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Spareinlagen

Spareinlagen – Sparen bei Banken und Sparkassen

Spareinlagen seit ca. 200 Jahren

Das verzinste Sparen wird historisch erstmals Ende der 1820er Jahre erwähnt. Bei der damals neugegründeten Stadtsparkasse Berlin erhielten die Sparer ein Quittungsbuch als Unterlage über die eingezahlten Sparbeträge. Das war sozusagen die Geburtsstunde des mittlerweile knapp 200 Jahre alten Sparbuches. Spareinlagen sind nach wie vor eine der vom Verbraucher besonders bevorzugten Sparformen, wenngleich Mitte der 2010er Jahre aufgrund der EZB-Niedrigzinspolitik die Sparzinsen drastisch gesunken sind.

Spareinlagen werden von denjenigen Banken und Sparkassen angeboten, die nach dem Kreditwesengesetz als Universalbank zugelassen sind. In § 1 Absatz 29 KWG ist die Spareinlage genau beschrieben. Danach sind Spareinlagen „unbefristete Gelder, die nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt, und die durch Ausfertigung einer Urkunde wie dem Sparbuch als Spareinlage gekennzeichnet sind. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens drei Monate, wobei der kündbare Betrag je Kalendermonat und Sparkonto nicht höher als 2.000 Euro sein darf”.

Den Banken und Sparkassen bleibt es überlassen, jeweils eigene Formen von Spareinlagen zu entwickeln und anzubieten. Die gängigen unter ihnen sind das Sparkonto mit dem dazugehörigen Sparbuch, der Vermögenswirksame Sparvertrag, das Prämiensparen sowie der Banksparplan, der für die private Altersvorsorge bevorzugt wird.

Kreditinstitute arbeiten mit den Einlagen der Sparer

Mit seiner Spareinlage leiht der Sparer sein Erspartes der Bank oder Sparkasse, er vertraut es ihr an. Die nutzt ihrerseits die Spareinlage, um sie selbst zinsbringend anzulegen, oder um sie als Kredit und Darlehen gegen Zinsen zu verleihen. Aus diesem Zinserlös werden einerseits die Spareinlagen zugunsten der Sparer verzinst; andererseits ist der Zinserlös anteilig ein Bestandteil des Bankengewinns. Dieser Kreislauf hat jahrzehntelang bestens funktioniert; im Grunde genommen bis zur Finanzkrise Mitte der 2000er Jahre und der sich daran anschließenden Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank. Die Banken können seitdem für ihre eigenen Geldanlagen keine nennenswerten Habenzinsen erwirtschaften, und in der Folge davon auch die Spareinlagen der Sparer nur marginal verzinsen. Die Zinsen für Spareinlagen werden einmal jährlich gutgeschrieben. Das geschieht nicht automatisch. Der Sparer legt das Sparbuch bei seinem Kreditinstitut vor und lässt die aufgelaufenen Zinsen gutschreiben. Verzinst wird jeweils die Spareinlage selbst, also nicht zuzüglich der jeweiligen Zinsen. Der Zinssatz für Spareinlagen wird unter den Kreditinstituten als Spareckzins bezeichnet. Das ist der Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist.

Gesetzliche Einlagensicherung für Spareinlagen

Spareinlagen sind in der heutigen Zeit absolut sicher. Sie sind über die gesetzliche Einlagensicherung bis zur Höhe von 100.000 Euro je Sparbuch beziehungsweise Sparkonto garantiert. Darüber hinaus haben einzelne Banken und Sparkassen diese gesetzliche Grenze auf eigener, freiwilliger Basis erhöht. Grundlage dafür ist § 4 EAEG, des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes.

Spareinlage – Beliebtes Patengeschenk zur Kindtaufe

Auch in der heutigen Zeit ist das „gute alte Sparbuch“ ein so beliebtes wie gefragtes Geschenk, beispielsweise von Taufpaten für das Patenkind. Dabei wird das Angenehme mit dem Zweckmäßigen verbunden. Diese Spareinlage ist meistens ein bis zur Volljährigkeit terminierter Banksparplan. Abhängig von der Höhe der monatlichen Sparrate ergibt sich inklusive der Zinsen ein vier- bis fünfstelliger Betrag als Start in das Berufs- oder Studienleben. Dem heutigen Sparer bleibt als Trost, dass die EZB ihre „Nullprozentpolitik“ irgendwann ändern, sprich beenden muss. Dann steigen die Sparzinsen und damit auch wieder die Attraktivität von Spareinlagen.Sparbuch

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