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Der Clubfonds-Ticker
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Auswirkungen von MIFID II

Auswirkungen von MIFID II

MIFID II hält Änderungen für alle bereit, die mit dem Finanzmarkt zu tun haben: Investmentbanken, Broker, Finanzberater ebenso wie für Sie als Anleger. Was genau anders wird, erfahren Sie hier.

Aus Anlegersicht ändern sich durch MIFID II gleich drei Bestandteile im Investmentgeschäft.

Das ändert sich mit MIFID II

Gesprächsaufzeichnungen und Protokolle

Der Bankangestellte, der Ihre Order oder Fragen rund um Ihr Depot telefonisch entgegennimmt, muss das Gespräch aufzeichnen. Er weist Sie davor allerdings auf die Aufzeichnung hin. Im persönlichen Gespräch schreibt der Bankberater ein Protokoll. Die Daten werden archiviert und fünf Jahre lang aufbewahrt. Der Gesetzgeber unterscheidet nicht danach, ob Sie allgemeine Informationen wünschen oder eine konkrete Order ausführen lassen möchten. Die Datenarchivierung dient als Beweisstück bei Streitigkeiten rund um die Anlage.

Aus Beratungsprotokoll wird Geeignetheitsprüfung

Die Geeignetheitsprüfung führt zu automatisch erstellten Anlageempfehlungen. Worin der Unterschied zum herkömmlichen Beratungsprotokoll liegt, lesen Sie in unserem Blog unter “Was ist der Unterschied zwischen MIFID II und MIFID I?” im Unterpunkt “Was unterscheidet die Geeignetheitserklärung vom Beratungsprotokoll?”.

Mehr Transparenz

Bankmitarbeiter müssen offenlegen, wie viel Provision für ein Geschäft fließt. Das gilt für alle Provisionen, nicht nur diejenigen im Privatkundengeschäft. Dadurch sollen Sie die Chance haben einschätzen zu können, ob die Anlage wirklich zu Ihnen passt – oder ob der Bankberater sich mit der Vermittlung ein Taschengeld hinzuverdienen will. Anstoß zu dieser Änderung war ein massives Provisionsdickicht zwischen Analysten und Fondsmanagern. Die Kosten wurden einfach in den Verwaltungsgebühren versteckt.

Beschränkte Produktauswahl

Direkt nach dem Inkrafttreten von MIFID II, waren viele Anleger überrascht. Denn: Lieb gewonnene Fonds waren nicht mehr für den Handel zugelassen. Der Grund dafür waren nicht-regelkonforme Anlegerinformationen. Inzwischen haben die Anbieter ihre Produktinformationsblätter größtenteils aktualisiert. Es darf wieder gekauft werden!

Das Regulatorium MIFID

Das Regulatorium MIFID

Die “Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente”, kurz: MIFID, ist in der neuen Version mehr als 7.000 Seiten stark. Dass es sich hierbei nicht um die unterhaltsamste Lektüre handelt, dürfte klar sein. Um die Umsetzung all der neuen Regeln vorzubereiten, nahmen europäische Banken und Vermögensverwalter mehr als zwei Milliarden US-Dollar in die Hand. Das mag eine Erklärung dafür sein, wieso die Finanzbranche sowohl im Jahr 2007 (MIFID I) als auch 2018 (MIFID II) nur mit verhaltener Begeisterung reagierte. Liebevoll nennen Investmentbanken es “Paragrafen-Monster” und “Geldvernichter”. Tatsächlich versuchten sie bis zuletzt, sich Schlupflöcher offen zu halten. Doch worum geht es bei MIFID II eigentlich?

Der Wertpapierhandel soll transparenter werden

Research-Leistungen müssen ab jetzt von Fondsmanagern bezahlt werden. Die Kosten dafür werden separat ausgewiesen und nicht mehr in den allgemeinen Gebühren versteckt.

  • Dubiose Provisionsmodelle sind schwieriger durchzusetzen.
  • Bisher konnte jeder Fondsmanager seinen Lieblings-Analysten nach “heißen Tipps” fragen. Alternativ war das Email-Postfach gut gefüllt mit Anlagetipps von Banken und Emittenten.
  • Banken mit einem besonders guten Zugang zum Handelsgeschäft haben weniger Vorteile als bisher. Insidertipps müssen leistungsgerecht abgerechnet werden.

Dark Pools werden beschränkt. In Dark Pools können Fondsgesellschaften große Aktienpakete abseits der öffentlichen Börsen handeln. Dabei müssen sie die Ordergröße und den Handelspreis nicht anmelden.

  • Die Dark Pools bleiben aber weiterhin aktiv: Hochfrequenzhändler können nicht gegen die platzierte Order handeln.
  • MIFID II begrenzt das außerbörsliche Handelsvolumen eines Titels: Höchstens 8 % des Marktvolumens dürfen in Dark Pools gehandelt werden.
  • Findet zu viel Trading in Dark Pools statt, haben Privatanleger das Nachsehen. Sie bekommen nicht den besten Preis und müssen höhere Handelsgebühren bezahlen. Abrupte Kursgewinne und -verluste überraschen sie.

Finanzakteure sollen vorsichtiger werden

Die BaFin setzt auf eine frühe Risikoerkennung. Damit will sie Turbulenzen an den Finanzmärkten vermeiden. Im Fall des Falles will sie schnell eingreifen können.

  • Finanzinstitute sollen fast alle Handelsgeschäfte direkt melden – Preis und Volumen inklusive.
  • Wertpapierhändler müssen sich auf jeder Handelsplattform identifizieren. Dafür geben sie ihre Pass- oder Personalausweisnummer an.
  • Broker müssen bei jedem Geschäft die Uhrzeit notieren.
  • Alle Gespräche im Zusammenhang mit einer Investmententscheidung werden aufgezeichnet oder protokolliert. Anschließend wandern sie für fünf Jahre ins Archiv.

Anlegerschutz im Fokus

Den europäischen Staatsmännern und -frauen war ein Ziel besonders wichtig: der Anlegerschutz. Damit kleine Sparer nicht mehr so leicht um ihren Notgroschen gebracht werden, bietet MIFID II gleich mehrere Vorschriften:

  • Jede Bank braucht einen Compliance-Beauftragten. Er überwacht die Produktsicherheit.
  • Die Informationsblätter zu den Anlageprodukten werden umfangreicher.
  • Provisionen werden beschränkt. Der Unterschied zwischen abhängiger und unabhängiger Beratung wird betont.
  • Die Geeignetheitserklärung ersetzt das Beratungsprotokoll.

Was unterscheidet die Geeignetheitserklärung vom Beratungsprotokoll?

Bisher musste der Anlageberater nach seiner Beratung ein aufwendiges Protokoll schreiben. Die Geeignetheitsprüfung macht das leichter. Auf der Basis der bereits bekannten Anlageneigung und Risikobereitschaft sowie eines standardisierten Fragebogens bekommt der Anleger automatische Produktempfehlungen. Sie sind für den Anleger geeignet. Was das bringen soll? Geschickte Berater sollen noch weniger Chancen haben, komplizierte und riskante Produkte an den risikoscheuen Privatanleger zu bringen.