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Börsengang

Börsengang – anspruchsvolles Ziel für Unternehmen

Was ist ein Börsengang?

Werden die Aktien eines Unternehmens erstmalig über die Börse verkauft und anschließend dort gelistet werden, spricht man vom Börsengang bzw. vom Initial Public Offering (kurz: IPO). Wenn im Rahmen des Börsenganges Altaktionäre ihre Anteile abgeben oder das Unternehmen Anteile im Zuge einer Kapitalerhöhung anbietet, dann handelt es sich um eine Erstplatzierung.

Warum Unternehmen an die Börse gehen

Der sicherlich häufigste Grund für den Gang auf das Börsenparkett ist das Ziel des Börsenaspiranten, durch den Börsengang Kapital zu beschaffen. Dieses Kapital wird z.B. genutzt, um das weitere Unternehmenswachstum zu finanzieren oder auch, um Schulden abzubauen, d.h. Fremdkapital in Eigenkapital umzuwandeln.

Ein weiterer häufiger Grund für einen Börsengang ist der Weg als Exit-Instrument. Investoren bzw. Risikokapitalgeber, die frühzeitig in ein noch junges Start-up investiert haben, können so durch den Börsengang und dem damit verbundenen Anteilsverkauf eine angemessene Rendite erzielen.

Daneben können bei einem Börsengang aber auch andere Aspekte wie z.B. die erhöhte mediale Aufmerksamkeit oder die Nutzung von Unternehmensanteilen zur langfristigen Mitarbeiterbindung eine Rolle spielen.

Wichtige Schritte vor dem Börsengang

Börsenplatz und Börsensegment

Die Entscheidung für einen Börsengang fällen meist die Alteigentümer in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung, ist es doch ein anspruchsvolles Ziel. Wurde die Entscheidung getroffen, müssen die Zulassungsvoraussetzungen für den Börsenhandel erfüllt werden. Diese unterscheiden sich in die gesetzlich zu erfüllenden Vorgaben und die individuellen Vorgaben der jeweiligen Börse. Weshalb es auch wichtig ist, bereits zu Beginn die Frage zu beantworten, wo die Börsennotierung erfolgen soll.

Neben dem Börsenplatz muss sich der Börsenkandidat auch entscheiden, in welchem Börsensegment er seine Aktien platzieren möchte. Je nach Börsensegment variieren auch die Anforderungen, die z.B. an Transparenz- und Reportingverpflichtungen gestellt werden.

Emissionsführer und Konsortium

Zu Beginn muss der Börsenkandidat eine Emissionsbank wählen, die ihn durch den gesamten Prozess bis zum Börsengang begleitet. Neben dem sogenannten Emissionsführer betreuen meist noch andere Banken den Börsenkandidaten, diese werden zusammengefasst als Konsortium bezeichnet.

Das Unternehmen muss die Öffentlichkeit frühzeitig über den geplanten Börsengang informieren. Das erfolgt über den Emissionsprospekt bzw. Wertpapierprospekt, bei dem die Konsortialbanken mitwirken. Außerdem muss der beabsichtigte Börsengang in den einschlägigen Börsenpflichtblättern angezeigt werden.

Due Diligence, Preisspanne und Bookbuilding-Verfahren

Im Rahmen einer Due Diligence, die meist von den Konsortialbanken durchgeführt wird, wird der Unternehmenswert ermittelt und daraus abgeleitet die Preisspanne für den Börsengang bestimmt. Basierend auf diesem Preis legen anschließend Konsortialbanken und Geschäftsführung die Bookbuilding-Spanne fest, innerhalb derer interessierte Anleger im Rahmen der Zeichnungsfrist Angebote abgeben können. Als Alternative kann ein Festpreis festgelegt werden, zu dem die Aktien gezeichnet werden können.

Interessieren sich mehr Anleger für die Zeichnung der Aktien, als Angebot vorhanden ist, dann ist die Aktie überzeichnet. Finden sich für die Neuemission dagegen weniger Käufer, als Aktien im Rahmen des Börsenganges vorhanden sind, ist die Aktie unterzeichnet.

Die Konsortialbanken legen am Ende der Zeichnungsfrist die Zuteilungsquote fest, d.h. wie viele Aktien der einzelne Interessent tatsächlich erhält. War die Aktie deutlich überzeichnet, werden meist anteilig Aktien im Verhältnis zur gesamten Zeichnungsmenge vergeben.

Nachdem alle Aktien nach Ende der Zeichnungsfrist im Rahmen des Bookbuilding-Verfahrens zugeteilt wurden, wird die Aktie erstmalig an der Börse gehandelt und ein erster Preis festgestellt, die sogenannte Erstnotiz.

Die neu an der Wertpapierbörse gelisteten Aktien müssen über eine eindeutige Wertpapierkennnummer verfügen und außerdem einem Börsensegment zugeordnet sein.

Je nachdem, wie sich die Aktie nach der Erstnotiz entwickelt, ist es häufig üblich, dass die Konsortialbanken durch kurzfristige Käufe am Markt Kurspflege betreiben.

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