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Valuta

Valuta – die Wertstellung oder auch Gutschrift der Einzahlung

Valuta wird im Finanzwesen immer mit dem Tag verwendet, an welchem die Gutschrift auf ein Konto nicht durchgeführt, sondern erfasst wird. Wird beispielsweise eine Gutschrift auf einem Girokonto am 1. Tag eines Monats durchgeführt und die Verbuchung am 2. Tag ausgeführt, kann das Geld erst am 2. Tag bezogen werden. Dasselbe Prinzip wird beim Wertpapierhandel angewandt.Wird das Einbuchen am ersten Tag vorgenommen und besitzt eine Valuta mit dem zweiten Tag, stehen sämtliche Wertpapiere ebenfalls ab dem zweiten Tag zur Verfügung. Die Valuta wird dennoch lediglich als eine buchungstechnische Größe wahrgenommen. In der Praxis spielt sie zugleich für die Kunden nur in seltensten Fällen eine wirkliche Bedeutung.

Valuta und die Wertstellungsklausel

Die Valuta hängt mit der sogenannten Wertstellungsklausel zusammen. Diese regelt jenen Zeitpunkt, an welchem die Kontobewegung verzeichnet wird. Sobald eine Einzahlung auf das jeweilige Konto geschieht, treten gegenüber der Bank durch den Kunden Forderungsrechte auf. Die Forderungsrechte stehen somit noch vor der Gutschrift sowie der Wertstellung. Zugleich besitzt jede Bank eine vertragliche Pflicht, welche aus dem Girovertrag resultiert. Diese Pflicht muss die Bank nur dann zur Vollständigkeit nachkommen, wenn der Überweisungsbetrag zeitlich eingestellt wird. Die Wertstellung bzw. Valuta und somit die Festlegung des Kalendertags sorgt dafür, dass sich der Betrag zinsmäßig auswirkt. Die Wertstellungsklauseln werden an allen Bankgeschäften mit Bezug auf ein Girokonto bzw. Überweisungen verwendet. Dennoch existiert eine Ausnahme. Findet eine Gutschrift von eingereichten Schecks statt, tritt bei ihnen der Valuta nicht in Kraft. Die Einreichung bzw. Gutschrift der Schecks muss allerdings unter Vorbehalt der Scheckeinlösung durchgeführt werden.

Unterschiedliche Wertstellungstermin

Im Regelfall besitzt eine Überweisung einen einzigen Wertstellungstermin. Kommen aber unterschiedliche Wertstellungstermine bei einer einzigen Überweisung zustande, welche zwei Konten betreffen, welche über dieselbe Bank laufen, kommen Zinsvorteile bzw. Valutagewinne für das Bankinstitut auf. Die Valutagewinne beruht auf der Grundlage, dass für den Zeitraum, welcher zwischen der Wertstellung auf den Konten verstreicht, weder auf Ziel- noch Ausgangskonto Zinsen für den überwiesenen Betrag berechnet werden.

Normalweise besitzen alle Edelmetall-, Wertpapier- und Devisengeschäfte in ganz Deutschland eine Verbuchung mit einer zweitägigen Wertstellung. Diese zwei Tage sind hierbei Werktage, sodass die Frist an Wochenenden und Feiertagen ausgesetzt und mit dem darauffolgenden Werktag durchgeführt wird. Diese zwei Werktage gelten nach dem eigentlich durchgeführten Geschäftsabschluss. Der kurze Zeitraum hängt mit der Tatsache zusammen, dass ein Kassageschäft die Grundlage des Geschäftsabschlusses bildet.

Zeiten zwischen Offline und Online

Die Anzeigen im Online-Banking, auf Kontoauszügen und an den Geldautomaten müssen jedoch nicht immer stimmen, da der Kunde Gelder abheben kann, welche noch nicht valutarisch, dennoch buchungsmäßig erfasst worden sind. Aus diesem Grund dürfen Kreditinstitute an allen Geldautomaten keinen Buchungssaldo anzeigen. Die Kreditinstitute müssen zugleich eine Irreführung ihrer Kunden vermeiden, welcher möglicherweise durch die noch nicht durchgeführte Valuta entstehen kann. Hierzu können sowohl aufklärende Hinweise oder ein kompletter oder teilweiser Verzicht von zusätzlichen Kundenservice, welcher sich auf eine automatisierte Auskunft zum Kontostand bezieht, zum Einsatz kommen. Würde die irreführende Kontoauskunft bestehen, könnten die Kunden veranlasst werden, ihr Konto ungewollt zu überziehen. Zusätzlich darf der Kontoauszug nicht „wertgestellte“ Bezüge aufweisen. Auch wenn einzelne Kontoumsätze die verschiedenen Wertstellungen anzeigen, dürften die nicht „wertgestellten“ Beträge solange nicht vermerkt werden, bis die Wertstellung mit Sollzinsen erfolgt.