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Auswirkungen von MIFID II

Auswirkungen von MIFID II

MIFID II hält Änderungen für alle bereit, die mit dem Finanzmarkt zu tun haben: Investmentbanken, Broker, Finanzberater ebenso wie für Sie als Anleger. Was genau anders wird, erfahren Sie hier.

Aus Anlegersicht ändern sich durch MIFID II gleich drei Bestandteile im Investmentgeschäft.

Das ändert sich mit MIFID II

Gesprächsaufzeichnungen und Protokolle

Der Bankangestellte, der Ihre Order oder Fragen rund um Ihr Depot telefonisch entgegennimmt, muss das Gespräch aufzeichnen. Er weist Sie davor allerdings auf die Aufzeichnung hin. Im persönlichen Gespräch schreibt der Bankberater ein Protokoll. Die Daten werden archiviert und fünf Jahre lang aufbewahrt. Der Gesetzgeber unterscheidet nicht danach, ob Sie allgemeine Informationen wünschen oder eine konkrete Order ausführen lassen möchten. Die Datenarchivierung dient als Beweisstück bei Streitigkeiten rund um die Anlage.

Aus Beratungsprotokoll wird Geeignetheitsprüfung

Die Geeignetheitsprüfung führt zu automatisch erstellten Anlageempfehlungen. Worin der Unterschied zum herkömmlichen Beratungsprotokoll liegt, lesen Sie in unserem Blog unter “Was ist der Unterschied zwischen MIFID II und MIFID I?” im Unterpunkt “Was unterscheidet die Geeignetheitserklärung vom Beratungsprotokoll?”.

Mehr Transparenz

Bankmitarbeiter müssen offenlegen, wie viel Provision für ein Geschäft fließt. Das gilt für alle Provisionen, nicht nur diejenigen im Privatkundengeschäft. Dadurch sollen Sie die Chance haben einschätzen zu können, ob die Anlage wirklich zu Ihnen passt – oder ob der Bankberater sich mit der Vermittlung ein Taschengeld hinzuverdienen will. Anstoß zu dieser Änderung war ein massives Provisionsdickicht zwischen Analysten und Fondsmanagern. Die Kosten wurden einfach in den Verwaltungsgebühren versteckt.

Beschränkte Produktauswahl

Direkt nach dem Inkrafttreten von MIFID II, waren viele Anleger überrascht. Denn: Lieb gewonnene Fonds waren nicht mehr für den Handel zugelassen. Der Grund dafür waren nicht-regelkonforme Anlegerinformationen. Inzwischen haben die Anbieter ihre Produktinformationsblätter größtenteils aktualisiert. Es darf wieder gekauft werden!