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Sondervermögen

Das Sondervermögen – Sicherheit für den Anleger

Was bedeutet Sondervermögen

Wer sich mit Geldanlagen, mit Fonds, mit Aktien oder mit Brokern beschäftigt und am Markt aktiv werden will, liest häufig den Begriff des „Sondervermögens“. Dabei handelt es sich um einen  juristischen Ausdruck, der üblicherweise im Zusammenhang mit Investmentfonds oder Kapitalanlagegesellschaften genannt wird. Vereinfacht gesagt steht das Sondervermögen für das investierte Geld der Anleger. Es ist streng vom eigentlichen Vermögen der Kapitalanlagegesellschaft getrennt. Damit ist das Sondervermögen sicher vor dem Zugriff von Gläubigern der Investmentgesellschaft, wenn diese Insolvenz anmelden muss. Die Gläubiger der Gesellschaft können also nicht auf das Sondervermögen zugreifen.

Sondervermögen ist von Gesellschaftsvermögen zu trennen

Das Sondervermögen ist im Investmentgesetz (InvG) geregelt. Das Gesetz unterscheidet das Spezialsondervermögen und das Publikumssondervermögen. Zum Spezialsondervermögen gehört das Sondervermögen, das durch schriftliche Vereinbarungen von institutionellen Investoren mit der Kapitalanlagegesellschaft bestehen. Alle anderen Arten von Sondervermögen fallen unter die Publikumssondervermögen. Ein Sondervermögen kann aus Bargeld, aus Aktien, aus Renten, aus Dividendenansprüchen, aus Immobilien und Edelmetallen, aber auch aus weiteren Assetklassen bestehen. Die Bewertung des Sondervermögens erfolgt nach den Preisen am Markt, so dass sich der eigentliche Wert abhängig von den Bewegungen des Marktes ändern kann. Die Trennung von Sondervermögen und Gesellschaftsvermögen ist dadurch gewährleistet, dass das Sondervermögen bei einer Depotbank gehalten wird. Somit besteht auch an dieser Stelle kein direkter Zugriff der Gläubiger auf das Vermögen der Gesellschaften, wenn diese in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Die Depotbank selbst darf nicht über die Durchführung von Käufen und Verkäufen entscheiden. Sie führt diese lediglich im Auftrag des Anlegers oder der Fondsgesellschaft durch. Durch die Trennung des Sondervermögens vom Vermögen der Fondsgesellschaft kommt es letztlich auch zu einer Trennung der Kauf- und Verkaufsentscheidungen und der eigentlichen Ausführung der Transaktionen.

Sicherheit der Anleger

Die strikte Trennung von Sondervermögen und Gesellschaftsvermögen geht auf den Schutz der Anleger zurück. Nicht erst in der Finanz- und Bankenkrise der Jahre 2008 und 2009 hat sich gezeigt, dass man als Privatinvestor auch bei sehr etablierten und seriösen Banken schlechte Erfahrungen machen kann, wenn diese in die Insolvenz geraten. In diesem Fall kann das Vermögen des Anlegers schnell verloren sein, wenn Gläubiger der Banken ihre offenen Forderungen aus dem Anlegervermögen befriedigen wollen. Das Vermögen der Gesellschaft sollte deshalb unbedingt von den angelegten Geldern der Investoren getrennt sein, so dass es nicht zur Befriedigung von Schulden verwendet werden kann. Durch das Sondervermögen ist diese Forderung erfüllt. Letztlich geht es also um die Sicherheit der privaten und der institutionellen Investoren vor dem Zugriff von Gläubigern, wenn Sondervermögen und Gesellschaftsvermögen getrennt sind. Dieser Sicherungsmechanismus entspricht im Grunde dem Einlagenfonds, den man zur Absicherung der Sichtgelder bei Banken und Sparkassen heranzieht.

Der Einlagenfonds dient ebenfalls dem Schutz der Investoren vor dem Zugriff von Bankengläubigern. Dem Schutz der Anleger wurde in den letzten Jahren zunehmend große Bedeutung gegeben, weil vor allem Privatinvestoren in der Finanz- und Bankenkrise zum Teil erhebliche Verluste hinnehmen mussten. Die zum Teil deutlich strengeren heutigen Regeln aus dem Investmentgesetz und den angrenzenden Gesetzen fanden ihren Ursprung in der damaligen Krise und dienen der Sicherheit der Anleger. Wer sich für eine Fondsgesellschaft oder für eine Kapitalanlagegesellschaft zur Verwaltung von Vermögen entscheidet, ist gut beraten, die Regelungen zum Sondervermögen zu prüfen. Solange eine Trennung von Sondervermögen und Gesellschaftsvermögen besteht, muss der Investor auch bei einer wirtschaftlichen Schieflage nicht um sein Geld bangen, sondern kann letztlich auf die Trennung zwischen investiertem Geld und Gesellschaftsgeld vertrauen.

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