Gudesstraße 3- 5

29525 Uelzen

0581 / 973 696 00

Termine nach
Vereinbarung
Der Clubfonds-Ticker

Gudesstraße 3- 5

29525 Uelzen

0581 / 973 696 00

Termine

nach Ver­ein­ba­rung

Termingeschäft

Termingeschäft – Das Geschäft direkt über den Schalter

Unter dem Begriff Termingeschäft verstehen wir die Geschäfte an der Börse oder im OTC-Handel (OTC= Over the counter = direkt „über den Schalter“, Derivate werden nicht standardisiert an einer Börse gehandelt), bei denen die Erfüllung des Vertrags erst zu einem späteren Termin erfolgt.Vertragsinhalt ist dabei stets die Abnahme und Lieferung der Ware, der Devisen oder des Wertpapiers. Wichtig dabei ist, das die Abnahme und Lieferung zu einem am Abschlusstag festgelegten Kurs erfolgt, egal wie hoch oder tief der Kurs oder Preis zum Liefertermin liegt.

Es gibt zwei Formen von Termingeschäften, unbedingte im Sinne von fest und bedingt.

Bei der unbedingten Form ist für beide Seiten die Erfüllungspflicht zum vorher vereinbarten Termin vorgesehen. Dazu gehören z.B. die an der Börse gehandelten Futures und die als OTC gehandelten Forward- Geschäfte. Bei einem bedingten Termingeschäft gibt es für den Partner das Recht, das Geschäft verfallen zu lassen. Typisches Beispiel dafür sind Optionen.

Wir sehen also, es handelt sich bei bedingten Termingeschäften um den hochspekulativen Bereich der Börsen.

Wer kann Termingeschäfte abschließen?

Aus der Definition geht schon hervor, dass nicht jeder Zugang zu Termingeschäften erhält.

Eine Bank oder eine Online-Plattform wird stets vorher die Termingeschäftsfähigkeit des Kunden abfragen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Dabei werden seine persönlichen Erfahrungen im Wertpapierhandel und seinen finanziellen Verhältnisse erfragt. Jeder Anleger sollte diese Fragen in seinem eigenen Interesse wahrheitsgemäß beantworten. Denn mit der Beantwortung der Fragen und seiner Unterschrift unter die entsprechenden Papiere sowie der damit dem Anleger verliehenen Termingeschäftsfähigkeit ist die Bank aus der Haftung und der Privatanleger haftet selbst mit seinem Kapital für die Derivategeschäfte, die er tätigt. Das geht soweit, dass er sogar bei einigen Termingeschäftsarten im Extremfall nicht nur mit seinem eingesetzten Kapital haftet, sondern im negativen Fall des Ausgangs eines Trades auch noch mit einer Nachschusspflicht belegt wird, die ihn seine Existenz auf Jahre oder noch länger kosten kann. Die Termingeschäftsfähigkeit muss nach dem Wertpapierhandelsgesetz auch schriftlich von dem depotführenden Institut (Bank, Onlinefinanzdienstleister, Handelsplattform etc.) dokumentiert und nachgewiesen werden

Zu was dient ein Termingeschäft?

Auch wenn Termingeschäfte mitunter sehr gefährlich für den Anleger klingen, haben sie in der Welt des Tradings heute eine sehr große Bedeutung. Mit derivativen Instrumenten sichern z.B. große Investmentfonds ihre Positionen gegen Kursausschläge im positiven und negativen Bereich auf dem Kapitalmarkt ab.

Auch sorgen die mit Termingeschäften verbundenen Hebel für eine bessere Performance des Fonds. Über eventuell im Fonds eingesetzten Hebel müssen aber im Produktinformationsblatt Hinweise zu finden sein, denn das Risiko ist auch für die Profis sehr hoch.

Ist ein Termingeschäft auch für Privatanleger ratsam?

Termingeschäfte mit Wertpapieren wurden in Deutschland 1931 im Zuge der Auswertung der Folgen der Weltwirtschaftskrise verboten. Erst am 1.7.1970 wurden sie wieder erlaubt, aber nur in Form des Optionsgeschäfts auf Aktien an den Börsen. Eine weitere Möglichkeit der Spekulation mit Termingeschäften gibt es seit 26.1.1990 in Deutschland mit der Schaffung der Terminbörse (EUREX), an der verschiedene Finanztermingeschäfte getätigt werden können. Weitere Terminbörsen im Inland sind die European Energy Exchange (EEX) in Leipzig (bekannter unter dem Namen „Strombörse“) sowie die Hannover sitzende Risk Management Exchange AG (RMX).

Erst durch die Möglichkeiten des Onlinehandels wurden und werden immer mehr Kleinanleger dazu verführt, ihr Glück in Termingeschäften an den nationalen und internationalen Terminbörsen zu versuchen. Wenn sie das Wissen über die Wirkungsweise von Termingeschäften besitzen und deren Risiken wirklich einschätzen können, kann diese Spekulation auf Aktien, Indizes, Rohstoffe und Währungen durchaus auch für Privatanleger mit einem ausreichenden finanziellen Hintergrund eine interessante Alternative gegenüber einer herkömmlichen Anlage sein. Dazu sollte der interessierte Anleger aber zuerst die fast auf jeder Online- Plattform angebotenen kostenlosen Demo- Depots nutzen, um herauszufinden, wie er mit dieser hochriskanten Anlage zurechtkommt. Außerdem ist es ratsam, nur einen kleinen und verschmerzbaren Teil seines Vermögens mit einem geringen Hebel zu riskieren.

Fazit:

Termingeschäfte gibt es schon sehr lange (vgl. auch Stichwort CBOT). Aber die Fähigkeiten und Kenntnisse für den Handel muss ein Privatanleger vorher erwerben.

Für alle anderen empfehlen wir Aktienfonds.