Gudesstraße 3- 5

29525 Uelzen

0581 / 973 696 00

Termine nach
Vereinbarung
Der Clubfonds-Ticker
Gudesstraße 3- 5

29525 Uelzen

0581 / 973 696 00

Termine

nach Ver­ein­ba­rung

Stammaktien – Rechte und Vorzüge des Aktionär

Stammaktien – Rechte und Vorzüge des Aktionär

Die Stammaktie ist der verbriefte Anteil eines Aktienbesitzers an einer Aktiengesellschaft mit einem Stimmrecht in der Hauptversammlung. Es ist die Grundform einer Aktie. Der Aktionär kann für jede Stammaktie genau ein Stimmrecht ausüben. Per Gesetz sind Mehrstimmrechte ausgeschlossen. Es gibt ein Recht auf eine Dividende, sofern eine ausgeschüttet wird. Die Abkürzung für Stammaktie ist St oder StA. Im Börsenhandel heißen Stammaktien “Stämme”, in der englischen Sprache Common Share oder Common Stock. Die Vorzugsaktie ohne Stimmrecht ist das Gegenstück zur Stammaktie.

Die Aktionärsrechte stehen im deutschen Aktiengesetz

Das Aktiengesetz (AktG) stammt aus dem Jahr 1965. Es besteht aus vier Büchern und befasst sich mit der rechtlichen Grundlage von Aktiengesellschaften. Änderungen dieses Gesetzes haben zumeist eine bessere Kontrolle der Finanzwirtschaft zum Ziel. Alle Rechte und Vorzüge, aber auch Pflichten, die Aktionäre innehaben, sind im Aktiengesetz umfangreich geregelt. Die Hauptverpflichtung ist die Einlage, die auf den Ausgabebetrag der Aktie beschränkt ist. Ein bedeutsamer Paragraf ist die Gleichbehandlung aller Aktionäre. Die vielschichtigen Aktionärsrechte beinhalten das Stimmrecht auf Hauptversammlungen; das Recht auf die Dividende, sofern eine ausgezahlt wird; ein Bezugsrecht auf junge Aktien nach einer Kapitalerhöhung und das Recht auf einen Anteil am Liquidationserlös, sofern Mittel vorhanden sind. Ferner gibt es das Anrecht auf Rechenschaftslegung sowie Information durch den Vorstand. Jeder Aktionär, selbst mit nur einer einzigen Aktie, besitzt diese Rechte.

Die Aktien verkörpern das zerlegte Grundkapital der Gesellschaft

Jeder Aktieninhaber ist ein Teilhaber der Gesellschaft. Der Nennwert einer Aktie muss mindestens 1 Euro betragen. Für den Investor ist jedoch der Aktienkurs ausschlaggebend. Neben Nennbetragsaktien gibt es Stückaktien ohne Nennwert. Alle nennwertlosen Aktien haben den gleichen Anteil am Grundkapital, der gesetzlich vorgeschrieben nicht unter 1 Euro, jedoch höher liegen kann. Das Grundkapital einer Aktiengesellschaft ist die Summe der Nennwerte aller Stammaktien und Vorzugsaktien. Aktien gibt es als Inhaber- oder Namensaktien. Üblich ist die Ausgabe von Inhaberaktien ohne Namenseintrag des Aktionärs. Es vereinfacht den Kauf und Verkauf, da keine Eigentümereintragung notwendig ist. Jeder Inhaber einer Aktie darf die Dividende erhalten und das Stimmrecht ausüben. Inhaberaktien sind dementsprechend anonym, bei Namensaktien wird der Aktienbesitzer in ein Register der Aktiengesellschaft eingetragen.

Stammaktien versus Vorzugsaktien

Nicht jede Aktiengesellschaft gibt neben Stammaktien auch Vorzugsaktien heraus. An der Börse sind es zwei unterschiedlich gehandelte Wertpapiere, selbst wenn sie vom gleichen Unternehmen stammen. Stammaktien haben kein Vorrecht, werden jedoch sowohl von institutionellen Anlegern als auch von anderen Großaktionären aufgrund der Mitbestimmung bevorzugt. Dies kann insbesondere bei Übernahmen einen Nutzen haben. Stammaktien haben eine höhere Liquidität. Der Grund für den Erwerb von Vorzugsaktien liegt in der höheren Dividende. Investoren, die keinen Wert auf Mitbestimmung legen, sind mit Vorzugsaktien gut bedient. Die Aktiengesellschaft ist verpflichtet, jährlich zur Hauptversammlung einzuladen, damit alle Stammaktionäre vom Stimmrecht Gebrauch machen können. Als Ausgleich für das fehlende Stimmrecht erhält der Vorzugsaktionär die höhere Dividende. Das Gesamtstimmrecht ist die Anzahl aller im Umlauf gehaltenen Stammaktien.

Die Bank übernimmt die Verwaltung rund um die Aktie

Aktien werden in einem Wertpapierdepot bei einer Bank gehalten. Diese kümmert sich um die Einladung zur Hauptversammlung sowie die Dividendenauszahlung. Physisch bekommt ein Aktionär eine Aktie nicht zu Gesicht. Sie wird in einer Sammelverwahrung verwaltet. In früheren Zeiten ließen sich Aktienbesitzer Aktien, die aus Mantel und Bogen bestanden, mitunter aushändigen, um sie zu Hause aufzubewahren. Der Mantel war die verbriefte Aktie mit dem Namen des Unternehmens sowie dem Nennwert. Der Bogen bestand aus den Dividendenscheinen für die Auszahlung. Historische Aktien zeichnen sich durch eine schöne und ausgefallene Optik aus und haben heute Sammlerwert.