Kapitalanlagegesellschaft – jetzt Kapitalverwaltungsgesellschaft
Unter einer Kapitalanlagegesellschaft verstehen wir eine Gesellschaft, deren Aufgabe in der Verwaltung von Sondervermögen, hier in Form von Investmentfonds aller Arten, besteht. Die Auswahl, der Kauf und die Abrechnung sind sorgfältig zu dokumentieren und die Verwaltung hat mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für die gemeinschaftliche Rechnung aller Anleger zu erfolgen. Ein anderer Begriff für die Kapitalanlagegesellschaft ist auch Kapitalverwaltungsgesellschaft.Im Juli 2013 wurde in Deutschland das neue Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in Kraft gesetzt. Darin wird die KAG durch den neuen Begriff Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) ersetzt. Allerdings änderte der neue Name nicht die Aufgaben der Gesellschaft aus der Definition.
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft, oder auch Vermögensverwaltung unseres Aktienfonds ist die Axxion.
Wie arbeitet eine KAG oder KVG?
Egal, welcher Begriff Anwendung findet, es handelt sich immer um Investmentgesellschaften. Diese Gesellschaften sammeln liquides Kapital von Anlegern ein, um es dann in Wertpapiere (z. B. Aktien, Renten, Geldmarktpapieren, usw.) Immobilien, Währungen oder Rohstoffe in Form von Fonds zu investieren.
Wie wird das Kapital angelegt?
Wir unterscheiden zwei Anlageformen.
Geschlossenen Fonds
Geschlossene Fonds, die über eine Zielvorgabe ein festes Anlagevolumen erzielen. Als Beispiele gelten die bekannten geschlossenen Immobilienfonds, Filmfonds, Schiffsfonds etc. Wenn das Kapital vollständig eingezahlt wurde, wird es die Gesellschaft in das Anlageziel investieren und den Fonds schließen. Das bedeutet, die Aufnahme weiterer Interessenten ist nicht mehr möglich. Sie können ggf. ihr Kapital in einen Folgefonds der Gesellschaft investieren. Diese geschlossenen Fonds sind auf Zeit angelegt. Wenn der Film gedreht und die erfolgreiche Verwertung abgeschlossen ist, wird der Fonds geschlossen. Bei Immobilienfonds wird die Gewerbeimmobilie weiter verkauft, bevor die Reparaturen beginnen. Eine vorzeitige Beendigung des Investments ist sehr schwer möglich und auch mit erheblichen Verlusten (bspw. am Sekundärmarkt für geschlossenen Fonds) verbunden.
Offenen Fonds
Als zweite Art kennen wir die offenen Fonds, also Gesellschaften die variables Kapital am Markt aufnehmen. Durch die Ausgabe neuer Anteilsscheine wächst der Fonds stetig, vorausgesetzt die Nachfrage ist durch erfolgreiche Investitionsentscheidungen weiter vorhanden. Mit dem von den Anlegern investierten Geld wird der Aufbau eines Portfolio (Bestand) aus Wertpapieren, Immobilien, Geldmarktpapieren oder anderen Vermögensgegenständen durch die Gesellschaft vorgenommen. Ein festes Ende der Einzahlungsmöglichkeiten für Investoren gibt darum es in der Regel nicht. Es kann aber vorkommen, dass die KVG eine Auflösung des Fonds oder die Zusammenlegung mit anderen Fonds der Gesellschaft beschließt. Das geschieht zum Beispiel meist in Folge von Fusionen von KVG, um Mehrfachangebote aus dem nun größeren Fondshaus zu vermeiden. Auch werden Fonds dann geschlossen, wenn sie wertmäßig zu klein sind, um rentabel am Kapitalmarkt zu agieren. Es wird aber nicht abrupt eine Schließung geben, das Management ist gesetzlich dazu verpflichtet, dem Investor rechtzeitig über die bevorstehende Änderung zu informieren und auch ein Angebot für die Umschichtung des Kapitals in den neuen Fonds der KVG mit ähnlichem Anlageprofil zu unterbreiten oder auch auf andere Fonds der Gesellschaft hinzuweisen. Es bleibt aber stets dem Anleger überlassen, ob er die Vorschläge annimmt oder nicht. Da die Anteilsscheine börsentäglich gehandelt werden ist auch ein Verkauf der Anteile meistens kein Problem.
Dienstleister einer KVG
Die meisten KVG arbeiten sehr häufig mit externen, erfahrenen Dienstleistern aus dem Finanzsektor zusammen. Für jeden Service kann ein anderer tätig werden (Depotbank, Fondsbuchhaltung, Verwaltung, Marketing, Broker für den Börsenhandel etc.)
Im Investmentgesetz ist festgeschrieben, das die gewählte Depotbank neben der Verwahrung des Fondsvermögens auch die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft zu überwachen hat. Dazu gehören unter anderem auch die Kontrollen der Rechtmäßigkeit der abzuwickelnden Geschäfte, die korrekte Ermittlung des Anteilspreises, das Collateral Management (Sicherheitsüberwachung), die Anlagegrenzprüfung, die Marktgerechtigkeit etc.
Wer überwacht die Tätigkeit der KVG?
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Überwachung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die gesetzlichen Grundlagen dazu sind im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und im Gesetz über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG) geregelt.
In anderen Ländern gibt es ähnliche Aufsichtsbehörden.
Tipp: Wenn keine staatliche Aufsichtsbehörde die Tätigkeit überwacht, ist von diesen Fondsanlagen abzuraten.
Wie sicher ist das investierte Kapital?
Das Kapital wird als Sondervermögen bezeichnet. Es ist vom sonstigen Vermögen der Gesellschaft der KVG getrennt zu halten und damit im Insolvenzfall der Gesellschaft geschützt. Das Sondervermögen besteht je nach Art des Fonds aus den vorhandenen Barbeständen, den Aktien, den Bezugsrechten, Renten, evtl. vorhandenen Ansprüchen aus Dividenden- und Zinszahlungen, Immobilienbestand, Edelmetallen usw. Es wird regelmäßig einer marktgerechten Bewertung unterworfen.