Ihr Torsten Arends, Geschäftsführung des NDAC
In der abgelaufenen Woche hatten die Frauen in unserem Land und in dieser Welt wieder an einem Tag, den Internationalen Frauentag, die ungeteilte Aufmerksamkeit der Männer (hoffentlich!) und der Medien. Erstmals fand der Frauentag übrigens am 19. März 1911 statt. 1921 wurde sein Datum durch einen Beschluss der zweiten internationalen Konferenz kommunistischer Frauen in Moskau endgültig auf den 8. März gelegt. Dieses Datum wählten dann auch die Vereinten Nationen im internationalen Jahr der Frau 1975 zum „Tag der vereinten Nationen für die Rechte der Frau und den Weltfrieden“ und richteten dazu erstmals am 8. März 1975 eine Feier aus.
Hat sich aber etwas für die Lage der Frauen in Deutschland speziell geändert, wenn es um die Gleichstellung von Mann und Frau im Beruf, im Alter und in der Gesellschaft geht? Während fast jeder zweite befragte Mann mit seiner wirtschaftlichen Lage zufrieden ist, sagen das bei den Frauen nur 37 Prozent. Ein Grund hierfür dürfte das Gender-Pay-Gap (Geschlechtsspezifisches Lohngefälle) von 18 Prozent (unbereinigt) in Deutschland sein. Das bedeutet, dass Frauen 18 Prozent weniger als Männer verdienen. Außerdem sind Frauen häufiger alleinerziehend und teilzeitarbeitend. Auch der Fakt, dass Frauen dabei weniger optimistisch in die Zukunft blicken, dürfte mit den ökonomischen Rahmenbedingungen zusammenhängen.
Damit im Zusammenhang steht die Altersabsicherung der Frauen. Auch im Alter haben Frauen in Deutschland deutlich geringere Einkünfte als Männer. Mit Jahreseinkünften von 17.814 Euro brutto lagen Frauen im Alter ab 65 Jahren im Jahr 2021 deutlich hinter den gleichaltrigen Männern, die auf 25.407 Euro kamen. Das geschlechtsspezifische Einkommensgefälle, auch „Gender Pension Gap“ (Geschlechtsspezifisches Rentengefälle) genannt, betrug damit 29,9 Prozent, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Als wichtige Gründe für die Lücke gelten die höhere Teilzeitquote bei den Frauen, geringer bezahlte Jobs und häufigere Auszeiten etwa zur Kinderbetreuung, zur Pflege der Angehörigen etc.
Zu den Alterseinkünften zählen bekanntlich Alters- und Hinterbliebenenrenten und -pensionen sowie Renten aus individueller privater Vorsorge. Rund 29 Prozent der erfassten Frauen erhielten Hinterbliebenenrenten, also Zahlungen aus der Altersversorgung ihrer verstorbenen Partner. Würden diese Bezüge bei der Betrachtung ausgenommen, würde die geschlechtsspezifische Rentenlücke auf 42,6 Prozent wachsen. Bei den Männern erhielt nur jeder 20. eine Hinterbliebenenrente.
Trotz gut gemeinter sozialpolitischer Verbesserungen durch die Politik wie Mütterrente, Anhebung des Mindestlohnes auf 12 Euro, Grundsicherung und –rente etc., ist es nicht die gelungen, die Einkommensverhältnisse der Frauen im Alter nachhaltig zu verbessern.
Wegen der geringeren Einkünfte sind Frauen im Alter eher armutsgefährdet und häufiger durch Wohnkosten überlastet als Männer. Die Statistiker erwarten auch für die Zukunft deutliche Unterschiede bei den Altersbezügen, weil Frauen nach wie vor zu 47,4 Prozent und damit deutlich häufiger in Teilzeit arbeiten als Männer.
Das beweist auch eine Umfrage von Fidelity International: Jede vierte Frau (26 Prozent) in Deutschland geht davon aus, im Ruhestand ihr gewünschtes Einkommen tatsächlich zu erreichen. Männer sind da wesentlich zuversichtlicher (43 Prozent). Sie zahlen auch wesentlich mehr in die Vorsorge ein. Während Männer in den letzten zwölf Monaten durchschnittlich 2.076 Euro für ihre Altersvorsorge aufwendeten, waren es bei den Frauen 1.534 Euro (Differenz immerhin 542 Euro).
Frauen vernachlässigen gewollt oder ungewollt wichtige Faktoren, wenn sie ihre Rücklagen fürs Alter planen. Gerade mal etwas mehr als jede dritte befragte Frau (36 Prozent) kalkuliert den gewünschten Lebensstandard nach dem Renteneintritt mit ein. Ein weiterer Stolperstein bei der Ruhestandsplanung ist, dass die längere Lebenserwartung bei Frauen oft nicht einbezogen wird, denn Frauen leben heute durchschnittlich ca. 83 Jahre (Männer: ca. 78 Jahre).
Andere Risiken wie Kosten für eine Langzeitpflege (auch für Familienangehörige) berechnet der überwiegende Teil nicht in seine Ruhestandsplanung mit ein. Hier sind beide Geschlechter ungefähr gleich betroffen. Auch die Inflation gehört jetzt wieder in die Ruhestandsplanung. Was nützt zum Beispiel eine Dynamisierung der privaten Renten- oder Kapitallebensversicherung von zwei bis fünf Prozent, wenn die jährliche Inflation wie aktuell bei 8 Prozent liegt.
Wir sehen also gerade an solchen Studien, wie wichtig die langfristige private Vorsorge ist. Sie gehören nicht nur um den 8. März in den Fokus der Öffentlichkeit.
Leider sehen viele die Möglichkeiten einer zusätzlichen Altersvorsorge auf Aktienbasis noch nicht als das geeignete Element der Ruhestandsplanung an, obwohl die Bundesregierung bekanntlich auch auf einen Baustein Investmentrente für die Zukunft setzt.
Wir möchten mit unserem NDAC-Clubfonds einen Beitrag für die Absicherung leisten. Es gibt ihn ganz flexibel als Sparplan und/oder ein- und mehrmalige Kapitalanlage. Und auch die Auszahlung kann sehr flexibel als monatliche Rente oder in anderen Auszahlungstranchen gestaltet werden.
Die gesetzliche und gegebenenfalls betriebliche Altersvorsorge ist nur ein Basisbaustein der Ruhestandsplanung. Darauf werden wir auch in Zukunft in unseren Newsletter immer hinweisen. Jede Rentenreform stellt nur eine staatlich garantierte Basis und damit eine Grundsicherung für das Alter dar. Wer sich im Alter mehr leisten will, muss anders planen. Das gilt übrigens nicht nur für Frauen.