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Börsenaufsicht

Börsenaufsicht – ganz ohne geht es nicht

Börsenaufsicht

Immer, wenn es gravierend anders läuft an den Börsen als vorhergesehen, gibt es den Ruf nach dem Staat. Der Börsenhandel ist zwar frei von staatlichen Einflüssen, trotzdem hat der Staat ein Auge darauf.

Welche Aufgaben hat die Börsenaufsicht?

Der Staat bedient sich der Börsenaufsicht, die den Betrieb der Börse und die an ihnen getätigten Börsengeschäfte überwacht. Diese Aufgabe wird in den meisten Ländern von einer staatlichen Behörde wahrgenommen, der jeweiligen staatlichen Börsenaufsichtsbehörde. Als Teil der übergeordneten Finanzdienstleistungsaufsicht besitzt diese Einrichtung einige in Deutschland Kernkompetenzen, wie zum Beispiel die Zulassung oder Schließung der Börsen. Auch die Überwachung des ordnungsgemäßen Ablaufes des Börsenbetriebes und der Abwicklung von Börsengeschäften gehört ebenso zu den Aufgaben wie die Sicherstellung der Einhaltung der börsenrechtlichen Regeln und Vorschriften.

Als Teil der Finanzdienstleistungsaufsicht arbeitet die Börsenaufsicht mit den anderen Institutionen eng zusammen. Andere Teile der Finanzdienstleistungsaufsicht sind die Aufsichtsbehörde über Finanzdienstleister (z.B. Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht etc.) und die Behörde für die Wertpapieraufsicht.

Die Börsenaufsicht in Deutschland

In Deutschland ist die Börsenaufsicht Ländersache. Das bedeutet in den Bundesländern, wo Börsenplätze existieren, sind bei den Landesregierungen die Aufsichtsbehörden etabliert. Zu ihren Aufgaben gehört nicht nur die Kontrolle des Wertpapierhandels, sondern auch die Durchsetzung der steuerrechtlichen Belange des Handels an den Börsen.

Nicht jeder kann eine Börse eröffnen, das bedarf immer der Genehmigung der Aufsichtsbehörden, die in der Regel in den jeweiligen Wirtschaftsministerien angesiedelt sind.

In Deutschland gibt es bereits neben dem Hauptbörsenplatz Frankfurt /Main auch noch die Börsenplätze in Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart mit den jeweiligen Aufsichtsbehörden. Die Börse in Berlin ist mit Tradegate Exchange behördlich bei der entsprechenden Senatsverwaltung gemeldet. Auch der Börsenplatz der European Energy Exchange in Leipzig (auch Strombörse genannt) unterliegt der Kontrolle der Sächsischen Börsenaufsicht.

Alle Aufsichtsbehörden wurden auf der Grundlage des Börsengesetzes (BörsG) und des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) gebildet und arbeiten auf der Basis dieser Gesetze und ihrer Ausführungsbestimmungen.

Ebenfalls auf der Grundlage der beiden Gesetze kontrolliert und regelt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) den Wertpapierhandel auf der Bundesebene.

Die Börsenaufsicht in den USA

Der Name der amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde lautet United States Securities and Exchange Commission (SEC). Die in Washington D.C. sitzende Bundesbehörde ist nicht nur Börsianern geläufig, sorgt sie doch immer wieder mit spektakulären Ermittlungen gegen bekannte Konzernchefs (CEO) für Schlagzeilen. Im Gegensatz zur deutschen Aufsicht hat sich die SEC im Laufe der Zeit einen Ruf als Vierte Gewalt im Mutterland der Börse erworben. Sie nutzt dabei die umfangreichen legislativen, exekutiven und judikativen Mittel und Kompetenzen, die ihr der Gesetzgeber eingeräumt hat.

Keine Aktiengesellschaft entkommt ihrer Aufsicht. Alle Gesellschaften, die sich in den USA an den Börsen listen wollen, müssen sich bei der SEC registrieren lassen. Und nur dann, wenn die allmächtige Behörde ihr OK gibt, können Unternehmen an der New York Stock Exchange ein Listing vornehmen. Das gilt für inländische ebenso wie für ausländische Unternehmen.

Die SEC sorgt dafür, dass alle unternehmensrelevanten Informationen (z.B. die finanzielle Situation eines Unternehmens) den Anlegern zugängig gemacht werden. So müssen diese Informationen stets veröffentlicht werden und zwar in vorgegebener Form. Ebenso sind die Jahres- und Quartalsergebnisse in speziellen Formularen der SEC zu veröffentlichen.

Von solchen Befugnissen können die europäischen Aufsichtsbehörden, darunter auch die deutschen, leider aktuell nur träumen.

Die europäische Börsenaufsichtsbehörde

Gegründet wurde die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA, aus dem Englischen: European Securities and Markets Authority) am 01.01.2011 mit Sitz in Paris. Anlass für die Schaffung der Aufsicht waren die Folgen der Finanzkrise aus dem Jahr 2007.

Aktuell fallen nur die Kontrolle der Ratingagenturen und Handelsregister, sowie die Koordinierung der Arbeit der nationalen Aufsichtsbehörden in den Zuständigkeitsbereich der ESMA. Im Gegensatz zur SEC ist die ESMA in ihrer Wirkung ein zahnloser Tiger, ebenso wie die nationalen Aufsichtsbehörden in Europa.

In einem neuen Gesetzentwurf würde der ESMA direkte und zusätzliche Durchgriffsrechte auf das Marktgeschehen eingeräumt werden. Die „Genehmigung bestimmter Börsenprospekte“ würde dann in den Aufgabenbereich der ESMA fallen, ebenso wie die „Genehmigung und Aufsicht der von der EU regulierten Fonds“ sowie die „Aufsicht wichtiger Benchmarks“. Auch eine Kontrolle des Euroclearing durch die ESMA wird damit angestrebt.

Das sind alles bisher nur Vorschläge aus einem Gesetzestext der EU. Es wird wohl wieder sehr viel Wasser die Seine hinabfließen, bis die ESMA ein wenig schlagkräftiger werden kann, denn die Aufsicht der einzelnen Staaten wird damit mehr und mehr nach Paris verlagert.

Die Neuordnung der europäischen Börsenaufsicht hat aber auf Grund der Schaffung eines gemeinsamen europäischen Marktes durchaus realistische Chancen.

Fazit:

Die schärfste Aufsicht über seine Börse hat die USA geschaffen. Allerdings konnten damit auch die jüngsten Turbulenzen an den Börsen nicht verhindert werden. Die Märkte sind frei und richten sich auch unter den Augen der Aufsichtsbehörden immer wieder nur nach Angebot und Nachfrage.

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