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Rente

Rente – Vorsorge und Versorgung

Die Rente ist sicher

Dieser geradezu legendäre Satz stammt von Dr. Norbert Blüm, dem damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung aus einer Bundestagsdebatte vom 10. Oktober 1997. Mit Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und FDP eingeschlossen, wurde an diesem Tag eine bis heute umstrittene Rentenreform verabschiedet.

Aufgrund gestiegener Lebenserwartung sowie geringerer Geburtenraten wurden die Einführung eines sogenannten demografischen Faktors sowie die Absenkung des Rentenniveaus von 70 auf 64 Prozent beschlossen.Dadurch sollte die zukünftige Rente der Bürger langsamer ansteigen. Gemeint ist damit die gesetzliche Altersrente. In der heutigen Zeit, also zwei Jahrzehnte später, ist das „Rentenniveau“ auf etwa 50 Prozent plus minus abgesunken, Tendenz weiterhin sinkend. Der Satz von Norbert Blüm stimmt heutzutage nur noch zur Hälfte. Zwar ist die Rente dahingehend sicher, dass sie pünktlich zum Monatsende gezahlt wird. Die Rentenhöhe selbst stellt jedoch bei Weitem nicht für jeden Rentner den Lebensunterhalt sicher; von der Witwenrente ganz zu schweigen.

Politiker nutzen jede sich bietende Gelegenheit, um den Bürger daran zu erinnern, dass die gesetzliche Rente allein weder momentan noch in Zukunft ausreichend hoch ist, um die „Rentenlücke“ zu schließen. Sie ist die rechnerische Versorgungslücke, sprich Differenz zwischen dem letzten Nettoeinkommen vor Renteneintritt sowie der ersten Monatszahlung der gesetzlichen Altersrente.

Altersvorsorge auf drei Beinen

Das sogenannte Drei-Säulen-Modell der Altersvorsorge basiert in Deutschland auf

  • gesetzlicher Rentenversicherung
  • betrieblicher Altersvorsorge
  • privater Altersvorsorge

Dieses Rentenmodell gilt für die unselbstständigen Arbeiter und Angestellten. Sie sind, je nach Vertrag, in Voll- oder in Teilzeit sozialversicherungspflichtig tätig. Ein Bestandteil der monatlichen Sozialversicherungszahlungen, an denen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer beteiligen, ist der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die spätere gesetzliche Altersrente, ganz allgemein Rente genannt, richtet sich nach der Höhe der geleisteten Beiträge zur Rentenversicherung sowie nach der Zeitdauer der Beitragszahlung. Doch all das reicht nicht aus. Für Arbeitnehmer ohne eine betriebliche Altersvorsorge ist die spätere Rentenlücke dementsprechend größer. Umso wichtiger wird für sie eine frühzeitige private Rentenversicherung als Altersvorsorge.

Staat hilft mit Förderung bei der Riester- und der Rürup-Rente

Als Ausgleich zum stetig sinkenden Rentenniveau bietet der Staat eine Kompensation für die private Altersvorsorge an. Die Riester-Rente eignet sich für Angestellte und Arbeiter, die Rürup-Rente für Selbstständige sowie für Freiberufler. In beiden Fällen erhält der Versicherungsnehmer eine jährliche staatliche Förderung ausbezahlt. Sie erhöht die eigene Beitragszahlung und somit den späteren privaten Rentenanspruch.

Große Vielfalt an staatlich nicht geförderter privater Altersvorsorge

Die Möglichkeiten zur privaten Altersvorsorge sind vielfältig und facettenreich. Sie reichen von individuellen Sparplänen über ein Fondssparen oder verschiedenartige Kapitallebensversicherungen, bis hin zur Schaffung von Wohneigentum mit Eigennutzung oder als Kapitalanlage. Dem zukünftigen Rentner ist am meisten damit gedient, wenn er für sein späteres Alter eine sichere Zusatzeinnahme schafft. Das gelingt ihm mit der dauerhaften Investition in eine Versicherung, in einen Sparplan oder in eine Wertpapieranlage.