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Börsenwissen: Dividenden Teil 3

Ein Kommentar von Carsten Witt, stellv. Geschäftsführer des Niedersächsischen Anlegerclubs (NDAC)

Aber nicht nur Dividendenfonds sind im Angebot, sondern auch Zertifikate, die mitunter auch Dividenden ausschütten. Die Investition in ein Zertifikat bedeutet für Anleger aber auch, dass sie durch dessen Kauf dem Herausgeber der Schuldverschreibung Geld leihen. Zertifikate unterliegen dem Bonitätsrisiko, also dem Risiko der zukünftigen Zahlungsfähigkeit eines Emittenten. Das bedeutet, dass Anleger bei einer Insolvenz des Emittenten ihr investiertes Kapital verlieren können. Das kann bei Aktien und bei Fonds nicht passieren, da diese Vermögenswerte als Sondervermögen des Eigentümers geschützt sind.

Im Bereich der Zertifikate gibt es bekanntlich ganz unterschiedliche Konstruktionen und Angebote. So kann man zwar bei nur wenigen Zertifikaten auch von den Dividenden profitieren, die von den Aktiengesellschaften ausgeschüttet werden, aber einige Zertifikate gibt es dennoch, wo dieses möglich ist. So gibt es beispielsweise einige Zertifikate, die einen Aktienindex als Grundlage haben, der in erster Linie Aktien mit einer hohen Dividendenrendite beinhaltet. Schüttet nun die jeweilige AG ihre Dividende aus, kommt dieses dem Emittenten des Zertifikats zu Gute, der die Aktien besitzt. Dieser lässt dann in der Regel die Dividenden in die Zertifikate einfließen. Eine Besonderheit im Bereich Zertifikate stellen die so genannten Alpha-Zertifikate dar. Mit diesen kann man mitunter ganz bewusst in Aktien mit einer hohen Dividendenrendite investieren. Diese Zertifikate funktionieren so, dass der Basisindex ein Index ist, der nur Aktien mit einer überdurchschnittlich hohen Dividendenrendite beinhaltet. Ein solcher Index ist zum Beispiel der Eurostoxx-Select-Dividend-30-Index. Beim Alpha-Zertifikat ist es nun so, dass man daran verdient, dass sich dieser genannte Index zum Beispiel besser entwickelt, als der “normale” Eurostoxx 50 Index. Somit ist man durch das Investment in dieses Zertifikat also im Grunde unabhängig von Aktienkursen, sondern man erzielt seinen Ertrag ausschließlich aus der Differenz der Wertentwicklung des “Dividenden-Index” zum “normalen Index”. Solche Konstruktionen sind allerdings nur ein Bruchteil des gesamten Spektrums an Zertifikaten. Bei den meisten Zertifikaten ist es so, dass man nicht von Dividenden profitiert, denn die ausgeschüttete Dividende erzeugt bei den Aktien einen Kursabschlag (exDiv), wodurch auch der dem Zertifikat zugrunde liegende Index (rein theoretisch, bei ansonsten keiner Kursänderungen aller Aktien) am Tag des Dividendenabschlags an Wert verlieren müsste. Da man als Inhaber des Zertifikats aber im Gegensatz zum Aktionär keine Dividende erhält, profitiert man in der Regel auch nicht von der Ausschüttung einer solchen. 

Nach dem kurzen Ausflug in die Welt der Zertifikate kommen wir zu unseren normalen Aktiendividenden zurück. Denn wir müssen zum Schluss noch beachten, dass die Dividende ein Einkommen aus Kapitalvermögen darstellt. Und wer hält da immer die Hand auf? Richtig, der Fiskus!

Dividenden bringen dem Anleger in der Regel laufende Einnahmen. Da er „gefühlt“ trotz der Rekordsteuereinnahmen in letzter Zeit ohnehin chronisch zu wenig Geld hat, bittet er Privatinvestoren besonders gern zur Kasse. Auch wenn auf Aktiengewinne „nur“ die Abgeltungsteuer (25 Prozent plus 5,5 Prozent Soli und ggf. Kirchensteuer) fällig wird, so gilt doch: Gerade in Sachen Dividenden gibt es ein paar unerfreuliche Detailregelungen.

Normalerweise gilt im deutschen Steuerrecht: Einnahmen, die in einer bestimmten Einkunftsart generiert werden, lassen sich verrechnen mit den Ausgaben aus dem betreffenden Jahr. So können Arbeitnehmer beispielsweise ihr steuerpflichtiges Gehalt verringern durch die so genannten Werbungskosten, etwa für Fahrten zur Arbeit, selbst bezahlte Fortbildungen oder Fachliteratur. Auch bei Vermietern gibt es Werbungskosten. Sie reichen von den Aufwendungen für die Hausverwaltung bis zu den Instandhaltungskosten für Mietobjekte. Gleiches gilt für Personenunternehmen und Freiberufler, die Betriebsausgaben absetzen können.

Aber bei den Gewinnen aus Wertpapieren (im Fachjargon „Einkünfte aus Kapitalvermögen“) ist das anders. Hier hat der Gesetzgeber Hindernisse bei der Verlustverrechnung eingebaut. So zum Beispiel bei den Dividenden. Diese sind als positive Einkünfte aus Aktien nicht verrechenbar mit den Kursverlusten, die Anleger erzielen, wenn sie Aktien unter Einstandswert verkaufen. Verrechnen können sie diese Verluste nur mit realisierten Kursgewinnen. Wir hatten darüber schon berichtet.

Diese fragwürdige Praxis des Fiskus wird jetzt durch das Bundesverfassungsgericht geprüft. Die Steuern auf Kapitalerträge werden derzeit nur vorläufig festgesetzt.

Bis zu einer endgültigen Entscheidung der Roten Roben in Karlsruhe sollten Anleger allerdings selbst dafür sorgen, dass sie möglichst wenig Abgeltungsteuer auf ihre Dividenden (und überhaupt auf alle Gewinne aus ihrer Geldanlage) zahlen. Zwei wichtige Maßnahmen bieten sich in diesem Zusammenhang an:

Der Freistellungsauftrag an die depotführende Bank ist eine Maßnahme. Denn: Bis zu 1.000 Euro pro Jahr können Anleger steuerfrei einnehmen. Dieser sogenannte Sparerpauschbetrag wurde 2023 erhöht und betrug vorher 801 Euro. Zusammen veranlagte Ehepaare können 2.000 Euro in Anspruch nehmen. Mit einem Freistellungsauftrag sorgen Anleger dafür, dass die Bank von ihren Gewinnen bis zu dieser Höhe erst gar nichts ans Finanzamt abführt.