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Wenn sich ETFs erstmals dem Bärenmarkt stellen müssen

Wenn sich ETFs erstmals dem Bärenmarkt stellen müssen

Börsengehandelte Indexfonds (ETFs) sind bereits in einer Phase der Blasenbildung …

… warnen einige Stimmen aus der Finanzbranche. Dennoch gelten ETFs bei Verbraucherschützern und Medien weiterhin als eine kostengünstige Geldanlage, mit der auch börsenunkundige Sparer ohne Risiko Vermögensaufbau betreiben können. So investieren viele marktunerfahrene Anleger in die nach der letzten Finanzkrise so populär gewordenen ETF-Sparpläne. Eine Problematik steht im Raum: Die Börsengeschichte hat gelehrt, dass sich stets dann eine Überhitzung des Marktes entwickelt, wenn eine große Anzahl Kapitalanleger das gleiche Finanzprodukt kauft. Allein im Januar und Februar 2018 steckten Investoren in Europa 21 Milliarden Euro in ETFs – ein neuer Rekord.

ETFs müssen sich erst noch in einem Bärenmarkt beweisen

Im Bullenmarkt können Anleger kaum Fehler mit einem Indexfonds machen. Steigen die Indizes, performen auch die ETFs gut. Anders wird sich die Situation stellen, wenn es wieder einmal zu allgemeinen Marktkorrekturen kommt. Von Gewinnen verwöhnte ETF-Sparer könnten bei Kursabwertungen so unruhig werden, dass sie ihre ETFs schnell loswerden wollen. Dies würde einen bereits in Gang gesetzten Abwärtstrend weiter beschleunigen. Kleinanleger in Deutschland könnten eine Enttäuschung erleben, wenn die Kostenersparnis der letzten Jahre verloren geht. Es gab bereits Anzeichen: Im August 2015, an einem sogenannten Schwarzen Montag, verloren einige Indexfonds an der New Yorker Börse bis zu 30 Prozent an Wert – der Handel wurde kurzfristig eingestellt.

Zahlreiche Kleinanleger kaufen Jahre nach der letzten Krise wieder ein Finanzprodukt, das sie kaum verstehen

Beim Kauf eines ETFs holen sich Sparer – entsprechend dem Anteil und der Gewichtung – das komplette Aktienpaket des Index ins Depot. Beim Kauf eines Dax-ETFs zum Beispiel erhält der Sparer Unternehmensanteile aller 30 Dax-Mitglieder. Darunter ist dann auch die bei Kleininvestoren in Verruf geratene Telekom-Aktie. Für die Abbildung der Indizes sind rechnerische und handelstechnische Vorgänge notwendig. Um ETFs besser zu verstehen, sollten Anleger den Unterschied zwischen einem Index-Anbieter und einem ETF-Anbieter kennen. Zu den Indexanbietern gehören beispielsweise die Deutsche Börse oder Standard & Poor?s. Diese kalkulieren in einem fortlaufenden Prozess ihre Indizes, beispielsweise den Dax, den S & P oder den MSCI. Die Indexhäuser verdienen Extra-Geld durch die große Nachfrage nach ETF-Sparplänen. ETF-Anbieter wie Blackrock, Comstage oder Lyxor müssen nämlich den Index-Herausgebern Lizenzgebühren zahlen, damit sie die Börsenindizes für den Verkauf von ETF-Fonds nutzen dürfen.

Anders als bei klassischen, aktiv gemanagten Fonds wie dem NDAC-Aktienfonds kauft kein Fondsverwalter neue Aktien, sobald mehr Geldmittel in das Fondsvermögen fließen. Stattdessen sorgen ETF-Anbieter zusammen mit Market Makern für Liquidität auf dem Markt. Die Geldhäuser und Händler berechnen die An- und Verkaufskurse der ETFs. Market Maker müssen Sorge tragen, stets genügend ETF-Anteile zu besitzen. Ist dies nicht mehr der Fall, kaufen sie beim ETF-Anbieter Anteile nach. Der Wert eines ETFs hinkt dem Index stets hinterher. Zum Teil liegt dies an den eingerechneten Verwaltungsgebühren, die direkt vom Fondsvermögen abgezogen werden. Außerdem werden bei Indizes, die Dividendenzahlungen einrechnen (wie beim Dax), die Steuern zeitgleich vom ETF subtrahiert – der Index selbst ist vom Steuerabzug nicht betroffen. Zum anderen gibt es eine technische Abweichung, den „Tracking Error“.

Aktienfonds sind stärker reguliert als ETFs

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA macht Managern von aktiv verwalteten Aktienfonds weitaus strengere Auflagen als den Herausgebern von passiv gemanagten Indexfonds. Beispielsweise dürfen Aktienfondsverwalter maximal 10 Prozent des Gesamtportfolios in eine einzelne Aktie investieren. Hingegen haben ETF-Anbieter die Erlaubnis der Finanzaufsicht, Einzelpapiere in Höhe von 20 Prozent, unter Umständen sogar bis zu 35 Prozent, zu halten. Die EU-Wertpapierrichtlinie UCITS schreibt Aktienfonds vor, dass Titel mit einem Depotanteil zwischen 5 und 10 Prozent insgesamt maximal 40 Prozent des Gesamtportfolios ausmachen dürfen. Bei Indexfonds reicht der Aufsichtsbehörde die erwähnte 20-35-Regel – ein lockerer Umgang mit dem relativ neuen Finanzprodukt.

Der NDACinvest „outperformte“ im Jahr 2017 viele ETFs

Insgesamt können Anleger in Deutschland auf 1300 unterschiedliche ETFs zugreifen. Die meisten davon sind für Kleinanleger zu riskant – zum Beispiel jene, die aus wenigen Titeln bestehen oder Einzelunternehmen mit starker Gewichtung führen. ETF-Sparer müssen ein gutes Gespür für die Diversifizierung der Indexfonds aufbringen. Wem die Auswahl schwerfällt oder wer glaubt, dass der beste Zeitpunkt für eine Geldanlage in Indexfonds vorbei ist, findet beim NDAC die beste Alternative. Unsere Aktienfonds-Sparpläne brauchen sich hinter ETF-Sparplänen keineswegs zu verstecken – ganz im Gegenteil: Die Wertentwicklung des NDACinvest von über 12 Prozent im Jahr 2017 spricht für sich!