
Torsten Arends, Geschäftsführung des NDAC
In hitzigen Wahlkampfzeiten kann es schon einmal passieren, dass es auch Aussagen gibt, die dann von anderen Politikern der gleichen Partei wieder eingefangen werden müssen. Zumal wenn der Kanzlerkandidat mit seiner Partei so weit zurück liegt, dass er wohl kaum noch Chancen hat, den ersehnten Wahlsieg und damit den Einzug in das Kanzleramt zu schaffen. Aber bei Robert Habeck und seinen Grünen hat es doch irgendwie Methode. Er ist nicht nur Wahlkämpfer, sondern (leider!) auch Wirtschaftsminister und im Nebenamt Vizekanzler unseres Land, so dass seine Äußerungen sehr ernst genommen werden.
Gerade wer aus der Küche heraus Wahlkampf betreibt, sollte den Wählern reinen Wein einschenken. Wirtschaftsminister Robert Habeck tut das und schlägt jetzt vor, zur Stabilisierung der Krankenkassen, auch Kapitaleinkünfte der Versicherungspflicht zu unterwerfen. Doch das ist ein alter und sehr, sehr saurer Wein in neuen Schläuchen. „Welcome back, Bürgerversicherung.“ Habeck ist vor dem Wort Bürgerversicherung zunächst zurückgeschreckt, jetzt aber ließ die grüne Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge im Bundestag die Katze aus dem Sack. Langfristiges Ziel sei die schon oft diskutierte Bürgerversicherung, sagte sie im Deutschlandfunk.
Betrachten wir das Ganze einmal aus Sicht der Kapitalanleger. Wenn sie für das Alter vorsorgen oder aus einem Grund sparen, werden die Anleger dann auch noch mit Abzügen bestraft. Und das dann zweimal, denn sie zahlen schon die Kapitalertragssteuern (abzüglich des Freibetrags) auf die Erträge der Anlage. Und wenn die Grünen dann behaupten, dass es nur die reichen Anleger betreffen soll, kann man nur darüber den Kopf schütteln. Am Ende der Anlage sind alle Kapitalerträge sehr hoch. Das ist schließlich der Sinn und Zweck von Kapitalanlagen, dass Anleger davon leben und im Alter eine Zusatzrente beziehen können. Oder eine Schlusszahlung für die Immobilie leisten können etc. Und die Freibeträge? Wie das so ist mit Freibeträgen, werden sie der Kassenlage angepasst. Und das meist nach unten, wie man aus der Vergangenheit weiß.
Auch systematisch geht Habecks Vorschlag in die falsche Richtung. Er erfordert viel zusätzliche Bürokratie und ist nicht halb so gerecht, wie er tut. Zunächst verkannte der grüne Wahlkämpfer, dass wie gesagt nicht nur Reiche Kapitaleinkünfte beziehen, sondern dass in vielen Fällen auch Familien, Sparer und Rentner davon abhängig sind, etwa von kleinen Mieteinkünften und Wertpapieranlagen. Und Habeck wusste offenbar auch nicht, dass freiwillig gesetzlich Versicherte, die Einkünfte unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze beziehen, jetzt schon Krankenkassenbeiträge auf ihre Kapitaleinkünfte zahlen.
Die reichen Anleger, die er damit treffen wollte, zahlen (wenn sie überhaupt gesetzlich versichert sind!) nichts weiter ein. Die Beitragsbemessungsgrenze setzt hier ein Stoppzeichen, was darüber liegt ist beitragsfrei.
Natürlich schafft der Vorschlag wieder eine Menge Bürokratie in den Kassen, die müssen nämlich zusätzliche Abteilungen schaffen für die Erfassung. Na gut, wenn die Digitalisierung so weit ist, fallen diese wieder weg.
Und was passiert mit den Erträgen, die nicht Deutschland erzielt werden. Und den Bitcoin-Konten weltweit?
Und es stellt sich zum Schluss auch noch beispielsweise die Frage, wie das mit der Verlustverrechnung ist. Bekommen Anleger dann zu viel gezahltes Geld wieder, wenn sie Verluste erzielen?
Dieses Problem hat Habeck und seine grüne Truppe, wobei auch Teile der SPD für eine Bürgerversicherung sind, nicht beantwortet. Wir dürfen nur hoffen, dass Habeck, niemals wieder seine Fähigkeiten überschätzt und in einer neuen Koalition nicht wieder nach dem Amt des Wirtschaftsministers, oder gar noch schlimmer des Finanzministers, greift. Kulturstaatsminister ist doch auch was Schönes und vielleicht seinen Fähigkeiten angemessen.
Auf die jüngste Ernüchterung an den Börsen folgt ein neuer Kaufrausch: Am vergangenen Mittwochnachmittag erreichte der deutsche Leitindex DAX40 ein Rekordhoch von 20.625 Punkten. Auslöser waren die Inflationsdaten aus den USA, die auch an der Wall Street für Erleichterung sorgten. Zwar zog die Teuerungsrate in den USA zum Jahresende – wie erwartet – erneut an, da Waren und Dienstleistungen im Dezember im Vergleich zum Vorjahr um 2,9 Prozent teurer wurden. Die Daten des US-Arbeitsministeriums zeigen jedoch, dass die viel beachtete Kerninflation etwas nachgegeben hat – ein wichtiger Faktor für die Märkte und für die Zinsdebatte.
Experten erwarten, dass in diesem Jahr wieder mehr deutsche Unternehmen an die Börse gehen werden. Es könnte in Deutschland bis zu zehn IPOs (Initial Public Offerings) mit einem Emissionsvolumen in Milliardenhöhe geben, schätzen sie. Das liegt daran, dass sich die Marktbedingungen für Unternehmen entscheidend verbessert haben. In Deutschland gibt es einige Firmen, bei denen über Börsengange spekuliert wird – doch ob diese tatsächlich erfolgreich verlaufen würden, hängt von einem Faktor mit Signalwirkung ab. Ein Beispiel für einen möglichen Börsengang in der ersten Jahreshälfte ist das Medizinunternehmen Stada. Warten wir es also ab. Im vergangenen Jahr sind in Deutschland sechs Unternehmen an die Börse gegangen. In Europa gab es insgesamt 148 IPOs, in Nordamerika 145. Das waren mehr Börsengänge als 2023, aber etwa zwei Drittel weniger als 2021. Nun sind Börsengänge nicht das Non-Plus-Ultra der Aktienanlage, aber wenn es sich um einen guten Wert handelt und das ganze Börsenumfeld stimmt, dann können wir als Anleger durchaus auch auf Gewinne bei einem Börsengang hoffen.