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Der negative Durchschnittskosten Effekt

Einige Gedanken zum negativen Durchschnittskosteneffekt und Auszahlplänen

Egal, wann wir das Geld benötigen, dass wir in  unserem Fonds angelegt haben, irgendwann müssen wir uns die Frage stellen, zu welchem Termin  wir es brauchen, wieviel wir brauchen und wie lange es reichen soll. Auch das Problem, soll am Ende etwas für Kinder, Enkelkinder oder sonstige Erben übrig bleiben, stellt sich bei einer geordneten Ruhestandsplanung. Oder haben wir selbst geerbt und zahlen das geerbte Geld statt in eine Rentenpolice mit sofortigen oder einen aufgeschobenen Auszahlungsbeginn lieber in einen Investmentfonds ein? Und auch die Frage, nehmen wir jährliche, halbjährliche, quartalsweise oder monatliche Auszahlung in Anspruch, müssen wir vorher klären. Die Fragen sind nicht leicht zu beantworten für den einzelnen, weil sie zum Teil die eigene und letzte Phase des Lebens betreffen.

Aber schauen wir uns zwei der vielen theoretisch möglichen Fälle einmal an:

In unserem ersten Beispiel gehen wir davon aus, Sie haben in einem Fonds 100.000 Euro angespart, die für 30 Jahre reichen sollen. Es soll keine Erben geben. Das Kapital kann also verbraucht werden. Der Bankberater oder die Fondsgesellschaft fragt  nun bei Ihnen an, ob sie einen festen Betrag wünschen oder ob festgelegte Anteile des Fonds verkauft werden sollen?  Der Fonds arbeitet weiter, auch wenn keine Einzahlungen mehr erfolgen und das Beispielkapital von 100.000 Euro bleibt auch weiter Bestandteil des Fondsvermögens. Wir brauchen also eine weitere Zahl aus der Zukunft, das ist die prognostizierte Durchschnittsrendite des Fonds für die nächsten Jahre. In unserem Beispiel gehen wir von 5% aus. In diesem Fall  würde ein monatlicher Betrag von rund 530 Euro über die gesamte Laufzeit zur Verfügung stehen.  Die eigenen Einzahlungen von 100.000 Euro erbringen eine Rendite über die 30 Jahre von 90.782 Euro.

Soll für die Erben etwas übrigbleiben, nämlich der eingezahlte Betrag von 100.000 Euro,  werden die Auszahlungen lediglich aus den anfallenden Erträgen des Fonds  gebildet und das Kapital selbst bleibt erhalten.  Wir erreichen hier eine Auszahlung von 407,00 monatlich, da die  Ausschüttung nur aus der jährlichen Rendite erfolgt. Und die beträgt jährlich 4.888 Euro.

Interessierte werden jetzt mit verschiedenen Jahreszeiträumen und Renditeaussichten ihre eigene Prognose erstellen und die Entscheidungen treffen. Im Internet finden wir sehr viele Rechner dazu. Aber beachten sollte jeder, dass es nur theoretische Durchschnittswerte sind. Es kommen noch unterschiedliche Kosten  hinzu, Spesen und andere Sonderkonditionen, die je nach Anbieter unterschiedlich hoch sein können. Ein Vergleich zwischen den Anbietern  lohnt sich in jedem Fall. Und das Finanzamt darf auch nicht vergessen werden. Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer schmälern für die meisten noch einmal die Rendite auch bei Auszahlplänen. Hier lohnt sich auch wieder eine Steuererklärung für Rentner, da in der Regel die Steuersätze als Ruheständler niedriger sind.  Außerdem sind die Einzahlungen in den Fonds aus bereits versteuerten Einkommen geleistet und nur die Rendite  wird als Einkommen besteuert.

Ist es egal, ob ich Anteile verkaufe oder einen bestimmten Betrag aus dem Fonds haben möchte?

Wie beim Kauf von Fondsanteilen,  wird sich bei einem Auszahlplan bei einer bestimmten Entnahmehöhe der Durchschnittskosteneffekt relativieren. Uninteressant ist es bei unserem Beispiel mit dem Erhalt des Kapitals. Hier bleiben die 100.000 Euro bestehen und die Rente wird aus den Ausschüttungen des Fonds gezahlt.

Im anderen Fall könnte es das Problem geben, dass es bei mehreren negativ verlaufenden Jahren an die Substanz geht, wenn der Fondsinhaber mehr Anteile verkaufen muss, um seinen monatlichen  Betrag zu erreichen.  Diese Anteile stehen dann nicht mehr für einen nachfolgenden Aufschwung mit höherer Rendite zur Verfügung.

Fazit:

Der Cost- Average-Effekt kann bei Auszahlplänen als negatives Element wirken, auch wenn es sich über die langfristige Dauer relativiert.  Das Problem kann aber gelöst werden, in dem der Fondssparer seinen Entnahmeplan im Auge behält und regelmäßig an die Umstände anpasst. Im Gegensatz zu einer privaten Rentenversicherung sind Fondsbesitzer frei in ihren Entscheidungen. Jedes Jahr erhält er seine Abrechnung über die Auszahlungen seines Fondsvermögens und  über die Höhe der angefallenen Kosten sowie den Restbestand seiner Fondsanteile einschließlich der Bewertung der Anteile zum Stichtag. Aus dem online gestellten Rechenschaftsbericht des Fonds, kann der Fondsinhaber die Arbeit des Fonds verfolgen und seine Schlussfolgerungen ziehen und ggf. variabel seine Auszahlungen an die Entwicklung anpassen.  Er hat die Wahlfreiheit seinen Fonds zu wechseln, entweder bei der  gleichen Gesellschaft oder bei anderen Gesellschaften.