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Zwei Urteile, die einiges bewegten und noch bewegen werden

Zwei Urteile, die einiges bewegten und noch bewegen werden

Ein Kommentar von Torsten Arends, Geschäftsführer NDAC-Anlegerclub

Zweimal haben die höchsten deutschen Gerichte in Karlsruhe kürzlich Urteile von weitreichender Tragweite gefällt.
Eigentlich sollte es nur eine Formalie werden. Denn die Vorinstanzen urteilten im Bankenstreit mit der Verbraucherzentrale über die Rechtmäßigkeit der schweigenden Zustimmung der Kunden zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Sinne der Banken. Meist verbergen sich dahinter Gebührenerhöhungen oder die kreative Schaffung ganz neuer Gebühren für Konten und Depots und damit verbundene Dienstleistungen der Kreditinstitute. Das würde in diesem Fall wieder bedeuten, wer sich nicht äußert, der stimmt schweigend zu. Meistens machten das die Kunden auch, wenn wieder einmal seitenlange kleingedruckte Änderungen im Postfach lagen. Das hatte überwiegend etwas mit Bequemlichkeit in Verbindung mit dem Nichtverständnis der Neuregelungen, die im besten Banken- und Juristendeutsch verfasst sind, zu tun.
Und genau diese erwartet Formalie bescherte den Banken jetzt ein Desaster, denn sie müssen sich plötzlich wieder in Kundennähe üben. Was war geschehen? Im jüngsten Urteil hat der Bundesgerichtshof ihnen verboten, die AGB`s einfach per Mitteilung an die Kunden zu ändern. Preiserhöhungen dürfen nicht mehr verfügt werden – das Unternehmen muss seine Kunden davon überzeugen und um ihr ausdrückliches Einverständnis bitten. Für Privatkunden ist das eine gute Nachricht. Sie können nun sogar einen Teil ihrer Kontogebühren zurückfordern, wenn die Bank nicht ausdrücklich gebeten hat, den neuen Geschäftsbedingungen zuzustimmen. Im Einzelfall kommen dreistellige Summen zusammen, haben die Verbraucherverbände ausgerechnet. Einige Banken werden das nicht überleben, denn das Urteil der höchstrichterlichen Instanz bedeutet, dass Milliardenforderungen auf die Kreditinstitute zurollen. Für die meisten Banken, Sparkassen und Volksbanken war das Privatkundengeschäft die einzige Möglichkeit mit den meist älteren Kunden noch Geld zu verdienen. Die Kreditinstitute müssen jetzt ausrechnen, wie viele Filialen sie sich leisten können und welche Mitarbeiter sie noch dafür brauchen. Sie müssen schnell echte Leistungen wie faire Beratung, personengebundene Dienstleistungen und ordentliche Betreuung entwickeln. Ein (fast) ganz neues Gefühl für den König Kunde.
Auch ein anderes Urteil der „roten Roben“ in Karlsruhe wird für die Wirtschaft und die Verbraucher in Deutschland gravierende Änderungen bringen. Vergangene Woche entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das von der Koalition gefeierte Klimagesetz verfassungswidrig ist. Die obersten Richter gaben der Regierung die Aufgabe, bis 2022 die Klimaschutzziele so anzupassen, dass nicht alles die künftige Generation zu tragen hat.
Nach nur einer Woche reagiert die Koalition auf das Urteil und passt die Klimaziele an. Aber nicht nur deshalb, weil Karlsruhe diese Forderung stellte, sondern auch, weil die EU eine weitreichendere Klimastrategie fährt, ging das dieses Mal relativ schnell mit der Umsetzung des Urteils. Und dann sind wir ja auch noch in einem Super-Wahljahr.
Im Einzelnen soll beschlossen werden, bis 2030 wolle Deutschland nun 65 Prozent weniger Treibhausgase ausstoßen als 1990. Im alten Gesetz lag das Ziel bei 55 Prozent. Zudem soll die Klimaneutralität, das bedeutet der nahezu völlige Verzicht auf CO2-Ausstoß, schon 2045 statt 2050 erreicht werden. Klimaneutralität bedeutet, nur noch so viele Treibhausgase auszustoßen, wie auch wieder gebunden werden können.
Das soll durch den Ausbau erneuerbarer Energien erreicht werden. Nun ist das ein sehr schönes Ziel, allein ihrem Autor fehlt der Glaube an die vollständige Realisierung. Denn solange der Endkunde, also wir Verbraucher, die Zeche zahlen, sollen in Form der weiter gegebenen CO2—Abgaben, EEG etc. , die zu den jetzigen Preiserhöhungen in breiter Front ohne Kompensation führen, die Klimapolitik in der Bevölkerung nicht oder nur teilweise durchsetzungsfähig sein. Ob das reicht??? Da wird wohl noch einiges in der Zeit in Bewegung kommen.
Zudem hat das Bundeskabinett in der abgelaufenen Woche die erste deutsche Strategie für nachhaltige Finanzierung (“Sustainable Finance”) auf den Weg gebracht. Das Paket sieht 26 Maßnahmen vor, die die Finanzwelt nachhaltiger machen sollen. Die Bundesregierung will mehr Anreize für Investitionen in Klimaschutz und Nachhaltigkeit setzen.
Zu den Änderungen gehören etwa eine Nachhaltigkeitsampel für Finanzprodukte, an der sich Anleger orientieren können sowie die Pflicht zu umfassenden Nachhaltigkeitsberichten für börsennotierte und große Unternehmen. Der Bund wird seine Aktienanlagen in nachhaltige Papiere umschichten. Ok, das würde dann nicht viel Arbeit machen, denn Ihrem Autor fallen im Augenblick nur die Deutsche Telekom, die Deutsche Post, die Commerzbank und die Lufthansa als große Beteiligungen ein. Was will der Bundesfinanzminister, egal welcher Parteizughörigkeit, in Zukunft da umschichten?
Die CDU hat gesprochen! Nein, noch kein eignes  Wahlprogramm wurde vorgelegt, sondern Argumentationshilfen gegen das Programm der Grünen. Schön wäre es gewesen, wenn die langjährige Regierungspartei gleich ein eigenes alternatives Wahlprogramm vorgelegt hätte.
Und der Impffortschritt hierzulande soll jetzt auch Vorteile für die Geimpften bringen. Eventuell kurbelt das ja die Binnenkonjunktur an. Es wäre so dringend notwendig!