Gudesstraße 3- 5

29525 Uelzen

0581 / 973 696 00

Termine nach
Vereinbarung
Der Clubfonds-Ticker

Gudesstraße 3- 5

29525 Uelzen

0581 / 973 696 00

Termine

nach Ver­ein­ba­rung

Genussscheine

Was sind Genussscheine

Genussscheine haben nichts mit dem auf den jährlichen Hauptversammlungen vielen Aktionären angebotenen Catering zu tun und sind kein Verzehr-Cuppon. Sie sind eine wenige bekannte Anlageform für die Finanzierung von Unternehmen und für Anleger können sie ein wirklicher Genuss sein.Genussscheine werden in der Finanzterminologie auch als Genussrechte bezeichnet. Sie zählen bei den sie emittierenden Unternehmen zum Mezzanine-Kapital (mezzo, aus dem italienischen = halb; Mischform aus Eigen- und Fremdkapital). Genussscheine stellen als Finanzinstrumente eine Mix aus Aktien und Anleihe dar. Sie fungieren dabei als Nachrangdarlehen.

Genussrechte sind keine neue Erfindung, sondern eine rechtliche Konstruktion aus dem deutschen Kaiserreich, die sich bis heute gehalten hat. Sie existieren nur in Deutschland, Österreich und in der Schweiz als Kapitalanlageform.

Beteiligt sind immer zwei Parteien, dass emittierende Unternehmen (Kapitalnehmer) und der Inhaber der Scheine (Kapitalgeber). Dabei kommen sowohl Arbeitnehmer des emittierenden Unternehmens (Form der Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmen), natürliche Personen (Privatanleger) oder institutionelle Anleger (Fonds) als Zeichner von Genussrechten in Frage. Dabei treten alle emissionsfähigen und berechtigten Unternehmen als Kapitalnehmer auf.

So hat z.B. die Bertelsmann AG ihren Mitarbeitern Genussrechte als Form der Kapitalbildung angeboten. Das geschah 1980 und seit Dezember 1983 wurden sie ins 1.Vermögensbildungsgesetz der BRD aufgenommen und damit rechtlich als Anlageform sanktioniert. Als haftendes Eigenkapital wurden sie 1984 bei Kreditinstituten und 1986 bei Versicherungskonzernen rechtlich anerkannt.

Genussscheine können mit verschiedenen Merkmalen und Rechten ausgestattet werden. Das kann u.a. eine Verlustbeteiligung, die Gewinnabhängigkeit, die Nachhaltigkeit der Kapitalüberlassung und die Nachrangabrede betreffen. Deshalb empfiehlt es sich, den Emissionsprospekt genau zu studieren und nicht nur auf die Prozente der Rendite zu schauen.

Vor- und Nachteile der Genussscheine

Die Scheine haben nur eine begrenzte Laufzeit, können aber jederzeit zum Tageskurs an der Börse verkauft werden.

Genussscheine sind mit genau fixierten Gewinnbeteiligungen ausgestattet.

Die Beteiligungen an Unternehmen mit Hilfe von Genussscheinen sind nicht nur auf Aktiengesellschaften begrenzt, sondern sind für andere Rechtsformen (GmbH, GbR etc.) zur Kapitalbeschaffung ebenso zugelassen.

Es gibt keine Mindestbeteiligung. Nur die Stückelung ist zu beachten.

Im Gegensatz zu Aktien wird die Rendite bei Vertragsabschluss festgelegt und kann nicht mehr verändert werden wie z.B. die Höhe der Dividenden der Aktien, die immer vom Beschluss der Hauptversammlung abhängig sind

Der Nachteil besteht darin, dass das Unternehmen Gewinn erwirtschaften muss, um die Zinsen den Inhaber von Genussscheinen auszuzahlen. Es kann also auch passieren, dass ein Genussschein einmal nicht bedient werden kann. Es besteht ein Nachzahlungsanspruch auf die ausgefallenen Zinsen, wenn das Unternehmen im kommenden Jahr wieder in die Gewinnzone kommt. Die genaue Regelung dazu wird bei Abschluss des Vertrages festgelegt. Allerdings sind die Zinsen dann meistens nicht doppelt so hoch, sondern es wird ein Abschlag der Zinszahlung vereinbart.

Sollte das Unternehmen bis zum Ende der Laufzeit nicht mehr den Gewinnbereich erreichen, sieht es für die Inhaber der Scheine schlecht aus. Mit Ende der Laufzeit des Scheines endet leider auch der Zinsanspruch.

Nachteilig erweist sich, wenn ein Unternehmen seinen Genussscheininhabern die Kündigung vor Ende der Laufzeit ausspricht und das Kapital im Depot wieder ohne Zinsen landet. Gegen diese einseitige Beendigung des Vertrages ist kein Widerspruch möglich.

Ganz schlimm wird es, wenn der Emittent mit seinem Unternehmen Pleite geht. Die Inhaber von Genussrechten erhalten auf Grund der Nachrangigkeit ihrer Forderungen meistens nichts mehr aus der Insolvenzmasse.

Das ein Inhaber eines Genussscheines keine Einladung zur Hauptversammlung erhält und damit auch kein Stimmrecht auf dieser hat, ist dagegen verschmerzbar.

Wo können Anleger Genussscheine erwerben?

Genussscheine werden über Filial- und Onlinebanken vertrieben. Interessenten benötigen dazu ein Depot und die Einstufung in die entsprechende Risikoklasse. Im Angebot sind auch Fonds mit unterschiedlichen Genussscheinen von Unternehmen, Verzinsungen, Laufzeiten etc. Damit wird eine bereite Streuung des Risikos erreicht.

Fazit:

Wer sich auf Grund der hohen Verzinsung (ihr Autor besaß in der Vergangenheit Genussscheine mit einer Verzinsung von 8,75% bzw. 6,75% renommierter Gesellschaften bis zum Ende der Laufzeit) für dieses Anlageinstrument interessiert, sollte sich über die wirtschaftliche Situation des Unternehmen genau informieren. Das erweist sich manchmal schwierig, da es sich dabei auch um Unternehmen handelt, die nicht mit Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnung in Hochglanzprospekten um die Aktionäre werben müssen. Sollten die leisesten Zweifel an der Wirtschaftlichkeit und Seriosität des Unternehmens aufkommen, dann sollten dessen Scheine besser nicht erworben werden. Wir erinnern uns dabei an die aggressiv beworbenen Genussscheine der Prokon- Gesellschaft aus der jüngsten Vergangenheit, die bekanntlich insolvent ging

Für seriös arbeitende Unternehmen stellt diese Art der Finanzierung eine weitere Möglichkeit an Kapital zu kommen, ohne eine Kapitalerhöhung vorzunehmen oder die Finanzierungsbedingungen der Kreditgeber o.ä. zu akzeptieren.

Als Einstieg in die Problematik ist auch hier ein Fonds die bessere Alternative.

zu Fonds