Ist Crowdinvesting besser als Fondsinvestment?
Viele Kleinanleger träumen davon, in eine Garagenfirma zu investieren und dann als neuer Bill Gates mit einem Imperium, zumindest anteilig, aus dem Traum zu erwachen. Und so berichten die Medien immer wieder von gelungenen Beteiligungen, die auf Investorenkonferenzen, teilweise sogar mit staatlicher Unterstützung, abgeschlossen werden. Das Ganze wird dann unter dem Begriff Crowdinvesting verkauft. Auch Kleininvestoren können sich über entsprechende Internetportale beteiligen.
Was ist Crowdinvesting?
Crowdinvesting (aus dem Englischen: Investition durch eine Menschenmenge) ist eine Finanzierungsform, bei der sich zahlreiche Personen (Mikroinvestoren, Investoren, Anleger) mit typischerweise eher geringen Geldbeträgen über das Internet an zumeist jungen Unternehmen, Start-ups genannt, beteiligen. Das geschieht überwiegend durch stille Beteiligungen, Genussrechte oder partiarische Darlehen. Ziel ist es, Kapital für ein Start-up oder für eine neue Investition eines bereits bestehenden Unternehmens zu generieren. Der Anreiz für die Anleger liegt dabei wiederum darin, auf hohe Rendite zu hoffen, das heißt, dass die Firma irgendwie erfolgreich sein wird.
Wie ist die rechtliche Lage für den Anleger zu beurteilen?
Bei der stillen Beteiligung handelt es sich nach der gesetzlichen Regelung generell um eine Fremdkapitalforderung und nicht um eine Beteiligung am Eigenkapital. Eine Beteiligung am Eigenkapital liegt nur dann vor, wenn der stille Gesellschafter auf Grundlage eines vorher bestehenden Gesellschaftsvertrags dasselbe Verlust- und Insolvenzrisiko tragen soll wie ein Kommanditist.
Genussrechte oder partiarische, also gewinnabhängige Darlehen werden auch als Mezzanine-Kapital (Mischform) bezeichnet. Hierbei handelt es sich um ein Kreditverhältnis, das mit einer Erfolgsbeteiligung gekoppelt ist. Der Einfluss des Kleininvestors auf das Unternehmen ist dabei in einem Vertrag zwischen dem Mikroinvestor und dem Unternehmen geregelt.
Die Rechte eines Crowdinvestors in Deutschland sind seit dem 10.7.2015 durch das Kleinanlegerschutzgesetz geschützt.
Wie läuft Crowdinvesting ab?
Die potenziellen Investoren werden meistens über das Internet als Kapitalgeber für Unternehmen angesprochen. Der Mindestinvestitionsbetrag ist so gewählt, dass zahlreiche Kapitalgeber benötigt werden, wobei sich jedermann auch mit Kleinbeträgen beteiligen kann. Die Beträge fließen zusammen in einen Topf und dienen der Finanzierung der durch die Anleger ausgewählten Unternehmen oder Projekte. Im Erfolgsfall erhalten die Anleger dann eine Erfolgsbeteiligung an dem von ihnen finanzierten Unternehmen.
Aber auch die Teilhabe des Mikroinvestors am Gewinn des Unternehmens und ggf. zusätzlich an dessen Wertsteigerung ist möglich, auch beispielsweise in Form einer Abfindung beim Ausstieg des Mikroinvestors (Ablauf der Mindestbeteiligungsdauer beachten). Die Hoffnung auf eine sehr ausgeprägte, leider aber nicht immer eintretende Wertsteigerung des Investments ist dabei in der Regel das Hauptmotiv des Mikroinvestors.
Wie ist Crowdinvesting zu beurteilen?
Für professionelle Investoren ist das seit Langem ein Geschäftsmodell, das gut funktioniert und hohe Renditen abwirft. Allerdings ist das Ganze für Kleinanleger auch auf das Prinzip Hoffnung gebaut. So kann es ganz schnell passieren, dass eine Firma insolvent geht, weil das Start-up eben doch nicht so läuft, wie geplant. Insolvenzverfahren können dauern, aber es ist dann auch nicht sicher, ob der Anleger aus der Insolvenzmasse noch etwas erhält. In der Regel haben die Banken und andere Gläubiger höherrangige Ansprüche. Das liegt daran, dass die meisten Crowdinvestings mit Nachrangdarlehen arbeiten. Investoren sollten also vorher unbedingt prüfen, warum die Banken den Geldhahn zugedreht haben oder eine Finanzierung von vornherein ablehnen. Deshalb werden auch höhere Zinsen als Risikozuschlag für das geliehene Kapital geboten als bei einer Bank.
Aber wenn es gut geht und die Investition ein Erfolg wird, dann ist den Investoren eine gute Rendite sicher – wenn auch vielleicht nicht immer in Höhe von 300 Prozent wie zum Beispiel beim Obst- und Gemüsesnackhersteller „Erdbär“, der die Quetschies „Freche Freunde“ erfolgreich auf den Markt brachte.
Die Zahl der Erfolgsmeldungen hält sich allerdings leider in Grenzen. Das liegt einerseits an der noch jungen Historie des Crowdinvestings, aber andererseits auch an den Verschwiegenheitserklärungen. In Deutschland starteten die ersten Schwarmfinanzierungen erst 2009 mit zuletzt wachsender Tendenz. Im letzten Jahr flossen rund 34 Millionen Euro auf diesem Weg in die Unternehmen.
Der Gesetzgeber hat leider versäumt, die strengeren Regeln des Kleinanlegerschutzgesetzes auch auf Crowdinvesting anzuwenden. So ist bei der ganz bestimmt nicht bescheidenden Summe bis 2,5 Millionen Euro, welche durchaus für ein Projekt eingesammelt werden kann, nur ein dürres Vermögensinformationsblatt statt eines Verkaufsprospektes vorgesehen.
Fazit
Bei einem Aktienfonds ist das Geld sehr viel sicherer und chancenreicher angelegt als bei einem Crowdinvestingprojekt. Deshalb sollten Anleger das Ganze besser als Casino sehen und nur Spielgeld investieren, denn das Geld liegt fest, und ob sie aus dem Investment eine Rendite sehen, steht meistens in den Sternen. Bei einem Aktienfonds hingegen gibt es erstens mehr Informationen, zweitens eine breite Streuung, und sie können auch hier eine Ausschüttung erhalten, wenn sie den entsprechenden Fondstyp wählen.Lesen auch