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Der Wahnsinn um die Corona-Pandemie geht weiter

Ein Kommentar von Torsten Arends, Geschäftsführer des Niedersächsischen Anlegerclubs (NDAC)

Der Wahnsinn um die Corona-Pandemie geht weiter

Der Wahnsinn um die Corona-Pandemie geht weiter und beschäftigte die Politik und Wirtschaft auch in dieser Woche. Statt mit einheitlicher Stimme die Empfehlungen der Wissenschaftler zu befolgen, spricht die Politik mit mehrfach gespaltener Zunge. Und wenn wir uns das so international betrachten, dann auch überall  in den verschiedenen Ländern.

Wir sind alle keine Virologen bzw. Wissenschaftler, die sich mit der Pandemie und ihren medizinischen Folgen auskennen bzw. diese einschätzen können, wann es an der Zeit ist den Lock down zu beenden.

Aber wir sind als Kleinanleger mit einem gewissen Sachverstand für volkwirtschaftliche Zusammenhänge ausgerüstet und durchaus in der Lage einzuschätzen, welche Schäden die Pandemie bisher verursachte. Und wieder verursachen werden, wenn die Maßnahmen zu früh gelockert werden. Das Covid 19-Virus kennt keine Grenzen, wohl aber die globalisierte Wirtschaft.

So mussten wir erleben, dass die 10 Millionen Schutzmasken diese Woche mit Hilfe der Bundeswehr aus China geholt wurden. Allerdings brauchen wir nach seriösen Berechnungen einen ausreichenden Schutz in der Industrie und speziell im Gesundheitswesen ca. 1,2 Milliarden Masken. Wir sehen also, dass trotz der Eigeninitiativen der Unternehmen und der Bürger hierzulande, die Zeiten der Quarantäne dazu nutzen um Masken herzustellen, es wohl noch eine lange Zeit dauern wird, bevor wir ausreichend mit Mund-Nasen-Schutz versorgt sind. Und die Idee die Masken, unterstützt mit Steuermitteln, wieder in Deutschland nach hier geltenden Standards herzustellen, erscheint auf einmal wieder jedem einleuchtend. Und das gilt nicht nur für Masken, sondern auch für Desinfektionsmittel, Beatmungsgeräte, die intensivmedizinischen Geräte etc., denn die Globalisierung stößt an ihre Grenzen. 

Virtuelle Hauptversammlungen

Unser Depotwert Bayer hat diese Woche als erstes Unternehmen aus dem DAX am 28.04.2020 seine virtuelle Aktionärsversammlung durchgeführt. (Wir werden uns die Ergebnisse von Bayer ansehen und darüber in den nächsten Tagen berichten.) Seit dem 27.03.2020 ist es laut Gesetzgeber gestattet, eine Aktionärs- oder Gesellschafterversammlung online abzuhalten.

Nach dem Wortlaut des Aktien- und GmbH-Gesetzes sollen Versammlungen der Anteilseigner zwar grundsätzlich als Präsenzveranstaltungen abgehalten werden. Die Eigentümer einer Kapitalgesellschaft sollen physisch zusammenkommen, um über die auf der Tagesordnung stehenden Punkte persönlich, gegebenenfalls durch einen Vertreter, zu beraten, zu diskutieren und zu entscheiden.

Dagegen sprachen die zahlreichen bestehenden Quarantäne- und Hygienebestimmungen, speziell die Kontaktsperren. Ein Widerspruch, der nach der Pandemie den Gesetzgeber und die Gerichte noch lange Zeit beschäftigen wird, denn es werden bereits Bedenken gegen diese Form der Online- Hauptversammlung laut.

Denn völlig unakzeptabel ist z.B., dass der Vorstand vorgeben kann, dass Fragen bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung elektronisch eingereicht werden müssen. Auch nicht, dass der Vorstand nicht alle Fragen einzeln beantworten muss, sondern zusammenfassen und sogar auswählen kann. Wenn die Verwaltung durch eine gezielte Auswahl der Fragen Einfluss auf die Abstimmungsentscheidung nehmen kann, stellt dies, im Vergleich zum aktuell geltenden Recht, eine deutliche Beschneidung des Fragerechts der Anteilseigner und damit der elementaren Aktionärsrechte dar. Hoffen wir, dass Vorstände und Aufsichtsräte die ihnen nun offenstehenden Regelungen nicht zu ihren Gunsten missbrauchen. Die Gesellschafter sind immer noch die Eigentümer und die haben Rechte.

Skandal bewiesen oder nicht?

Wer im DAX 30 gelistet ist, gehört zum Adel der deutschen Unternehmen. Naja, dass ab und zu mal getrickst wird und diverse Skandale bekannt werden, gehört irgendwie zum Geschäft dazu. Und bisher haben die  Unternehmenslenker immer wieder den Kopf aus der Schlinge gezogen. 

Ihr Autor ist schon seit langer Zeit Beobachter der Märkte, dass aber ein Sonderprüfbericht der renommierten Wirtschaftsprüfgesellschaft KPMG als ein „Bericht des Grauens“ (Spiegel online 28.04.2020) bezeichnet wird, ist auch für ihn neu. So geschehen bei dem Geschehen um das DAX 30–Mitglied Wirecard. Wir erinnern uns, dass gegen den international tätigen Zahlungsabwickler aus Aschheim bei München immer wieder Vorwürfe- speziell durch die britische „Financial Times“- erhoben wurden. Wir hatten in der Vergangenheit darüber berichtet. Jetzt wirft der neue KPMG-Bericht erneut dunkle Schatten auf die Gesellschaft von CEO Markus Braun. Nun warten wir erst einmal, wie alle seriösen Berichterstatter,  die Stellungnahme von M. Braun ab. Fakt ist aber, Wirecard spaltet die wirtschaftsaffine Öffentlichkeit in bedingungslose Unterstützer und misstrauische Skeptiker.

Eins können wir zum Abschluss der Woche  noch mit Sicherheit sagen, am diesjährigen 1. Mai fallen die schon in den letzten Jahren schon nicht mehr sehr großen Maikundgebungen der Gewerkschaften dem Virus COVID 19 zum Opfer. Trotzdem werden unsere Leser die Gelegenheit nutzen, mit ihren Familien und Freunden einen Feiertagsspaziergang in den Mai zu machen, natürlich unter Beachtung der geltenden Schutzmaßnahmen!