Ganz so schlecht, wie sie jetzt gemacht wurde, war sie ursprünglich nicht gemeint. Die Deutschen sollten privat für ihr Rentenalter mit den staatlich geförderten Riesterrenten vorsorgen.
Die regierende rot-grüne Koalition unter Bundeskanzler Gerhard hatte schon damals erhebliche Zweifel an dem Satz des CDU-Arbeitsministers Norbert Blüm, der da behauptete: „Die Rente ist sicher“ Nun gut, vielleicht war sie Blüms Zeiten noch ein wenig sicherer als heute.
Aber Fakt ist, hätten sich damals alle, Regierung und Opposition an einen Tisch gesetzt und darüber beraten, was die Demoskopen auch schon in dieser Zeit berechneten, nämlich dass die Rente auf Grund der Alterung der Gesellschaft nicht sicher ist und entsprechende Schlussfolgerungen für eine private Altersvorsorge gezogen, wir würden heute nicht so belämmert in Fragen der Altersvorsorge dastehen.
Die rot-grüne Bundesregierung steuerte als erstes dagegen und entwickelte die Riester-Rente, benannt nach dem damaligen Arbeits-und Sozialminister Walter Riester, die ab 2002 jedem Arbeitnehmer offenstand und für die der Staat auf eingezahlte Beträge staatliche Förderung auf jeden Vertrag einzahlte. Ziel war es, die Lücke aus den sinkenden gesetzlichen Rentenzahlungen privat zu schließen. Die Förderung wurde im Altersvermögensgesetz (AVmG) geregelt.
Die Förderung kann nur für Beiträge zu zertifizierten Altersvorsorgeverträgen in Anspruch genommen werden. Der Zulagenberechtigte darf die angesparten Mittel vor der Auszahlungsphase nicht schädlich verwenden. Schädlich wäre die Verwendung, wenn der Deckungsstock planwidrig nicht für die Sicherung des Lebensstandards im Alter verwendet würde. Zudem ist mit Hilfe des Anbieters rechtzeitig ein Antrag zu stellen. Die Zertifizierung durch das Bundesfinanzministerium ist and die folgenden Vorgaben geknüpft:
- Bei Auszahlungsbeginn muss mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge (Eigenleistung + staatliche Zulage) garantiert werden,
- Leistungen dürfen frühestens ab 60. Lebensjahr (bei Vertragsabschluss ab 2012: 62. Lebensjahr) erbracht werden (Ausnahme: Berufsgruppen mit früherem Beginn der gesetzlichen Rentenversicherung, z. B. Piloten und Bergarbeiter),
- Die Leistung muss als lebenslange Rentenzahlung erfolgen, etwa als Leibrente oder Auszahlungsplan, der mit einer Leibrente vom 85. Lebensjahr an verbunden ist,
- Abschluss- und Vertriebskosten müssen auf mindestens fünf Jahre verteilt werden (Teilweise Zilmerung)),
- Der Versicherer hat Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten sowie den Stand des Altersvorsorgevermögens, die Beitragsmittelverwendung sowie Anlageaspekte der Kapitalanlage offenzulegen,
- Eine vierteljährliche Kündigungs- oder Ruhestellungsmöglichkeit muss eingeräumt sein,
- Laufende Beitragszahlung.
Daraus ergaben sich dann die Riesterprodukte:
- Banksparpläne, die zu Rentenbeginn in Rentenversicherungen umgewandelt werden, über die die Auszahlungen erfolgen,
- klassische private Rentenversicherungen (gegebenenfalls mit zwingendem Ausschluss der Kapitaloption),
- Fondsgebundene Rentenversicherungen,
- Fondssparpläne
- Einbezug in die Betriebliche Altersversorgung, das bedeutet: Verwendung einer Pensionskasse oder eines Pensionsfonds beziehungsweise Direktversicherung,
- Wohnriester Darlehen und- Bausparverträge
Anbieter von Fondssparplänen und fondsgebundenen Rentenversicherungen müssen den Kapitalerhalt garantieren. Da sich die Garantie aufgrund der hohen Volatilität von Aktienfonds bekanntlich nicht darstellen lässt, verwenden Fondsgesellschaften und Versicherungen diversifizierte Anlagekonzepte; beigemischt werden zur Garantieabsicherung etwa Rentenfonds mit Schuldnern hoher Bonität, da diese sichere Renditen erwirtschaften. Der Aktienanteil in den Sparplänen wird dahin maximiert, dass die erwarteten sicheren Erträge aus Anleihen, mögliche Verluste an den Aktienmärkten bis zum Ende der Laufzeit auszugleichen verstehen. Da Lebensversicherer über eigene Grundsicherungsvermögen verfügen, ziehen sie statt Rentenfonds meist diesen zur Absicherung der versprochenen Kapitalgarantie heran.
Soweit die gesetzlichen Vorgaben für die Anbieter der Riester-Verträge (Versicherungen, Banken, Fondsgesellschaften, Bausparkassen etc.)
Diese machten sich an die Schaffung der neuen Angebote, um den Bürgen das Sparen schmackhaft zu machen und schickten ihre Vertreter hinaus ins Land, um die Bürger zu überzeugen. Viele Bürger, die förderberechtigt waren, ließen sich von den neuen Sparformen auch überzeugen.
Um die Zulagen kümmerte sich eine extra geschaffene Behörde, die Zentrale Zulagenstelle für das Altersvermögen (ZfA) in Brandenburg (Havel). Die ZfA ist wiederum eine Verwaltungseinheit der Deutschen Rentenversicherung (Bund) und übernimmt die Berechnung, Kontrolle, Auszahlung und gegebenenfalls Rückforderung von Zulagen. Sie steht dazu im Kontakt mit den vertragsinvolvierten Finanzämtern, Anbietern, Besoldungsstellen und Familienkassen.
Der Riester-Sparer stellt den Zulagen-Antrag über das Unternehmen, bei dem er den Sparvertrag abgeschlossen hat.
Schon allein aus den gesetzlichen Vorgaben ergibt sich, dass hier ein bürokratisches Monster geschaffen wurde. Dazu kamen die Fehler, die später nicht korrigiert wurden. Die ersten Riester-Rentenauszahlungen zeigten, dass relativ wenig bei den Rentnern ankam. Kein Wunder, denn der Vertrieb und die Absicherungsmaßnahmen der Anbieter fraßen die Renditen auf. Letztendlich konnten manche Rentner froh sein, wenn sie am Ende ihr Kapital plus die staatlichen Zulagen herausbekamen.