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Rürup-Rente

Rürup-Rente – Förderung durch Steuerersparnisse

Kapitalgedeckte Privatrente als Konterpart zur umlagefinanzierten gesetzlichen Altersrente

Spätestens in der „Ära Schröder“ wurde den Bundespolitikern und dem Bundeskabinett bewusst, dass die gesetzliche Altersrente zwar sicher ist, auf Dauer gesehen aber nicht ausreichend hoch sein kann. So wurden verschiedene Maßnahmen und Gesetze initiiert, um den Bürger darauf vorzubereiten, dass ohne eigene private Altersvorsorge seine spätere Versorgungs-/Rentenlücke unvertretbar hoch sein würde. Im Klartext gesprochen: Die gesetzliche Rente werde in vielen Fällen nicht oder gerade so oberhalb der Grundsicherung liegen. Das ist, wie es heißt, zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel. Mit der Rürup-Rente als einer kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge ist die Bundesregierung von einer Umlagefinanzierung der Altersrente abgewichen. Der Grund liegt darin, dass jeder Bürger mit der privaten Altersvorsorge für sich selbst sorgen muss. Mit der gesetzlichen Altersrente hingegen übernimmt der Staat die Zuständigkeit und Verantwortung dafür.

Finanzielle Förderung durch Steuerersparnisse, nicht durch finanzielle Zulage

Während der Staat bei der Riester-Rente dem Versicherten Jahr für Jahr eine finanzielle Zulage auf das Rentensparkonto überweist, ist das bei der Rürup-Rente genau umgekehrt. Der Versicherte zahlt die Beiträge komplett selbst und kann sie anschließend steuerlich geltend machen. Diese Ausgaben reduzieren die Summe der steuerpflichtigen Einnahmen. Dadurch verringert sich im Endeffekt die vom Betroffenen zu zahlende Einkommensteuer. Diese Ausgabeneinsparung wirkt sich für ihn unterm Strich wie eine Mehreinnahme aus. Rechtsgrundlage für die Rürup-Rente ist das „Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen“, das Alterseinkünftegesetz, kurz AltEinkG aus dem Jahr 2005. Es regelt die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Aufwendungen zur privaten Altersvorsorge.

Für die überproportional hohe steuerliche Geltendmachung der Beiträge zur Rürup-Versicherung als private Altersvorsorge gilt eine 20-jährige Übergangsphase von 2005 bis 2025. An den Abschluss einer Rürup-Rente mit der sich daraus ergebenden steuerlichen Anerkennung als Sonderausgabe nach den §§ 10 und 10a EStG, des Einkommensteuergesetzes sind mehrere Voraussetzungen geknüpft. Sie zu erfüllen ist nicht allzu schwer; andererseits müssen sie jedoch erfüllt sein, um die Steuerersparnisse nicht zu verwirken.. Zielgruppe sind Erwerbstätige, die weder freiwillige noch Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zahlen. Ihnen fehlt, bedingt durch die Selbstständigkeit, als Altersvorsorge auch das Standbein der betrieblichen Altersvorsorge. Ohne eine private Altersvorsorge wie die der staatlich geförderten Rürup-Rente ist es schwer bis hin zu kaum möglich, adäquat für die Lebensjahre im Anschluss an das Berufs-/Erwerbsleben finanziell vorzusorgen.

Einnahmen aus der Rürup-Rente sind während der Rentenphase steuerpflichtig. In einer Übergangsphase bis zum Jahr 2040 werden diese Monatseinnahmen nur teilweise besteuert. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2017 beispielsweise beträgt der steuerpflichtige Anteil 74 Prozent der Rürup-Rente. Ab dem Jahr 2020 sind es 80 Prozent, und ab 2040 dann zukünftig 100 Prozent. Dieser einmal festgelegte steuerfreie Rentenanteil bleibt lebenslang unverändert so festgeschrieben. Vergleichbar verläuft während der Ansparphase die Steigerung um jährlich 2 Prozent des Jahresbeitrages zur Rürup-Rentenversicherung als steuerbegünstigte Sonderausgabe. Für das Jahr 2016 waren es 82 Prozent, für das Jahr 2017 sind es 84 Prozent, bis hin zu 100 Prozent im/ab dem Jahr 2025.

Als Fazit für die Rürup-Rente bleibt festzuhalten,

dass beim Abschluss einer Rürup-Rentenversicherung, ergänzend zum Berater der ausgewählten Versicherung, auch der eigene Steuerberater hinzugezogen werden sollte, geradezu muss. Um die Förderungen richtig zu nutzen, ist eine Beratung durch einen Steuerberater unumgänglich.

Mit Blick auf das spätere Rentenalter muss privat vorgesorgt werden. Der Versicherte sollte alles nehmen, was der Staat bietet. Vor diesem Hintergrund ist die Rürup-Rente unter mehreren das wichtigste Standbein im Rahmen der privaten Altersvorsorge.