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Spekulationsfrist – Besteuerung der Börsenspekulanten

Was ist die Spekulationsfrist

Eine Spekulationsfrist ist bei privaten Veräußerungsgeschäften (hier im Sinne von Kauf und Verkauf von Wertpapieren) eine Frist, in der der Gewinn aus diesen Geschäften der Einkommenssteuer unterworfen wurde. Sie betrug bis zum 31.12.2008 mindestens ein Jahr. Das bedeutete, wer in dieser Zeit Aktien kaufte und ein Jahr in seinem Depot hielt, konnte nach Ablauf des Jahres den Gewinn steuerlich begünstigt einstreichen. Innerhalb der Spekulationsfrist verkaufte Wertpapiere wurden dem vollen Steuersatz unterworfen. Außerdem wurden in dem Jahr erzielte Gewinne mit Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet. Ziel der Spekulationsfrist war die verbesserte Besteuerung von Gewinnen sogenannter Börsenspekulanten.

Ab dem 01.01.2009 entfiel diese Regelung für den privaten Wertpapierhandel. Dafür wurde die bei Anlegern sehr bekannte 25%ige Abgeltungssteuer auf alle Geschäfte mit Wertpapieren eingeführt, egal wie lange diese im Depot sind. Dafür fiel auch die Begrenzung des einjährigen Zeitraumes der Verlustverrechnung mit Gewinnen weg. Diese Verrechnung ist jetzt unbegrenzt möglich.

Für wen ist die Spekulationsfrist dann noch interessant?

In erster Linie für Anleger, die noch einen Bestand von Wertpapieren, die vor der Einführung der Abgeltungssteuer angeschafft wurden, im Wertpapierdepot haben. Denn für diese besteht Bestandsschutz und die Anleger können auf die alte Regelung vertrauen.

Auch für langlaufende Fondsparpläne oder Sparpläne auf Aktien ist diese Frist zu beachten. Wer z.B. im Rahmen seiner Altersvorsorge schon von 2009 Fondsanteile oder Aktien spart, wird bei einem Verkauf der Wertpapiere überprüfen müssen, ob sein depotführendes Institut die Zeitgrenze 2008 zu 2009 bei der Steuer beachtet, denn die Abgeltungssteuer wird direkt an das Finanzamt abgeführt. Bei Auflösung des Depots muss für jeden Fondsanteil, der nach dem 31.12.2008 mit den monatlichen Sparbeiträgen gekauft wurde, die Abgeltungssteuer auf den vorhandenen Wertzuwachs berechnet und abgeführt werden. Alle vorher erworbenen Anteile bleiben von der Abgeltungssteuer befreit.

Sollte ein Anleger nur wegen der günstigen Spekulationsfrist die Wertpapiere halten?

Diese Frage muss sich jeder Anleger selber beantworten. Sicher gibt es Aktien, die laufen über Jahre sehr gut, es gibt ja vielleicht auch jedes Jahr einen Ertrag aus der Dividende dazu. Oder ein Fonds hat so eine herausragende Performance, dass jedes Jahr ein Kurszuwachs zu verzeichnen ist. In so einem Fall sollte der Anleger weiter dabei bleiben.

Bei einem Wertpapiersparplan spielt die Spekulationsfrist nicht mehr die ganz große Rolle bei der Entscheidung. Die Anteile, die nach 2008 erworben wurden, unterliegen im Falle eines Gewinnes bei einem Verkauf auch der Abgeltungssteuer. Aber selbstverständlich sollte auch in diesem Fall die Frage beantwortet werden, welche Performance erwartet der Anleger in der Zukunft für seinen Wert.

Sollte jedoch keine günstige Prognose für die Entwicklung des Wertes bestehen, dann sollten Anleger nicht zögern, die entsprechenden Wertpapiere zu verkaufen und mit dem nun zur Verfügung stehenden freien Kapital neue Aktien, Fonds etc. erwerben.

Gibt es noch andere Spekulationsfristen

Bei einem Verkauf einer Immobilie gibt es auch noch eine Spekulationsfrist in Erwägung zu ziehen. Die Frist beträgt hier allerdings 10 Jahre. Diese Frist wurde durch den Gesetzgeber mit der Neuregelung nicht geändert. Nach Ablauf der Frist können die eventuell erzielten Veräußerungsgewinne steuerfrei vereinnahmt werden. Ausnahmen gibt es aber auch hier zu beachten, z.B. beim Verkauf einer zu Wohnzwecken selbstgenutzten Immobilie.

Der Wegfall der Spekulationsfrist führte zu einigen Neubewertungen von Wertpapieren in den Depots. Wegen der Frist müssen Aktien, Renten, Fonds etc. nicht mehr gehalten hatten. Ein schnelleres Reagieren auf Marktveränderungen auch durch Kleinanleger ist die Folge.

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