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US-Berichtssaison, Handelszahlen, ein Blick nach Taiwan, neuer grüner Vorschlag sowie ein BGH-Urteil

US-Berichtssaison, Handelszahlen, ein Blick nach Taiwan, neuer grüner Vorschlag sowie ein BGH-Urteil

Ein Kommentar von Torsten Arends, Geschäftsführer NDAC-Anlegerclub

Nicht, dass wir die noch ausstehenden Berichte der börsennotierten US-Unternehmen als unbedeutend einstufen, aber der Höhepunkt der US-Berichtssaison liegt nun hinter uns. Zusammenfassend können wir feststellen, dass bisher gerade einmal zwölf Prozent der Unternehmen die Gewinnerwartungen der Analysten verfehlt haben, bei den Umsätzen waren es 17 Prozent. Das durchschnittliche Gewinn- und Umsatzwachstum liegt bei 83 bzw. 23 Prozent. Trotz dieser Zahlen fiel die Reaktion des Marktes, wie schon in den drei zurückliegenden Berichtssaisons, mager aus. Dazu beigetragen haben auch Firmenchefs großer IT-Konzerne, die sich mit dem Verweis auf Lieferschwierigkeiten bei Vorprodukten recht verhalten zur weiteren Umsatzentwicklung äußerten. Es scheint also noch ein langer Weg, auch in Europa, vor uns zu liegen, bis die Lieferketten wieder reibungslos funktionieren. Der S&P 500 verbuchte dennoch den sechsten Monat in Folge Zugewinne. Angesichts der vergleichsweise hohen Bewertung, einer abnehmenden Konjunkturdynamik in den USA sowie einer sich möglicherweise anbahnenden erneuten Anlegerrotation von hochgewichteten Pandemiegewinnern, bspw. wie IT- und Kommunikationsunternehmen zu Nachzüglern aus den Bereichen Konsum, Reise und Freizeit, könnte die Rally in den kommenden Monaten jedoch ein wenig ins Stolpern geraten. Von einem lang anhaltenden Kursrückgang gehen wir erst einmal nicht aus, aber eine Seitwärtsbewegung wird von den Marktbeobachtern in der Urlaubszeit weiterhin erwartet.

Die Verbraucher gehen wieder mehr einkaufen, auch wenn der Einzelhandel viele Kunden wahrscheinlich dauerhaft an die Online-Konkurrenz verloren hat. Deutsche Einzelhandelsaktien liegen zwar mit einer Performance von 5,5 Prozent seit Jahresbeginn etwa 8,5 Prozentpunkte hinter dem Gesamtmarkt aber gemessen am deutschen Prime All Share Index haben seit Beginn des zweiten Quartals deutlich aufgeholt. Ok, deshalb brauchen unsere beiden Depotwerte Amazon und Alibaba keine Sorgen haben, sie beherrschen den Einzelhandel nach wie vor.

Wir haben mit TSMC eine Aktie neu aus Taiwan in unserem Clubfonds. Also werfen wir einmal einen schnellen Blick auf den dortigen Aktienmarkt, denn der blieb hinter den Erwartungen der Marktbeobachter zurück. Der Aktienmarkt Taiwans hat in den vergangenen fünf Jahren zwar 145 Prozent in Euro zugelegt und seit Jahresbeginn immerhin 25 Prozent. Als im Mai die Regierung angesichts rasant steigender Infektionszahlen den ersten landesweiten Lockdown überhaupt verhängt hatte, brachen die Kurse um mehr als 15 Prozent ein. Aber alles stellte sich nur als Wachstumsdelle heraus. Das erwartete Gewinnwachstum taiwanischer Unternehmen liegt mit 17 Prozent für die nächsten zwölf Monate leicht unter dem Schnitt der Schwellenländer Asiens. Dies dürfte jedoch auch an den zuletzt gestiegenen Anlageinvestitionen der Halbleiterproduzenten liegen, die die Basis für ein mittelfristig höheres Gewinnwachstum bilden.

Ein neues Ministerium soll bei einem Wahlsieg der Grünen geschaffen werden, das Klimaschutzministerium. Naja, so neu ist es auch wieder nicht, bisher wurde es eben Umweltministerium genannt. Neu ist nur, dass ein Vetorecht für dieses wahrscheinlich dann von den Bündnisgrünen geführte Ministerium gegen alle Maßnahmen, die dem Klimaschutz zuwider laufen, vorgesehen ist. Schon die Koalitionsverhandlungen mit der Union dürften sicher an diesem Thema scheitern. Überhaupt liegen zwischen Grünen und Union Welten, was den Klimaschutz betrifft. Kohlefreund Armin Laschet betrachtet Industrie und Klima stets getrennt und Wirtschaftsexperte Friedrich Merz ist der Meinung, durch Klimaschutz würde das Land deindustrialisiert. Das ist schon sehr weit rechts außen und mit den Grünen auf der linken Seite nicht kompatibel. Und auch eine Koalition mit Beteiligung der FDP dürfte in Bezug auf das neue Vetorecht an der Haltung der Liberalen scheitern. Außerdem ist das Amt des Bundeskanzlers bereits mit der Richtlinienkompetenz ausgestattet, d.h. er bestimmt nach Artikel 65, Satz 1, die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Er hat damit das Recht, die grundlegenden Richtungsentscheidungen der Bundesregierung zu treffen. Der Bundesfinanzminister hat ein Vetorecht gegen Gesetzesvorhaben, die gegen das Etatrecht verstoßen. Und nur der Vollständigkeit, die Minister für Justiz und Inneres sowie das Bundesfamilienministerium, sofern es um Frauenpolitik geht, haben ebenfalls Vetorechte. In der Regel war es in der Vergangenheit meistens aber so, dass die jeweiligen Minister die aufgetretenen Streitigkeiten ohne Veto regelten. So können wir davon ausgehen, dass auch weiterhin die Wirtschaft Vorrang hat. Und die Wirtschaft wird sich dem Umweltschutz sehr wohl von allein widmen, birgt er doch auch sehr viele Chancen mit Umwelt bspw. mit moderner Umwelttechnologie Geld zu verdienen oder die Kosten zu senken. Denken wir dabei nur an die Bepreisung von CO2 durch die Emission-Zertifikate.

Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, unterliegt einem Verbot. So kann man das Urteil des obersten deutschen Gerichtes in dieser Woche zusammenfassen. Bei Cum-Ex-Geschäften handelte es sich nach Ansicht des Bundesgerichtshofs um Steuerhinterziehung. So dürften jetzt einige Banker zittern, die das Dividendenstripping als zusätzlichen Service für reiche und superreiche Kunden anboten. Dem Bundesfinanzminister werden die Einnahmen aus den zu erwartenden Urteilen durchaus gelegen kommen.