Es dauert zwar noch ein halbes Jahr, bis das neue Gesetz über die Förderung des privaten Alterssparens mit Fonds und ETF in Kraft tritt. Ab 01. Januar 2027 können fast alle Beschäftigten ein Wertpapierdepot eröffnen, Fonds kaufen und sie erhalten für jeden eingezahlten Euro einen üppigen Zuschuss vom Staat dazu. Das in die Jahre gekommene Riester-Sparen soll (wenig lukrativ, bürokratisch, mehr Kosten als es den Sparern Rendite bringt) damit ebenfalls entsprechend reformiert werden. Mit dem neuen Vorsorgedepot sollen rund 42 Millionen Beschäftigte leichter und über den Kapitalmarkt für die Rente sparen. Sämtliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigten sowie Selbständigen und Handwerkern. Im Endeffekt kommt es einer Zeitenwende in der privaten Altersvorsorge gleich.
Wie immer bei diesen historischen Zeitenwenden in Deutschland (Vermögensbildungsgesetz, Riester, Rürup etc.), kämpfen Banken, Versicherer und Broker um einen Markt der neu verteilt wird. Jetzt könnten unsere Leser sagen, die staatliche Förderung gab es bspw. schon bei Riester oder bei meinem Bausparvertrag, nichts neues also?! Nicht nur bei den Produkten selbst wird der Wettbewerb in neuen Dimensionen kreativ ausgetragen. Zusätzlich zu den staatlichen Zulagen dürfen Anbieter mit Sonderprämien Überzeugungsarbeit leisten. Die Finanzbranche wittert ein riesiges Geschäft. Eine Summe von 26 bis 56 Milliarden Euro könnte in solche Depots fließen und das jedes Jahr, schätzt S&P Global. Nicht unrealistisch, wenn nur jeder zweiter Förderberechtigte 100 Euro im Monat zurücklegen würde. Dass Konkurrenz das Geschäft belebt ist eine alte Weisheit. Und hier kommt die Konkurrenz vom Staat, der mit einem organisierten Standarddepot im Kampf um die Vorsorgesparer eintritt.
Wir empfehlen daher, nichts zu überstürzen und nicht gleich abzuschließen, wenn der erste Vertreter, egal vom wem, an der Haustür klingelt.
Kommen wir nun zur Frage, die wohl besonders auf den Nägeln brennt: Wie hoch ist eigentlich die staatliche Förderung, lohnt sich das überhaupt?
Für jeden eingezahlten Euro gibt es eine gewisse Förderung vom Staat. Ein paar Grundregeln sind dabei schon zu beachten. Mindestens 120 Euro müssen im Jahr eingezahlt werden, also 10 Euro monatlich, damit die Fördertöpfe für den einzelnen Sparer geöffnet werden. Wichtig zu wissen, das Geld gibt es nur einmal im Jahr, genauer gesagt am Jahresende. Das bedeutet z.B. für die Sparleistung 2027 wäre die Förderung im Januar 2028 fällig.
Aktuell sind zwei Förderstufen im Gesetz vorgesehen: Für jeden eingezahlten Euro bis 360 Euro jährlich, gibt es 50 Prozent: Spart man also 30 Euro im Monat auf die Gesamtsumme von 360 Euro gibt es eine Förderung von 180 Euro dazu. Das ergibt dann 540 Euro. Jeder Euro über 360 Euro wird nur noch mit 25 Prozent gefördert. Allerdings ist Fördergrenze von 1.800 Euro jährlich zu beachten. Wer also in unserem Beispiel die maximale Sparleistung von 1.800 Euro jährlich einzahlt, hat sich eine Förderung von 540 Euro verdient, was im Endeffekt 2.340 Euro ergibt. Dazu kämen noch die Renditen durch mögliche Kursgewinne und Dividenden.
Wer es sich leisten kann, sollte über die Förderhöchstgrenze von 1.800 Euro hinausgehen, denn die Beiträge sind steuerlich absetzbar. Noch etwas als Sahnehäubchen obendrauf, die Depotgewinne sind bis zur Auszahlung steuerfrei und arbeiten demzufolge über die gesamte Zeit in voller Höhe mit, egal ob sie thesaurierend oder ausschüttend sind.
Allerdings sollten Rentner beachten, (egal wann sie in Rente gehen (dürfen)), die dann ja auf das angesparte Kapital zurückgreifen: Es werden dann Steuersätze je nach dem dann geltenden Recht Steuern fällig. Unter diesem Gesichtspunkt erscheint eine Überzahlung nicht immer vorteilhaft. Ihr Autor empfiehlt daher, die maximale Förderung mitzunehmen. Sollte noch Geld übrig sein, wäre das überschüssige Kapital in einen anderen Fonds, der nicht an die starre Einhaltung der Altersgrenzen gebunden ist. (aktuell ja die Rente mit 67, es wird aber bekanntlich bereits eine Anhebung diskutiert). Durch einen weiteren flexiblen Fonds ist es auch möglich, zwischendurch über das Kapital zu verfügen, wenn der Sparer es benötigt. Gründe dafür gibt es bekanntlich genug.
Hinweis: Ein vorzeitiges Antasten des Kapitals gilt wie schon bei Riester als „förderschädliche Verwendung“, was nichts anderes bedeutet, als das die Zulagen und Steuervorteile aufgehoben werden und an den Fiskus zurückgezahlt werden müssen. Ausnahmen gibt es für die Finanzierung von Immobilien, aber das schauen wir uns im weiteren Verlauf an.
Die Produktlandschaft ist ziemlich umfangreich und komplex geraden. Es gibt vier verschiedene Grundprodukte. Darüber hinaus kann jeder Anbieter, egal ob Banken, Broker, Investment- oder Versicherungsgesellschaften, weitere Angebote für die Kunden machen.