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MiFIR und MIFID II

MiFIR zur Umsetzung der MiFID II-Beschlüsse

Im Gegensatz zu MiFID II ist MiFIR (Markets in Financial Instruments Regulation) eine europäische Verordnung. Das bedeutet, dass sie nicht in das nationale Rechtssystem der Mitgliedsstaaten überführt werden muss, sondern nach dem Beschluss direkt gilt. MiFIR regelt die Umsetzung der MiFID IIBeschlüsse. Die wichtigsten Bestandteile sind:
außerbörslich

  • Bestimmte Finanzprodukte, die bisher außerbörslich gehandelt wurden, müssen nun über die Börse laufen. Betroffen sind hiervon alle OTC-Geschäfte aller Anlageklassen von der Aktie bis zum Zertifikat.

Transparenz

  • Mehr Transparenz vor und nach dem Wertpapierhandel, vor allem in Bezug auf die entstehenden Kosten.

Meldepflichten

  • Meldepflichten von Geschäften

Produktinterventionen

  • Produktinterventionen: Die europäische Finanzmarktaufsicht ESMA und die nationalen Aufsichtsbehörden können den Handel bestimmter Papiere einschränken oder verbieten.

Die Bestimmungen von MiFIR sind aktuell noch etwas schwammig. Das liegt daran, dass es sich um eine Level 1 -Verordnung handelt. Eine Konkretisierung in der zweiten Stufe ist schon geplant.
MiFID II und MiFIR sind juristische Geschwister. MiFID setzt den rechtlichen Rahmen und drückt die Absicht der Gesetzgeber aus. MiFIR macht die Umsetzung konkret. Aus diesem Grund werden beide oft in einem Atemzug genannt. Tatsächlich sind die Überschneidungen sehr groß. Mit beiden Normen möchten die europäischen Gesetzgebers Finanzmärkte transparenter machen. Finanzinstitute sollen aus eigenem Antrieb anlegerfreundlicher werden. Falls es an der inneren Motivation mangelt, können Sie nun selbst prüfen, ob das Produkt Ihren Wünschen entspricht.

MiFID II und MaRisk

Die Mindesanforderung an das Risikomanagement und MiFID II

Im Herbst 2017 veröffentliche die Bundesanstalt für Finanzmarktaufsicht BaFin die vorerst letzte Version ihrer Mindestanforderungen an das Risikomanagement MaRisk. Deutsche Banken haben bis Ende Oktober 2018 Zeit, die Neuerungen umzusetzen. Die wichtigsten sind: umfangreichere Risikoberichterstattung

  • Eine umfangreichere Risikoberichterstattung

Risikokultur

  • Die Etablierung einer Risikokultur. Alle Mitarbeiter sollen sich bewusst sein, dass ihre Arbeit einen wichtigen Beitrag zur Risikosenkung für das gesamte Haus leisten kann.

Auslagerung

  • Beschränkungen für die Auslagerung wichtiger Abteilungen. Dabei gilt: Je wichtiger die Einheit, desto unzulässiger ist die Auslagerung.

Die MaRisk zielen in erster Linie auf das Kreditgeschäft und die interne Risikosteuerung einer Bank ab. Sie soll selbst ein geeignetes System finden, das Risiken erkennt, verkleinert und im besten Fall verhindert.

Besonders wichtig sind die internen Kontrollmechanismen: Compliance wird gestärkt. Die Rechtsabteilung soll verhindern, dass Geschäfte durch Fehlanreize zustande kommen. Zu solchen zählen nicht nur Schmiergeldaffären – auch persönliche Verflechtungen gehören dazu. MiFID II erschwert Absprachen zwischen Fondsmanagern, Analysten und Brokern im Anlagegeschäft. Dubiose Provisionsmodelle werden für alle sichtbar. Das kann wiederum ein Angriffspunkt für die Mitarbeiter in der Revision oder der Compliance sein.

Für Sie als Fondsanleger schaffen die MaRisk eine Vertrauensbasis in Finanzinstitute. Sie können sicher sein, dass Banken alles tun (müssen) um eine Insolvenz zu verhindern. Das ist essenziell wichtig, wenn Ihr Fonds in Derivate oder Bankanleihen investiert. Hinsichtlich der umfangreichen Berichtspflichten gleichen die MaRisk MiFID II auf einer kleineren, nationalen Ebene.

Basel III und MiFID II

Die Beachtung von Basel III in Bezug auf MiFID II

Die Baseler Verordnungen gelten für Banken in der ganzen EU. Sie zielen darauf ab, das Ausfallrisiko von Banken zu reduzieren. In der Finanzkrise 2008/2009 machten fast alle Mitgliedsstaaten der EU die Erfahrung, dass sich ihre Geldhäuser gerne an hochspekulativen Geschäften beteiligten. Als die damit verbundenen Risiken eintrafen, war nicht genug Geld da, um die Verluste zu tragen. Also riefen sie nach staatlicher Hilfe. Experten und Regierungsoberhäupter fürchteten einen wirtschaftlichen Zusammenbruch, wenn große Institute in die Insolvenz gehen sollten. Banken, die als systemrelevant galten, kamen sie in den Genuss milliardenschwerer Finanzhilfen.Die Regierungen mussten sich den Vorwurf gefallen lassen, dass Banken ihre Gewinne privatisieren und Verluste verstaatlichen. Ihre Anteilseigner profitierten vom Gelingen hoch riskanter Geschäfte. Verluste mussten sie nicht fürchten, weil die Allgemeinheit dafür aufkommen würde. Um das in Zukunft zu vermeiden, traten im Jahr 2011 folgende Regeln in Kraft:

Eigenkapitalbasis

  • Stärkung der Eigenkapitalbasis: Banken müssen mindestens 8 Prozent des verliehenen Geldes an Eigenkapital vorhalten.

Zykluspuffern

  • Bildung von Zykluspuffern: In guten Zeiten sollen Banken weitere 2,5 Prozent Eigenkapital für konjunkturell schwächere Perioden zurücklegen.

verbesserte interne Aufsicht

  • Eine verbesserte interne Aufsicht der Bank in Form von Compliance und Revision.

Informationspflichten Verschuldungsgrad / Net Stable Funding Ratio (NSFR)

  • Umfangreiche Informationspflichten, um Schieflagen schnell erkennen zu können. Banken müssen nun auch ihren Verschuldungsgrad und die Net Stable Funding Ratio (NSFR) angeben. Die Kennzahlen erleichtern die schnelle Risikoeinschätzung.

Wie hängen Basel III und MiFID II zusammen?

Auf den ersten Blick scheinen die beiden nur einen gemeinsamen Nenner zu haben: strengere Regeln für Banken nach der Finanzkrise. Basel III scheint sich nur auf das Kreditgeschäft von Banken auszuwirken.

Aus Anlegersicht ist Basel III trotzdem wichtig. Wenn Sie Fondsanteile halten, schockt eine Insolvenz der Fondsgesellschaft Sie nicht, da es sich um Sondervermögen der Bank handelt. Im Falle von Anleihen und Zertifikaten sind die Aussichten jedoch nicht so rosig: Geht der Emittent pleite, haben Sie sehr schlechte Karten auch nur einen kleinen Teil Ihre Investments zurückzuerhalten.