BaFin – Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht
BaFin – Aufsicht fĂŒr den deutschen Finanzmarkt
Die BaFin ĂŒbt in Deutschland eine sogenannte Allfinanz-Aufsicht. Diese Kontrolle ermöglicht eine effektivere Kontrolle der FinanzmĂ€rkte. Dabei kann die Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht die Aufsichtspflicht viel besser ausĂŒben, als frĂŒher in der Zeit, wo die FinanzmĂ€rkte noch getrennt voneinander durch verschiedene Aufsichtsbehörden kontrolliert wurden. FrĂŒher hatten nĂ€mlich Banken, Versicherer und der Wertpapiersektor eine getrennte voneinander unabhĂ€ngige Kontrollaufsicht. Sie ist eine staatliche Behörde, dennoch ist diese Behörde der Aufsicht des Finanzministeriums untergeordnet und wird durch dieses Ministerium ĂŒberwacht. Dabei hat das Finanzministerium ein Auge auf die TĂ€tigkeit dieser Finanzaufsichtsbehörde sowohl in fachlicher, wie auch in rechtlicher Sicht. Die Rechtsgrundlage der Finanzaufsichtsbehörde bildet dabei das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz, das 2002 in Kraft getreten ist und die TĂ€tigkeiten der Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht regelt.
Die Aufgaben der Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht
Die BaFin hat die Aufgabe den Finanzmarkt zu beaufsichtigen und zu kontrollieren. Die Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht muss dabei zwei wesentliche Ziele verfolgen, sie muss sicherstellen, dass die Anbieter am Finanzmarkt auch wirklich solvent sind. Die Unternehmen mĂŒssen sich an die an die bestehenden Gesetze halten. Zum anderen soll die BaFin auch die intensive Kontrolle betreiben und dadurch das Vertrauen der Anleger und Kontoinhaber der KapitalmĂ€rkte steigern. Ohne diese Aufsicht wĂŒrden die nationalen und internationalen FinanzmĂ€rkte nicht funktionieren. Die BaFin hat auf sĂ€mtliche in Deutschland befindliche Konten vollen Kontozugriff. Die Banken mĂŒssen der Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht den automatisierten Zugriff auf die bei ihnen befindlichen Konten gewĂ€hrleisten. Diese MaĂnahme soll auch die BekĂ€mpfung der GeldwĂ€sche vorantreiben. Die Banken, wie auch die Kunden der Konten erfahren von dem Zugriff der BaFin nichts.
Die umfangreiche ĂberprĂŒfung der Banken durch die Finanzdienstleistungaufsichtsbehörde
Die Banken werden intensiv und regelmĂ€Ăig von der Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht ĂŒberwacht. Dabei arbeitet die BaFin zusammen mit der Deutschen Bundesbank zusammen. Die Banken werden laufend ausgewertet, dabei wird geprĂŒft, ob sie die Solvenz- und LiquiditĂ€tsbestimmungen, die gesetzlich festgelegt wurden, einhalten. Ebenso wird das eingesetzte Risiko-Controlling geprĂŒft. Jede BankenneugrĂŒndung wird durch diese Behörde ĂŒberprĂŒft und benötigt die Zustimmung. Neben den Banken werden auch die Versicherungen auf ihre Solvenz hin stetig ĂŒberwacht, ebenso wird auch die Einhaltung der Bestimmungen geprĂŒft. Versicherungen mĂŒssen der Finanzdienstleistungaufsichtsbehörde ein gesetzlich festgelegtes Sicherungsvermögen vorweisen können.
Die BaFin, Aufsicht am Kapitalmarkt
Ein weiterer Aufgabenbereich ist die Aufsicht am Kapitalmarkt. Bei der Kapitalmarktaufsicht wird das regelkonforme Verhalten der Anbieter ĂŒberwacht. Ebenso die Solvenz und LiquiditĂ€t, sie ist zudem eine Hinterlegungsstelle in Deutschland fĂŒr die Wertpapiere. Jede Kapitalanlage, die in Deutschland angeboten wird, muss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Angebote, die betrĂŒgerische Absichten verfolgen, werden von der BaFin zuverlĂ€ssig aufgedeckt und umgehend den Strafverfolgungsbehörden mitgeteilt. Im Bankenmarkt, wie auch im Versicherungsmarkt kann die Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht selbststĂ€ndig tĂ€tig werden. Sie kann bei Nichteinhaltung von Vorschriften BuĂgelder verhĂ€ngen und im schlimmsten Fall die Banklizenz der jeweiligen Bank entziehen.
Beschwerden von Kunden an die Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht
Kunden, die unzufrieden sind, mit einem Finanzdienstleister können sich ebenfalls an diese Behörde wenden. Sie nimmt die Beschwerden der Kunden auf und ĂŒberprĂŒft diese umfassend. Die BaFin ist dabei objektiv und oftmals fĂŒr verzweifelte Kunden die letzte Anlaufstelle. Die Beschwerde ĂŒber einen Finanzdienstleiter sollte dabei schriftlich an die BaFin gerichtet werden. Die FinanzmĂ€rkte sind jedoch nicht auf Strafen aus, daher halten sich die meisten Banken an die gesetzlichen Richtlinien.