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Riester-Rente

Riester-Rente – eine kapitalgedeckte Altersvorsorge

Von der umlagefinanzierten zur kapitalgedeckten Altersvorsorge

Rechtsgrundlage für die heutige Riester-Rente ist das Altersvermögensgesetz, das “Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens”, kurz AVmG aus dem Jahr 2002. Damaliges Ziel der führenden Politiker Bundeskanzler Gerhard Schröder und Bundesminister für Arbeit & Sozialordnung Walter Riester war es, “die Rentenversicherung langfristig für jüngere Generationen bezahlbar zu erhalten, um ihnen im Alter einen angemessenen Lebensstandard zu sichern”. Damit das Rentenniveau dauerhaft sinken kann, wurde der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung auf eine Maximalhöhe begrenzt. Daraus ergab sich die Notwendigkeit, dass der Bürger als Ergänzung zur gesetzlichen Altersrente privat für das spätere Alter vorsorgen muss. Mit der Riester-Rente, benannt nach dem damaligen Bundesminister, soll ein staatlich geförderter Ausgleich für dieses reduzierte Rentenniveau geschaffen werden. Das ist eine generelle Abkehr weg von der bis dahin ausschließlich umlagefinanzierten Rentenfinanzierung, und hin zu einer teilweisen kapitalgedeckten, privaten Altersvorsorge. Aus dieser Entscheidung „der Ära Schröder“ resultiert letztendlich die heutzutage immer größer werdende Versorgungslücke. Sie ist die Differenz zwischen dem letzten Netto-Erwerbseinkommen vor Renteneintritt und der ersten Rentenzahlung. Diese Versorgungslücke muss der Rentner zumindest teilweise, besser noch komplett durch eine private Altersvorsorge schließen, um seinen bisherigen Lebensstandard unverändert beibehalten zu können. Die Riester-Rente ist eine von mehreren Möglichkeiten innerhalb der Drei-Säulen-Altersvorsorge mit der gesetzlichen, der betrieblichen sowie der privaten Rente. Wie es umgangssprachlich heißt, „wird geriestert“.

Sockelbetrag des Versicherten – Grund- & Kinderzulage vom Staat

Vom Bürger wird erwartet, dass er einen Mindesteigenbeitrag in die Riester-Rente einzahlt. Erst, und nur dann beteiligt sich der Staat mit einer finanziellen Förderung daran. Jährlicher Mindest- und Höchstbeitrag bemessen sich nach dem sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen. Als Sockelbeitrag nach § 86 EStG, des Einkommensteuergesetzes gilt der zu leistende Mindestbeitrag, um die staatliche Zulage zu erhalten. Das sind 60 Euro jährlich für jeden Arbeitnehmer. Die jährliche staatliche Grundzulage beträgt 154 Euro je Person sowie 185 beziehungsweise 300 Euro je Kind. Entscheidend ist der Geburtsstichtag 1. Januar 2008. Für davor Geborene gilt die Kinderzulage von 185 Euro, ansonsten die von 300 Euro. Sie ist wie ein Junktim von dem Kindergeldanspruch abhängig. Die Berechnung der Beitragszahlung für den Riester-Vertrag sowie der staatlichen Förderung ist individuell und wird jährlich im Nachhinein durchgeführt. Zuständig dafür ist die ZfA, Zulagenstelle für Altersvermögen mit Sitz in Brandenburg an der Havel.

Riester-Rente – Steuerpflichtiges Renteneinkommen

Die Einnahmen aus der Riester-Rente sind steuerpflichtig. Ob die Summe von gesetzlicher Altersrente und von Riester-Rente zu einer tatsächlichen Steuerzahlung führt, liegt an der Einkommenssituation des einzelnen Rentners. Hier ist zu unterscheiden zwischen Steuerpflicht und Steuerlast. Auch für die Berechnung des Beitrages zur Kranken- und zur Pflegeversicherung wird die Riester-Rente mitberücksichtigt.

Riester-Rente – Pfändungs- und Hartz IV-sicher

Unter der Voraussetzung, dass für den Riester-Rentenvertrag die staatliche Förderung beantragt und ausgezahlt worden ist, bleibt in Notfällen wie dem Bezug von Sozialhilfe oder von ALG II als Hartz IV der bis dahin erworbene Anspruch aus dem Riester-Vertrag als sogenanntes Schonvermögen unberücksichtigt. Wie es genannt wird, ist die Riester-Rente Hartz IV- und pfändungssicher. Dahinter steht die Absicht, dass der Staat dem Bürger nicht auf der einen Seite das nimmt, was er ihm vorher auf der anderen Seite als Förderung für die spätere Altersvorsorge gegeben hat. Die steht nach dem Altersvermögensgesetz mit der Riester-Rente im Vordergrund.