Gudesstraße 3- 5

29525 Uelzen

0581 / 973 696 00

Termine nach
Vereinbarung
Der Clubfonds-Ticker

Gudesstraße 3- 5

29525 Uelzen

0581 / 973 696 00

Termine

nach Ver­ein­ba­rung

Rentenversicherung

Rentenversicherung – Die Rente ist sicher, aber nicht ausreichend hoch

Die Rente ist sicher – O-Ton vor zwei Jahrzehnten

In der Bundestagssitzung am 10. Oktober 1997 ging es die Zukunft der gesetzlichen Rente in Deutschland. Der damalige Bundesarbeitsminister Norbert Blüm wurde mit diesem im Grunde genommen klaren und einfachen Satz geradezu legendär. Schon damals war den Politikern und dem Bundeskabinett bewusst, dass zwar die gesetzliche Rente als solche, nicht jedoch deren Höhe dauerhaft sicher sein würde. Die Rente bezahlen konnte und kann der Staat beziehungsweise die Rentenversicherung regelmäßig Monat für Monat; doch die Rente wurde und wird seit Jahren immer weniger. Das Rentenniveau wird systematisch abgesenkt. Damit erhöht sich für den einzelnen Rentner die Versorgungslücke. Sie ist der Unterschied zwischen dem letzten Monatsnettoeinkommen im Erwerbsleben und der ersten Monatszahlung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Heutzutage müsste der damalige Ausspruch lauten: Die Rente ist sicher, aber nicht ausreichend hoch.

Rentenversicherungsbeiträge zahlen, um Rente zu beziehen

Die gesetzliche Rentenversicherung ist umlage-, die private Rentenversicherung hingegen kapitalfinanziert. Umlagefinanziert heißt, dass viele spätere Rentenbezieher jahrzehntelang Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung bezahlen, und dass jeder von ihnen damit einen Rentenanspruch erwirbt. Kapitalfinanziert ist gleichbedeutend mit einem individuellen, einem persönlichen Sparen. Je mehr Kapital angesammelt, sprich angespart wird, umso höher ist die spätere Rentenzahlung; oder umgekehrt zum Negativen hin. In der heutigen Zeit ist jedem Bürger bewusst, dass er den Lebensstandard als bisheriger Erwerbstätiger nur dann ganz oder annähernd halten kann, wenn er seine gesetzliche Rente durch eine zusätzliche private Rentenversicherung buchstäblich aufbessert, die gesetzliche Rente ist nicht ausreichend.

Die Ausgaben für den Lebensunterhalt sind von jetzt auf gleich nicht in derselben Höhe reduzierbar wie die von einem auf den anderen Monat entstehende Versorgungslücke.

Rentenversicherung als Alters- und Hinterbliebenenvorsorge

Die gesetzliche Rentenversicherung ist einer von mehreren Zweigen des deutschen Sozialversicherungssystems. Sinn und Zweck ist die Altersversorgung des Erwerbstätigen, sowie zusätzlich die finanzielle Versorgung des Hinterbliebenen als Ehe-/Lebenspartner. Heutzutage sind die Erwartungen an die zu hoch, gesetzliche Rentenversicherung, sie sind nicht mehr finanzierbar. Die Lebenserwartung des Rentners hat sich deutlich verlängert, und das mit steigender Tendenz. Sein gesetzliches Renteneintrittsalter lässt sich nicht in vergleichbarem Maße erhöhen. Die Menschen werden zwar älter, aber deswegen nicht leistungsfähiger. Sie kosten die Rentenversicherung deutlich mehr, als sie umlagefinanziert an Rentenversicherungsbeiträgen einnimmt. Das fordert den Einzelnen und ist gleichzeitig eine Aufforderung an ihn, privat für sein Alter vorzusorgen.

Altersvorsorge durch Einnahmeerhöhung oder Ausgabenreduzierung

Zum Ausgleich, oder zur Schließung der Versorgungslücke gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder wird die Einnahme aus der gesetzlichen Rentenversicherung durch eine private Altersvorsorge erhöht, oder die Ausgaben für Lebenshaltungskosten werden reduziert. Eins von beidem muss erreicht werden, und beides gelingt mit einer privaten Altersvorsorge. Versicherungen sowie Finanzdienstleister bieten dafür ein breites Spektrum an. Es reicht von der Schaffung von Wohneigentum über eine staatlich geförderte private Rentenversicherung wie die Riester-Rente oder die Rürup-Rente, bis hin zu vielfältigen Formen einer Kapitalversicherung, von Sparplänen oder von Wertpapieranlagen. All diese privaten Sparformen haben gemeinsam, dass zunächst und über einen jahrzehntelangen Zeitraum hinweg Kapital angesammelt, in dem Sinne gespart werden muss. Ohne diese Vorleistung gibt es keine kapitalfinanzierte Rente. Auch in der gesetzlichen Rentenversicherung muss mit den Rentenbeiträgen eine finanzielle Vorleistung erbracht werden. Hier wird der Rentner jedoch weitgehend von der Gemeinschaft getragen. Da das dem Staat beziehungsweise der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch eingeschränkt möglich ist, gilt der Appell an den Bürger als zukünftigen Rentner, zusätzlich privat für sein Alter vorzusorgen.

Tut er das nicht, dann kann er kein finanziell selbstbestimmtes Rentnerleben führen, und sein Hinterbliebener erst recht nicht. Die Einnahme aus der gesetzlichen Rentenversicherung kann so gering sein, dass der Rentner einen Anspruch auf staatliche Transferleistungen wie Grundsicherung oder wie Sozialhilfe hat – oder anders gesagt, auf sie angewiesen ist.