Dividendenzahlungen – bei Aktien Gewinne bekommen
Dividendenausschüttung oder auch Dividendenzahlungen, ist die Belohnung für alle Aktionäre. Sie ist ein Dank des Vorstands an die Anteilseigner für die Treue und das entgegengebrachte Vertrauen in die Geschäftsführung. Die Dividendenzahlung wird dem Gewinn entnommen, den eine Aktiengesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr erwirtschaftet hat. Gibt es keinen positiven Geschäftsertrag, brauchen die Aktionäre nicht auf eine Dividendenausschüttung zu hoffen.
Viele Anteilseigner ersehnen jedes Jahr einen steigenden Gewinnanteil, jedoch besteht kein festgeschriebenes Recht auf eine Dividendenzahlung. Im deutschen Aktiengesetz ist nicht von Dividende, sondern von einem auszuschüttenden Betrag die Rede. Es wird ausdrücklich zwischen einer Dividende und einer Zinszahlung unterschieden, sogar Sachwerte sind als Ausschüttung anerkannt. Bei Investmentfonds wird in jedem Fall nicht von einer Dividendenzahlung gesprochen, sondern von einer Ausschüttung. Der Grund ist, dass Fonds auch Erträge haben, die einen zinsartigen Charakter aufweisen.
Entscheidung Dividendenzahlungen
Der Vorstand schlägt den Anteilseignern der Aktiengesellschaft schriftlich die Verwendung des Gewinnes vor, die Abstimmung hierüber findet in der Hauptversammlung statt. Für eine Zustimmung reicht eine einfache Mehrheit der Stimmberechtigten. Nach dem Beschluss auf der HV erfolgt die Dividendenzahlung spätestens am dritten Geschäftstag nach der Hauptversammlung. Dies stellt eine Gesetzesänderung für Ausschüttungen deutscher Aktiengesellschaften auf der Grundlage einer EU-Richtlinie dar, die ab 2017 rechtsgültig ist. In der Folge gelten nun in der Europäischen Union einheitliche Auszahlungsbedingungen für Dividenden. Anders als in Deutschland, dauert die Abwicklung von Wertpapiergeschäften in manchen EU-Ländern länger als ein Tag, sodass häufig Aktien noch nicht im Depot verbucht waren, wenn die Dividendenzahlung erfolgte. Für deutsche Aktienbesitzer ist diese Angleichung eine Verschlechterung. Bis Ende 2016 musste laut Gesetz die Ausschüttung an die Aktionäre am Tag nach der Hauptversammlung erfolgen, nun darf die Auszahlung mehr Zeit in Anspruch nehmen. Findet die Hauptversammlung vor einem Wochenende statt, zählt dieses nicht mit. Mit anderen Worten müssen sich durch die Gesetzesanpassung Aktionäre in Deutschland länger gedulden, bis das Konto eine Gutschrift zeigt. Es ist Aktiengesellschaften gesetzlich untersagt, einen früheren Auszahlungstermin festzulegen, allerdings besteht das Recht, in der Satzung einen späteren Zeitpunkt niederzuschreiben. Am Tag der Auszahlung wird der Aktienkurs durch die Subtraktion des Dividendenbetrags technisch bereinigt, Anleger erkennen dies an der Kursnotierung Ex-Dividende. In Deutschland schütten die Aktiengesellschaften einmal im Jahr eine Gewinnbeteiligung aus. Börsennotierte US-amerikanische Gesellschaften zahlen vierteljährlich oder halbjährlich. Ein deutscher Anleger, der ausländische Aktien hält, muss eventuell eine Quellensteuer abführen. Dies geschieht automatisch durch die Bank und kann später möglicherweise steuerlich berücksichtigt werden.
Voraussetzungen für Dividendenzahlungen
Die Voraussetzung für eine Dividendenzahlung ist, die Aktie des Unternehmens am Tag der Hauptversammlung bis nach Handelsschluss im Depot zu haben. Es spielt dabei keine Rolle, wann die Aktie erworben wurde oder wie lange sie schon im Depot verbucht ist. Selbst Anleger, die am Tag der Hauptversammlung kaufen und am nächsten Tag nach der Ex-Notierung wieder verkaufen, erhalten die Dividende. Es ist dabei wichtig, dass die Kauforder bis zum Handelsschluss tatsächlich ausgeführt wird. Allerdings ist der kurzfristige Kauf und Verkauf nicht unbedingt eine rentable Angelegenheit für den Investor, denn zum einen wird der Kurs am Tag der Dividendenzahlung mit einem Abschlag in Höhe der Dividende notiert und zum anderen verlieren die meisten Aktien nach der Hauptversammlung im Handel. Darüber hinaus sollten die sogenannten “Dividendenjäger”, also Anleger, die kurzfristig für die Dividendenzahlung ein- und gleich wieder verkaufen, anfallende Steuern auf Erträge im Auge behalten. Die Abgeltungssteuer wird, unter Beachtung vorliegender Freistellungsaufträge, direkt von den Banken an das Finanzamt abgeführt.