den Anlegern ggf. die Abgabe der Anlage KAP zur Steuererklärung. Andernfalls ist das die einzige Möglichkeit, zu viel gezahlte Abgeltungsteuer vom Finanzamt zurückzuholen.

Eine zweite Möglichkeit liegt in der nicht ganz so bekannten Nichtveranlagungsbescheinigung oder kurz NV-Bescheinigung. Damit können Anleger zum Beispiel die Depots ihrer Kinder und Enkelkinder ganz vom Steuerabzug freistellen lassen. Denn die Einkünfte von Kindern liegen in aller Regel unter dem Grundfreibetrag, also dem steuerfreien Existenzminimum von derzeit 11.604 Euro. Da bleiben dann auch Kapitaleinkünfte gänzlich steuerfrei. Eine NV-Bescheinigung lässt sich unkompliziert beim Finanzamt beantragen und gilt für drei Jahre, kann dann aber wieder neu beantragt werden, wenn sich die Bedingungen nicht geändert haben. Die NV-Bescheinigung erhält die depotführende Bank. Wenn Anleger also für ihre Kinder oder Enkel mit jeweils eigenen Depots Geld anlegen, sparen sie damit Steuern in erheblichem Umfang. So eine NV-Bescheinigung kann natürlich jeder beantragen, der das steuerfreie Existenzminimum nicht überschreitet. Da das steuerfreie Existenzminimum durch das Finanzamt erst nach Abzügen aller Freibeträge und sonstiger Kosten ermittelt wird, kann das tatsächliche Einkommen bspw. bei Rentnern durchaus höher ausfallen.  

Steuersparmodelle gibt es einige, die sich aber nur für höhere Beträge lohnen. Und dazu gibt es die Berufsparte Steuerberater, die Anleger für ihre steuerpflichtigen Anlagen dazu befragen sollten.

Dividenden erhalten Anleger bekanntlich nur dann, wenn sie die Aktie am Stichtag im Depot halten. Manche Anleger nutzen diese Stichtagregelung und erwerben Aktien vor dem Stichtag und verkaufen die Aktie dann wieder nach der Dividendenzahlung. Sie sollten aber damit warten bis der Dividendenabschlag im Kurs wieder ausgeglichen ist. Ob sich das für den einzelnen Anleger lohnt, hängt von der Höhe der Dividende und den Kosten des Brokers für den Kauf und Verkauf der Wertpapiere ab. Aber bei den Neobrokern können Anleger in dieser Angelegenheit durchaus fündig werden.

Viele Anleger kaufen nicht nur deutsche Aktien, sondern sind nebenbei international aktiv wie auch unser NDAC-Clubfonds. Und die schwimmen nicht am Finanzamt bei der Steuer vorbei. Natürlich interessiert sich neben dem heimischen auch der ausländische Fiskus für die Erträge aus den Aktienanlagen.

Wie bereits erwähnt, die Abgeltungssteuer in Deutschland beträgt 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungssteuer sowie ggf. 8-9 Prozent Kirchensteuer, so dass letztlich 26,375 Prozent / 27,995 Prozent einbehalten werden.

Und wenn Anleger im Ausland Erträge erzielen, dann hoffentlich in einem der 90 Länder mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen hat. Diese werden regelmäßig aktualisiert. Und keine Sorge, die DBA werden meistens mit Staaten abgeschlossen, die ähnliche Vorstellungen hinsichtlich der Besteuerung wie Deutschland haben und sind im Wortlaut auch auf der Webseite des BMF ersichtlich.

Gemäß DBA mit den meisten Ländern stehen 15 Prozent Quellensteuer dem jeweiligen Land zu, die vom Dividendenempfänger in seiner Steuererklärung angerechnet werden können. Der darüber hinaus gehende Betrag, bei uns also 11,375 Prozent kann zurück gefordert werden.

Dazu einige Beispiele:

In der Schweiz heißt die Quellensteuer Verrechnungssteuer und beträgt 35 Prozent. Anleger können dort also 20 Prozent zurückfordern. Dazu müssen sie sich im Schweizer Steuerportal registrieren und können anschließend im eingeloggten Zustand die Erstattung über das Formular F85 beantragen. Die Schweizer Steuerverwaltung stellt sogar eine eF85 – Benutzer- Anleitung zur Verfügung.

In Österreich heißt die Quellensteuer Abzugssteuer und betragt 27,5 Prozent. Anleger können also 12,5 Prozent zurück fordern. Wichtig ist, die Rückforderung muss in Österreich vor der Dividendenzahlung beantragt werden, daher sollten Anleger die Formulare sofort ausfüllen.

In den USA beträgt die Quellensteuer auf Dividenden 30 Prozent, Anleger können also 15 Prozent zurückfordern. Dazu müssen sie das Formular W-8BEN ausfüllen. Erläuterungen auf Englisch werden auf der Webseite IRS der US-Regierung zur Verfügung gestellt. Die Onvista-Bank stellt übrigens eine recht gute Ausfüllanleitung in deutscher Sprache zur Verfügung.

Dass es auch ohne große Formulare geht, beweist ungewollt bspw. Japan. Im Land der aufgehenden Sonne beträgt die Quellensteuer 15 Prozent. Diese kann vollständig auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet werden. Damit ist dort keine Erstattung erforderlich.

Klingt alles kompliziert? Vielleicht deshalb verzichten Kleinanleger vielfach auf die Erstattung der Quellensteuern, denn ein Steuerberater hat meistens höhere Stundensätze als was die Steuererstattung einbringt. Kleinanleger können es, wie wir sehen, selbst versuchen. Übrigens, auch manche Banken bieten die Bearbeitung gegen Honorar an.

Neues vom Clubfonds: flatexDeGiro

jj

Unser Depotwert flatexDEGiro (kurz: Flatex) hat sich im Laufe der Zeit wieder etwas erholt von seinen Tiefs, trotzdem ist das Papier noch weit entfernt von seinen einstigen Höchstständen. Das mag auch zum Teil daran liegen, dass der Wert im SDAX notiert ist und nun nicht gerade im Mittelpunkt steht wie die Bluechips des DAX40.

Flatex ist eng verbunden mit seinem Gründer Bernd Förtsch, eine in der Vergangenheit doch recht schillernden Persönlichkeit des Neuen Marktes.

Im fränkischen Kulmbach gründete er die Zeitschrift „Der Aktionär“, die doch eine ihm sehr geneigte Leserschaft fand und auch heute noch publiziert wird. Man sagt ihm nach, seinen Reichtum auf dem Rücken der Kleinaktionäre erworben zu haben. Als das Internet noch jung war, wurden die Begriffe Aktienpushing und Frontrunning gerne mit seinem Namen in Verbindung gebracht.

Negative Stories über ihn gibt es schon lange nicht mehr. Heute ist Bernd Förtsch eine etablierte Größe in der deutschen Finanzwelt und als Gründer von Flatex gehören ihm heute noch immer 20 Prozent der Gesellschaft.

Wenn wir CEO Frank Niehage folgen, dann lässt ihn Förtsch machen und mischt sich nicht ins aktive Geschäft ein.

Als Anleger können wir aber nun wirklich nicht behaupten, dass der Aktienkurs von Flatex uns zu Freudensprüngen hinreißen würde. Ganz im Gegenteil, das Hoch von Ende 2021 ist in weiter Ferne, obwohl sich das Geschäft, wenn wir einmal die Sondereffekte des Lockdowns herausbrechen, solide entwickelte. Das Flatex-Unternehmen ist gut für seine Mitarbeiter und für seine Kunden und somit langfristig solide aufgestellt ist. Das sollte sich langsam sich irgendwann auch im Aktienkurs widerspiegeln. Aber im Gegenteil, das Papier crashte geradezu von seinen Höchstständen bei über28 Euro (Juli 2021) auf das Tief von unter sechs Euro im Dezember 2022, auch wenn es jetzt langsam in Tippelschritten auf über elf Euro erholt hat.

Dem Gründer Förtsch dauert die Erholung zu lange. Er hat nun in einem Interview mit der Wirtschaftswoche seine Unzufriedenheit über den Aktienkurs, über den Vorstandsvorsitzenden Frank Niehage und über den Aufsichtsratsvorsitzenden Martin Kornbacher geäußert.

Es fehle ihm Innovation, so wie es bei Start up`s der Fall ist, die fraktional Aktienkäufe anbieten oder direkten Kryptohandel ermöglicht.

Eine Entlastung der beiden Führungskräfte ist von ihm auf der nächsten Hauptversammlung 04. Juni. 2024 nicht zu erwarten. Damit sind die zwei zum Abschuss freigegeben. Die Aktionäre dürfen im Falle der Ablösung gespannt sein, welche neue Führungskräfte Förtsch präsentieren wird und ob sie die notwendigen Mehrheiten erhalten.

Wir werden in den kommenden Wochen vielleicht einen Kampf um Stimmen sehen, bei dem CEO Niehage mit konkreten Vorschlägen versucht, die Stimmenmehrheit auf seine Seite zu ziehen. Die Ansicht des Lagers von Förtsch, der ja nicht allein agiert, ist mit dem Interview klar formuliert: Die agierende Mannschaft ist seiner Ansicht nach nicht innovativ genug, es braucht neue Gesichter.

Förtsch agiert wie ein aktivistischer Investor, der sich mit Anteilen ein Stimmrecht erkauft, Änderungen fordert und versucht, weitere Aktionäre auf seine Seite zu holen. Wir kennen solche Geschichten aus den USA. Aktuell sehen wir es bei Walt Disney. Unser Depotwert Disney gehört übrigens zu den am besten performenden Aktien des laufenden Jahres. So schlecht können diese Akteure nicht sein.

Es kann sich durchaus lohnen, einen oder mehrere aktivistische Investor unter den Anteilseignern zu haben. Sie bringen neuen Schwung in ein Unternehmen und lösen damit Verkrustungen auf, die sich dann im Aktienkurs deutlich stärker wiederspiegeln als bisher.

Unser Online-Broker peilt 2024 bei Umsatz und Ergebnis neue Rekordwerte an. Der Umsatz solle um fünf bis 15 Prozent zulegen nach 390,7 Mio. Euro im Vorjahr, teilte das Unternehmen mit. Im Gegensatz zum vergangenen Jahr dürften Einmalaufwendungen und negativer Bewertungseffekte wegfallen, teilte das Unternehmen mit. Der Nettogewinn des Jahres 2024 soll um 25 bis 50 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert von 71,9 Millionen Euro zulegen. Niehage hofft auf weiteres Kundenwachstum und will den Umsatz im laufenden Jahr um fünf bis 15 Prozent steigern.

Höhere Provisionen und gestiegene Zinsen hatten dem Online-Broker einen erfolgreichen Jahresendspurt beschert. Im Gesamtjahr stieg der bereinigte Umsatz um sechs Prozent. Die bereinigte operative Marge (Ebitda-Marge) blieb mit 39,5 Prozent in etwa auf Vorjahresniveau.

Ende 2023 zählte das Unternehmen mit rund 2,7 Millionen Accounts knapp 13 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor. Das verwahrte Kundenvermögen stieg um 31 Prozent auf 51,7 Milliarden Euro. Zudem soll auf der kommenden Hauptversammlung die Zahlung einer regelmäßigen jährlichen Dividende von 4 Cent je Aktie vorschlagen werden.

Auf jeden Fall wird es eine interessante Hauptversammlung werden und das sicher nicht wegen der Dividende. Wir bleiben dabei.

Neues vom Clubfonds: Infineon

infineon richtig

Die Papiere von unserem NDAC-Depotwert Infineon standen in den letzten Wochen unter Druck und meist am Ende des deutschen Leitindex DAX40.

Die gewöhnlich gut informierte Nachrichtenagentur Bloomberg hat unter Berufung auf mit der Sache vertraute Personen berichtet, dass die chinesische Regierung heimische Elektroautobauer wie BYD und Geely dazu bewege, deutlich mehr Elektronikchips von chinesischen Anbietern zu kaufen. Ist ja irgendwie auch logisch in der kriselnden Lage, in der sich die chinesische Wirtschaft derzeit befindet.

Nachrichten dieser Art machen immer wieder die Runde. Auch die chinesische Regierung möchte die eigene Halbleiterindustrie stärken und die Abhängigkeit von westlichen Lieferungen verringern. Zwischen China, und vor allem den USA, herrscht bekanntlich schon länger ein Technologiestreit. So hatten die USA im Wettstreit um die Entwicklung Künstlicher Intelligenz Beschränkungen für Chip-Lieferungen nach China zuletzt noch verschärft. Zudem gibt es Exportverbote nach China für bestimmte Anlagen zur Herstellung besonders leistungsstarker Chips.

Natürlich gehen solche Nachrichten nicht spurlos an unserem Depotwert Infineon spurlos vorüber. Anleger sollten aber trotzdem ruhig bleiben und die Entwicklung in China kurzfristig nicht überbewerten, aber trotzdem mittelfristig im Blick behalten – immerhin stammen rund 20 Prozent der Automotive-Umsätze des DAX-Konzerns aus China. Die strukturellen Wachstumstreiber bei Infineon sind ansonsten intakt, auch wenn die Nachfrage im ersten Halbjahr des laufenden Jahres noch etwas schleppend verlaufen würde.

Dazu nur zwei Einschätzungen von Analysten.

GoldmanSachs-Analyst Alexander Duval hat seine Kaufempfehlung für die Infineon-Aktie mit Ziel 41 Euro nach Gesprächen mit der Führung des Halbleiterkonzerns bestätigt. Infineon erwarte dank des starken Auftragsbestands im Automotive-Bereich eine Erholung des Geschäfts in der zweiten Jahreshälfte.

Zustimmung kommt von Bernstein Research. Ein verlangsamtes Wachstum und gekürzte Ziele seien ein Zeichen für eine zyklische Korrektur der Chipnachfrage in der Autoindustrie, so Analystin Sara Russo. Infineon sollte aber von einem starken Wachstum profitieren, sobald die zyklischen Herausforderungen in diesem Jahr abgehakt werden. Sie hat die Einstufung nach einer Analyse des Automobil-Chipmarktes auf “Outperform” mit einem Kursziel von 45 Euro belassen.

Die Autosparte ist für knapp die Hälfte der Umsätze bei Infineon zuständig. Mit einem Marktanteil von gut zwölf Prozent ist der DAX-Konzern der größte Anbieter von Chips für die Autoindustrie weltweit. Das Geschäft mit der Autoindustrie dürfte weiter wachsen, da der Elektronikanteil in Autos zunimmt. Denn aufgrund einer steigenden Elektrifizierung aller Systeme und Funktionen in einem Fahrzeug wächst der Halbleiteranteil im Auto kontinuierlich. Daher sollte auch die Nachfrage nach Infineon-Chips zulegen, selbst wenn die weltweite Automobilproduktion nur marginal steigen oder stagnieren würde, was auch nicht feststeht.

Im Automotive-Segment sollte der Konzern dank seiner starken Marktstellung und den laufenden Investitionen weiter mit vorne weg fahren. Zudem dürfte das Geschäft mit Chips für Unterhaltungs- und Konsumentenelektronik langsam das Tief erreicht haben und damit das Tal der Tränen wieder verlassen und wieder bessere Notierungen an der Börse erzielen.

Dazu beitragen wird sicherlich auch der Beschluss der Hauptversammlung im Februar 2024 über die Ausschüttung einer Dividende in Höhe 0,35 Euro und damit knapp zehn Prozent mehr als im Vorjahr. Der Vorstand hat zudem eigene Aktien zu einem Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu 300 Millionen Euro über die Börse erworben. Das Rückkaufprogramm dient ausschließlich dem Zweck der Zuteilung von Aktien an Mitarbeiter des Konzerns. Die Papiere sind also nach wie vor dividendenberechtigt und werden als Stimuli für die Mitarbeiter ihre Wirkung entfalten.

Künstliche Intelligenz (KI) treibt derzeit einen exponentiellen Anstieg des weltweiten Datenvolumens voran und erhöht damit auch den Energiebedarf der Chips, die dieses Datenwachstum verarbeiten. Infineon hat vor diesem Hintergrund ein neues Leistungsmodul vorgestellt, die eine führende Leistungsdichte bieten und zugleich die Gesamtbetriebskosten für KI-Rechenzentren senken. „Diese einzigartige Produkt- zu- System- Lösung in Kombination mit unserer hochmodernen Fertigung ermöglicht es Infineon, Lösungen mit skalierbarer hoher Leistung und Qualität zu liefern und so die Gesamtbetriebskosten für unsere Kunden deutlich zu senken“, sagt Athar Zaidi, Senior Vice President, Power & Sensor Systems bei Infineon.

Das Nachrichten-Paket dürfte zwar auf die Schnelle keine Impulse für den Kursverlauf bieten. Dennoch bleibt die mittel- und langfristige Anlagestory des Chipherstellers intakt. Langfristig orientierte Anleger mit Weitblick halten daher, wie wir als NDAC, an der Infineon-Position fest. Kurzfristig dürfte sich die Aktie im Bereich um 32 bis 34 Euro vorerst stabilisieren, so die Analysten. Aktuell liegt das Papier bei rund 31 Euro. Vom 52-Wochen-Hoch von Ende Juli vergangenen Jahres bei 40,27 ist der Wert zwar noch weit entfernt, aber der Tiefpunkt bei 27,07 Euro von Ende Oktober ist wohl auch nachhaltig überwunden.

Börsenwissen: Dividenden Teil 3

Ein Kommentar von Carsten Witt, stellv. Geschäftsführer des Niedersächsischen Anlegerclubs (NDAC)

Aber nicht nur Dividendenfonds sind im Angebot, sondern auch Zertifikate, die mitunter auch Dividenden ausschütten. Die Investition in ein Zertifikat bedeutet für Anleger aber auch, dass sie durch dessen Kauf dem Herausgeber der Schuldverschreibung Geld leihen. Zertifikate unterliegen dem Bonitätsrisiko, also dem Risiko der zukünftigen Zahlungsfähigkeit eines Emittenten. Das bedeutet, dass Anleger bei einer Insolvenz des Emittenten ihr investiertes Kapital verlieren können. Das kann bei Aktien und bei Fonds nicht passieren, da diese Vermögenswerte als Sondervermögen des Eigentümers geschützt sind.

Im Bereich der Zertifikate gibt es bekanntlich ganz unterschiedliche Konstruktionen und Angebote. So kann man zwar bei nur wenigen Zertifikaten auch von den Dividenden profitieren, die von den Aktiengesellschaften ausgeschüttet werden, aber einige Zertifikate gibt es dennoch, wo dieses möglich ist. So gibt es beispielsweise einige Zertifikate, die einen Aktienindex als Grundlage haben, der in erster Linie Aktien mit einer hohen Dividendenrendite beinhaltet. Schüttet nun die jeweilige AG ihre Dividende aus, kommt dieses dem Emittenten des Zertifikats zu Gute, der die Aktien besitzt. Dieser lässt dann in der Regel die Dividenden in die Zertifikate einfließen. Eine Besonderheit im Bereich Zertifikate stellen die so genannten Alpha-Zertifikate dar. Mit diesen kann man mitunter ganz bewusst in Aktien mit einer hohen Dividendenrendite investieren. Diese Zertifikate funktionieren so, dass der Basisindex ein Index ist, der nur Aktien mit einer überdurchschnittlich hohen Dividendenrendite beinhaltet. Ein solcher Index ist zum Beispiel der Eurostoxx-Select-Dividend-30-Index. Beim Alpha-Zertifikat ist es nun so, dass man daran verdient, dass sich dieser genannte Index zum Beispiel besser entwickelt, als der “normale” Eurostoxx 50 Index. Somit ist man durch das Investment in dieses Zertifikat also im Grunde unabhängig von Aktienkursen, sondern man erzielt seinen Ertrag ausschließlich aus der Differenz der Wertentwicklung des “Dividenden-Index” zum “normalen Index”. Solche Konstruktionen sind allerdings nur ein Bruchteil des gesamten Spektrums an Zertifikaten. Bei den meisten Zertifikaten ist es so, dass man nicht von Dividenden profitiert, denn die ausgeschüttete Dividende erzeugt bei den Aktien einen Kursabschlag (exDiv), wodurch auch der dem Zertifikat zugrunde liegende Index (rein theoretisch, bei ansonsten keiner Kursänderungen aller Aktien) am Tag des Dividendenabschlags an Wert verlieren müsste. Da man als Inhaber des Zertifikats aber im Gegensatz zum Aktionär keine Dividende erhält, profitiert man in der Regel auch nicht von der Ausschüttung einer solchen. 

Nach dem kurzen Ausflug in die Welt der Zertifikate kommen wir zu unseren normalen Aktiendividenden zurück. Denn wir müssen zum Schluss noch beachten, dass die Dividende ein Einkommen aus Kapitalvermögen darstellt. Und wer hält da immer die Hand auf? Richtig, der Fiskus!

Dividenden bringen dem Anleger in der Regel laufende Einnahmen. Da er „gefühlt“ trotz der Rekordsteuereinnahmen in letzter Zeit ohnehin chronisch zu wenig Geld hat, bittet er Privatinvestoren besonders gern zur Kasse. Auch wenn auf Aktiengewinne „nur“ die Abgeltungsteuer (25 Prozent plus 5,5 Prozent Soli und ggf. Kirchensteuer) fällig wird, so gilt doch: Gerade in Sachen Dividenden gibt es ein paar unerfreuliche Detailregelungen.

Normalerweise gilt im deutschen Steuerrecht: Einnahmen, die in einer bestimmten Einkunftsart generiert werden, lassen sich verrechnen mit den Ausgaben aus dem betreffenden Jahr. So können Arbeitnehmer beispielsweise ihr steuerpflichtiges Gehalt verringern durch die so genannten Werbungskosten, etwa für Fahrten zur Arbeit, selbst bezahlte Fortbildungen oder Fachliteratur. Auch bei Vermietern gibt es Werbungskosten. Sie reichen von den Aufwendungen für die Hausverwaltung bis zu den Instandhaltungskosten für Mietobjekte. Gleiches gilt für Personenunternehmen und Freiberufler, die Betriebsausgaben absetzen können.

Aber bei den Gewinnen aus Wertpapieren (im Fachjargon „Einkünfte aus Kapitalvermögen“) ist das anders. Hier hat der Gesetzgeber Hindernisse bei der Verlustverrechnung eingebaut. So zum Beispiel bei den Dividenden. Diese sind als positive Einkünfte aus Aktien nicht verrechenbar mit den Kursverlusten, die Anleger erzielen, wenn sie Aktien unter Einstandswert verkaufen. Verrechnen können sie diese Verluste nur mit realisierten Kursgewinnen. Wir hatten darüber schon berichtet.

Diese fragwürdige Praxis des Fiskus wird jetzt durch das Bundesverfassungsgericht geprüft. Die Steuern auf Kapitalerträge werden derzeit nur vorläufig festgesetzt.

Bis zu einer endgültigen Entscheidung der Roten Roben in Karlsruhe sollten Anleger allerdings selbst dafür sorgen, dass sie möglichst wenig Abgeltungsteuer auf ihre Dividenden (und überhaupt auf alle Gewinne aus ihrer Geldanlage) zahlen. Zwei wichtige Maßnahmen bieten sich in diesem Zusammenhang an:

Der Freistellungsauftrag an die depotführende Bank ist eine Maßnahme. Denn: Bis zu 1.000 Euro pro Jahr können Anleger steuerfrei einnehmen. Dieser sogenannte Sparerpauschbetrag wurde 2023 erhöht und betrug vorher 801 Euro. Zusammen veranlagte Ehepaare können 2.000 Euro in Anspruch nehmen. Mit einem Freistellungsauftrag sorgen Anleger dafür, dass die Bank von ihren Gewinnen bis zu dieser Höhe erst gar nichts ans Finanzamt abführt.

Neues vom Clubfonds: Adobe

05042024

Unser Depotwert Adobe verzeichnet eine starke Nutzung und Nachfrage nach den KI-Lösungen in allen Kundensegmenten. Adobe ist erfolgreich bei der Monetarisierung seiner Innovationen, wobei man im ersten Quartal im Enterprise-Segment in den Bereichen Digital Media und Digital Experience besonders stark war. Diese Stärke spiegelt sich im starken RPO-Wachstum von 16 Prozent im Vergleich zum Vorjahr wider. RPO steht übrigens für “Remaining Performance Obligations” und repräsentiert den Gesamtwert der vertraglich festgelegten, noch nicht realisierten Einnahmen, aus bestehenden Kundenverträgen. Das Unternehmen sieht sich mit seiner Produkt-Roadmap, mit der KI-Innovationen bereitgestellt werden, erst am Anfang.

Auf dem Adobe Summit in Las Vegas kündigte das Unternehmen eine Reihe von Innovationen für seine Adobe Experience Cloud an. Der KI-Assistent der Adobe Experience Platform bietet eine konversationelle Oberfläche, die technische Fragen beantworten kann und Aufgaben automatisiert, Ergebnisse simuliert sowie Zielgruppen und Journeys anwendungsübergreifend generiert. 

Ziel ist es, durch generative KI und Echtzeiteinblicke eine Eins-zu-eins-Personalisierung in großem Umfang zu liefern. Adobe GenStudio und Firefly Services sollen die Content-Lieferkette im Unternehmen beschleunigen. Marketing-Teams sollen schnell markenrelevante Inhalte planen, erstellen, verwalten, aktivieren und messen können. Außerdem verkündete Adobe eine Partnerschaft mit unserem anderen Depotwert Microsoft, um Adobe Experience Cloud mit Microsoft Copilot und Microsoft 365 zu kombinieren und so den Umgang mit Marketingdaten und die Verwaltung von Workflows zu unterstützen.

Adobe will nun die Informationen von Billionen von PDFs (wir erinnern uns, PDF ist die ursprüngliche Kernmarke von Adobe) nutzbar machen. Mit der Ankündigung von Acrobat AI Assistant sollen PDFs intelligenter werden. Menschen sollen aus ihren wichtigsten Dokumenten zusätzlichen Nutzen ziehen können. Der KI-Assistent wird durch eine firmeneigene Attributions-Engine ermöglicht und ist tief in die Arbeitsabläufe von Reader und Acrobat integriert. Er generiert sofort Zusammenfassungen und Einblicke aus langen Dokumenten, beantwortet Fragen über eine dialogorientierte Schnittstelle und bietet einen Einstieg in die Erstellung von E-Mails, Berichten und Präsentationen. Das Unternehmen verzeichnet gerade starkes Wachstum bei Acrobat Web. Dabei handelt es sich um eine Online-Plattform von Adobe, die es Nutzern ermöglicht, mit PDF-Dokumenten direkt in ihrem Webbrowser zu arbeiten, ohne dass eine Desktop-Software installiert werden muss. Die Zahl der monatlich aktiven Nutzer stieg im Jahresvergleich um über 70 Prozent und überschritt im ersten Quartal die Marke von 100 Millionen Nutzern. Acrobat-Erweiterungen für Microsoft Edge und Google Chrome sowie die Acrobat-Mobilangebote beschleunigen weiterhin die Umwandlung von kostenlosen in kostenpflichtige Anwendungen und generieren damit mehr Einnahmen für unseren Depotwert. Die Anzahl der versendeten PDF-Dateien stieg um über 300 % im Vergleich zum Vorjahr. Zu den wichtigsten Unternehmenskunden zählen unser altbekannter Wert Berkshire Hathaway sowie Merck Sharp & Dohme, Northrop Grumman, Porsche und die US Navy.  

 

Auch mit Adobe Firefly feiert das Unternehmen Erfolge: Bis heute wurden über 6,5 Milliarden Assets wie Bilder, Vektoren, Designs und Texteffekte generiert. Early Adopters wie IBM stellen Firefly in den Mittelpunkt ihrer Content-Erstellungsprozesse. IBM nutzte Adobe Firefly, um 200 Kampagnen-Assets und über 1.000 Marketing-Variationen innerhalb von wenigen Augenblicken statt in Monaten wie eigentlich üblich zu erstellen. Die Kampagne erzielte ein Engagement, das 26 Mal höher war als der Vergleichswert und erreichte mehr wichtige Zielgruppen. Das Unternehmen arbeitet an der Möglichkeit der Nutzung für Audio, Video und 3D und will hier in den kommenden Monaten neue Produkte ankündigen. Obwohl die Ergebnisse des ersten Quartals die Schätzungen übertrafen, zeigten sich Börsianer über den gebotenen, sagen wir mal konservativen Finanzausblick, enttäuscht.

Denn für das zweite Quartal erwartet Adobe einen bereinigten Gewinn zwischen 4,35 und 4,40 Dollar je Aktie, während der Umsatz zwischen 5,25 und 5,3 Milliarden Dollar liegen soll. Analysten haben bisher ein EPS von 4,38 Dollar und einen Umsatz von 5,31 Milliarden Dollar erwartet. Adobe teilte mit, dass der Vorstand des Unternehmens ein neues Aktienrückkaufprogramm in Höhe von 25 Milliarden Dollar beschlossen habe. Das sind immerhin fast 10 Prozent der aktuellen Marktkapitalisierung. Die Aktie wurde dennoch regelrecht abverkauft, da der Ausblick für das zweite Quartal nicht vollends überzeugte. Auf mittel- bis langfristige Sicht sollte dies eine Einstiegsgelegenheit bieten. Die Aktie von Adobe wird von Analysten als derzeit unterbewertet angesehen. Das wahre Kursziel liegt laut ihrer Einschätzungen etwa 12,9 Prozent über dem aktuellen Kurs von rund 505 Dollar.

Dass es sich lohnen kann gerade bei der Adobe-Aktie, die ja immer etwas im Schatten liegt, geduldig zu sein, sehen wir an der folgenden Rechnung. Da sich der Wert eines Anteils am 26.03.2024 auf 507,60 Dollar (Schlussstand) belief, wäre ein ursprüngliches Investment von 10.000 Dollar jetzt 13.603,11 Dollar wert. Das entspricht einer Zunahme von 36,03 Prozent.

Wir bleiben also dabei!

Die Aktien sind in den Händen der Zittrigen – Gastkommentar Stefan Riße, Finanzanalyst und Börsenkorrespondent für “N-TV”

 

Gastkommentar von Stefan Riße, Finanzanalyst und Börsenkorrespondent für “N-TV”

Auf der Suche nach einem Instrument für das kurzfristige Markttiming wurde ich Mitte der Neunzigerjahre mit den Stimmindikatoren fündig. Ich komme ja aus der Schule des Börsenaltmeisters André Kostolany. Dieser teilte die Anleger in die sogenannten „Hartgesottenen und Zittrigen“ ein. Befinden sich die Papiere in den Händen der Hartgesottenen, was stets dann der Fall ist, wenn die Börsen korrigiert haben, kann man gelassen in den Aktienmarkt einsteigen.

Liegt die überwiegende Zahl der Aktien aber in den Händen der Zittrigen, dann ist ein großer Rückschlag vorprogrammiert, so seine Theorie. Denn im Gegensatz zu den Hartgesottenen lassen sich die Zittrigen erst von stark steigenden Kursen anziehen, als sei dies eine Art „Proof of Concept“. Es wächst ihre Angst, etwas zu verpassen. Sind sie dann eingestiegen und es kommt ein stärkerer Rückschlag, haben sie aber weder die Geduld noch die mentale Kraft durchzuhalten, bis sich die Lage bessert.

Ihre Panikverkäufe lösen dann den Crash aus. Anschließend sind die Aktien wieder deutlich günstiger und die Hartgesottenen greifen zu. Aber wie soll man herausfinden, in welcher der beiden Gruppen sich die Aktien gerade befinden? Das war die Herausforderung. Ein exaktes Ergebnis wird man nie bekommen, aber die Stimmungsindikatoren drücken es ganz gut aus. Die meisten von Ihnen spiegeln nämlich nur die Stimmung der Zittrigen wider, weil sie die Stimmung der Massen messen. Und die Mehrheit der Marktteilnehmer gehört zu den Zittrigen. Das gilt auch für die Mehrheit der institutionellen Anleger.

Die Hartgesottenen sind hingegen eine verhältnismäßig kleine Gruppe, die aber viel Vermögen auf sich vereint. Warren Buffett dürfte wohl der berühmteste Hartgesottene sein, dazu zählen aber eben auch Pensionskassen oder Vermögensverwalter wie wir, die sich nicht von Börsenschwankungen leiten lassen, sondern sich als Investoren in gute Unternehmen verstehen. Die Conclusio ist einfach: Je optimistischer die Stimmung, desto stärker hat die Masse der Anleger bereits ihr Geld in Aktien investiert.

So fehlt entsprechendes Kaufpotenzial, denn die Hartgesottenen kaufen nicht, wenn Aktien teuer sind. Umgekehrt, je pessimistischer die Stimmung, auf desto größeren Cash-Reserven sitzt die Mehrheit der Anleger und entsprechend groß ist das Kaufpotenzial. Stimmungsindikatoren sind daher antizyklisch zu lesende Kontraindikatoren.

Trotz Euphorie können die Kurse noch lange weiter steigen
Über rund 30 Jahre verfolge ich eine Vielzahl von ihnen. Die meisten werden aus dem Verhältnis von Umsätzen von Puts zu Calls, den Empfehlungen von Börsenbriefen und durch Umfragen unter institutionellen Anlegern, Anlageberatern und Privatanlegern ermittelt. Wenn ich eines in dieser Zeit auch manchmal schmerzlich gelernt habe, dann die Tatsache, dass trotz Euphorie die Kurse manchmal noch lange weiter steigen. Viel besser funktioniert das Timing auf der Unterseite, wenn Panik herrscht. Erreichen gewisse Stimmungsindikatoren Tiefstwerte, ist die Wende meist nicht mehr weit entfernt. Börsen können dagegen noch Monate weiter klettern, auch wenn schon Euphorie herrscht. Was sich aber auch gezeigt hat: Steigt der Optimismus auf historisch betrachtet gefährlich hohe Niveaus, kommen die Kurse irgendwann wieder auf das Niveau zurück, das sie hatten, als die Stimmungsindikatoren die Verkaufszone erstmals erreichten. Zwischenzeitlich kann es nur eben noch länger aufwärts gehen.

Optimismus herrscht fast ausschließlich im Technologiesektor
Die Gefahrenzone haben wir aktuell längst überschritten. Zuletzt ist der Sentimentindikator von Goldman Sachs, der die aktuelle Positionierung zum Durchschnitt der letzten zwölf Monate misst, geradezu nach oben geschossen. Der in dieser Kolumne oft erwähnte Hulbert-Newsletter-Index für die Nasdaq erreichte mit 98 Prozent Optimisten in den 24 Jahren seiner Existenz einen nie dagewesenen Rekord. Ohnehin ist auffällig, dass die Euphorie sich eigentlich nur auf eine Aktiengattung bezieht, nämlich den Infotech-Sektor. Man sieht es gut an den Mittelzuflüssen in Sektorfonds.

Nur dieser Bereich erfährt derzeit Zuflüsse. Er hat damit einen weiter steigenden Korrekturbedarf. In einer ersten Abwärtsbewegung dürfte auch der ganze Aktienmarkt leiden, die Verluste in anderen Sektoren sollten aber begrenzt bleiben, weil hier keine übermäßige Positionierung erkennbar ist und auch die Bewertungen sich im Rahmen historischer Durchschnitte bewegen, bei Small- und Mid Caps sogar darunter. Das Kurspotenzial von Titeln aus der zweiten Reihe, so sie eine starke Bilanz und ein starkes Geschäftsmodell haben, ist langfristig hoch. Aber immer daran denken, es kann dauern.

Börsenwissen: Dividenden Teil 2

Ein Kommentar von Carsten Witt, stellv. Geschäftsführer des Niedersächsischen Anlegerclubs (NDAC)

Vorzugsaktien repräsentieren den gleichen Anteil am Unternehmen wie Stammaktien. Allerdings sind sie nicht mit einem Stimmrecht ausgestattet. Das heißt: Wer Vorzugsaktien besitzt, darf zwar zur Hauptversammlung gehen. Aber er darf bei anstehenden Entscheidungen nicht mitstimmen. Diesen Nachteil gleichen die Aktiengesellschaften mit einer höheren Dividende aus. Oder anders ausgedrückt, Anlegern mit Vorzugsaktien wird das Stimmrecht abgekauft.

Wer über Vorzugsaktien im Depot verfügt, darf natürlich zur Hauptversammlung gehen, aber eben halt ohne Stimmrecht bei den Entscheidungen über die Geschicke „seines“ Unternehmens.

Aber seien wir einmal ehrlich, für Privatanleger sieht die Rechnung eigentlich so aus: In der Regel ist ihre Stimme sowieso vernachlässigbar, ganz einfach, weil sie nur einen äußerst geringen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft repräsentiert. Deshalb kann es sinnvoll sein, statt der Stammaktien („Stämme“) gleich auf Vorzugsaktien („Vorzüge“) zu setzen.

Wie aber sieht die Kursentwicklung im Vergleich aus?

Auch wenn Stamm- und Vorzugsaktien den gleichen Unternehmensanteil repräsentieren, kann sich ihr Kursverlauf an der Börse stark unterscheiden. Denn maßgeblich für die Kursentwicklung sind schlichtweg Angebot und Nachfrage. Um abzuschätzen, wann welche Aktiengattung wohl eher gefragt sein wird, sollten Anleger daher die Situation berücksichtigen, in der sich das jeweilige Unternehmen befindet.

Stammaktien sind beispielsweise dann oft die gefragtere Aktiengattung, wenn das emittierende Unternehmen Ziel einer Übernahme ist oder sein könnte. Wer ein Unternehmen kaufen will, strebt eine Stimmenmehrheit an, und eine solche lässt sich nun einmal nur mit Stämmen erzielen, nicht mit Vorzügen. Im Umkehrschluss heißt das aber, steht keine Übernahme an und auch sonst kein Ereignis, auf das Aktionäre mithilfe ihres Stimmrechts einen Einfluss ausüben könnten, locken die Vorzüge natürlich mit ihren höheren Dividenden, worauf es bei Kleinanlegern speziell ankommt.

Dazu kommt noch ein anderer nicht zu unterschätzender Fakt. Auf lange Sicht ist damit zu rechnen, dass sich die Vorzüge den Stammaktien angleichen. Nach einer Übernahme etwa, wenn der Käufer des Unternehmens sich längst seine Stimmenmehrheit gesichert hat, sehen Anleger das oft. Die Vorzüge, die zunächst kaum Kurszuwächse verzeichnet haben, holen plötzlich auf und gleichen sich den Stämmen weitgehend an. Es kann durchaus auch passieren, dass die Vorzüge die Stämme überholen. Das kommt immer auf die jeweilige Marktsituation an.

Wir wollen im Zusammenhang mit der Auswahl richtigen Dividendenaktien nicht verschweigen, dass es durchaus Zeitaufwand benötigt, um die richtigen Papiere zu finden. Für solche Anleger wurden die Dividendenfonds kreiert. Genauer gesagt gibt es sogar zwei Kategorien: Aktiv gemanagte Investmentfonds und daneben noch ETFs, die einen Dividenden-Index abbilden, zum Beispiel den DivDax oder den S&P US Dividend Aristocrats. Aber ist das wirklich die optimale Lösung?

Wer einen solchen Fonds kauft, kann darauf vertrauen, dass im Portfolio dividendenstarke Aktien liegen, auch wenn die Auswahlkriterien sich nicht immer gleichen. Eine Sache sollten Anleger jedoch beachten, wenn sie Dividendenfonds kaufen: Die wahre Performance ist meistens etwas schlechter als die ausgewiesene. Und das hat einen bestimmten Grund.

Wie bei Einzelaktien oder Aktienfonds sind Anleger stets gefordert die Renditen zu vergleichen.

Wenn Kleinanleger mehrere Fonds in Sachen Wertentwicklung über die Jahre vergleichen möchten, ist das ohne Weiteres möglich. Jede Fondsgesellschaft wird ihren Anlegern die Performance über verschiedenste zurückliegende Zeiträume ausweisen. Auch bei Rating-Agenturen wie beispielsweise Morningstar können Sie diese abrufen. Ob ein Jahr, drei Jahre, fünf Jahre oder auch zehn Jahre und länger, sind die gewünschten Zahlen einfach zu finden. Allerdings, leicht zu interpretieren sind sie leider nicht.

Denn würde man die Wertentwicklung eines ausschüttenden Fonds vergleichen mit einem thesaurierenden Fonds, dann stünde der ausschüttende schlechter da. Zur Erinnerung: Ein ausschüttender Fonds überweist die erhaltenen Dividenden (oder bei Mischfonds auch die Zinsen) laufend an seine Anteilseigner. Das macht ein thesaurierender Fonds nicht. Er führt diese Einnahmen dem Fondsvermögen zu und investiert sie weiter.

Das bedeutet aber, wenn nicht ausgeschüttetes Geld im Fonds verbleibt, dann werden die einzelnen Fondsanteile naturgemäß wertvoller. Was also macht die Fondsindustrie, um beide Fondsarten vergleichbar zu machen? Sie tut bei allen Fonds – auch den ausschüttenden – so, als würden die Erträge einbehalten. Deshalb weisen ausschüttende Fonds eine bessere Entwicklung aus, als sie in Wirklichkeit erzielt haben.

Dividendenfonds sind fast immer ausschüttend. Kaum einer dieser Fonds thesauriert die laufenden Erträge. Das ist nicht weiter verwunderlich, denn schließlich zeigen die Anleger mit dem Kauf ihr Interesse an Ausschüttungen. Das ist Sinn und Zweck des Fonds und als Marketinginstrument genutzt. Ein Investor freut sich naturgemäß über die laufende Aufbesserung seines Gehalts oder seiner Rente durch die regelmäßigen Gutschriften auf seinem Verrechnungskonto. Und wenn er es nicht benötigt, kann er entscheiden, ob es weiter angelegt wird.