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Änderungen in der Anlagepraxis

MIFID II in der Anlagepraxis

Möglicherweise haben Sie seit der Einführung von MIFID II im Januar 2018 bereits einmal mit Ihrem Anlageberater telefoniert. Dieser wird sie zu Beginn des Gesprächs darauf hingewiesen haben, dass das Gespräch aufgezeichnet wird. Das Band landet im Anschluss für fünf Jahre im Archiv – egal, ob Sie eine Order aufgegeben oder sich nur allgemein informiert haben. Bankangestellte müssen Sie über alle Kosten informieren, die bei Ihrer Anlage anfallen und welche Provision die vermittelnde Bank für das Geschäft bekommt. Bisher galt diese Regelung vorrangig im Bauspar- und Versicherungsgeschäft.Hat Ihr Broker eine telefonische Handelsfunktion, listet Ihnen die nette Dame vom Band alle relevanten Informationen auf. Das mag lästig und zeitraubend sein, ist jedoch eine direkte Folge von MIFID II. Dasselbe gilt für das Onlinebanking. Ihr Broker muss Ihnen alle Kosteninformationen zur Verfügung stellen. Die meisten Anbieter lösen diese Aufgabe, indem Sie Ihnen die Kostenübersicht für Ihre Anlage in Ihr elektronisches Postfach einstellen. Sie haben die Wahl, ob Sie die Unterlagen, ebenso wie etwa das Produktinformationsblatt, lesen oder nur ablegen. Ausgedruckt umfassen die Unterlagen zu einem Fonds oftmals mehrere hundert Blatt Papier.

Ebendiese Unterlagen waren auch der Grund dafür, wieso bestimmte Wertpapiere kurz nach dem Inkrafttreten von MIFID II nicht mehr gekauft werden konnten. Weil die Informationsblätter nicht vollständig waren, wurden die Papiere aus dem Handel genommen. Sowohl private als auch institutionelle Anleger reagierten verärgert – besonders, wenn ihre Anlageentscheidung von den Kosteninformationen unabhängig war. Mehrere tausend Anlageprodukte waren betroffen. Auch wenn die Investmentbanken dieses Problem größtenteils bereits gelöst haben, bleibt ein Kritikpunkt: Der Kostenausweis gilt immer nur für ein konkretes Produkt. Der Vergleich mit einem ähnlichen Angebot eines anderen Anbieters ist aufwändig und zeitraubend. Darüber hinaus könnten die höheren Research-Kosten von Finanzinstituten auf die Anleger umgelegt werden.