Die Banken und Sparkassen, aber auch der Staat, gehen in einer Variante B davon aus, dass sich das Konzept vielleicht weiter fortsetzen lässt.
Also: 10 Euro könnten die dann 18-Jährigen auch weiterhin einzahlen – das wäre ja auch nicht viel im Monat. Nach Abzug eventueller Gebühren hätten die Bürger unter den gleichen Bedingungen zum Rentenbeginn mit 67 Jahren rund 175.000 Euro im Depot. Damit können Rentner doch schon leben – oder etwa nicht? Schauen wir uns die Sache etwas genauer an.
Da wäre als Erstes der Kaufkraftverlust des Kapitals, genannt Inflation, die das Kapital schon weniger werden lässt. Zwar sagt die EZB, dass sie ein Inflationsziel von zwei Prozent jährlich anstrebt. Das ist eigentlich zu verkraften bei acht Prozent Rendite. Aber was passiert, wenn die Rendite in einem Jahr sinkt und die Inflation über längere Zeit plötzlich zehn Prozent beträgt? Das haben wir leider alles schon erlebt. Eine Inflation kommt schleichend und verharrt lange in der Volkswirtschaft. Die Lösung sieht der Autor in einer Anpassung der Raten an die Inflationsrate – bei zehn Prozent Inflation also 11 Euro pro Monat.
Das zweite Problem sind Gebühren und Steuern. Ein Depot zu eröffnen und einen regelmäßigen Sparplan darauf abzuschließen, kostet jährlich Gebühren, die an der Summe des eingezahlten Kapitals zehren. Die Banken wollen schließlich auch leben …
Dass der Staat am Ende des Prozesses auf die Steuern schielt, ist eigentlich logisch: Er möchte ja das Geld, das er in der „Frühstartrente“ großzügig am Anfang spendiert hat, wenigstens teilweise wiederhaben. Aktuell beträgt der Steuersatz noch 25 Prozent Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Okay – gehen wir einmal davon aus, dass der „Soli“ dann vielleicht nicht mehr zu zahlen ist. Aber bis dahin sind sicher neue Steuersätze fällig – da ist Vater Staat sehr erfinderisch und wird es wohl auch bleiben.
Wenn wir uns dann die Lage der Kranken- und Pflegeversicherung anschauen, die heute schon an chronischer Unterfinanzierung leidet, dann werden die Beiträge wohl ebenfalls auf das Altersvorsorgekapital ausgeweitet.
Es wird auch Wechselfälle des Lebens geben, die bedeuten können, dass der Depotinhaber nicht bis zum Ende sparen kann. Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrentner müssen beispielsweise auf ihr Kapital zugreifen können. Auch das Schonvermögen für Arbeitslose muss um das Kapital in der Frühstartrente angepasst werden.
Das nächste Problem sieht der Autor in den ständigen Zahlungsschwierigkeiten des Staates selbst. Denn wenn der Staat wirklich sparen muss, wird er die Beiträge für die Frühstartrente aussetzen. Erinnert sei hier an das versprochene Klimageld der Vorgängerregierung, auf das wir heute immer noch warten – und wohl noch ein paar Jahre weiter warten müssen.
Die Lösung bestünde darin, dass die Haushälter das jährlich aufzuwendende Kapital aufgrund der vorgegebenen Altersbedingungen planen und schon vorher als grundgesetzlich geschütztes Sondervermögen in den jährlichen Haushalt unangreifbar einstellen, um es auch in Krisenzeiten in die Frühstartrente zu investieren.
Auch rein technische Fragen sind noch offen: Müssen Eltern den Antrag zur Depoteröffnung für ihre Kinder stellen oder geschieht das automatisch, weil dann schon alles digital erfasst wird? Wer ist für die Einzahlung zuständig – die Kindergeldkasse oder das Finanzamt? Ganz wichtig ist: bloß keine neue Behörde schaffen!
Kommen wir zu einem weiteren wichtigen Punkt: Wie viel an Kenntnissen in Investmentfragen traut der Staat seinen Bürgern zu, um den richtigen Fonds auszuwählen? Oder wird es einen gemeinsamen Aktienfonds für alle Bürger geben?
Schauen wir uns in diesem Zusammenhang den vielbeschworenen Kenfo an, der 2017 für die Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung aufgrund des Atomausstiegs geschaffen wurde. Wir hatten über ihn schon mehrfach berichtet. Für das Jahr 2024 wird eine Rendite von 9,4 Prozent ausgewiesen, die die rund 50 Mitarbeiter erwirtschaftet haben und die Zielrendite von 4,1 Prozent weit übertrafen. Allerdings muss man dazu sagen: Es sind nur 35 Prozent Aktien im Fonds enthalten. 25 Prozent des Fondskapitals sind in risikotragenden Anleihen und 10 Prozent in risikoarmen Staatsanleihen investiert. Der Rest verteilt sich auf illiquide Anlagen. Es handelt sich also nicht um einen reinen Aktienfonds, wie bei der Frühstartrente geplant.
Natürlich wäre es günstig, das Kapital in einem Aktienfonds zu bündeln. Das dürfte allerdings über die Jahre ein gewaltiges Flaggschiff werden. Aber welcher Fonds wird es sein? Über die Gestaltung der Frühstartrente schweigen sich die politischen Akteure in Berlin bislang aus. Doch zumindest über die Probleme und Fragen, die wir in unserer Beitragsreihe angesprochen haben, sollte Klarheit bestehen.
Natürlich werden weitere Probleme auftreten, die wir dann später noch ausführlich besprechen werden.
Eine zweite Riester- oder Rürup-Rente sollten wir uns nicht noch einmal erlauben. Der demografische Wandel verlangt Antworten auf die sozialen Fragen – und daran wird sich jede Bundesregierung messen lassen müssen. Die Einführung der Frühstartrente erscheint als eine gute und, weil ausbaufähige, Lösung.