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Vermögensverwaltung

Die Vermögensverwaltung des Aktienfonds

Die Vermögensverwaltung ist eine eigene, in sich abgerundete Dienstleistung innerhalb der Vielfalt an verschiedenen Finanzdienstleistungen. Eine andere Bezeichnung für Vermögensverwaltung ist das Asset-Management. Der Vermögensverwalter wird vom Eigentümer des Vermögens damit betraut, dessen Vermögen in den unterschiedlichen Anlageformen zu betreuen, sprich in seinem Sinne zu verwalten und zu vermehren. Daraus folgt auch, dass aus Sicht der Bankenaufsicht, diese Finanzdienstleistung als Finanzportfolioverwaltung bezeichnet wird.

Vermögensverwalter trifft Anlageentscheidungen

Während der Anlage- oder Vermögensberater den Anleger lediglich berät und ihm die letzte Entscheidung überlässt, ist das beim Vermögensverwalter genau umgekehrt. Der Investor überlässt ihm das Anlegen des Vermögens sowie die Entscheidungskompetenz darüber. Der Vermögensverwalter ist jetzt in der Pflicht, sowohl eigenständig als auch eigenverantwortlich über die einzelne Vermögensanlage zu entscheiden. Das Maß der Dinge ist der Anlageerfolg. Der zeigt sich in der Vermehrung des Vermögens wie in der Wertsteigerung einer Aktie oder wie im Wertzuwachs eines Fonds respektive eines Depots. Der Vermögensverwalter bewegt sich in dem ständigen Spannungsfeld, über das ihm anvertraute Vermögen des Anlegers eigenständig, gleichzeitig aber auch ausschließlich in dessen Interesse zu entscheiden.

Vermögensverwalter – Allrounder mit Knowhow, Erfahrung und Geschick

Zu den gängigen Anlageklassen, die der Vermögensverwalter sozusagen aus dem FF beherrschen muss, gehören

  • Aktien
  • Immobilien
  • Renten
  • Sparformen
  • bis hin zur Liquidität mit der Festgeldanlage.

Zu einem, wie es heißt gutbestückten Wertpapierdepot gehören weiterhin Beteiligungen wie an Immobilien-, an Schiffs-, Wind- und an Solarfonds.

Investment- oder Strategiefonds bieten dem Anleger die Gelegenheit, nach ganz unterschiedlichen Kriterien sowohl kleinere als auch größere bis hin zu hohen Summen zu investieren.

Dieses ganze Spektrum muss der Vermögensverwalter nicht nur überblicken, er muss auf dem Gebiet buchstäblich heimisch sein. Der Anleger erwartet von seinem Vermögensverwalter des Vertrauens, dass der mit seinem fachlichen Knowhow, mit seiner langjährigen, einschlägigen Berufserfahrung sowie mit viel Geschick „die Zeichen der Zeit erkennt“ und richtig entscheidet, in dem Sinne zugreift. Bildlich gesprochen haben der Anleger das Geld und der Vermögensverwalter das Wissen, um mehr daraus zu machen.

Niedersächsischer Anlegerclub – mit einem Vermögensverwalter besonderer Klasse

Der NDAC mit Geschäftssitz in der niedersächsischen Hansestadt Uelzen bietet seinen Anlegern mit seinem Vermögensverwalter all diese Voraussetzungen. Das Team verwaltet ein gut und vielfältig bestücktes Portfolio. Die dort geführten Wertpapiere wie beispielsweise Aktien repräsentieren Konzerne mit weltweitem Rang und Namen bis hin zu mittelständischen Unternehmen aus der Region.

Strömungen und Entwicklungen an den Finanzmärkten werden regelmäßig vom Anlageausschuss des Anlegerclubs, sowie vom Vermögensverwalter beobachtet, verfolgt und ausgewertet. Eine seit jeher personell sowie verwaltungsmäßig schlanke Geschäftsstruktur kommt den Anlegern unmittelbar zugute, die ihr Geld dem NDAC zur Vermehrung anvertrauen. Die für Investoren damit verbundenen Kosten halten sich absolut im Rahmen. Sie werden nicht nach der Zahl der anfallenden Transaktionen berechnet, sondern einzig und allein anhand des Vermögenswertes innerhalb des NDAC-Portfolios. Durch diese enge Verzahnung zwischen dem Aktienfonds und Vermögensverwalter sitzen alle in demselben Boot. Der Erfolg des einen ist auch der Erfolg des anderen.

Der Vermögensverwalter des NDAC mit Erlaubnis der BaFin

In § 1 KWG, des Kreditwesengesetzes sind ebenso ausführlich wie abschließend die Rechte und Pflichten des Vermögensverwalters definiert.

Zur Ausübung dieser verantwortungsvollen Tätigkeit ist die Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin erforderlich, und ebenso die Zulassung nach § 34c GewO, der Gewerbeordnung. Damit unterscheidet sich die Vermögendsberatung des NDACinvest Aktienfonds deutlich von der Vielzahl an Vermögensberatern. Wer Kapital und Vermögen besitzt, der möchte es nach Möglichkeit vermehren, zumindest aber erhalten. Der Vermögenserhalt ist in aller Regel problemlos selbst möglich; ganz im Gegensatz dazu die Fähigkeit, aus dem vorhandenen Vermögen mehr zu machen. Das geht heutzutage nicht ohne eine professionelle Vermögensverwaltung, so wie sie der Niedersächsische Aktienclub hat.

Zahlen, Daten und Fakten der Vergangenheit machen deutlich, dass die Entscheidung der Anleger richtig war, ihr Vermögen dem NDAC anzuvertrauen. Aus viel wurde deutlich mehr – dank einer gekonnten Anlagestrategie.