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Festgeld

Festgeld ist eine Variante der Geldanlage, bei der Sie einen Sparbetrag für einen festgelegten Zeitraum zu einem festen Zinssatz anlegen. Daher wird Festgeld auch als Termingeld oder Zeitgeld bezeichnet. Innerhalb des vereinbarten Zeitraumes können Sie den Betrag nicht abheben oder anders über ihn verfügen. Am Ende der Laufzeit wird Ihnen das angelegte Geld zuzüglich der Zinsen ausgezahlt. Der Zinssatz ist höher als beim Tagesgeld, über das Sie täglich verfügen können.

Als Festgeldkonto wird das Konto bezeichnet, auf dem Sie das Festgeld anlegen. Dafür benötigen Sie ein Referenzkonto, von dem aus Geld auf das Festgeldkonto eingezahlt wird. Die Laufzeiten für Festgeld betragen in der Regel zwischen 1 Monat und 10 Jahren.

 

  • Festgeld ist eine Anlageform für einen mittelfristigen Sparplan.   Festgeldanlagen besitzen eine Mindestanlagesumme und einen klar abgegrenzten, zeitlichen Rahmen.
  • Beachten Sie, ob Sie Ihr Festgeld vor Ablauf einer Frist kündigen müssen (meist beträgt die Kündigungsfrist nur wenige Tage) oder ob das Geld direkt ohne Ihr Zutun wieder auf Ihr Girokonto überwiesen wird. Sollten Sie die Kündigung versäumen, würde das Geld zum aktuellen Festgeldzinssatz für die gleiche Anlagedauer erneut festgelegt werden.
  • Festgeld ist eine Form der „Termingelder“. Die zweite Form ist Kündigungsgeld. Dabei wird eine feste Kündigungsfrist bei der Anlage vereinbart. Das Geld ist erst dann verfügbar, wenn die Kündigung der Anlage eingereicht und die entsprechende Kündigungsfrist verstrichen ist. Kündigungsgeld besitzt im Gegensatz zum Festgeld in der Regel einen variablen Zinssatz, der sich am Marktzins orientiert.

Ein Festgeldkonto ist ein Konto, auf dem Geld angelegt ist für einen bestimmten Zeitraum. Entsprechend seinem Namen ist das Geld fest angelegt. Das bedeutet für den Kunden, dass er kaum Möglichkeiten auf eine Auszahlung hat, bevor die Vertragslaufzeit abgelaufen ist. Die Zinsen sind dafür im Vergleich zu anderen Anlageformen um einiges höher. Ist die Laufzeit nur für einen kurzen Zeitraum, sind die Zinsen aber niedriger als bei einem Tagesgeldkonto.

Ein weiterer Vorteil vom Festgeldkonto ist, dass keine Anpassung der Zinsen während der Laufzeit durch die Bank erfolgen kann. Manch einer kann das auch als Nachteil sehen, da sich Zinsen positiv wie negativ entwickeln können. Für den Kunden bietet das Festgeldkonto eine Anlageform mit Sicherheitsaspekt, der im Vordergrund stehen sollte.

Bei deutschen Banken und Sparkassen sichert die gesetzliche Einlagensicherung Guthaben bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Kunde und Bank ab – mit gesetzlichem Anspruch auf Entschädigung. Das Geld würde bei einer Bankinsolvenz binnen dreißig Tagen ersetzt werden. Die meisten Angebote für das Festgeld sind von einem Monat bis zu zwei Jahren. Ist die Anlagezeit abgelaufen, bekommt der Kunde das angelegte Geld plus den Zinsen ausgezahlt. Wird das Geld nicht direkt benötigt, ist eine weitere Anlage eine Möglichkeit. Für den aktuellen Vertrag erfolgt eine Anpassung der Zinskonditionen.

Welche Zinsen gibt es auf einem Festgeldkonto?

 

Das Tagesgeld ist an keine feste Laufzeit gebunden. Der Anleger kann hier jederzeit in voller Höhe auf seine Einlagen zugreifen. Beim Festgeld handelt es sich dagegen um eine Termineinlage. Dabei legt der Sparer eine bestimmte Geldsumme über eine vorher festgelegte Laufzeit bei der Bank an. Über diese Anlagedauer kann er auf sein Geld nicht zugreifen. Nur einige Institute lassen dies im Ausnahmefall zu. Meist geht damit jedoch ein Verlust der Zinsen einher. Festgeld wird zu einem im Vorfeld festgelegten Satz verzinst, der im Nachhinein nicht mehr geändert werden kann. Beim Tagesgeldkonto können die Banken den Zins dagegen täglich neu festlegen.

Bei der Verzinsung beider Anlagemodelle orientieren sich die Institute am Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB). Wird dieser nach oben oder unten angepasst, so ändern die Banken in der Regel auch relativ schnell ihren eigenen Tagesgeldzinssatz. Bei Festgeldbanken dauert die Anpassung etwas länger. Sowohl beim Tagesgeldkonto als auch beim Festgeldkonto wird ein Referenzkonto benötigt, von dem Geld auf das Anlagekonto eingezahlt und wieder abgebucht werden kann. Bei einer Geldanlage mit Festgeld können die Banken über den vereinbarten Zeitraum frei über das Kapital des Anlegers verfügen und auf dem Geldmarkt Gewinn machen. Aus diesem Grund liegen die Zinsen auf das Festgeldkonto in der Regel höher als die auf das Tagesgeldkonto.

Termingeld (TermineinlagenTermindepositenFestgeld oder auch banktechnisch befristete Einlagen) sind kurz- bis mittelfristige Geldanlagen bei Kreditinstituten, bei denen die Laufzeit oder Kündigungsfrist mindestens einen Monat beträgt.

Allgemeines[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Termingelder sind eine der drei Formen der Bankguthaben, zu denen noch Sichteinlagen und Spareinlagen gehören. Alle drei Formen unterscheiden sich vor allem durch ihre Laufzeit oder Kündigungsfrist, denn Sichteinlagen sind täglich fällig und verfügbar, die Laufzeit oder Kündigungsfrist von befristeten Einlagen beträgt mindestens einen Monat. Spareinlagen müssen eine Laufzeit oder Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten aufweisen. Es kann daher auch befristete Einlagen mit einer Laufzeit oder Kündigungsfrist von sechs Monaten oder mehr geben, sofern sie ausdrücklich als befristete Einlagen vereinbart werden. Nur Sichteinlagen dürfen neben der Geldanlage auch für Zahlungsverkehrszwecke verwendet werden. Bei normaler Zinsstruktur besitzen die Sichteinlagen das niedrigste Zinsniveau, gefolgt von Termingeldern; die höchsten Zinsen werden normalerweise bei Spareinlagen erzielt.

Auf dem Geldmarkt besteht mit dem Tages- und Termingeldhandel ein Teilmarkt, bei dem Kreditinstitute und institutionelle Anleger Tagesgelder und Termingelder gegenseitig austauschen.

Arten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Je nachdem, ob der Kunde mit der Bank eine feste Laufzeit oder eine bestimmte Kündigungsfrist für seine Geldanlage vereinbart, unterscheidet man zwischen Festgeld und Kündigungsgeld:[1]

  • Bei der Anlage von Festgeldern wird zwischen Kunde und Bank eine feste Laufzeit vereinbart, bei der von vorneherein ein bestimmter Zeitpunkt für die Fälligkeit der Geldanlage verabredet wird. Am Ende der Laufzeit können sie entweder als Sichteinlage weitergeführt werden oder aber prolongiert (verlängert) werden. Bei Prolongation gilt meist der aktuelle Marktzins. Während dieser Laufzeit wird ein Zinssatz festgelegt, der bis zur Fälligkeit unverändert bleibt, eintretende Marktschwankungen bleiben unberücksichtigt. Sollte das Festgeld vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden müssen, so ist dieses in der Regel mit dem Verlust der Zinsen verbunden. Die Laufzeit beginnt hierbei genau an dem Tag der Wertstellung, an dem das jeweilige Guthaben am Konto eingeht.
  • Bei Kündigungsgeldern wird eine bestimmte Kündigungsfrist vereinbart. Will der Bankkunde über seine Geldanlage verfügen, muss er zunächst kündigen und den Zeitraum der vereinbarten Kündigungsfrist abwarten, bis die Geldanlage verfügbar ist. Bis zur Kündigung ist die Einlage unbefristet und deshalb meist variabel verzinslich, nach der Kündigung bekommt sie den Charakter einer Festgeldeinlage, für die ein Festzins vereinbart werden kann.

Die Zinsgutschrift erfolgt bei beiden Arten am Fälligkeitstag der Geldanlage. Die meisten Kreditinstitute setzen Mindestbeträge von 5.000 Euro für die Geldanlage in Fest- oder Kündigungsgeldern fest.

Zweck[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Termingelder dienen ausschließlich der Geldanlage, weil sie während der vereinbarten Laufzeit oder Kündigungsfrist für den Bankkunden nicht verfügbar sind. Erteilt der Bankkunde bei Festgeldern vor Zeitablauf keine neue Weisung, dann verlängert das Kreditinstitut die Termineinlage in der Regel um dieselbe, ursprünglich vereinbarte Laufzeit. Die bereits vergüteten Zinsen werden dann bei der Neuanlage mit verzinst (Zinseszinseffekt). Aufgrund dieser automatischen Verlängerung erhalten Termingelder oft den Charakter mittel- oder langfristiger Geldanlagen. Termingelder eignen sich wegen des Zinsnachteils nicht für langfristige Geldanlagen, sondern sollten den Zeitraum überbrücken, bis über die Geldanlage etwa für Konsumzwecke oder terminlich feststehende Zahlungsverpflichtungen verfügt werden muss.

Situation in Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Rechtsgrundlagen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KWG gilt die Annahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums als Bankgeschäft, das nur mit Erlaubnis der Bankenaufsicht BaFin betrieben werden darf. Deshalb sind ausschließlich Kreditinstitute befugt, Termineinlagen entgegenzunehmen.

Eine Legaldefinition des Begriffs Termineinlagen fand sich in § 3 der Anweisung der Deutschen Bundesbank über Mindestreserven (AMR), wonach Termineinlagen als befristete Verbindlichkeiten mit einer Kündigungsfrist oder Laufzeit von einem Monat bis zu vier Jahren galten. Diese Anweisung wurde wegen der dritten Stufe der Währungsunion durch die Bundesbank aufgehoben.[2] Die EZB bezieht nunmehr Einlagen mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist von bis zu 2 Jahren in die Mindestreservepflicht ein.

Wie sämtliche Bankguthaben unterliegen auch Termingelder bei deutschen Kreditinstituten mindestens der gesetzlichen Einlagensicherung und häufig darüber hinaus der freiwilligen Einlagensicherung einzelner Bankenverbände.

Bedeutung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Bundesbank-Statistik zufolge erreichten die befristeten Einlagen im Februar 2010 rund 62 % aller Einlagen von Nichtbanken im Inland, während der Rest auf Sichteinlagen entfiel. Der größte Anteil entfällt dabei mit knapp 71 % auf Termineinlagen mit einer Befristung von über 2 Jahren. Unter Kreditinstituten und institutionellen Anlegern existiert zudem ein reger Termingeldhandel, auf dem die Marktteilnehmer ihren kurz- bis mittelfristigen Liquiditätsüberschuss oder -bedarf ausgleichen können.

Siehe auch