Ein Kommentar von Steffen Koch, Öffentlichkeitsarbeit des Niedersächsischen Anlegerclubs (NDAC)
Baukindergeld: staatlicher Zuschuss zur Immobilienfinanzierung
Mittlerweile gibt es in Deutschland durchaus einige staatliche Hilfen und Förderungen, die sich auf das regelmäßige Sparen der Bürger oder konkret auf die Finanzierung eines Eigenheims beziehen. Die neueste Förderungsmaßnahme in diesem Bereich ist das Baukindergeld, welches rückwirkend zum 1. Januar des Jahres 2018 eingeführt wurde. Das Baukindergeld richtet sich speziell an Familien, die ihren Wunsch nach den eigenen vier Wänden realisiert haben oder zukünftig eine entsprechende Immobilienfinanzierung durchführen möchten. Aufgrund der relativ hohen Einkommensgrenzen gehen Experten davon aus, dass das Baukindergeld schon in 2-3 Jahren ausgeschöpft sein wird, da der Staat zunächst nur einen bestimmten Gesamtbetrag zur Verfügung stellt.
Welche Förderung für Familien bzw. Sparer gibt es in Deutschland?
Bevor wir näher auf das Baukindergeld eingehen, möchten wir Ihnen zunächst noch einen Überblick darüber geben, welche anderen Förderungen seitens des Staates es bereits für Sparer bzw. Familien gibt, die an die private Altersvorsorge oder ein Eigenheim denken. In der Übersicht sind es die folgenden Förderungen, die in diesen Bereich fallen:
· Arbeitnehmersparzulage
· Wohnungsbauprämie
· Riester-Rente inkl. Wohnriester
· Rürup-Rente (vornehmlich für Freiberufler und Selbstständige)
· KfW-Förderung (Weiterbildung und Finanzierung)
Einige dieser Förderungen lassen sich sehr gut in eine Eigenheimfinanzierung eingliedern, insbesondere das sogenannte Wohnriester, die Wohnungsbauprämie sowie natürlich die KfW-Förderung, die es im Bereich Eigenheimfinanzierungen gibt. Hinzu kommt wie erwähnt ab 2018 das Baukindergeld, welches Familien mit mindestens einem Kind in Anspruch nehmen können.
Was beinhaltet das Baukindergeld?
Wie Sie am Namen bereits erkennen, ist das Baukindergeld eine Förderung, die sich auf Familien mit Kindern bezieht. Natürlich erhält allerdings nicht das minderjährige Kind den Förderbetrag, sondern – wie es bei derartigen Förderungen üblich ist – die gesetzlichen Vertreter, also in der Regel die Eltern. Sinn und Zweck des Baukindergeldes ist es vor allem, mehr Familien als bisher die Chance zu ermöglichen, den Wunsch nach einem Eigenheim zu realisieren. Dazu kann das Baukindergeld vor allem dadurch beitragen, dass es sich um zusätzliches Eigenkapital handelt. Kreditsuchende Familien haben so eine etwas bessere Chance bei den Banken, dass die entsprechende Baufinanzierung auch tatsächlich genehmigt wird. Wie eingangs bereits erwähnt, stellt die Bundesregierung bisher einen bestimmten Topf an Fördermitteln zur Verfügung. Da bereits zahlreiche Familien das Baukindergeld in Anspruch genommen haben, ist davon auszugehen, dass diese Mittel zunächst einmal nur noch ein bis zwei Jahre ausreichen werden.
Mit welchen Förderungen können Familien rechnen?
Vom Betrag her ist das Baukindergeld tatsächlich aktuell die lukrativste Förderung, die Familien im Zusammenhang mit einer Eigenheimfinanzierung und der Realisierung des Wunsches nach den eigenen vier Wänden zur Verfügung steht. Der Grund besteht darin, dass pro Kind ein Baukindergeld in Höhe von 1.200 Euro im Jahr gezahlt wird. Daraus ergeben sich die folgenden Summen an Baukindergeld, die Familien pro Jahr erhalten können:
· 1 Kind: 1.200 Euro
· 2 Kinder: 2.400 Euro
· 3 Kinder: 3.600 Euro
Bezüglich der Höhe der Förderung gibt es keine Einschränkung, sodass tatsächlich Familien, die grundsätzlich Anspruch auf das Baukindergeld haben, auch immer den vollen Betrag in Höhe von 1.200 Euro pro Kind erhalten. Lediglich eine Einschränkung ist zu beachten, nämlich dass die Förderung für maximal drei Kinder gezahlt wird. Für das vierte Kind gibt es demzufolge kein Baukindergeld mehr, sodass automatisch der Betrag von insgesamt 3.600 Euro auch der Betrag ist, den Sie pro Jahr maximal erhalten können.
Das Baukindergeld wird allerdings nicht zeitlich unbefristet gezahlt und auch nicht, bis das Kind volljährig ist. Stattdessen gibt es eine festgelegte Dauer von zehn Jahren, die dann allerdings wiederum für alle Empfänger des Baukindergeldes gilt. Demzufolge können Familien damit kalkulieren, dass sie insgesamt je nach Anzahl der Kinder zwischen 12.000 und 36.000 Euro innerhalb von zehn Jahren vom Staat erhalten. Dies führt auch zu einer wichtigen Kalkulationssicherheit, denn das Ziel des Baukindergeldes ist es unter anderem, die Kreditzusage seitens der Bank wahrscheinlicher zu machen. Wenn der Kreditgeber nun weiß, dass er beispielsweise bei einer Familie mit zwei Kindern fest mit einem Eigenkapital in Höhe von 24.000 Euro kalkulieren kann, fällt die Kreditzusage natürlich leichter, als wenn die Familie über kein oder nur ein geringes Eigenkapital verfügt.
Welche Voraussetzungen sind an die Vergabe des Baukindergeldes geknüpft?
Zunächst einmal gibt es eine Grundvoraussetzung, die jede Familie erfüllen muss, um das Baukindergeld zu erhalten. Diese Voraussetzung besteht darin, dass mindestens ein im Haushalt lebendes und minderjähriges Kind vorhanden ist. Darüber hinaus ist eine zweite wichtige Voraussetzung zu beachten, denn die Zahlung des Baukindergeldes ist an Einkommensgrenzen geknüpft. Diese Grenzen sind allerdings relativ hoch, sodass keineswegs nur Familien mit einem relativ geringen Einkommen in den Genuss dieser staatlichen Förderung kommen. Die Höhe der Einkommensgrenze ist abhängig von der Anzahl der Kinder und wie folgt gestaffelt:
· 1 Kind: 90.000 Euro
· 2 Kinder: 105.000 Euro
· 3 Kinder: 120.000 Euro
Die Grenzen für den Bezug des Baukindergeldes liegen also erheblich über dem durchschnittlichen Jahreseinkommen in Deutschland, denn dieses beläuft sich aktuell auf rund 30.000 Euro. Selbst wenn man bei einer Familie also von zwei Vollzeiteinkommen ausgeht, lägen die Einkommensgrenzen für das Baukindergeld immer noch deutlich über diesem durchschnittlichen Betrag.
Warum sollten Familien das Baukindergeld beantragen?
Das Baukindergeld wird als Förderung an solche Familien gezahlt, die ein Eigenheim kaufen bzw. bauen und demzufolge finanzieren müssen. Diesen Familien ist es nahezu ohne Einschränkung zu empfehlen, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, das Baukindergeld zu beantragen. Zum einen erhält man im Prinzip ohne weitere Verpflichtungen pro Kind 1.200 Euro jährlich vom Staat geschenkt. Zum anderen sollten sich Familien deshalb etwas mit dem Beantragen der staatlichen Förderung beeilen, weil die Mittel für das Baukindergeld nicht in unbegrenzter Höhe zur Verfügung stehen. Insgesamt besteht der Topf, aus dem das Baukindergeld gezahlt wird, aus drei Milliarden.
Experten rechnen allerdings damit, dass das Baukindergeld auf dieser Grundlage nur noch für etwa 12 bis 24 Monate ausreichen wird, da schon mehr vielen Familien einen Antrag gestellt haben, als die Regierung ursprünglich kalkuliert hatte. Wenn Sie also mit Ihrer Familie ein Eigenheim finanzieren möchten, gibt es prinzipiell keinen Grund, sich das Geschenk von jährlich 1.200 Euro pro Kind vom Staat nicht abzuholen. Dies gilt natürlich insbesondere für kreditsuchende Familien, die mit relativ wenig oder gar keinem Eigenkapital ausgerüstet sind, sodass die Kreditentscheidung seitens der Bank bezüglich der Immobilienfinanzierung vielleicht sogar negativ ausfallen könnte.