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Reiseriese TUI mit Vollkaskoschutz für Pauschalreisende

Reiseriese TUI mit Vollkaskoschutz für Pauschalreisende

Dem Touristen ist kaum geläufig, welche Bürokratie sich hinter seiner Buchung der Pauschalreise für die schönsten Wochen des Jahres verbirgt. Die Zahl der unschönen Urlaubsbegebenheiten, aus denen der Reisende Schadensersatzansprüche nach § 823 BGB, des Bürgerlichen Gesetzbuches gegen den Reiseveranstalter geltend macht, nimmt ständig zu. Aus diesem Grunde, aber auch zur Harmonisierung des EU-weiten Reiserechts hat die Europäische Union vor wenigen Jahren eine neue Richtlinie für Pauschalreisen beschlossen. Die muss bis zum Jahr 2018 von den EU-Mitgliedsländern in nationales Recht umgesetzt werden. Hier in Deutschland geschieht das mit dem neuen Reiserecht für Pauschalreisen, gültig ab Juli dieses Jahres. Davon betroffen ist auch die TUI als das europaweit größte Touristikunternehmen. Die TUI-Aktie ist einer von etwa 20 Werten, die der NDAC in seinem Portfolio unter der Kategorie Mittelstand und Nebenwerte führt. TUI gehört mit einer Depotgewichtung von zurzeit 2,6 Prozent seit dem Jahr 2017 zu den erfolgreichen Werten im NDACinvest-Aktienfonds.

Pauschalreisende mit besseren Verbraucherrechten bei TUI

Die Pauschalreise ist das genaue Gegenteil einer Individualreise. Anstelle sich den Urlaub mit vielfältigen Buchungen, Zahlungen und den dazugehörigen Risiken selbst zusammenzustellen, wird alles als Pauschale bei einem einzigen Vertragspartner gebucht, so wie bei der TUI. Pauschalreise wird so definiert, „dass ein Reiseveranstalter dem Reisenden mindestens zwei Reiseleistungen im eigenen Namen zu einem einheitlichen Reisepreis anbietet“. Zu den Elementen des Pauschalreisevertrages gehören auch zukünftig

  • Personenbeförderung
  • Unterbringung mit und ohne Teil- beziehungsweise Vollverpflegung
  • Autovermietung
  • Touristische Neben- und Zusatzleistungen

Um dieses neue Pauschalreiserecht für die TUI-Reisenden noch attraktiver zu gestalten, wird für Reisebuchungen ab Juli mit dem TUI Plus Paket ein Vollkaskoschutz geboten, vergleichbar mit dem Kraftfahrzeug. Bausteine wie

  • Hotelaufenthalt
  • Rundreise
  • Mietwagen, Wohnmobil und Camper von TUI Cars
  • ….. und andere mehr

werden automatisch und vielfach ohne Zusatzkosten mit weiteren TUI-Serviceleistungen kombiniert.

Die wichtigsten unter ihnen sind

  • 24h Betreuungsservice
  • Professionelles Krisen- und Sicherheitsmanagement weltweit
  • TUI-SMS-Service
  • Personalisiertes Serviceportal „Mein TUI“
  • Digitaler Reiseführer zuzüglich Landkarte
  • Absicherung der TUI-Kundengelder im Insolvenzfall über TUI
  • TUI Plus Paket buchbar online im Internet und offline im TUI-Reisebüro

Deutlich mehr Zeit für Reisemängel

Die momentane Regelung sieht vor, dass Reisemängel jeglicher Art binnen Monatsfrist beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden müssen. Dazu kann sich der Urlauber demnächst zwei Jahre lang Zeit lassen. Gerechnet wird ab dem Zeitpunkt, zu dem die Reise beendet wird. Inwieweit diese längere Frist notwendig ist, wird die Zukunft zeigen. Geltend gemachte Mängel werden während der Reise vor Ort dokumentiert. Die bisherige einmonatige Frist ist sicherlich recht kurz; zwei Jahre erscheinen andererseits übermäßig lang.

Preisänderungsspanne zugunsten der Reiseveranstalter vergrößert

  • Noch können Urlauber den Pauschalreisevertrag kostenlos kündigen, wenn sich der Pauschalbetrag nach der Reisebuchung um fünf und mehr Prozent erhöht.
  • Ab Juli beträgt der „Aufschlag“ bis zu acht Prozent, den der Reisende akzeptieren muss.
  • Während bisher eine Reisepreiserhöhung nach vier Monaten vor Reiseantritt nicht mehr möglich war, ist diese Frist jetzt auf 20 Tage, also knapp drei Wochen verkürzt.
  • Die Möglichkeiten für Leistungsänderungen nach erfolgter Buchung werden deutlich zugunsten der Reiseveranstalter erweitert, sprich gelockert. Diese Änderungen gelten als angenommen, sofern der Pauschalreisende ihnen nicht aktiv widerspricht. Solch typische Änderungen beziehen sich auf die Unterkunft mit Hotelaustausch, auf die Verpflegung im Hotel oder auf den gebuchten Mietwagen am Urlaubsort.

Reisende nach wie vor bei TUI bestens aufgehoben

Für den Pauschalreisenden von TUI sind das insgesamt gute Nachrichten. Das vergangene Reisejahr hat gezeigt, dass sich eine Insolvenz binnen Stunden wie ein weltweiter Flächenbrand auswirkt. Mit dem TUI Plus Paket im Reisegepäck hat der gestrandete Urlauber in der Ferne einen direkten Kontakt in die Heimat. Ob die neue Zweijahresfrist zur Geltendmachung von Mängeln ausgeschöpft werden muss, sei dahingestellt; vier Wochen wie bisher können jedoch denkbar knapp sein.Wir berichten über dieses neue Pauschalreiserecht auch deswegen an dieser Stelle, weil unser „Depotwert TUI“ ganz maßgeblich davon betroffen ist. Buchstäblich im Minutentakt werden TUI-Pauschalreisen in alle Welt gebucht. Das zeigt sich bei Umsatz und Gewinn, und in der Folge davon auch in der Performance des Reiselogistikers in unserem Aktiendepot. Hier hat sich der Wert von TUI seit dem Kauf um gut ein Drittel erhöht. Das TUI-Geschäftsjahr läuft von Oktober bis September; die diesjährige Hauptversammlung war am 18. Februar in Hannover. Die Dividende hat sich seit dem Jahr 2013 von damals 0,15 Euro auf 0,65 Euro je Aktie für 2017 erhöht, in vier Jahren also mehr als vervierfacht. Wir vom NDAC sagen dazu: Nur weiter so, TUI!