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Was ist die Börse

Was ist die Börse – Den Begriff leicht erklärt

Vereinfacht gesagt ist eine Börse eine Einrichtung, an der sich Käufer und Verkäufer treffen, um miteinander zu handeln. Eine Börse ist also nichts anderes als ein Marktplatz, an dem sich die Marktteilnehmer zusammenfinden, um Waren zu kaufen und zu verkaufen. Im modernen Sprachgebrauch meint man mit dem Begriff „Börse“ einen Handelsplatz für Aktien, Wertpapiere und Rohstoffe. Hier können sowohl private Kleinanleger als auch institutionelle Investoren wie Banken oder Großunternehmen aktiv werden. Das Geschehen an der Börse übt selbst auf Menschen, die sich nicht für Aktien und andere Wertpapiere interessieren, einen enormen Reiz aus. Was also sollten Sie rund um die Börse und den Handel dort wissen?

Ein Marktplatz für den Handel mit Produkten

Früher wurden Waren aller Art auf dem Markt angeboten und verkauft. War die Nachfrage groß, konnte der Verkäufer den Preis in die Höhe treiben. Bestand wenig Bedarf an dem gehandelten Gut, musste er den Preis senken. Käufer und Verkäufer haben auf dem Markt gehandelt und konnten sich im direkten Austausch über den Preis einigen. Erst danach wechselte die Ware den Besitzer. Sehr ähnlich funktioniert auch die Börse. Der Preis für eine Aktie oder für ein anderes Wertpapier richtet sich nach Angebot und Nachfrage und unterliegt damit den Gesetzen des Marktes. Neben den Wertpapierbörsen gibt es weitere Börsen, wie zum Beispiel Warenbörsen. Gelegentlich nutzt man den Begriff „Börse“ auch als Synonym für das Gebäude, in dem sich die Börse befindet.

Eine Börse für jede große Stadt

Deutschlands größte Wertpapierbörse hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Damit unterstreicht die Main-Metropole ihren führenden Anspruch als Finanz- und Bankenstadt. Allerdings gibt es in Deutschland noch weitere Börsenstandorte, wie zum Beispiel Berlin, Hamburg, Hannover, Düsseldorf Stuttgart und München. Vor einigen Jahren wurde die Börse in Bremen aufgelöst, und es ist zu erwarten, dass es auch in Zukunft noch zu weiteren Konsolidierungen kommt. Außerhalb Deutschlands sind zum Beispiel die Börsenplätze New York, London oder Tokio weltbekannt. Wohl jeder hat schon einmal von der berühmten Wall Street gehört, hier befindet sich die New Yorker Börse.

Onlinehandel löst den Parketthandel ab

Der Handel mit Wertpapieren, Aktien und Co. läuft heute überwiegend auf elektronischem Weg. In Deutschland sind überwiegend die elektronischen Börsen Xetra und Tradegate Exchange im Einsatz, über sie wird der Börsenhandel abgewickelt. Damit hat der elektronische Handel den klassischen Parketthandel abgelöst. Heute sieht man die physische Übergabe von Wertpapieren meistens nur noch im Film in einer typischen Szene, in der sich aufgeregte Börsianer die letzten Kurse zurufen, um sich binnen von Sekunden für den Kauf oder den Verkauf zu entscheiden. Die beiden elektronischen Handelssysteme Xetra und Tradegate Exchange gehören der Deutschen Börse AG, sie ist der Betreiber beider Systeme. Die Deutsche Börse steht als börsennotiertes Unternehmen hinter der Frankfurter Wertpapierbörse.

Keine Börse ohne Aufsicht

Der Handel an der Börse kann riskant sein, wenn man sich nicht mit den Gesetzmäßigkeiten des Marktes auskennt. Gerade unerfahrene Anleger investieren schnell zu einem hohen Kurs in eine Aktie, die innerhalb kurzer Zeit an Wert verliert. Ein erheblicher Verlust oder sogar ein Totalverlust des angelegten Geldes kann die Folge sein. Deshalb unterliegt der Handel an der Börse einer gewissen Regulierung. In Deutschland sind die juristischen Vorgaben im Börsengesetz festgeschrieben. Die Börsenaufsicht wird durch die einzelnen Bundesländer ausgeübt. Für jede Börse gibt es einen Börsenrat und eine Börsengeschäftsführung, sie haben zum Schutz der Anleger bestimmte Rechte und Pflichten. Auch die Handelsüberwachungsstelle ist ein wichtiges Organ der Börse.

Anleger handeln über Depots

In der Regel handelt ein Käufer seine Aktien oder andere Wertpapiere über ein Depot. Dieses Depot wird meist online bei einer Bank geführt. Wenn Sie also Wertpapiere kaufen oder verkaufen wollen, eröffnen Sie zuerst ein Depot und beginnen danach mit dem Kauf. Ihre Bank fungiert also in gewisser Hinsicht als Mittler, sie stellt Ihnen eine Plattform zur Verfügung, über die Sie den Handel durchführen. Alternativ dazu bieten Online-Broker die Möglichkeit an, Aktien zu kaufen und zu verkaufen. Sofern Sie sich für einen Broker entscheiden, sollten Sie genau auf die Konditionen achten. Unter anderem spielen die Kosten für den Kauf und den Verkauf von Aktien eine Rolle, aber auch die Regulierung durch die Finanzaufsicht des Heimatlandes Ihres Brokers. Ein Broker kann seinen Sitz in Deutschland haben, kann aber auch im Ausland gemeldet sein.

Bullenmarkt und Bärenmarkt

Wenn man vom Bullen und Bären Markt spricht

Der Bullen und der Bärenmarkt

An der Börse gibt es immer zwei entgegengesetzte Marktrichtungen. Die Notierungen der Aktien an den Börsen können dabei steigen oder fallen.

Eigentlich sollten Kursbewegungen an den Märkten aufgrund fundamentaler Unternehmensdaten erfolgen, deren Auswirkungen zu steigenden oder fallenden Kursen führen. Hat das Unternehmen gute Zahlen vorgelegt oder sind die Aussichten positiv, ist das der Ansatz für steigende Kurse. Bei auftretenden Verlusten aus dem Geschäft oder negativen Unternehmensnachrichten sind das eine Basis für fallende Börsennotierungen.

Wenn das gesamtwirtschaftliche Umfeld gut ist, ist es wahrscheinlich, dass sehr viele Unternehmen gute Geschäftszahlen vorlegen. Dies führt in der Theorie zu insgesamt steigenden Aktiennotierungen über einen längeren Zeitraum; die Rede ist dann von einem Bullenmarkt.

In Zeiten einer Rezession, wenn die Gesamtwirtschaft schrumpft, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es auch eher schlechte Nachrichten bei den einzelnen Unternehmen gibt. Rückläufige Gewinne vieler Unternehmen an einer Börse führen so auf Dauer zu fallenden Kursen und somit zu einem Bärenmarkt.

Regionaler Bullen und Bärenmarkt

Für beide Bezeichnungen gilt gleichermaßen, dass es sich um einen längeren Zeitraum von steigenden oder fallenden Kursen handelt. Neben der bereits erwähnten Marktbewegungen in Folge des gesamtwirtschaftlichen Aufschwungs oder Abschwungs können Bullen- und Bärenmarkt sich auch auf einzelne Branchen oder einzelne Märkte einer bestimmten Region beziehen, wenn es beispielsweise in einem Land zu grundlegenden politischen Veränderungen kommt, die zu mehr Freiheit und Marktwirtschaft führen, kann ein Bullenmarkt sich auch nur auf eine bestimmte Region auswirken, im umgekehrten Fall gilt das auch für den Bärenmarkt in einer Region.

Warum gerade der Bär und der Bulle

Die beiden Begriffe sind aus dem Tierreich abgeleitet worden und entsprechen den Verhaltensweisen der beiden großen Tiere.

Der Bär ist eher defensiv ausgerichtet und sucht in Gefahr zunächst den Fluchtweg, bevor er angreift. Außerdem schlägt er seine Beute oft mit dem Hieb seiner Tatze. Dabei geht der Tatzenhieb von oben nach unten, was übertragen die Richtung der Kurse an der Börse anzeigen soll. Der Bär gilt als pessimistisch und setzt bei seinen Aktionen an der Börse auf fallende Kurse.

Ganz im Gegensatz dazu ist die Aktion des Bullen. Er setzt auf Angriff, wenn er gereizt wird. Dabei senkt er den Kopf und stößt mit seinen Hörnern von oben nach unten zu. Auch dies ist ein Zeichen im übertragenen Sinne für die Kursentwicklung im Bullenmarkt. Der Bulle ist der Optimist an der Börse. Er kauft Aktien und setzt dabei auf den Aufschwung der Notierungen.

Woher kommen die Begrife für den Aktienmarkt

Eine gesicherte Quelle für die beiden Börsenbegriffe gibt es wohl nicht. Fest steht nur, dass es die Bezeichnungen Bulle und Bär für die jeweilige Marktbewegung schon lange gibt.

Eine Geschichte sagt, dass im 17. Jahrhundert während der Tulpenzwiebelhausse an der Börse in Amsterdam ein spanischer Schriftsteller, der Beobachter der Börse war, den Begriff erfunden hat.

Das Treiben an der holländischen Börse erinnerte ihn an Tierkämpfe in seiner Heimat Spanien. Dort traten Stiere und Bären im direkten Kampf gegeneinander an.

Eine andere Legende ebenfalls aus dem 17. Jahrhundert erzählt von Kämpfen zwischen Bullen und Bären in der Nähe der Londoner Börse.

Sicher ist nur, dass sich diese beiden Symbole bis in die aktuelle Zeit erhalten haben.

Der Bulle und der Bär vor der Frankfurter Börse

Sowohl vor den Börsen in New York, London als auch Frankfurt steht sich das ungleiche Paar aus der Tierwelt in Form einer Plastik kämpferisch gegenüber.

Die Frankfurter Plastik wurde im Jahr 1985 vom Vorstand der Deutschen Börse in Auftrag gegeben. Der Bildhauer Rainer Dachlauer, der in Frankfurt geboren wurde, schuf innerhalb von drei Jahren das Kunstwerk von Bulle und Bär.

Im Jahre 1988 wurden dann die Bronze Skulpturen anlässlich des 400-jährigen Bestehens der Börse feierlich eingeweiht. Seit dieser Zeit bewachen Bulle und Bär den Eingang zum Handelsparkett auf der Ostseite der Frankfurter Börse.

Welche Chancen hat der jeweilige Markt für den Anleger

Die von steigenden Börsennotierungen befeuerten Aktien locken immer mehr neue Investoren an den Markt. In den Medien wird über die Kurssteigerungen berichtet, was wiederum neue Anleger an die Börse lockt. In der Hausse des Marktes steigen die Kurse immer weiter und bereiten den Anlegern ausgezeichnete Gewinne.

Der Bärenmarkt entwickelt sich oft aus einer Zeit geringer Kursbewegungen auf hohem Niveau. Wenn die Kurse dann einmal zu bröckeln beginnen, entsteht der Bärenmarkt, da keiner der Anleger auf seinen Verlusten sitzen bleiben möchte.

Was ist eine Bärenmarktrally

Die Bärenmarktrally entwickelt sich dynamisch aus einem anfänglichen Bärenmarkt mit leicht fallenden Kursen. Fällt der Markt um mehr als zehn bis zwanzig Prozent, setzt das Phänomen der Bärenmarktrally ein. Dabei werden panikartig Aktien abgestoßen, was am Markt automatisch zu weiteren Kursverlusten führt. Die Baisse nährt so schließlich die Baisse umso stärker.

Investmentsteuer Reformgesetz

Investmentsteuerreformgesetz – Was ändert sich

Seit dem 1.1.2018 ist es in Kraft, das neue Gesetz zur Fondsbesteuerung, genauer gesagt das Investmentsteuerreformgesetz. Wir hatten bereits darüber berichtet (Die Fonds und die neuen Steuerregeln) . Okay, werden sich jetzt die meisten Inhaber eines oder mehrerer Fonds sagen, dann leben wir ja schon ein Jahr damit und haben nicht viel gemerkt davon. Wird wohl nicht so wichtig sein.Doch leider müssen wir unsere Anleger enttäuschen. Denn dieses neue Gesetz, auch InvStRefG; in der Tat klingt es wirklich wie ein automatisch generiertes Passwort;, greift erst voll zum 1.1.2019. Es stammt noch aus der letzten Legislaturperiode.
Fondssparer werden sich also vermutlich über geheimnisvolle Abbuchungen zu Beginn des kommenden Jahres wundern und denken, dass es sich nur um eine Fehlbuchung handeln kann. Bevor Sie nun aber zu Ihrer Depotbank gehen oder dort lange Zeit in der telefonischen Warteschleife hängen, möchten wir Ihnen das Gesetz und die Änderungen für die Anleger einmal genauer erklären.

Folgendes werden wir in unserer kleinen Reihe erläutern:

Was sind das für Abbuchungen, die durch die Banken oder Fondsgesellschaften als Vorabpauschale vom Depotkonto abgebucht werden?
Um was muss ich mich als Fondsbesitzer im Zusammenhang mit der Pauschale kümmern?
Wie werden die Pauschalen bei wiederanlegenden und ausschüttenden Fonds ermittelt?
Und für unsere Steuersparer gibt es auch eine Antwort auf die Frage, ob sich dieser Abzug vermeiden lässt.
Zum Thema Verkauf von Fondsanteilen und Vorabpauschale werden wir Tipps geben.
Ebenso stellt sich die Frage, was bei einem Fonds mit negativer Entwicklung passieren wird.
Und muss man eventuell zwei Mal Steuern zahlen, wenn man einen ausländischen Fonds im Depot hat?
Diesen Fragen werden wir uns Schritt für Schritt in loser Folge widmen.
Auch wenn es jetzt noch etwas kompliziert klingt, es wird Vieles einfacher. Waren es früher 33 Regeln, die Fondsinhaber ggf. bei der Steuer beachten mussten, so sind es jetzt nur noch die Vorschriften des neuen Investmentsteuerreformgesetzes.

Was ist die Vorabpauschale bei Fonds?

Wie wir schon ausgeführt haben, trifft die Vorabpauschale die Anleger von Investmentfonds zum ersten Mal Anfang 2019.

Aber nicht bei jedem Fondsinhaber wird eine Vorabpauschale erhoben. Betroffen sind nur alle thesaurierenden (also auf gut Deutsch nicht ausschüttenden) und kleine Beträge ausschüttenden Fonds.

Diese Pauschale ist wirtschaftlich betrachtet schlicht und einfach eine vorweggenommene Besteuerung zukünftiger Wertsteigerungen. Daher wird sie beim Verkauf der Fondsanteile auch vom tatsächlichen Veräußerungsgewinn wieder abgezogen.

Diese etwas seltsam anmutende Pauschale wird vom Giro- oder Depotkonto eingezogen und an das Finanzamt überwiesen. Das bedeutet, wir haben es trotz des etwas irreführenden Namens mit einer Steuer zu tun, genauer gesagt mit einer Vorabbesteuerung von Fonds.

Aus der Definition geht aber auch hervor, dass es sich nur um eine Fondssteuer handelt. Sie betrifft weder einzelne Aktien, noch Renten oder andere Zinspapiere. Auch Immobilienbesitzer oder Mieter brauchen sich keine Sorgen zu machen, dass eine weitere Steuer auf sie zukommt bzw. in der Nebenkostenabrechnung auf sie umgelegt wird. Auch Sparanlagen sind bei dieser Steuer außen vor.

Ebenso sind ausschüttende Fonds von der Pauschale nicht betroffen, da hier der Ertrag zum Ausschüttungstermin vorliegt und entsprechend der Höhe des Ertrages mit der Abgeltungssteuer unter Berücksichtigung der jährlichen Freibeträge (für Ledige 801 Euro und für Verheiratete 1602 Euro) belegt wird.

Ziel ist es, eine Gleichbehandlung von Fondsarten sowie eine Vereinfachung für den Steuerzahler im Bereich der Investmentfonds zu erreichen.

Welche Fonds sind betroffen?

Egal, ob sie einen voll- oder teilweise wiederanlegenden Aktien-, Renten-, Geldmarkt- oder Immobilienfonds besitzen, die Vorabpauschale wird von den Fonds eingezogen, die Anleger in ihrem Depot halten.

Wer ermittelt die Vorabpauschale?

Sie wird von den depotführenden Stellen errechnet, das heißt von der Bank, bei der ein Kunde das Depot führt. Wenn der Kunde ein direktes Depot bei einer Investmentgesellschaft besitzt, dann ist die Investmentgesellschaft verpflichtet, die Pauschale zu ermitteln.

Wie wird die Vorabpauschale ermittelt? (Theorie laut Gesetz)

Um die Berechnungen nachvollziehen zu können, benötigen wir zwei Formeln.

Laut Gesetz ist die Vorabpauschale die Differenz zwischen dem sogenannten Basisertrag des Fonds und der Ausschüttung. In einem ersten Schritt wird zu Beginn eines Kalenderjahres (zum Beispiel am 1.1.2019 erstmalig) für das vorangegangene Kalenderjahr (zum Beispiel seit dem 1.1.2018) zunächst der Basisertrag nach folgender Formel ermittelt:

70 Prozent des jährlichen Basiszinses × Rücknahmepreis der Fondsanteile zum Jahresbeginn des vorangegangenen Kalenderjahres = Basisertrag

Die 70 Prozent stellen den gesetzlichen Deckel dar.

Im zweiten Schritt wird dann die Vorabpauschale errechnet:

Basisertrag – Ausschüttung des vorangegangenen Kalenderjahres = Vorabpauschale

Und jetzt werden interessierte Anleger sich die Augen reiben und fragen: Wieso denn eine Ausschüttung bei thesaurierenden Fonds, die schütten doch gar nichts aus? – Richtig, in diesem Fall ist die Berechnung der Vorabpauschale mit der Ermittlung des Basisertrages abgeschlossen. Denn hier gilt, der ermittelte Basisertrag ist gleich die Vorabpauschale.

Aber es gibt ja auch Fondskonstruktionen, bei denen nur ein Teil der Erträge automatisch wieder angelegt und der andere Teil nach vorher festgelegter Quote an die Anleger ausgeschüttet wird. In diesen Fällen muss die depotführende Stelle dann auch den zweiten Schritt gehen und die Differenz zwischen dem Basisertrag und der letztjährigen Ausschüttung ermitteln.

Auch beim Zeitpunkt des Zuflusses der Vorabpauschale machen die Finanzämter Unterschiede. So gilt bei komplett wiederanlegenden Fonds die Vorabpauschale am ersten Werktag des Folgejahres als steuerlich zugeflossen. Bei teilweiser Ausschüttung ist dagegen Folgendes zu beachten:

Ist die Teilausschüttung geringer als der ermittelte Basisertrag, muss der Anleger den ausgeschütteten Anteil und die Vorabpauschale zu unterschiedlichen Zeitpunkten versteuern:

Die Teilausschüttung fließt dem Anleger aus steuerlicher Sicht zu, sobald er darüber auf seinem Konto verfügen kann. Die Vorabpauschale gilt dagegen erst am ersten Werktag des Folgejahres wie bei voll thesaurierenden Fonds als zugeflossen.

Wie wird die Vorabpauschale in der Praxis ermittelt?

Folgende Formel dafür kennen wir bereits:

Vorabpauschale = Basisertrag – Ausschüttung des letzten Kalenderjahres.

Basisertrag = 70 Prozent des jährlichen Basiszinses × Rücknahmepreis der Fondsanteile zum Jahresbeginn des vorangegangenen Kalenderjahres (z. B. 1.1.2018).

Vorab festzustellen ist, dass hier keine konkrete, sondern nur, wie vom Gesetzgeber gewollt, eine pauschale Ermittlung der Pauschale durch die Depotbanken darstellt.

Beispielrechnung Vorabpauschale:

Für Fonds, die keine oder nur geringe Erträge ausschütten, wird ab 2019 ein fiktiver Betrag versteuert, die sogenannte Vorabpauschale. Die Höhe der Vorabpauschale ergibt sich aus dem Wert des Fondsanteils zum Jahresbeginn 2018, multipliziert mit 70 Prozent des Basiszinses. Für 2018 beträgt er 0,87 Prozent.

Wert des Aktienfondsanteils am 1.1.2018 =   20 000 Euro

Wert des Aktienfondsanteils am 31.12.2018 = 20 500 Euro

Wertsteigerung = 500 Euro

Die Berechnung der Vorabpauschale ergibt sich nun wie folgt:

Vorabpauschale (20 000 Euro × 0,0087 × 0,7) =  121,80 Euro

Zu versteuernder Betrag nach 30 Prozent Teilfreistellung:

(121,80 Euro × (100–30 Prozent Teilfreistellung) = 85,26 Euro

Die zu zahlende Abgeltungsteuer plus Soli (26,375 Prozent) beträgt im Beispiel 22,49 Euro. Gegebenenfalls ist auch noch Kirchensteuer in Abzug zu bringen.

Die Vorabpauschale wird jedoch nur angesetzt, wenn sie geringer als die Wertsteigerung ist, die der Fonds innerhalb des Jahres erzielt. Der Vorteil: Hat der Fonds keinen Wertzuwachs, entstehen für das Jahr also weder Vorabpauschale noch Steuern. Wird die entsprechende Teilfreistellung berücksichtigt, fallen auf den Endbetrag Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag an. Zahlt ein Fonds Erträge teilweise an Anleger aus und spart nur den Rest im Vermögen an, mindern Teilausschüttungen die Vorabpauschale maximal bis auf 0 Euro, so wie wir es bei unseren NDAC-Fonds durch die Umwandlung veranlasst haben.

Wer zieht die Steuer wovon ab?

Verantwortlich für den Steuerabzug und die Überweisung an das Finanzamt sind die Depotbanken und ggf. die Fondsgesellschaften bei Direktanlagen.

Allerdings gibt es ein Problem dabei zu beachten: Bei der Berechnung der Fondserträge fließen keine Gelderträge, da sie ja fiktive Erträge darstellen. Banken und Fondsgesellschaften müssen sich die Mittel für den Steuerabzug daher erst beschaffen, denn Vater Staat will natürlich sein Geld haben.

Bei Fonds mit Teilausschüttungen (NDAC) ist dies kein Problem; die können und werden die voraussichtlichen Beträge an die Anleger ausschütten.

Bei vollständig thesaurierenden Fonds ziehen die Banken das Geld vom Verrechnungskonto des Depots ein. Aber gegen die Verwendung des Dispositionskredits können Anleger vorab auch widersprechen.

Und wenn kein Geld auf dem Konto ist?

Es kann aber durchaus auch passieren, dass sich kein Geld auf dem Verrechnungskonto befindet und auch der Wertpapierkreditrahmen keine Abbuchung für die Steuer mehr zulässt. In diesem Fall wird die Bank mit einem netten Brief reagieren und die Anleger bitten, für ausreichende Deckung zu sorgen. Sollte dem nicht nachgekommen werden, sind die Banken verpflichtet, das zuständige Finanzamt zu informieren.

Einige Fondsgesellschaften haben auch angekündigt, entsprechende Fondsanteile im Falle eines Falls zu veräußern, um die Zahlungen an das Finanzamt leisten zu können. Das ist besonders dann ärgerlich, wenn Anleger die Papiere erst mit hohen Aufschlägen erworben haben.

Darum sorgen Anleger mit thesaurierenden Fonds am besten vor, indem sie liquide Mittel auf dem Verrechnungskonto vorhalten.

Freistellungsaufträge noch nicht ausgeschöpft?

Es gibt aber auch eine Möglichkeit, zu verhindern, dass für den Steuerabzug unter Umständen Fondsanteile verkauft werden. Das Zauberwort heißt hier Freistellungsauftrag.

Sparer sollten ihrer depotführenden Stelle folglich einen Freistellungsauftrag erteilen. Nur dann zieht sie keine Steuern von Dividenden oder Gewinnen ab, solange der Sparerpauschbetrag von 801 Euro/1602 Euro für Ehepaare nicht ausgeschöpft ist.

Für die Freistellung der erstmals am 2.1.2019 anfallenden Steuer auf die Vorabpauschale benötigen Anleger einen Freistellungsauftrag für das Veranlagungsjahr 2019.

Aber auch wenn die Steuer abgezogen werden sollte, weil der Freistellungsauftrag vergessen wurde, kann die zu viel gezahlte Steuer über die jährliche Steuererklärung zurückgeholt werden.

Sind auch ausländische Fonds betroffen?

Ja, denn mit der Vorabpauschale möchte der Staat sicherstellen, dass er seine Steuern auch bei ausländischen thesaurierenden Fonds zeitnah bekommt. Zuvor hatte der deutsche Fiskus keinen Zugriff und musste bis zum Verkauf der Anteile warten; erst dann führte die Bank automatisch Abgeltungsteuer ab. Allerdings waren Anleger verpflichtet, diese Erträge in der Steuererklärung anzu­geben. Für Kleinanleger konnte es sehr nachteilig sein, ihre Erträge nicht jährlich dem Finanzamt zu melden. Denn kleine Beträge ließen sich aufgrund des Sparerpauschbetrags steuerfrei verbuchen, würden aber später nur zu einer größeren Summe auflaufen und damit eine hohe Steuerlast auslösen.

Feindliche Übernahme und Abwehrstrategien

Feindliche Firmenübernahme und Abwehrstrategien

Nicht jede Firmenübernahme geht im gegenseitigen Einvernehmen (freundliche Übernahme) der Vorstände und Aufsichtsgremien beider Seiten über die Bühne. Wenn sich ein Investor oder eine Investorengruppe an die Eigentümer eines anderen Unternehmens wendet, ohne vorher die Zustimmung des Management und des Aufsichtsrates des geplanten Übernahmeunternehmens einzuholen, dann liegt nach gängiger Definition ein feindlicher Übernahmeversuch bzw. beim Gelingen eine feindliche Firmenübernahme vor. In Fachkreisen wird auch von einer unkoordinierten Übernahme eines Unternehmens gesprochen, aber im Alltag hat sich der Begriff feindliche Übernahme als Gegenpol zu einer freundlichen Übernahme eingebürgert.

Abwehrstrategien gegen die feindliche Firmenübernahmen

Wird ein Übernahmeversuch vom Management des Übernahmekandidaten als feindlich eingestuft, dann hat es die Möglichkeit diesen abzuwehren, denn auch eine feindliche Übernahme geschieht nicht von heute auf morgen. Dazu gibt es verschiedene Strategien.

Giftpillen gegen die Firmenübernahme

Diese Strategie wird bei einem unzureichenden Angebot der Gegenseite sowie beim Vorliegen Schutzbedürftigkeit der Anleger nach Ansicht des Managements angewandt. Es geschieht, wenn eine Offerte trotz Warnungen erfolgreich sein könnte. Ziel dieser Maßnahme ist es dabei, die Attraktivität des Unternehmens für den Bieter zu schmälern. Das Unternehmen sorgt dafür, dass die günstige Börsenbewertung nicht uneingeschränkt genutzt werden kann. Dazu haben sich drei Wege herauskristallisiert.

Veräußerung von Unternehmensteilen

Bei einer Firmenübernhame kann es sein, dass nicht der gesamte Konzern übernommen werden soll, sondern nur einen Bereich oder mehrere spezielle Teile. Um die Attraktivität zu vermindern, werden diese Unternehmensteile einfach verkauft. Wenn der verbliebene Rest nicht zur Geschäftsstrategie des bietenden Unternehmens passt und sogar nach dem Deal veräußert werden soll, dann kann diese Giftpille wirken und der Bieter gibt seine Pläne auf.

Gut gefüllte Kasse leeren

Stellt sich heraus, ein Unternehmen wird nur wegen seines Cash als Übernahmekandidat gehandelt, dann erweist es sich als hilfreich, dieses Geld auszugeben. Das kann durch den Zukauf eines teuren Unternehmens geschehen, wenn die Aktionäre damit einverstanden sind.

Was meistens geht, ist der Weg des Aktienrückkaufs. Dann ist die Kasse leer und das Unternehmen hat für die Aktionäre ein wertvolleres Unternehmen geschaffen.

Kapitalerhöhung gegen Firmenübernahme

Am erfolgreichsten hat sich der Weg über eine Kapitalerhöhung den interessierten Bieter abzuschrecken. Durch die Ausgabe neuer Aktien verteuert sich die Übernahme so sehr, dass es sich für den Feind nicht mehr rentiert.

Generell lässt sich in der Praxis feststellen, dass es meistens ausreicht, mit einer der drei Giftpillen nur zu drohen. Es kommt dann zu Nachverhandlungen und mit einem höheren Preis, so dass alle Aktionäre einen Mehrwert erzielen.

Pac- Man Strategie

Inhalt dieser Strategie ist der Wandel des Gejagten zum Jäger. Was aus einem Computerspiel hervorging (daher auch der Name), bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Strategie.

Es kommt dabei nicht immer auf die Größe des Unternehmens an, sondern wer das meiste Geld für eine Übernahme zusammen bekommt, also auf die Finanzstärke. Groß übernimmt klein, dieser allgemein geltende Grundsatz wird bei der Pac- Man Strategie mit einem Gegenangebot ausgehebelt. Voraussetzung dabei ist, dass der Gejagte sehr schnell Finanzinvestoren für ein Gegenangebot gewinnen kann. In der Regel wird er es nicht aus eigener Kraft schaffen, denn meistens sind die größeren Unternehmen auch die finanzstärkere Seite.

Aber wie die Geschichte der Übernahmen in der Vergangenheit zeigt, kann so ein Deal durch funktionieren.

Das nur die Androhung Pac- Man Strategie Wirkung zeigt, ist auch in der Praxis hinlänglich bewiesen. So gab bspw. der australische größere Konzern BHP Billliton nach einer angedrohten Gegenofferte des Konkurrenten Rio Tinto seine Pläne für eine feindliche Übernahme auf.

Aber es gibt im anglo- amerikanischen Raum wesentliche mehr Freiheiten, Übernahmen abzuwehren als wie im streng regulierten Deutschland. Der Baukonzern Hochtief weiß zum Beispiel das aus eigener Erfahrung, als der ACS Konzern mit einer feindlichen Übernahmeofferte erfolgreich war und er wegen der Gesetzeslage stillhalten musste.

Weißer Ritter gegen die Firmenübernahme

In Europa ist aber die Rettung durch einen sogenannten Weißen Ritter erlaubt. Als weißer Ritter wird ein Unternehmen bezeichnet, das einem von einer feindlichen Übernahme bedrohten Unternehmen erfolgreich zur Seite steht. Das kann in Form eines finanziellen Gegenangebotes bis zu einer Übernahme des bedrohten Unternehmens gehen. Vielleicht erinnern sich noch einige an die Porsche – VW- Geschichte aus dem vergangenen Jahrzehnt. Porsche trat als Weißer Ritter auf, um zusammen mit dem Land Niedersachsen die Übernahme der Volkswagen AG durch Hedgefonds zu verhindern.

Übrigens, der übernehmende Konzern wird als Schwarzer Ritter bezeichnet.

Egal, welche Abwehrstrategie zum Einsatz kommt, die großen Übernahmen bewegen die Märkte und treiben die Kurse. So kann auch ein Kleinanleger an feindlichen Übernahmen verdienen, vorausgesetzt, er besitzt die entsprechenden Aktien in seinem Depot. Oder er hat den Weg über einen Fonds gewählt.

ETF

ETF – Exchange traded fund – passiv verwaltete Fonds

Ein Exchange-traded fund (deutsch: börsengehandelter Fonds) ist ein Investmentfonds, der an einer Wertpapierbörse gehandelt wird. Die gebräuchliche Abkürzung lautet auf ETF.

Ein ETF wird im Normalfall nicht über die emittierende Fondsgesellschaft, sondern über die Börse am Sekundärmarkt gehandelt. Bei den meisten ETFs handelt es sich um passiv verwaltete Indexfonds.

Allgemeines zum ETF

Die ersten Indexfonds kamen um 1970 aus den USA, wo die Idee entwickelt wurde, Börsenindices in Form eines Fonds nachzubilden und dann an der Börse zu handeln. Der erste derartige Fonds war der Standard & Poor’s Depositary Receipt (Abkürzung SPDR, auch Spider genannt). Dieser ETF wurde von der Vermögensverwaltung State Street Global Advisors auf den Markt gebracht und entwickelte sich sehr schnell zum nach Marktkapitalisierung mit 90 Milliarden US-Dollar größten ETF.

Die ETFs entwickelten sich sehr schnell zum Liebling der Fondskäufer und – emittenten, zum Ende des vergangenen Jahres gab es weltweit 4779 ETFs.

Warum sind ETFs so beliebt?

Mit dem Kauf eines ETF erzielt der Kunde ein breites Anlagespektrum, bei einer hohen Transparenz und einem einfachen Handel. Der Anleger erwirbt mit dem Papier den gesamten Index (Dax, Eurostoxx etc.). Er erwirbt damit auch die Gewichtung der Einzelwerte im Index, das bedeutet er braucht sich keine Gedanken darüber zu machen welche Gewichtung der Einzelwerte er nun zu wählen hat. Außerdem nimmt er an den Schwankungen des gewählten Index teil.

Ein weiterer Vorteil liegt in der Vielzahl der Möglichkeiten sein Investment an der Börse zu platzieren. Egal, ob der Anleger in den weltweiten MSCI oder nur in die Emerging Market investieren will, er findet ein sehr breitgefächertes Angebot dazu. Auch spezielle Indexfonds z.B. aus der Gesundheitsbranche, Telekommunikation, Biotech etc. werden gehandelt.

Ein großer Vorteil liegt in der geringeren Kostenquote. Die Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio, TER), der Gesamtbetrag für das Fondsmanagement, Lizenzgebühren und laufende Kosten – ist in der Regel niedriger als bei aktiv gemanagten Fonds. Das hängt mit dem wegfallenden aufwändigen Research zusammen. Die Fondsmanager kaufen die Werte in der Anzahl und Gewichtung wie der Index aufgebaut ist. Anfallende Änderungen in den Indexwerten oder in der Zusammensetzung werden eins zu eins übernommen.

Mit Hilfe von Exchange-traded fund ist es möglich, schnell sowie einfacher und flexibler auf Schwankungen an den Börsen zu reagieren. Denn ETFs lassen sich wie alle börsennotierten Wertpapiere ständig zu den Handelszeiten der Börse erwerben und verkaufen. Der außerbörsliche Direkthandel bietet zum Teil noch längere Handelszeiten an.

Eine Kontrolle über das Investment ist gegeben. Die Zusammensetzung und Wertentwicklung des ETF kann der Anleger an dem Index verfolgen.

ETFs gehören zum Sondervermögen und sind durch die rechtliche Trennung vom Vermögen der Fondsgesellschaft vor Zahlungsausfällen oder-schwierigkeiten geschützt.

Gibt es Nachteile oder Risiken bei Exchange-traded fund?

Die allgemeinen Risiken liegen in den Schwankungen des zugrunde liegenden Marktes begründet, davon sind Wertentwicklung und Erträge abhängig. Auch sollte der Anleger nicht allein von der historischen Entwicklung eines ETF ausgehen, an den Börsen der Welt wird immer die Zukunft gehandelt. Wie bei jedem anderen Wertpapierinvestment beginnt die Zukunft erst mit dem Kauf des ETF. Beim Handel fallen Transaktionskosten an, die die Rendite schmälern. Dabei sind die Kosten von der Gebührenpolitik des depotführenden Instituts sowie der Liquidität der Produkte im Handel an den Börsen abhängig

Einmalanlage oder Sparplan?

Das ist eigentlich egal, der Anleger kann mit einer Einmalanlage den richtigen Zeitpunkt erwischen und der zugrunde liegende Index steigt danach auf längere Zeit an.

Oder der Anleger versucht mit einem Sparplan den Cost- Average- Effekt zu nutzen (in einem Sparplan werden bei fallenden Kursen mehr Anteile und bei steigenden Kursen weniger Anteile erworben, am Ende hat der Anleger dann einen Durchschnittspreis für seine Anteile erzielt).

Beide Strategien können vom Erfolg her erst am Ende der ETF- Anlage beurteilt werden.

ETFs sind eine gute Möglichkeit bei einem gestreuten Risiko umfangreich und kostengünstig an den Bewegungen der Märkte teilzuhaben. Wünschen Sie aber eine aktive Betreuung Ihrer Geldanlage so sollten Sie sich zu einem gemanagten Fonds entscheiden.

Zinseszinseffekt

Zinseszinseffekt – wenn Zinsen Gewinne bringen

Wissenswertes zum Zinseszinseffekt

Der Zinseszins ist der Zins, der auf bereits kapitalisierte (dem Kapital zugeschriebene) Zinsen aus vergangenen Berechnungsperioden berechnet wird. Voraussetzung für die Berechnung ist eine mindestens einmalige Zinszahlung auf das Kapital in der Vergangenheit. Sobald Zinsen auf Zinsen berechnet wird, gilt der Zinseszinseffekt als eingetreten..

Die Zinseszinsrechnung ist ein eigenständiges Teilgebiet der Finanzmathematik. Sie beschäftigt sich dabei mit der Berechnung des Zinseszinses in Abhängigkeit vom Zinssatz sowie der Höhe und Dauer einer Kapitalanlage.

Der viel erwähnte Joseph-Pfennig hat es geschafft, aus einer Anlage von einem Pfennig ein unzählbares Vermögen anzuhäufen. Natürlich spielt hier die Zeit eine entscheidende Rolle. Hier finden Sie das klassische und anschauliches Beispiel für den Zinseszins mit der Geschichte des Josephspfennig.

Tagesgeld und Festgeld

Die meisten Anleger bringen den Zinseszins mit dem Festgeldsparen über mehrere Perioden in Verbindung. Aber auch bei Tagesgeld kann der Zinseszins-Effekt auftreten, wenn die Anlage entsprechend lang andauert. Aktuell bemerkt der Sparer den Effekt im Euro- Raum leider nicht so sehr, denn durch die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank gibt es nur noch sehr wenig Institute, die nennenswerte Zinsen auf Tages- oder Festgeld zahlen

Dieser Zinseszins-Effekt tritt natürlich auch im umgekehrten Fall auf, wenn ein Darlehen aufgenommen wird. Und da hier in Gegensatz zum Nullzinssatz der EZB immer noch Zinsen berechnet werden, wenn der Kunde einen Kredit bei einem Kreditinstitut aufnimmt, fallen hier neben den Zinsen für das Darlehen auch Zinseszinsen an.

Fonds

Bei Fonds unterscheiden wir ausschüttende und thesaurierende (die Ausschüttung wird wieder angelegt) Fonds. Die thesaurierenden Fonds nutzen den Zinseszinseffekt. Denn hier wird der Ertrag in Form der im Fonds vorhandenen Wertpapiere (Aktien, Renten usw.) dem Wert des Fonds zugeschlagen und erhöht damit die Rendite des angelegten Kapitals.

Im Gegensatz zu den Festgeld- und Tagesgeldanlagen, hier werden die Zinsen vorher für einen bestimmten Zeitraum vereinbart, weiß der Anleger nicht, welche Rendite der Fonds erwirtschaften wird. Die Rendite des gewählten thesaurierenden Fonds hängen von dem Erfolg der Einzelwerte ab. Außerdem sind die Fondsinhaber natürlich auch an den Kursgewinnen der Wertpapiere beteiligt

Bei Aktien die Erhöhung der Anteile

Langlaufende Aktienanlagen bringen auch einen Zinseszinseffekt, wenn eine Dividende erzielt wird. Der Ertrag wird nach der Auszahlung wieder angelegt und vermehrt damit den Wert des Aktienpaketes und für das darauffolgende Jahr sind die neu erworbenen Aktien ebenfalls dividendenberechtigt. Die Unsicherheit besteht wie bei jeder Wertpapieranlage im Risiko des Ausfalls von Dividenden oder im Kursverlust einer Aktie.

Es gibt aber auch Aktien, die keine Dividenden zahlen und die Erträge gleich in den Kurs des Wertpapieres einfließen lassen. Ein Beispiel für diese Anlagepolitik ist die sehr erfolgreiche Aktie von Berkshire Hathaway des bekannten Starinvestors Warren Buffett. Das Unternehmen hat seit 1967 keine Dividende mehr ausgeschüttet, alle Dividenden gingen automatisch in den Kurs des Wertpapiers ein und bildeten damit einen tollen Zinseszinseffekt ab. Die Aktie gilt heute als die teuerste Aktie der Welt

Steuern

Bei Tagesgeld und Festgeld ist die Steuerproblematik zu beachten. Wenn die Zinsen am Laufzeitende in einer Summe auf einmal ausgezahlt werden, dann kann es passieren, dass das Kreditinstitut verpflichtet ist, Kapitalertragssteuer in Höhe von 25% und Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer vom erwirtschafteten Gewinn abzuziehen und dem Finanzamt zu überweisen. Der Sparerfreibetrag liegt zwar bei 801 € und für Ehepaare bei 1602 €. Aber wer lange genug das Zinskapital ansammelt, der wird sicher über eine andere Strategie nachdenken, um dem Finanzamt nichts unnötig schenken zu müssen.

Auch Erträge von thesaurierenden Fonds werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres versteuert werden. Dazu führt die Depotbank sowohl bei ausschüttenden Fonds als auch bei thesaurierenden Fonds eine pauschale Abgeltungssteuer in Höhe von 25% und Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an das Finanzamt ab.

Bei Aktien und anderen Wertpapieren wird ebenfalls die Abgeltungsteuer wie bei Fonds auf die Gewinne fällig.

Relevant

Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer

Wer Anleger ist, wird es bei Überschreitung eines bestimmten Freibetrags immer wieder feststellen, es fehlt etwas von der Summe, die man sich vielleicht schon vorher ausgerechnet hat. Bei näherem Hinschauen wird er sehen, der Staat hat seinem ihn zustehenden Obolus gleich vom Ertrag abgezogen und einbehalten.

Nun ist alles erledigt? Oder müssen Anleger doch noch etwas beachten? Und nach der sich dem Ende zuneigenden Dividendensaison ist es sicher gut, sich mit dem Thema Abgeltungssteuer näher zu beschäftigen.

Wie es begann: Die Einführung der Abgeltungssteuer.

Was ist die Abgeltungssteuer?

Eine Abgeltungsteuer im weiteren Sinne ist eine Quellensteuer, durch die der Steuerabzug bei der auszahlenden Stelle abgegolten ist und daher eine gesonderte Veranlagung des Leistungsempfängers mit Anwendung des individuellen Steuersatzes überflüssig macht. 

Die bekannteste Form sind bestimmte Anwendungen der Kapitalertragsteuer, welche auch, soweit eine Abgeltungswirkung eintritt, teilweise synonym als Abgeltungsteuer bezeichnet wird. Dieser erste Teil der Definition der Abgeltungssteuer wird uns im folgendem weiter beschäftigen.

Nur der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, das auch bestimmte Erhebungsformen für beschränkt Steuerpflichtige (z. B. bei inländischen Einkünften von ausländischen Künstlern, Sportlern oder Aufsichtsräten) als Abgeltungssteuern ausgestaltet sind. 

Weniger gebräuchlich, aber korrekt, ist die Bezeichnung der Lohnsteuer als Abgeltungsteuer, wenn eine Veranlagung (durch die Abgabe einer ungeliebten, weil aufwändigen Jahressteuererklärung) des Steuerpflichtigen nicht vonnöten ist.

Die Kapitalertragsteuer (KapESt) ist in Deutschland eine Erhebungsform der Einkommensteuer, die von den steuerpflichtigen Bürgern und als Körperschaftsteuer für juristische inländische Personen erhoben wird. 

Letztere wird auch Einkommensteuer von Kapitalgesellschaften, Vereinen, Genossenschaften oder ähnliches genannt.

Wie hoch ist Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge?

Der Steuersatz beträgt pauschal 25 Prozent plus aktuell 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag (umgerechnet 1,375 Prozent). In der Summe beläuft sich die Abgeltungssteuer also auf 26,375 Prozent. Hinzu kommt gegebenenfalls die Kirchensteuer von 9 Prozent der Steuerschuld (Bayern und Baden-Württemberg: 8 Prozent). 

Die Gesamt-Steuerbelastung durch die Abgeltungssteuer inklusive Soli und Kirchensteuer beträgt also 27,8 Prozent (Bayern und Baden-Württemberg) bzw. 27,9 Prozent (restliche Bundesländer)

(*) Hinweis am Ende

Welche Kapitalerträge werden mit der KapESt belegt?

Dazu zählen hauptsächlich:

  • Zinsen, zum Beispiel vom Sparbuch oder Girokonto, sowie Tagesgeldzinsen
  • Dividenden, zum Beispiel aus Aktien, Genossenschaftsanteilen oder GmbH-Anteilen
  • Erträge aus Zertifikaten, zum Beispiel auf Rohstoff, Indizes, Einzelwerte, Währungen oder Fonds
  • Wertzuwächse beim Verkauf von Aktien oder Investmentanteilen (das bedeutet, wenn eine Aktie günstig gekauft und teuer verkauft wird, dann gilt die Gewinnspanne als Wertzuwachs und wird der Steuer unterworfen)

Freibeträge oder Minderung der Steuern

Der sogenannte Sparerpauschbetrag (Freibetrag) beträgt für jeden Steuerzahler aktuell 801 Euro im Jahr.

Der Sparerfreitrag wird nicht automatisch gewährt, sondern muss beim konto- oder depotführenden Institut formulartechnisch immer noch beantragt werden. Einmal beantragt, bleibt er bis zum Wiederruf gültig. Wer bei mehreren Banken Geldanlagen besitzt, muss den Freibetrag bis zum Erreichen der maximalen gesetzlichen Freibetragshöhe splitten.

Wer die gesetzliche Höhe überschreitet, egal ob aus Versehen oder mit Vorsatz wird sehr schnell Post von seinem Finanzamt erhalten und sich erklären müssen. Denn alle Freistellungsaufträge werden beim Bundeszentralamt für Steuern erfasst und überwacht.

Wenn wir uns die historische Entwicklung der Freibeträge anschauen, dann müssen wir uns fragen, wie lange bestehen diese noch?!
In den Jahren 2002 und 2003 galt ein Freibetrag von 1.550 Euro, hinzu kam eine Werbungskostenpauschale von 51 Euro. Im Folgejahr 2004 wurde dieser Betrag gesenkt auf 1.370 Euro plus die 51 Euro Werbungskostenpauschale. Dies galt dann bis 2006.

Ab 2007 wurde dann eine deutliche Senkung des Freibetrags auf 750 Euro unter Beibehaltung der Werbungskostenpauschale vorgenommen. Diese wurde dann 2009 in den Sparerfreibetrag mit einrechnet und seit dem beträgt der Freibetrag 801 Euro.

Wir dürfen also berechtigte Zweifel am weiteren Fortbestand der Höhe des Freibetrages anmelden. Vielleicht hat uns die bis heute noch immer nicht überwundene Finanzkrise aus dem Jahr 2009 und die durch die demografische Entwicklung von staatlicher Seite immer wieder geforderte private Vorsorge vor einer weiteren Absenkung bewahrt.

Ehegatten, die steuerrechtlich zusammen veranlagt werden, wird ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 1.602 Euro gewährt. Dabei ist es unerheblich, wer in welchem Umfang den Freibetrag ausgeschöpft hat.
Mit dem Freibetrag von 801 Euro/ 1602 €uro sind alle Aufwendungen, die zur Erwirtschaftung der Gewinns erforderlich sind, abgegolten. Darüber hinaus gehende Kosten werden nicht berücksichtigt.

Wer mehrere Hauptversammlungen besucht, öfter einmal seine Depotbestandteile verändert (Kauf- und Verkaufsspesen) höhere Depotkosten, Fachliteratur etc. und damit auch über den Freibetrag liegende Rechnungen aufweisen kann, hat Pech gehabt. Ein über den Freibetrag hinausgehender Abzug von Werbungskosten ist ausgeschlossen.

Berechnung und Abführung der Abgeltungssteuer

Wie wir schon festgestellt haben, ist die Abgeltungssteuer eine Quellensteuer. Sie wird an der Quelle erhoben, also dort wo der Gewinn im Depot verbucht wird. Das ist bei Anlegern im Wertpapierdepot des Anlegers, die depotführende Bank. Hier werden die Steuern, die über den bereits angesprochenen Freibetrag fällig sind, einschließlich Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuer (wenn die Bank Kenntnis davon hat – wenn nicht, weiß es später ganz sicher das Finanzamt) berechnet und an das zuständige Finanzamt überwiesen.

(*)Hinweis zum Soli am Ende

Der Anleger kann es terminmäßig nicht beeinflussen oder die Steuern gar „vergessen“ zu überweisen.

Die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV)

Aber nicht Anleger alle müssen Abgeltungssteuern zahlen. Das ist kein illegaler Steuertrick, sondern eine ganz legale Bescheinigung, die einige Anleger bei ihrer Bank vorlegen können.

Wir sprechen hier von der Nichtveranlagungsbescheinigung. So ein Wort kann nur aus dem Finanzamt kommen und genau dort wird sie auch beantragt.

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) in Deutschland ist ein Schreiben, mit dem das Finanzamt bescheinigt, dass für die im Dokument genannte natürliche oder juristische Person voraussichtlich keine Einkommenssteuer oder Körperschaftssteuer entstehen wird und bei dessen Vorlage eine Kapitalerträge auszahlende Stelle auf die Einbehaltung von Kapitalertragssteuer verzichten darf.

Die NV-Bescheinigung gilt für maximal drei Jahre. Sinnvoll ist die Beantragung einer NV-Bescheinigung, wenn Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag übersteigen und die gesamten Einkünfte zusammen so gering sind, dass der Grundfreibetrag nicht überschritten wird. Der Grundfreibetrag für das Jahr 2019 beträgt 9.168 Euro (Single) und 18.336 Euro (Verheiratete).

Wer neben dem Gehalt beispielsweise auch noch Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden hat, sollte sich die Mühe machen, einmal nachzurechnen und diese Einkünfte zum Gehalt dazu addieren. Bleibt man dann trotzdem unter dem Grundfreibetrag, lohnt sich eine NV- Bescheinigung. Denn wer wenig verdient und hohe Kapitalerträge hat, kann eine NV beantragen und damit Steuern sparen.

Ein zusätzlicher Nutzeffekt besteht darin, mit einer NV können auch höhere Kapitalerträge über den Freibetrag hinaus erzielt werden, zum Beispiel 900 Euro, und trotzdem müssen keine Steuern bezahlt werden. Denn diese Bescheinigung stellt Anleger von der Abgeltungssteuer frei.

Sinnvoll ist eine NV z.B. für Rentner, Studenten, Minijobber etc. Sie müssen sich nur die Mühe machen, den zweiseitigen Antrag auszufüllen. Es könnte sich lohnen!

Korrektur der Abgeltungssteuer

Keiner zahlt gern Steuern und wenn sie dann auch noch zu hoch sind, weil der Steuerzahler etwas vergessen hat oder eine Bescheinigung zu spät kam, wird der persönliche Ärger noch größer. Hier gibt es auch bei der Abgeltungssteuer für einige Anleger eine Möglichkeit zur Korrektur.

Das Zauberwort heißt hier Anlage KAP, also die Anlage für die Kapitaleinkünfte. Die sollte jeder ausfüllen, der Kapitaleinkünfte hat. Manchmal hat der Anleger einfach nur was übersehen und schenkt so dem Staat Geld. Bestenfalls sind das dann die erwähnten 801 Euro oder 1602 Euro.

Wurde zum Beispiel der Freistellungsauftrag nicht erteilt oder zu niedrig angesetzt, dann gibt es die Steuern auf die Einkünfte bis zur Höhe des Freibetrages zurück.

Die Günstigerprüfung

Ohne jetzt in die Einzelheiten der Steuerarithmetik einzusteigen, es existiert im Steuerrecht eine sogenannte Günstigerprüfung, die auch für die Kapitalerträge mit dem Einreichen der Anlage KAP automatisch vorgenommen wird.

Das heißt, wenn ein Steuerzahler mit seinen Einkünften unterhalb von 15.721 Euro /Jahr (Verheiratete 31.442 Euro/Jahr) ausgewiesen wird, dann liegt auch ihr allgemeiner Steuersatz lt. gültiger Tabelle unter 25 Prozent und die Differenz zum ermittelten individuellen Satz wird bei der Abgeltungssteuer zurückerstattet.

Auch in einem anderen Fall wird eine KAP benötigt, nämlich dann wenn ein Bankdepot Gewinne ausweist und ein Depot bei einer anderen Bank Verluste einfährt. In diesem Fall wird ein Ausgleich zwischen beiden Depots vorgenommen.

KAP für Eigentumswohnungen

Interessant ist die Anlage KAP für Eigentümer von Wohnungen, egal ob zur Selbstnutzung oder Vermietung. Die Verwalter von Eigentümergemeinschaften legen die Instanthaltungsrücklagen an. Meist in Tages- oder Festgeld, aber es gibt auch mutigere Gemeinschaften, die mitunter Gelder in beträchtlicher Höhe in einen Aktienfonds investieren. Wenn die Zinsen wieder steigen sollten, sammeln sich Zinsen an, die ebenfalls je Eigentümer ausgewiesen werden. Natürlich bringt ein Fonds mehr Rendite und so könnte die Erstattung höher für den einzelnen ausfallen.

Entlastung für Rentner

Rentner erhalten einen Altersentlastungsbetrag bis 1.900 Euro. Dieser Freibetrag wird ebenfalls bei Kapitaleinkünften angerechnet und es gibt Geld zurück, da dieser individuelle Betrag bei jedem Rentner verschieden ist und demzufolge nicht pauschal in die Sparerfreibeträge eingerechnet werden kann.

Eine Anlage KAP kann unter Umständen bares Geld wert sein.

Fakten zur Abgeltungssteuer

Anrechnung ausländischer Quellensteuer

Viele Sparer haben ausländische Dividendenpapiere in ihren Depots liegen, deren Auszahlung schon mit ausländischer Quellensteuer belegt wurde, denn auch viele andere Länder erheben diese Form der Steuer. Und jetzt? Eine Doppelbesteuerung? Nein, hier können wir die vielen Kleinanleger beruhigen, die ausländische Aktien in ihrem Depot halten.
Wird eine ausländische Quellensteuer (z. B. bei Auslandsdividenden) einbehalten, kann diese in den meisten Fällen auf die 25- prozentige Abgeltungsteuer angerechnet werden. Anrechenbar sind aber nur diejenigen ausländischen Steuern, die der deutschen Einkommensteuer wesensmäßig entsprechen und höchstens bis zu in den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen geregelten Höchstsätzen.

Doppelbesteuerung bei der Abgeltungssteuer

Deutschland hat mit den meisten Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, eine länderbezogene Liste der Anrechnungshöchstsätze hat das Bundeszentralamt für Steuern veröffentlicht (www.bzst.de unter „Steuern International“, „Ausländische Quellensteuer“).

Insbesondere ausländische Quellensteuer aus dem bei Anlegern beliebten Norwegen kann nicht durch das Kreditinstitut, sondern ausschließlich in der Veranlagung angerechnet werden, da die Quellensteuer in Norwegen ganz oder teilweise erstattet wird. Weiterhin sind Quellensteuern aus Erträgen ausländischer thesaurierender Investmentfonds über die Steuererklärung geltend zu machen, da diese Erträge nicht dem Steuerabzug unterliegen.

Die Pläne zur Abgeltungssteuer

Die Erhebung der Abgeltungssteuer ist im Einkommenssteuergesetz geregelt.

Im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetz 2008 (§§ 20, 32d EStG) wurde die Besteuerung der Zins- und Dividendenerträge sowie der Gewinne aus dem An- und Verkauf von Wertpapieren (Kurs-und Spekulationsgewinne) von Privatpersonen ab dem Jahr 2009 neu geregelt.

Seit dem 01. 01.2009 werden Steuern auf Zinsen und Dividenden in der bis heute gültigen Form pauschal mit dem bekannten festen Satz von 25 Prozent erhoben. Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag und evtl. die Kirchensteuer. Eine weitere mögliche Höherversteuerung im Rahmen der Einkommensteuererklärung erfolgt nicht.

Vorher gab es das Halbeinkünfteverfahren, das mit dieser Reform abgeschafft wurde. Das Halbeinkünfteverfahren galt seit 2001 für Einnahmen aus ausländischen Kapitalbeteiligungen, dass seit 2002 auch auf inländische Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ausgeweitet wurde. Und davor galt wieder etwas anderes.

Wir sehen, es gibt immer wieder Reform- oder besser gesagt- Geldbedarf, der auch vor der Abgeltungssteuer nicht halt macht.

Pläne laut Koalitionsvertrag der GroKo

Dazu müssen wir nur in den Koalitionsvertrag schauen, wo wir gut versteckt auf Seite 69 einen kleinen Satz mit Sprengwirkung finden, der da lautet: „Die Abgeltungsteuer auf Zinserträge wird mit der Etablierung des automatischen Informationsaustausches abgeschafft.“
Das bedeutet, die Einnahmen aus Kapitalvermögen müssen künftig je nach individuellem Steuersatz mit bis zu 45 Prozent, statt bisher 25 Prozent versteuert werden. Auch wenn der Solidaritätszuschlag nach 30 Jahren für die überwiegende Mehrheit der Steuerzahler 2021 fallen soll, ist es wieder einmal ein Rückschritt auf den Weg der privaten individuellen Vorsorge für das Alter, einschließlich einer privaten Pflegevorsorge.

Auf der anderen Seite ist es wiederum gerecht, wenn die Unterschiede zwischen der Besteuerung der Einkünfte aus Arbeit und Kapital gleiche gesetzt werden, sagt die (Noch-) Regierungspartei SPD, die diesen fiskalischen Sprengsatz in den Koalitionsvertrag hinein verhandelte.

Was daraus wird, wenn die Koalition platzt und eine Neuwahl völlig neue Mehrheitsverhältnisse ergibt, werden wir abwarten müssen.

Die Abgeltungssteuer und der demografische Wandel

Bedenken sollte man aber, dass der Arbeitsmarkt immer höhere Einkünfte für die Masse der Arbeitnehmer einbringt. Dies ist einerseits dem demografischen Wandel und dem dazugehörigen leergefegten Fachkräftemarkt geschuldet und andererseits dem Bedarf an immer höher qualifizierten Arbeitskräften, die dann auch sehr viel mehr verdienen.

Dass diese dann auch mehr frei verfügbares Einkommen haben, um in Kapitalanlagen zu investieren, macht sie auch nicht gleich zu Millionären.

Nicht vergessen sollte man auch den Fakt, dass schon die Unternehmen die ausgeschütteten Gewinne versteuern mussten und demzufolge beim Anleger also nur ein Teil der Rendite ankommt. Die Gesamtbelastung liegt bei Dividenden dadurch ohnehin schon bei etwa 50 Prozent.
Auch wenn derzeit keine Zinsen mehr groß fließen, ist die Pauschale von 25 Prozent nur bei Zinseinnahmen günstiger als der Spitzensteuersatz von 45 Prozent.

Abgeltunssteuer für Zinseinnahmen

Bei Abschaffung der Abgeltungssteuer auf Zinseinnahmen würde die steuerliche Privilegierung für Zinseinnahmen beendet. Denn statt 25 % wären hier Steuern bis zur Spitzensteuersatz möglich.

Egal, wie und wann und ob die Pläne überhaupt umgesetzt werden (können), ein Teil der Sparer oder Anleger wird benachteiligt die Gerichte anrufen. Und solange bleiben alle Gesetzesvorhaben wohl auch nur Flickwerk. Für eine umfassende große Steuerstrukturreform fehlt der Politik leider wieder einmal die Kraft.

Hinweis: Es hat sich eine Änderung beim Solidaritätszuschlag ergeben. Dieser Zuschlag, der auch auf die Abgeltungssteuer erhoben wurde, wird nach einem vom Bundeskabinett gebilligten Gesetzentwurf im Jahr 2021 für 90 Prozent der Steuerzahler nicht mehr erhoben. 

DAX

DAX – der deutsche Aktienindex als Leitindex für den deutschen Aktienmarkt

Die Geschichte des DAX

Ins Leben wurde der DAX am 1. Juli 1988 und wird seither von der Deutsche Börse berechnet. Zum Startzeitpunkt wurde der Index mit 1000 Punkten bewertet. Ursprünglich sollte er den Namen ISS tragen – als Kürzel für Kursinformationssystem. Davon wurde jedoch abgesehen, da über die Bezeichnung schon im Vorfeld aus dem angelsächsischen Raum heftig gescherzt wurde.

Der Deutsche Aktienindex, auch kurz DAX, genannt, ist heutzutage der wichtigste Aktienindex in Deutschland und beschäftigt sich mit der Wertentwicklung der 30 größten und umsatzstärksten deutschen Unternehmen am Aktienmarkt.

Diese wertvollsten Unternehmen Deutschland werden auch als Blue Chips bezeichnet. Anfangs wurde der DAX, oder auch genannt DAX 30 nicht als Konkurrenz, sondern als Ergänzung anderer deutschen Indizes gesehen. Inzwischen hat er diesen Bekanntheitsgrad meilenweit überschritten. Deshalb spricht man zu unserer Zeit auch vom Deutschen Leitindex.

Der DAX als Spiegelbild der deutschen Wirtschaft

Die 30 Unternehmen im Index gelten als Querschnitt der deutschen Wirtschaft.  Gern wird der DAX auch als DAX 30 bezeichnet, was aber eher klingt, als wenn man von einem weißen Schimmel spricht.

Die Entwicklung dieser 30 Unternehmen stehen stellvertretend für das Auf und Ab an vor allem den deutschen Finanzmärkten. Der DAX 30 steht sowohl bei Anlegern, Analysten als auch Börsenprofis im Fokus und hat auch im TV wie den sonstigen Medien seinen festen Platz.

Voraussetzung für die Aufnahme in den DAX

Wie schafft es ein Unternehmen denn überhaupt, in den erlauchten Kreis der 30 Mitglieder zu gelangen?

4 Basiskriterien muss gemäß dem Leitfaden der Deutsche Börse AG ein Unternehmen  erfüllen:

  •  Listing im Prime Standard (= Börsensegment mit dem höchsten Transparenzlevel für börsennotierte Unternehmen)
  • Fortlaufender Xetra-Handel
  • Free Float von mindestens 10 %
  • Juristischer Sitz oder operatives Hauptquartier in Deutschland

Sind diese 4 Kriterien erfüllt, schafft es das Unternehmen auf eine Rangliste, aus derer sich die Mitglieder für die DAX-Familie ergeben. Die entscheidenden zwei Kennzahlen sind die Marktkapitalisierung und der Börsenumsatz.

Die reguläre Anpassung des DAX erfolgt einmal jährlich im September.

Ebenso gibt es eine vierteljährliche Überprüfung der Indexzusammensetzung auf Basis der „Fast Exit“- und „Fast Entry“-Regeln. Diese wird dann angewandt, um bedeutsame Veränderungen in der Rangliste schnell zu berücksichtigen. Beispiele können Übernahmen, Verschmelzungen, sinkender Börsenumsatz oder eine zu geringe Anzahl an frei handelbaren Aktien sein.

Ein Unternehmen, das es in den DAX 30 schafft,  ist daher auch nicht ewige Zeit in dem Index gelistet. Wenn ein Unternehmen Schwäche zeigt oder die Kriterien nicht mehr erfüllt, kann es absteigen. Folgend wird ein neuer Gigant in den Index der 30 größten und umsatzstärksten Unternehmen aufsteigen, wenn er sich dafür eignet und die Kriterien erfüllt.

Die Mitglieder im DAX

Aktuell (Stand 08/19) hält der DAX 30 Unternehmen wie zum Beispiel Adidas, Allianz, BMW und 27 weitere Giganten, die es in den Index geschafft haben.

Anbei die gesamte Aufstellung:

  • ADIDAS
  • ALLIANZ
  • BASF
  • BMW
  • BAYER
  • BEIERSDORF
  • CONTINENTAL
  • COVESTRO
  • DAIMLER
  • DT. BANK
  • DEUTSCHE BOERSE
  • DEUTSCHE POST
  • DT. TELEKOM
  • E.ON
  • FRESENIUS MEDICAL CARE
  • FRESENIUS
  • HEIDELBERGCEMENT
  • HENKEL AG
  • INFINEON
  • LINDE
  • LUFTHANSA
  • MERCK
  • MUENCHENER RUECKVERSICHERUNG
  • RWE
  • SAP
  • SIEMENS
  • THYSSENKRUPP
  • VOLKSWAGEN
  • VONOVIA
  • WIRECARD

Branchenverteilung im DAX

Ergänzend hier ein Blick auf die Branchenverteilung. Dabei kommt man aktuell auf folgende Zusammensetzung:

19% Verbrauchsgüter

18% Finanzdienstleistungen

17% Grundstoffe

15% Industrieunternehmen

12% Technologie

10% Gesundheitswesen

5% Telekommunikation

4% Versorger

Die 5 DAX-Schwergewichte, gemessen am Gewicht im Index sind:

LINDE 9,80 %

SAP 9,50 %

ALLIANZ 9,00 %

SIEMENS 7,80 %

BAYER 6,50 %

Die Gewichtung hängt dabei von 2 Stellgrößen ab: Börsenumsatz und Marktkapitalisierung des Streubesitzes (= dem Börsenhandel zur Verfügung stehende Aktien * Aktienkurs). Mehr als 10 Prozent Indexgewicht ist jedoch laut Börsen-Reglement nicht erlaubt. Mehr als diese Grenze darf kein Indexmitglied überschreiten.

Wie auch alle anderen Indizes der Deutsche Börse wird der Deutschen Aktien Index nach der Laspeyres-Formel berechnet – Hier spielt die Marktkapitalisierung eine wichtige Rolle.

DAX als Kurs- und Preisindex. Wo liegt der Unterschied?

Bei genauer Betrachtung der Börsenlandschaft ist es sicher schon aufgefallen; den DAX gibt es sowohl als Preisindex als auch Performanceindex. Doch worin liegen die Unterschiede?

Wird in den Medien vom DAX gesprochen, so handelt es sich dabei in aller Regel um den Performance-Index. Dabei wird neben der Kursentwicklung der enthaltenen Aktien auch deren Dividenden berücksichtigt.

So werden die Ausschüttungen der Aktiengesellschaften behandelt, als würden sie sofort wieder in den DAX reinvestiert werden. Im Gegensatz dazu spiegelt der DAX-Kursindex lediglich die reine Kursentwicklung wider. Zu vernachlässigen ist diese Tatsache mit den Dividenden übrigens nicht, denn mehr als die Hälfte des Kurszugewinns ist diesen zuzurechnen.

In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies:

Seit 1987 hat der Performance-DAX-Index im Schnitt mit knapp 8% jährlich rentiert – der reine Kursindex nur um durchschnittlich knapp über 5 % pro Jahr. Man sieht also, welch großen und für die Vermögensbildung wichtigen Einfluss Dividenden und deren Wiederanlage haben.

Dies ist zum Beispiel sehr interessant für Anleger sein, die auf lange Zeit vom Zinseszinseffekt, welcher hier in Form der Dividendeneinzahlung erfolgt,  profitieren möchten und passiv ein Vermögen aufbauen wollen.

Wie kann man in den DAX investieren

Um in den Genuss solch ansehnlicher Renditen zu kommen, ist natürlich erst mal die Investition an für sich notwendig. Für ein Engagement in den DAX gibt es viele Möglichkeiten.

Die einfachsten dabei sind sicherlich ETFs oder aktiv gemanagte Fonds.

ETF’s (Exchange-Traded Fund) gelten dabei als sehr transparent, einfach nachzuvollziehen und sind äußerst kostengünstig.

Bei aktiv gemanagten Fonds kann es bei der Gewichtung der DAX-Aktien zu Abweichungen zum Index kommen, da der Fondsmanager Aktie X für interessanter hält als Aktie Y und diese somit im Fonds überbewertet.

Für beide Arten gilt, dass die einschlägigen Online-Broker Sparpläne zu vielen Fonds und ETFs anbieten und somit ein einfaches und regelmäßiges Besparen eines Fondssparplans ermöglichen.

Ebenso kann man über Index-Zertifikate in den DAX investieren. Hier gilt es vor allen Dingen auf die Kosten zu achten, welche dem Zertifikat zugrunde gelegt werden. Auch wichtig: für die langfristige Anlange sollte zwingend ein sogenanntes „OpenEnd“ Zertifikat herangezogen werden, da ansonsten die Suche nach einem neuen Zertifikat mit Laufzeitende von Neuem beginnt.

Nur für den geübten Investor mit großem Depot eignet sich die Investition in den DAX-Future. Dies ist zum einen sehr geldintensiv, da hohe Sicherheitsleistungen erbracht werden müssen. Zudem sind Futures immer laufzeitbeschränkt, hier muss regelmäßig in einen neuen Future gewechselt werden (dies ist das sogenannte „Rollen“). Daher nicht empfehlenswert – weder für den normalen Fondssparplan noch eine Einmalanlage.

Ableitung für Derivate

Abschließend sei noch erwähnt, dass der DAX auch als Underlying für Derivate dient und Grundlage für eine Vielzahl von Finanzprodukten, ETFs und strukturierten Produkten darstellt.

Der Dax – Ein Hilfsinstrument

Der Deutschen Aktien Index wird gerne von den Medien und privaten, aber auch professionellen Anlegern genutzt um sich ein grobes Bild der aktuellen Aktien,- und Börsensituation verschaffen zu können. Dies ist vor allem der Fall weil man durch ihn die Situation der Deutschen Aktien einfacher darstellen kann – Steigt der Index lang und kontinuierlich, geht es der Deutschen Börse meistens gut – Fällt er auf einem größeren Zeitraum, so zeigt das wiederum, dass es an der Deutschen Börse gerade nicht so gut läuft.

Andere DAX-Formen

Neben dem konventionnellen DAX 30 gibt es noch weitere Indizes, die die Gewinner verschiedenster Sektoren der deutschen Wirtschaft auflisten, welche somit auch zu mehr oder weniger attraktiven Anlageobjekten werden können. Ein Beispiel davon ist der MDax, welcher hingegen zum DAX 30, die 50 größten deutschen Unternehmen beinhaltet. Ein weiteres Beispiel ist der TecDax (30 größte Technologie-Aktien).