Gudesstraße 3- 5

29525 Uelzen

0581 / 973 696 00

Termine nach
Vereinbarung
Der Clubfonds-Ticker
Gudesstraße 3- 5

29525 Uelzen

0581 / 973 696 00

Termine

nach Ver­ein­ba­rung

Einlagensicherung beim Tagesgeldvergleich

Einlagensicherung beim Tagesgeldvergleich

Die Einlagensicherheit nützt allen Kontoinhabern. Die Einlagensicherung dient der Sicherheit der Geldanlage im Falle einer Bankenpleite. Erinnern wir uns an die Bankenkrise im Jahr 2008: Die Bundeskanzlerin Angela Merkel und der damalige Finanzminister Peer Steinbrück traten gemeinsam vor die Fernsehkamera, um verunsicherten Anlegern die Sicherheit der deutschen Bankspareinlagen zu garantieren. Es sollte ein Ansturm auf Kreditinstitute verhindert werden. Zu diesem Zeitpunkt existierte die gesetzliche Einleger Entschädigung schon ein Jahrzehnt. Anlegerschutz spielte im sicherheitsorientierten Deutschland auch in den Zeiten davor eine Rolle. Die Einlagensicherungs-Richtlinie der EU im Jahr 1994 veranlasste eine Harmonisierung der vorhandenen Gesetze und führte zu dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG), das 1998 in Kraft trat. Die Wichtigkeit des Schutzes von Giro-, Spar-, Festgeld- und Spareinlagen sowie Sparbriefen wurde im Zuge der Finanzkrise deutschland- und europaweit diskutiert und führte zu Erweiterungen der Einlagensicherung in den darauffolgenden Jahren. Im Herbst 2017 wird eine komplette Überarbeitung abgeschlossen sein. In Deutschland gibt es eine gesetzliche und eine freiwillige Einlagensicherung. Die EU strebt eine einheitliche europäische Sicherung in Form einer Bankenunion an.

Die Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung?

Sollten Ihre gesamten Geldeinlagen bei einer Bank weniger als 100.000 Euro betragen, brauchen Sie sich nicht sorgen, denn Sie sind durch die gesetzliche Einlagensicherung voll abgesichert. Falls Sie ein Gemeinschaftskonto besitzen, bekommt jeder Kontoinhaber bis zu 100.000 Euro, mehr als die Einlagenhöhe wird natürlich nicht gezahlt. Im Falle einer Bankinsolvenz erhalten Sie Ihr Geld europaweit innerhalb von drei Wochen, in Deutschland innerhalb von einer Woche, erstattet. Seit 1998 hat es acht Fälle gegeben, in denen die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken wirksam wurde, darunter befanden sich die kanadische Maple Bank, die ökologisch und ethisch ausgerichtete Noa Bank sowie das berühmt-berüchtigte Bankhaus Lehman Brothers.

Die freiwillige Einlagensicherung

Komplizierter wird es, wenn Ihr Vermögen 100.000 Euro übersteigt. Der Bundesverband deutscher Banken hat bereits 1976 einen freiwilligen Einlagensicherungsfonds gegründet, um die Kundenguthaben bei Privatbanken zu schützen. Zurzeit wird der Fonds überarbeitet, wobei für private Anleger die Konditionen gleich bleiben. Die Höhe des Anlegerschutzes ist abhängig vom Eigenkapital des Finanzinstituts, sodass sich von Bank zu Bank eine individuelle Schutzhöhe ergibt. Die Haftung beträgt 20 % des haftenden Eigenkapitals des Kreditinstituts. Generell ist davon auszugehen, dass pro Kunde und pro Bank mindestens 1 Million Euro Kontoeinlagen geschützt sind. Wenn Ihr Geldinstitut Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds ist und Ihr Geldvermögen unter 1 Million Euro beträgt, brauchen Sie sich keine Gedanken machen. Jede Bank ist verpflichtet, Auskunft über die aktuelle Höhe des Kundenschutzes zu erteilen. Die Sparkassen-Finanzgruppe betreibt eine eigene Einlagensicherung, die auf gegenseitige Unterstützung im Insolvenzfall einer Sparkasse, Landesbausparkasse oder Landesbank aufbaut, sodass kein Kunde einen Kapitalausfall erleiden soll.

Die einheitliche europäische Einlagensicherung

Die einheitliche Einlagensicherung in Europa hat noch einige Hürden zu überwinden und soll in drei Schritten bis zum Jahr 2024 erfolgen. Viele Mitgliedstaaten haben die Einlagensicherungsrichtlinie von 2014 noch nicht oder nicht vollständig umgesetzt. Eine Bankenunion soll über einen Abwicklungsfonds eine sogenannte “Vergemeinschaftung” der Kosten realisieren. Hierzu müssen noch rechtliche nationale Bedenken bearbeitet werden. Konkret bedeutet dies für den Tagesgeldanleger bei einer europäischen Bank mit einer Anlagesumme über 100.000 Euro, zu beachten, ob es eine individuelle Haftungssumme des Geldinstituts gibt.

Erstattung bei Bankeninsolvenz

  • bei einer europäischen Bank bis zu 100.000 Euro mit einer Bearbeitungszeit von 20 Tagen
  • bei einer deutschen Bank ohne Mitgliedschaft im freiwilligen Einlagensicherungsfonds bis zu 100.000 Euro mit einer Bearbeitungszeit von 7 Tagen
  • bei einer deutschen Bank mit Mitgliedschaft im freiwilligen Einlagensicherungsfonds über 100.000 Euro hinausgehend in Abhängigkeit der Höhe des Eigenkapitals, bis mindestens 1 Million Euro