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Zinseszinseffekt

Zinseszinseffekt – wenn Zinsen Gewinne bringen

Wissenswertes zum Zinseszinseffekt

Der Zinseszins ist der Zins, der auf bereits kapitalisierte (dem Kapital zugeschriebene) Zinsen aus vergangenen Berechnungsperioden berechnet wird. Voraussetzung für die Berechnung ist eine mindestens einmalige Zinszahlung auf das Kapital in der Vergangenheit. Sobald Zinsen auf Zinsen berechnet wird, gilt der Zinseszinseffekt als eingetreten..

Die Zinseszinsrechnung ist ein eigenständiges Teilgebiet der Finanzmathematik. Sie beschäftigt sich dabei mit der Berechnung des Zinseszinses in Abhängigkeit vom Zinssatz sowie der Höhe und Dauer einer Kapitalanlage.

Der viel erwähnte Joseph-Pfennig hat es geschafft, aus einer Anlage von einem Pfennig ein unzählbares Vermögen anzuhäufen. Natürlich spielt hier die Zeit eine entscheidende Rolle. Hier finden Sie das klassische und anschauliches Beispiel für den Zinseszins mit der Geschichte des Josephspfennig.

Tagesgeld und Festgeld

Die meisten Anleger bringen den Zinseszins mit dem Festgeldsparen über mehrere Perioden in Verbindung. Aber auch bei Tagesgeld kann der Zinseszins-Effekt auftreten, wenn die Anlage entsprechend lang andauert. Aktuell bemerkt der Sparer den Effekt im Euro- Raum leider nicht so sehr, denn durch die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank gibt es nur noch sehr wenig Institute, die nennenswerte Zinsen auf Tages- oder Festgeld zahlen

Dieser Zinseszins-Effekt tritt natürlich auch im umgekehrten Fall auf, wenn ein Darlehen aufgenommen wird. Und da hier in Gegensatz zum Nullzinssatz der EZB immer noch Zinsen berechnet werden, wenn der Kunde einen Kredit bei einem Kreditinstitut aufnimmt, fallen hier neben den Zinsen für das Darlehen auch Zinseszinsen an.

Fonds

Bei Fonds unterscheiden wir ausschüttende und thesaurierende (die Ausschüttung wird wieder angelegt) Fonds. Die thesaurierenden Fonds nutzen den Zinseszinseffekt. Denn hier wird der Ertrag in Form der im Fonds vorhandenen Wertpapiere (Aktien, Renten usw.) dem Wert des Fonds zugeschlagen und erhöht damit die Rendite des angelegten Kapitals.

Im Gegensatz zu den Festgeld- und Tagesgeldanlagen, hier werden die Zinsen vorher für einen bestimmten Zeitraum vereinbart, weiß der Anleger nicht, welche Rendite der Fonds erwirtschaften wird. Die Rendite des gewählten thesaurierenden Fonds hängen von dem Erfolg der Einzelwerte ab. Außerdem sind die Fondsinhaber natürlich auch an den Kursgewinnen der Wertpapiere beteiligt

Bei Aktien die Erhöhung der Anteile

Langlaufende Aktienanlagen bringen auch einen Zinseszinseffekt, wenn eine Dividende erzielt wird. Der Ertrag wird nach der Auszahlung wieder angelegt und vermehrt damit den Wert des Aktienpaketes und für das darauffolgende Jahr sind die neu erworbenen Aktien ebenfalls dividendenberechtigt. Die Unsicherheit besteht wie bei jeder Wertpapieranlage im Risiko des Ausfalls von Dividenden oder im Kursverlust einer Aktie.

Es gibt aber auch Aktien, die keine Dividenden zahlen und die Erträge gleich in den Kurs des Wertpapieres einfließen lassen. Ein Beispiel für diese Anlagepolitik ist die sehr erfolgreiche Aktie von Berkshire Hathaway des bekannten Starinvestors Warren Buffett. Das Unternehmen hat seit 1967 keine Dividende mehr ausgeschüttet, alle Dividenden gingen automatisch in den Kurs des Wertpapiers ein und bildeten damit einen tollen Zinseszinseffekt ab. Die Aktie gilt heute als die teuerste Aktie der Welt

Steuern

Bei Tagesgeld und Festgeld ist die Steuerproblematik zu beachten. Wenn die Zinsen am Laufzeitende in einer Summe auf einmal ausgezahlt werden, dann kann es passieren, dass das Kreditinstitut verpflichtet ist, Kapitalertragssteuer in Höhe von 25% und Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer vom erwirtschafteten Gewinn abzuziehen und dem Finanzamt zu überweisen. Der Sparerfreibetrag liegt zwar bei 801 € und für Ehepaare bei 1602 €. Aber wer lange genug das Zinskapital ansammelt, der wird sicher über eine andere Strategie nachdenken, um dem Finanzamt nichts unnötig schenken zu müssen.

Auch Erträge von thesaurierenden Fonds werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres versteuert werden. Dazu führt die Depotbank sowohl bei ausschüttenden Fonds als auch bei thesaurierenden Fonds eine pauschale Abgeltungssteuer in Höhe von 25% und Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an das Finanzamt ab.

Bei Aktien und anderen Wertpapieren wird ebenfalls die Abgeltungsteuer wie bei Fonds auf die Gewinne fällig.

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