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Hauptversammlung

Hauptversammlung – Wissenswertes zu Aktien

Die Hauptversammlung ist ein Organ von Aktiengesellschaften, Europäischen Gesellschaften sowie Kommanditgesellschaften auf Aktien. Die jährlich stattfindende ordentliche Hauptversammlung dient dazu, die Aktionäre über die Geschäftstätigkeit des vergangenen Jahres zu informieren. Alle Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie ein Notar für Beschlussfassungen sind anwesend. Es ist die Aufgabe der stimmberechtigten Aktionäre, über die Tagesordnungspunkte abzustimmen. Die Hauptversammlung, abgekürzt HV, unterliegt einem gesetzlich vorgeschriebenem Protokoll, das unbedingt einzuhalten ist, damit Beschlüsse nicht angefochten werden können. Was es Wissenswertes zu diesem Begriff gibt.

Einladung zur Hauptversammlung

Jeder Aktionär erhält eine Einladung

Neben der Hauptversammlung stellen nach dem deutschen Gesellschaftsrecht der Vorstand und der Aufsichtsrat die Organe einer AG, KGaA und SE. Die persönliche Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung durch den Vorstand muss mindestens 30 Tage vor dem HV-Termin erfolgen. Zusätzlich ist das Unternehmen verpflichtet, die Daten auf der Internetseite bekannt zu geben und darüber hinaus für die öffentliche Bekanntmachung, beispielsweise in der Börsenzeitung, zu sorgen. In der Einladung sind alle Tagesordnungspunkte ausführlich erläutert. Aktionäre können bis 14 Tage vor der Veranstaltung beim Vorstand schriftlich zusätzliche Tagesordnungspunkte beantragen. Wichtig noch der Hinweis, dass nur Eigentümer von Stammaktien als Aktionäre auftreten können. Die Hauptversammlung findet am Ort des Unternehmenssitzes statt. Je nach Größe der HV, ist dies im Unternehmen selbst oder in geeigneten Räumlichkeiten. Eine Jahreshauptversammlung dauert mehrere Stunden bis hin zu einem ganzen Tag, spätestens bis 22:30 Uhr. Die Aktionäre werden von der Gesellschaft mit Getränken und Speisen bewirtet. Allgemein wird dies als ein Teil der Aktionärsvergütung betrachtet.

Die Depotbank als Verantwortlicher für die Einladung

Die Einladung erfolgt über die Depotbank. Diese sendet dem Depotinhaber die Unterlagen zu. Der Aktionär bestellt daraufhin über die Bank unter Einhaltung einer Frist die Eintrittskarte. Der Einlass in die Hauptversammlung erfolgt nur mit gültiger Berechtigung, ein Depotauszug reicht nicht aus. Alternativ zum persönlichen Erscheinen kann die Bank zum Vertreter für speziell diese Hauptversammlung beauftragt werden oder sie bekommt einmalig eine allgemeine Vertretungsbefugnis für sämtliche im Depot gehaltenen Aktien. Banken entsenden Beauftragte zu allen Hauptversammlungen von DAX-Unternehmen. Manche Aktionäre lassen sich von Kleinaktionärsvereinen vertreten. Erfolgt keine der erwähnten Aktionen, verfällt das Stimmrecht.

Die Pflichten des Vorstand bei der Hauptversammlung

Da laut Gesetz alle Aktionäre gleich behandelt werden müssen, finden sich auf Hauptversammlungen neben den Vertretern der institutionellen Anleger sowie Großaktionäre auch viele Kleinanleger und die Interessenvertreter von Aktienvereinen.

Jeder Stimmberechtigte darf nach formloser Anmeldung vor der Hauptversammlung sprechen und Anliegen zur Sprache bringen. Schriftliche Fragen sind zulässig. Es ist die Pflicht des Vorstands, auf alle Sachverhalte zu antworten. Lediglich Nachfragen über Produktdetails in Anwesenheit von Konkurrenzunternehmensvertretern brauchen nicht beantwortet zu werden, da sie eine wirtschaftliche Gefahr für die Aktiengesellschaft darstellen.

Dividendenzahlung

Für viele Aktionäre ist die Höhe der Dividende relevant. Diese kommt durch den erwirtschafteten Gewinn des Unternehmens zustande. Der Vorstand schlägt die Gewinnverwendung vor und wenn die Hauptversammlung zustimmt, wird die Dividende einen Tag später an die Berechtigten überwiesen. Der Dividendenbetrag wird an diesem Tag vom Börsenkurs der Aktie abgezogen und der Kurs ex Dividende notiert. Aktionäre sollten jedoch auch den anderen Tagesordnungspunkten Aufmerksamkeit schenken.

Jeder Tagesordnungspunkt wird abgestimmt

Die Bilanzzahlen des vergangenen Jahres werden beleuchtet sowie ein Ausblick auf das kommende Geschäftsjahr gegeben. Die stimmberechtigten Aktionäre stimmen über die Entlastung des Vorstands sowie des Aufsichtsrates ab. Bei diesem wesentlichen Punkt erklären sich die Aktionäre mit den Geschäftstätigkeiten einverstanden. Die vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder stellen sich der Wahl. Ferner wird ein Abschlussprüfer bestellt. Gegebenenfalls geht es um Maßnahmen der Kapitalbeschaffung, der Kapitalherabsetzung oder um eine Satzungsänderung. Beschlüsse bedürfen der Mehrheit der Stimmen. Bei Beginn der Hauptversammlung wird ein Teilnehmerverzeichnis erstellt, mit dem die Anzahl der anwesenden Stimmrechte bekannt gegeben wird. Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht dürfen bei keinem der Beschlüsse abstimmen.