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Steuern sparen, koste was es wolle

Geld anlegen – Steuern sparen, koste was es wolle

Steuern sparen um jeden Preis

Steuern sparen: Ja! – aber bitte nicht um jeden Preis

Eine vermietete Eigentumswohnung kaufen, nur um Steuern zu sparen, einen geschlossenen Immobilienfonds auf Kreditbasis wegen der steuerlichen Begünstigung erwerben oder 15 % Überziehungszinsen zahlen, um in eine Kapitalanlage mit 4 % Rendite einzuzahlen? Diese Schüsse können nach hinten losgehen. Deutsche zahlen zwar ungern Lohn- und Einkommenssteuer und setzen so viel wie möglich beim Finanzamt ab, doch grundsätzlich sehen sie in dieser Besteuerung eine Notwendigkeit, um zur sozialen Gerechtigkeit im Land beizutragen. Anders steht es um die Einstellung gegenüber Steuerabgaben bei Gewinnen aus Kapitalanlagen. Hier tritt ein Geiz zutage, der zum Teil absurd ist. Es werden sogar lukrative Renditen gemieden, wenn es sich dadurch Steuern sparen lässt. Nicht wenige Anlageberater konzentrieren sich seit Jahren auf eine Finanzberatung mit dem Fokus auf Steuerersparnis. Die Rendite wird zur Nebensache, wenn alle Gedanken um die Steuer kreisen.

Steuerfreibetrag nutzen

Viele Sparer suchen gezielt nach Geldanlagen ohne Ertragsteuer. Das sind in der Regel Investitionen mit niedriger Rendite. Bei realisierten Kursgewinnen, Zinsen und Dividenden muss ein Teil des Ertrags abgegeben werden. Eigentlich ist diese Steuer gerecht, denn es gilt für alle Steuerpflichtigen ein einheitlicher Steuersatz von 25 %. Der Staat möchte demnach ein Viertel Ihrer Kapitalerträge für sich in Anspruch nehmen. Haben Sie Investitionen mit hoher Renditeauszahlung, bleibt Ihnen genug übrig, um die Kapitalanlage für Sie rentabel zu machen. Verlust zu machen, um Steuern zu sparen, ist in der Regel wenig sinnvoll. Der Gesetzgeber hat viele Steuerschlupflöcher geschlossen. Die Abgeltungssteuer wird von den Banken einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt. Der Gesetzgeber lässt einen Freibetrag in Höhe von 801 Euro bei Alleinstehenden und von 1.602 Euro bei Verheirateten pro Jahr zu. Dieser Betrag wird von der Bank nicht angetastet, wenn ein Freistellungsauftrag beim Kreditinstitut vorliegt. Die Steuerbefreiung kann auf mehrere Geldinstitute verteilt werden, die Summe aller Freistellungsaufträge darf die Höchstgrenze nicht überschreiten.

Rendite oder Steuervorteile – was beeinflusst die Entscheidungsfindung bei der Altersvorsorge?

Anleger fühlen sich von Finanzprodukten angezogen, die mit Steuervorteilen werben, viel Überzeugungsarbeit muss der Bankberater nicht leisten. Bei der privaten Altersvorsorge ist Vorsicht geraten. Der Hinweis auf einen späteren Steuereinbehalt, mit anderen Worten eine Versteuerung bei der Auszahlung der Altersrente, wird gerne verdrängt. Dieser Zeitpunkt ist in weiter Ferne, warum sich jetzt Gedanken machen? Die Antwort leuchtet ein: Weil Sie spätere Steuerabgaben heute in die Gesamtrendite mit einkalkulieren müssen, um die Rentabilität der Geldanlage zu beurteilen. Nicht nur die Ansparphase ist relevant, sondern auch die Nettoauszahlung am Ende. Bleibt im Alter von der anvisierten Bruttorente nur ein spärlicher Nettobetrag übrig, ist es zum Handeln zu spät. Volle Steuerpflicht gibt es beispielsweise bei der Riester-Rente, wenn sie komplett aus Zulagen sowie Steuerersparnissen finanziert wird. Der Staat gibt die Steuervorteile als Vorschuss und holt sich das Geld später zurück.

Kühlen Kopf bewahren bei versprochenen Steuervorteilen

Hinterfragen Sie kritisch die Steuervorteile bei der angebotenen Geldanlage. Lassen Sie sich alles genau auf Ihre Situation ausrechnen, denn die konkrete steuerliche Behandlung ist von Ihren persönlichen Verhältnissen abhängig. Im Zweifelsfall ist Ihr Steuerberater der passende Ansprechpartner, er kann Ihnen sagen, ob sich die Steuervorteile für Sie auszahlen. Die Nettorendite berücksichtigt den gesamten Zeitraum der Kapitalanlage, von der ersten Einzahlung bis zur Auszahlung. Lassen Sie sich kein X für ein U vormachen. Aktienfonds unterliegen auch der Abgeltungssteuer. Ab 2018 tritt eine Änderung der Besteuerung von Gewinnen in Kraft, eine Pauschale soll zur Vereinfachung beitragen. Bei Verkäufen von Aktienfondsaltanteilen schützt ein persönlicher Freibetrag in Höhe von 100.000 Euro vor Steuern. Die Freibeträge für Zinsen bleiben erhalten. Tipp: Denken Sie daran, der Depotbank den Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorzulegen, um Steuern zu sparen.