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Kennzahlen

Kennzahlen – wie Kosten Dividenden Steuern

Kennzahlen – wie Kosten Dividenden Steuern

Um an der Börse Erfolg zu haben, benötigt es vor allem drei Dinge: Wissen, Motivation und praktische Erfahrung. Zu Wissen gehört es auch, über Börsenbegriffe nicht nur Bescheid zu wissen, sondern sie auch eigenhändig erklären zu können. In diesem Zusammenhang sollen folgende Begriffe beleuchtet werden: Fälligkeitstag, Kennzahlen, Kosten, Dividendenzahlungen, Steuern. Die Kunst besteht darin, Börsenbegriffe nicht nur isoliert für sich zu betrachten, sondern sie in einen Zusammenhang bringen zu können.

Jetzt bist du fällig

Der Fälligkeitstag spielt vor allem bei derivativen Instrumenten eine Rolle, also bei Wertpapieren, die einen bestimmten Basiswert in seiner Entwicklung abbilden. Entscheidend ist, wie sich der Kurs am Tag der Fälligkeit verhält, denn davon hängt es ab, ob der Anleger mit seiner Spekulation richtig oder falsch liegt. Spekuliert werden kann auf jedes erdenkliche Ereignis, etwa:

  • der Kurs des Basiswerts bewegt sich innerhalb einer bestimmten Preisspanne
  • der Kurs durchbricht einen bestimmten Wert nach oben oder unten
  • allgemein, der Kurs steigt oder fällt

Demgegenüber existieren auch Wertpapiere, die nicht an dem festgelegten Fälligkeitstag, sondern sogar in einem bestimmten Zeitraum eingelöst werden dürfen, etwa Amerikanische Optionen.

Analyse mittels Kennzahlen

Wenn Laien einen Blick auf das Börsenblatt werfen, sehen Sie nur Zahlen. Der Anleger dagegen weiß etwas mit diesen Zahlen anzufangen, da der Erfolg an der Börse nur mit einer entsprechenden mathematischen Zahlenaffinität einhergehen kann. Um Wertpapiere bezüglich ihrer Qualität zu analysieren, werden bestimmte Kennzahlen herangezogen. Bei Aktien sind dies etwa das KGV, Eigenkapitalquote, Dividendenrendite oder EBIT. Bezüglich Unternehmen wird zwischen der Fundamentalanalyse und der technischen Chartanalyse unterschieden. Nicht alle Analysekriterien lassen sich jedoch in Kennzahlen verpacken, zum Beispiel wenn es um die prognostizierte Attraktivität des entwickelten Produkts geht.

Das Ungeheuer Kosten

Der Börsianer fürchtet sich grundsätzlich vor drei Dingen: Kosten, Steuern sowie Verluste. Das Ziel liegt in der Minimierung der Kosten bei gleichzeitiger Maximierung des Ertrags, möglichst noch mit ausreichender Sicherheit. Kosten an der Börse tauchen in allen erdenklichen Formen auf. Einige von ihnen lassen sich vermeiden beziehungsweise verkleinern. Dazu gehören Depotgebühren, Handelsplatzgebühren – vergleichen Sie unbedingt die Kurspreise plus Gebühren sowie Liquidität, bevor Sie überstürzt eine Entscheidung treffen – Orderprovisionen, die sich durch geeignete Wahl der Bank senken lassen, oder auch Verwaltungsgebühren, siehe Fonds. Ein Unterschied von nur einem halben Prozentpunkt kann auf lange Sicht einen Unterschied von mehreren tausend Euro ausmachen.

Dividenden als die neue Form der Zinsen

Immer noch halten die meisten Deutschen ihr Vermögen auf Sparbuch, Tages – sowie Festgeld, und das angesichts der historischen Nullzinspolitik. Dabei existieren vielversprechende Unternehmen, die eine regelmäßige hohe Dividende auszahlen. In Deutschland wird diese Zahlung einmal pro Jahr veranlasst, in den USA dagegen vierteljährlich. Eine hohe Dividendenrendite ist zwar kein Garant für ein erfolgreiches Unternehmen, jedoch lassen sich dadurch Kursverluste ausgleichen. Bei Fonds wird zwischen ausschüttenden sowie thesaurierenden unterschieden. Die letztgenannten Fonds behalten Dividenden ein und reinvestieren sie für den Anleger.

Bürokratie durch Steuern

Ein zweites Übel für den Anleger liegt in der Steuerabgabe. Dabei ist dies nicht sehr kompliziert. Kapitalerträge, also Zinsen, Dividenden sowie Kursgewinne, werden zu 25 Prozent durch die Abgeltungssteuer belastet. Hinzu kommen noch die Solidaritätsabgabe und gegebenenfalls Kirchensteuer. Ab 01. Januar 2018 ändert sich dies voraussichtlich für Fonds. Anstatt erst bei Verkauf den Gewinn zu versteuern, behält sich der Fiskus am Ende jedes Jahres eine Art Vorabpauschalsteuer ein. Diese wird bei Verkauf des Fonds mit der tatsächlichen Steuerlast verrechnet, sodass Anleger nicht benachteiligt werden. Die Abrechnung geschieht mit der bereits erwähnten Abgeltungssteuer. Liegt Ihr Steuersatz unterhalb der Abgeltungssteuer, können Sie eine Günstigerprüfung beantragen.