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Der Clubfonds-Ticker
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MiFID II und MaRisk

Die Mindesanforderung an das Risikomanagement und MiFID II

Im Herbst 2017 veröffentliche die Bundesanstalt für Finanzmarktaufsicht BaFin die vorerst letzte Version ihrer Mindestanforderungen an das Risikomanagement MaRisk. Deutsche Banken haben bis Ende Oktober 2018 Zeit, die Neuerungen umzusetzen. Die wichtigsten sind: umfangreichere Risikoberichterstattung

  • Eine umfangreichere Risikoberichterstattung

Risikokultur

  • Die Etablierung einer Risikokultur. Alle Mitarbeiter sollen sich bewusst sein, dass ihre Arbeit einen wichtigen Beitrag zur Risikosenkung für das gesamte Haus leisten kann.

Auslagerung

  • Beschränkungen für die Auslagerung wichtiger Abteilungen. Dabei gilt: Je wichtiger die Einheit, desto unzulässiger ist die Auslagerung.

Die MaRisk zielen in erster Linie auf das Kreditgeschäft und die interne Risikosteuerung einer Bank ab. Sie soll selbst ein geeignetes System finden, das Risiken erkennt, verkleinert und im besten Fall verhindert.

Besonders wichtig sind die internen Kontrollmechanismen: Compliance wird gestärkt. Die Rechtsabteilung soll verhindern, dass Geschäfte durch Fehlanreize zustande kommen. Zu solchen zählen nicht nur Schmiergeldaffären – auch persönliche Verflechtungen gehören dazu. MiFID II erschwert Absprachen zwischen Fondsmanagern, Analysten und Brokern im Anlagegeschäft. Dubiose Provisionsmodelle werden für alle sichtbar. Das kann wiederum ein Angriffspunkt für die Mitarbeiter in der Revision oder der Compliance sein.

Für Sie als Fondsanleger schaffen die MaRisk eine Vertrauensbasis in Finanzinstitute. Sie können sicher sein, dass Banken alles tun (müssen) um eine Insolvenz zu verhindern. Das ist essenziell wichtig, wenn Ihr Fonds in Derivate oder Bankanleihen investiert. Hinsichtlich der umfangreichen Berichtspflichten gleichen die MaRisk MiFID II auf einer kleineren, nationalen Ebene.