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Neuerungen für die Börsen

Die Börsen stellen sich auf Neuerungen ein

Für Börsenbetreiber wie die Deutsche Börse mit ihren regionalen Standorten bringt MIFID zwei wichtige Neuerungen:

1. Der außerbörsliche Handel für Aktien wird stark begrenzt.

2. Der Hochfrequenzhandel wird reglementiert.

  • Doch was bedeutet das in der Praxis? Einerseits werden die Dark Pools für Aktien nach und nach geschlossen. Bisher konnten große Anleger, wie Versicherungen, ihre Aktienpakete direkt verkaufen. Den Umweg über die Börsen sparten sie sich. Das hatte mehrere Vorteile: Sie mussten den Handel nicht anmelden und konnten direkt mit ihrem Handelspartner einen Preis vereinbaren. Das Geschäft war für sie somit eine sichere Sache. Das Nachsehen hatten kleinere Anleger, die gegen Preisnachteile nichts tun konnten. Mit MIFID werden Unternehmensanteile in Zukunft nur noch auf der Börse gehandelt. Große Bewegungen werden angekündigt und gemeldet. So haben alle Anteilseigner und Interessenten die Chance, sich günstig zu positionieren.

Institutionelle Anleger fürchteten jedoch den Hochfrequenzhandel. Bei diesem handeln nicht Menschen mit Aktien, sondern Computerprogramme. Sie erkennen kleinste Kursschwankungen und reagieren sofort. Angekündigte große Handelsbewegungen sind für sie ein gefundenes Fressen: Indem Sie gegen das Geschäft wetten, machen sie Gewinn und vermiesen dem Verkäufer den Verkaufskurs. Um dem vorzubeugen sieht MIFID II strenge Beschränkungen für den Hochfrequenzhandel vor. Computerbasierte Orders müssen in Zukunft gekennzeichnet werden. Das soll verhindern, dass algorithmisch ausgelöste Kursverluste Panikreaktionen der Anleger nach sich ziehen. Darüber hinaus unterliegen Hochfrequenzhändler in Zukunft einer Erlaubnispflicht. Die BaFin hat damit in der Hand, wie viele und welche Händler sie an den deutschen Börsen zulässt.